Auf einen Blick: Was wird in dieser Rubrik thematisiert?
01 — Begriffe statt Schubladen
Warum Rechtspopulismus, Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus keine einfache Steigerungsskala bilden – und weshalb politische Akteur:innen mehrere dieser Merkmale gleichzeitig aufweisen können.
02 — Rechtspopulismus und der Anspruch auf das „wahre Volk“
Wie Rechtspopulismus ein vermeintlich einheitliches Volk gegen politische Eliten, gesellschaftliche Minderheiten und demokratische Institutionen stellt – und warum diese Politik antipluralistisch wirken kann.
03 — Rechtsradikalismus und illiberale Demokratie
Warum rechtsradikale Akteur:innen Wahlen und Parlamente nutzen können, während sie zugleich Grundrechte, Minderheitenschutz, Gewaltenteilung oder unabhängige Institutionen angreifen.
04 — Rechtsextremismus und extreme Rechte
Welche Vorstellungen von Ungleichwertigkeit, ethnischer Zugehörigkeit, völkischem Nationalismus und autoritärer Ordnung das extrem rechte Denken prägen – und warum kritische Fachstellen häufig von der „extremen Rechten“ sprechen.
05 — Kritik am klassischen Extremismusmodell
Warum die Vorstellung zweier gleichartiger politischer „Extreme“ gesellschaftliche Machtverhältnisse verdecken kann – und weshalb Rassismus, Antisemitismus und autoritäre Einstellungen nicht nur an einem vermeintlichen Rand vorkommen.
06 — Ideologie, Netzwerke und politische Praxis
Wie Parteien, publizistische Projekte, Jugendorganisationen, Aktionsgruppen und digitale Milieus zusammenwirken – auch wenn sie organisatorisch voneinander getrennt auftreten.
07 — Gewalt, Strafbarkeit und Verfassungsrecht
Warum extrem rechte Politik nicht erst mit körperlicher Gewalt beginnt, extrem rechte Positionen nicht automatisch strafbar sind und sich „verfassungsfeindlich“, „verfassungswidrig“ und „verboten“ rechtlich unterscheiden.
08 — Die AfD zwischen Populismus und extremer Rechter
Welche wissenschaftlichen, menschenrechtlichen, behördlichen und gerichtlichen Bewertungen zur AfD vorliegen – und warum die Bezeichnung „rechtspopulistisch“ ihre politische Entwicklung nicht mehr hinreichend beschreibt.
09 — Die Sprache von AfD Watch Bremen
Warum AfD Watch Bremen in der eigenen fachjournalistischen Einordnung von der „extremen Rechten“ und der „extrem rechten AfD“ spricht, während behördliche und gerichtliche Bezeichnungen quellengetreu wiedergegeben und rechtlich eingeordnet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Rechtspopulismus, Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus?
Rechtspopulismus, Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus sind keine eindeutig voneinander getrennten Stufen einer politischen Radikalisierung. Die Begriffe beschreiben unterschiedliche, teilweise miteinander verbundene Aspekte rechter Politik: Rechtspopulismus bezeichnet vor allem eine bestimmte Konstruktion des politischen Konflikts. Rechtsradikalismus beschreibt gegen wesentliche Bestandteile der liberalen Demokratie gerichtete Ideologien. Rechtsextremismus bezeichnet die grundlegende Ablehnung politischer und gesellschaftlicher Gleichheit.
Ein:e politischer Akteur:in kann gleichzeitig rechtspopulistisch kommunizieren, rechtsradikale Veränderungen anstreben und extrem rechte Vorstellungen vertreten. Ebenso können populistische Kommunikationsformen verwendet werden, ohne dass bereits ein geschlossenes extrem rechtes Weltbild vorliegt. Für eine fachliche Einordnung müssen deshalb Programmatik, öffentliche Aussagen, politische Praxis, Organisationsstrukturen und das Verhältnis zu Menschenwürde, Gleichheit, Pluralismus und Demokratie gemeinsam untersucht werden.
Keine einfache Steigerungsskala
Die verbreitete Vorstellung, Rechtspopulismus sei eine gemäßigte, Rechtsradikalismus eine verschärfte und Rechtsextremismus schließlich die äußerste Form derselben Ideologie, führt in die Irre. Die Begriffe beantworten unterschiedliche Fragen.
Rechtspopulismus beschreibt, wie politische Zugehörigkeit und Gegnerschaft konstruiert werden. Rechtsradikalismus bezeichnet, welche weitreichenden Veränderungen an einer liberalen Demokratie angestrebt werden. Rechtsextremismus beziehungsweise die Bezeichnung „extreme Rechte“ richtet den Blick auf Ideologien der Ungleichwertigkeit, völkischen Nationalismus, Autoritarismus und die Ablehnung einer pluralistischen Gesellschaft gleicher Rechte.
