Vorsicht, Doxing: Die rechte Drohung zielt aufs Privatleben

Erstveröffentlicht am 31. August 2022

Erst herausfinden, wo Kritiker:innen wohnen. Dann die Eltern ansprechen. Wenn das nicht reicht, den Arbeitgeber einschalten. Eine 2022 dokumentierte Telegram-Nachricht aus dem Umfeld der Bremer Corona-Proteste beschreibt eine Strategie der Einschüchterung. Der politische Widerspruch soll Folgen bis ins Privatleben haben. Ausgerechnet aus einem Milieu, das ständig Freiheit beschwört, kommt die Ankündigung, Kritiker:innen persönlich unter Druck zu setzen.

Teilnehmer eines Aufmarsches in Bremen; Dennis Stubbe steht in schwarzer Kleidung rechts der Bildmitte.
Dennis Stubbe, rechts der Bildmitte in schwarzer Kleidung, beim Aufmarsch von „Gemeinsam Stark Bremerhaven“ in Bremen am 24. August 2022. Foto: AfD Watch Bremen.

Am 31. August 2022 berichteten wir darüber, dass Neonazis am Rande des Aufmarsches vom 24. August protestierenden Aktivist:innen gefolgt seien. Der damalige Beitrag gab außerdem eine Nachricht aus dem Telegram-Kanal „Bremen demonstriert“ wieder, den er dem Umfeld von „Gemeinsam Stark Bremerhaven“ zuordnete. Darin behauptete eine nicht namentlich benannte Person, andere hätten Gegendemonstrant:innen ausgespäht. Anschließend wurde beschrieben, wozu das dienen sollte.

Erst die Eltern, dann der Arbeitsplatz

Die entscheidenden Sätze der damals wiedergegebenen Nachricht lauten, in der dokumentierten Schreibweise:

„Wo die wohnen und so das Mann mit dem Eltern reden kann. Wenn das nicht hilft Dan spionieren wir weiter und reden mit Arbeitgeber“

Die Eskalationsfolge ist unmissverständlich: Private Beziehungen werden als Druckmittel angeboten. Das angekündigte Gespräch mit den Eltern steht im Zusammenhang mit dem Ausspähen des Wohnumfelds. Bleibt der gewünschte Effekt aus, soll der Arbeitsplatz ins Spiel kommen. Die Formulierung stellt familiäre und berufliche Abhängigkeiten in den Dienst eines politischen Einschüchterungsversuchs.

Die Nachricht behauptet bereits erfolgtes Ausspähen und kündigt weitere Schritte an. Ob tatsächlich Eltern oder Arbeitgeber kontaktiert wurden, geht daraus nicht hervor. Auch lässt sich die Urheberschaft anhand der damaligen Veröffentlichung keiner namentlich bekannten Person zuordnen. Belegt ist der dort dokumentierte Wortlaut – und damit ein Plan, Gegenprotest über das private Umfeld angreifbar zu machen.

Die rechte Beteiligung war sichtbar

Der Auftritt fand in einem Protestmilieu statt, in dem Akteur:innen der extremen Rechten Aufgaben übernahmen. Bereits am 5. März 2022 dokumentierten wir in Ritterhude Dennis Stubbe als Ordner und beim Einsammeln von Spenden. Er und weitere Beteiligte trugen dort gleichartige Mützen mit dem Emblem der Rechtsrock- und Hooliganband „Kategorie C“. Der damalige Beitrag enthält dazu Fotos. [1] Solche Auftritte zeigen eine praktische Einbindung in die Veranstaltung. Sie machen zugleich deutlich, wie wenig eine freundliche Selbstbezeichnung des Protests über dessen politische Zusammensetzung aussagt.

Wenn die Drohung vor der Haustür ankommt

Doxing verbindet die Sammlung personenbezogener Informationen mit ihrer Veröffentlichung. Die Betroffenenorganisation HateAid beschreibt darunter das systematische Zusammentragen und anschließende Veröffentlichen privater Daten ohne Zustimmung. Dazu können Wohnanschriften, private Fotos oder Nachrichten gehören. [2] Das Ausspähen kann die Voraussetzung dafür schaffen. Die Gefährdung wächst, wenn ein feindseliges Publikum Informationen erhält, mit denen es Menschen auch außerhalb des Netzes erreichen kann.

Die Folgen schilderte die Autorin Jasmina Kuhnke 2021 gegenüber der taz. Nachdem ihre Anschrift und ein Video ihres Hauses verbreitet worden waren, trafen unbestellte Lieferungen ein; zugleich kursierten massive Gewaltdrohungen. Kuhnke und ihre Familie verließen ihr Zuhause und zogen später um. Sie berichtete außerdem, die Polizei habe ihr geraten, sich von Twitter abzumelden. Kuhnke kritisierte darin eine Täter-Opfer-Umkehr: Der Rückzug der Angegriffenen würde denjenigen entgegenkommen, die sie zum Schweigen bringen wollen. [3]

Feindmarkierungen waren auch im Corona-Protestmilieu längst dokumentiert. Konrad Litschko berichtete im November 2020 in der taz über eine Telegram-Liste mit gut 170 Namen von Politiker:innen und Journalist:innen. Sie enthielt nach dem Bericht keine zusätzlichen persönlichen Daten. Anetta Kahane, damals Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung und selbst aufgeführt, bewertete sie dennoch als Bedrohung und als Markierung möglicher Angriffsziele. [4] Eine solche Liste und die Veröffentlichung einer Privatanschrift sind unterschiedliche Vorgänge. Beide können jedoch Menschen einem feindseligen Publikum als Ziele präsentieren.