Die Politikwissenschaft verwendet dafür keine vollständig einheitliche Terminologie. Der Sozialwissenschaftler Jan Schedler zeigt in seiner begrifflichen Untersuchung zu Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus und Rechtspopulismus, dass unterschiedliche Begriffe jeweils eigene wissenschaftliche, politische und rechtliche Perspektiven transportieren. Jede seriöse Einordnung muss daher offenlegen, welcher Begriff in welchem Sinn verwendet wird.
Was ist Rechtspopulismus?
Populismus wird in der Forschung weder durch besonders laute Sprache noch durch vermeintlich einfache Antworten auf komplizierte Fragen definiert. Solche Merkmale können populistische Kommunikation begleiten, reichen für eine wissenschaftliche Einordnung aber nicht aus.
Der Politikwissenschaftler Cas Mudde definiert Populismus als eine Vorstellung, nach der die Gesellschaft in zwei angeblich homogene und unversöhnliche Lager zerfällt: auf der einen Seite das vermeintlich moralisch reine Volk, auf der anderen Seite eine angeblich korrupte Elite. Politik soll nach dieser Vorstellung Ausdruck eines einheitlichen Volkswillens sein. Diese international einflussreiche Definition entwickelte Mudde in seinem Fachaufsatz „The Populist Zeitgeist“.
Populismus ist zunächst nicht ausschließlich rechts. Populistische Politik kann sich mit unterschiedlichen Ideologien verbinden. Von Rechtspopulismus wird gesprochen, wenn die Gegenüberstellung von Volk und Elite mit Nationalismus, Nativismus, Autoritarismus sowie der Ausgrenzung gesellschaftlicher Minderheiten verbunden wird.
Das konstruierte „wahre Volk“
Rechtspopulistische Akteur:innen sprechen regelmäßig im Namen „des Volkes“, obwohl moderne Gesellschaften aus Menschen mit unterschiedlichen Interessen, Lebensweisen, Überzeugungen und sozialen Positionen bestehen. Das von ihnen angerufene Volk umfasst deshalb nicht automatisch die gesamte Bevölkerung. Es handelt sich um eine politisch konstruierte Gemeinschaft.
Zu diesem vermeintlich eigentlichen Volk sollen etwa die „Einheimischen“, die „Normalen“, die „Leistungsträger“ oder eine behauptete „schweigende Mehrheit“ gehören. Migrant:innen, Muslim:innen, queere Menschen, Feminist:innen, politische Gegner:innen oder kritische Journalist:innen können dagegen als fremd, privilegiert, gefährlich oder von einer Elite gesteuert dargestellt werden.
Die populistische Konstruktion teilt die Gesellschaft nicht nur nach politischen Interessen. Sie versieht die beiden Seiten mit moralischen Eigenschaften. Die eigene Gruppe erscheint als ehrlich und legitim, während Gegner:innen nicht bloß andere Positionen vertreten, sondern als korrupt, volksfeindlich oder illegitim markiert werden.
Rechtspopulismus und Antipluralismus
Demokratie beruht auf der Anerkennung, dass es keinen einheitlichen Volkswillen gibt, der von einer Partei oder politischen Führung abschließend verkörpert werden könnte. Unterschiedliche Interessen müssen öffentlich ausgehandelt, Minderheitenrechte geschützt und politische Macht durch Verfassung, Gerichte und Gewaltenteilung begrenzt werden.
Rechtspopulismus stellt diesen Pluralismus infrage. Wenn nur eine politische Bewegung das „wahre Volk“ repräsentiert, erscheinen oppositionelle Parteien, unabhängige Medien, Gerichte und zivilgesellschaftliche Organisationen als Hindernisse eines angeblich unverfälschten Mehrheitswillens. Demokratische Verfahren werden zwar nicht zwingend vollständig abgelehnt, ihre kontrollierende und begrenzende Funktion wird jedoch delegitimiert.
Darin liegt das demokratiepolitische Risiko rechtspopulistischer Politik. Sie kann Wahlen und Volksabstimmungen befürworten und gleichzeitig die Voraussetzungen einer liberalen Demokratie angreifen: gleiche Rechte, gesellschaftlichen Pluralismus, unabhängige Institutionen und den Schutz von Minderheiten.