Auch Anzeigen wurden zum Druckmittel

Wie Kritiker:innen dieses Milieus unter Druck gerieten, zeigt ein weiterer Bremer Fall. Am 26. Oktober 2023 sprach das Amtsgericht einen Demobeobachter vom Vorwurf der Beleidigung frei. Er hatte im September 2022 einen Aufmarsch kommentiert und dabei unter anderem auf beteiligte Nazis hingewiesen. Nach der im taz-Prozessbericht wiedergegebenen Darstellung seiner Anwältin Lea Voigt hatten die Veranstaltenden anschließend dazu aufgerufen, ihn anzuzeigen. [5]

Die Richterin unterschied zwischen der Aussage, bei einer Demonstration seien Nazis dabei, und einer pauschalen Bezeichnung aller Teilnehmenden. Voigt schilderte die Belastung ihres Mandanten und kritisierte, dass er bei Demonstrationen als Straftäter dargestellt werde. Der Freispruch betraf diesen eigenständigen Beleidigungsvorwurf; er klärte die Telegram-Nachricht vom August 2022 nicht auf. [5] Der Fall zeigt aber konkret, welchen Preis kritische Beobachter:innen selbst dann zahlen können, wenn ein gegen sie betriebener Vorwurf vor Gericht scheitert.

Wann das Verbreiten persönlicher Daten strafbar ist

Seit 2021 erfasst § 126a StGB das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten. Die Strafbarkeit hängt unter anderem davon ab, wie die Daten verbreitet werden: Die Verbreitung muss geeignet und den Umständen nach darauf angelegt sein, die betroffene oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr bestimmter rechtswidriger Taten auszusetzen. Erfasst werden Verbrechen sowie weitere Taten gegen sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit oder eine Sache von bedeutendem Wert. Der Strafrahmen reicht bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei nicht allgemein zugänglichen Daten bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. [6] [9]

Die Vorschrift setzt die Verbreitung personenbezogener Daten voraus. Die hier zitierte Ankündigung belegt für sich genommen noch keine solche Verbreitung. Ein öffentlich belegter Ermittlungs- oder Verfahrensabschluss zu diesem konkreten Vorgang war bei der Überarbeitung nicht feststellbar.

Die politische Stoßrichtung der Nachricht bleibt davon unberührt. Wer den Wohnort von Kritiker:innen ausforschen und über deren Familie oder Arbeitsplatz Druck ausüben will, greift die Bedingungen an, unter denen Menschen überhaupt öffentlich widersprechen können. Für eine demokratische Zivilgesellschaft ist das eine Drohung: Engagement gegen rechts soll mit Angst um das eigene Privatleben bezahlt werden.

Unterstützung bei digitaler Gewalt bietet HateAid; in Bremen und Bremerhaven berät soliport Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Dazu gehören auch Bedrohungen. Eine vorherige Anzeige ist dort keine Voraussetzung für Beratung. [2] [7] Die politischen Verbindungen des Milieus behandelt unser vertiefender Beitrag „Unter der Freiheitsfahne“.

Redaktion
AfD Watch Bremen

Quellen und weiterführende Recherchen

Der Telegram-Wortlaut stammt aus der ursprünglichen Fassung dieses Beitrags vom 31. August 2022. Ein separat prüfbarer Originalbeitrag mit genauem Nachrichtenzeitpunkt und Absender liegt für diese Überarbeitung nicht vor. Veröffentlichung und angekündigte Handlungen werden deshalb unterschieden. Die folgenden Berichte und Fachinformationen belegen den jeweiligen Kontext; sie bestätigen nicht unabhängig den gesamten Bremer Vorgang.

AfD Watch Bremen · 5. März 2022 · Fotodokumentation

Kein ruhiges Hinterland

Zeitgenössischer Bericht aus Ritterhude. Herangezogen werden die dokumentierte Ordnerfunktion, das Einsammeln von Spenden und die Fotos der Szene-Bekleidung.

HateAid · Fachinformation und Betroffenenhilfe

Doxxing: Was ist das und wie schützt du dich?

Definition, Folgen und Unterstützung bei Doxing. Enthält einen Notfall-Leitfaden und den Zugang zur kostenlosen Betroffenenberatung.

taz · Carolina Schwarz · 12. April 2021

Doxing von Jasmina Kuhnke: Der Mob vor der Tür

Bericht über die Veröffentlichung ihrer Anschrift, die Bedrohungen und den erzwungenen Umzug. Die Schilderungen zur Polizeireaktion werden Kuhnke zugeschrieben.

taz · Alina Götz · 28. Oktober 2023

Es schwurbelt in Bremen: Demo-Beobachter vor Gericht

Prozessbericht zum Freispruch vom Donnerstag, 26. Oktober 2023. Enthält die Darstellung der Verteidigerin zum Aufruf, ihren Mandanten anzuzeigen. Eigenständiger Fall, kein Verfahrensfortgang der Telegram-Nachricht.

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