Der rechte Bestandteil des Rechtspopulismus
Rechtspopulismus entsteht durch die Verbindung der populistischen Gegenüberstellung von Volk und Elite mit einer rechten Vorstellung gesellschaftlicher Ungleichheit und nationaler Zugehörigkeit. In der vergleichenden Forschung wird dafür häufig der Begriff Nativismus verwendet.
Nativismus versteht den Staat als politische Gemeinschaft einer vermeintlich ursprünglichen oder einheimischen Gruppe. Menschen, die dieser Gruppe nicht zugerechnet werden, erscheinen als kulturelle, demografische oder sicherheitspolitische Bedrohung. Das Forschungsprojekt The PopuList verwendet Nativismus und Autoritarismus als zentrale Kriterien zur Bestimmung der extremen beziehungsweise radikalen Rechten.
Aus dieser Verbindung entstehen typische rechtspopulistische Erzählungen: Migration wird als geplanter Bevölkerungsaustausch dargestellt, gesellschaftliche Vielfalt als Verlust nationaler Identität, der Schutz von Minderheiten als Bevorzugung und demokratische Kontrolle als Herrschaft einer abgehobenen Elite.
Rechtspopulismus ist keine harmlose Vorstufe
Die Bezeichnung „rechtspopulistisch“ wird in Medien und Politik häufig verwendet, um Akteur:innen zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus einzuordnen. Dadurch kann der Eindruck entstehen, Rechtspopulismus sei lediglich eine zugespitzte, aber grundsätzlich demokratische Kommunikationsform.
Diese Verwendung ist problematisch. Rechtspopulistische Mobilisierung kann völkische, rassistische und autoritäre Ideologien transportieren. Entscheidend ist daher nicht allein, ob eine Partei populistisch kommuniziert, sondern welche Vorstellung von Volk, Zugehörigkeit, Gleichheit und politischer Macht sie mit dieser Kommunikation verbreitet.
Der Begriff darf nicht dazu dienen, extrem rechte Inhalte sprachlich abzumildern. Wo eine Partei Menschen anhand von Abstammung, Herkunft oder Religion unterschiedliche politische Zugehörigkeit zuschreibt, reicht die Bezeichnung „rechtspopulistisch“ für eine vollständige Einordnung nicht aus.
Was ist Rechtsradikalismus?
Der Begriff Rechtsradikalismus ist in Deutschland besonders uneinheitlich. In der Alltagssprache wird er teilweise als Synonym für Rechtsextremismus verwendet. Andere Ansätze verstehen darunter eine politische Strömung, die wesentliche Bestandteile der liberalen Demokratie radikal verändern will, ohne Wahlen und Mehrheitsentscheidungen grundsätzlich abzuschaffen.
In der internationalen Parteienforschung ist die Unterscheidung zwischen „radical right“ und „extreme right“ stärker etabliert. Die radikale Rechte akzeptiert danach grundsätzlich, dass politische Führung durch Wahlen bestimmt wird. Sie richtet sich jedoch gegen zentrale liberale Begrenzungen demokratischer Mehrheitsherrschaft: Minderheitenrechte, Gewaltenteilung, unabhängige Gerichte, universelle Menschenrechte und politischen Pluralismus.
Rechtsradikalismus ist deshalb nicht einfach besonders entschiedener Konservatismus. Er zielt auf eine grundlegende Umgestaltung der bestehenden demokratischen Ordnung zugunsten einer ethnisch, kulturell oder religiös definierten Mehrheitsgemeinschaft.
Demokratie ohne liberale Garantien
Rechtsradikale Parteien können sich positiv auf Demokratie, Volkssouveränität und Wahlen beziehen. Ihr Demokratiebegriff bleibt jedoch häufig auf die Herrschaft einer behaupteten Mehrheit beschränkt.
Wenn unabhängige Gerichte politische Entscheidungen begrenzen, Medien staatliches Handeln kontrollieren oder Grundrechte Minderheiten vor Mehrheitsentscheidungen schützen, werden diese Institutionen als undemokratisch dargestellt. Demokratie wird dadurch auf Abstimmungen reduziert, während ihre rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Voraussetzungen zurückgedrängt werden.
Die radikale Rechte will Demokratie in diesem Verständnis nicht zwingend durch eine offen erklärte Diktatur ersetzen. Sie strebt vielmehr eine illiberale Ordnung an, in der die politische Mehrheit weitgehend ungebunden handeln kann und die Zugehörigkeit zum Volk enger definiert wird.
Nativismus, Autoritarismus und Populismus
Die international verbreitete Forschung zur populistischen radikalen Rechten beschreibt drei miteinander verbundene Ideologieelemente: Nativismus, Autoritarismus und Populismus. Cas Muddes Standardwerk „Populist Radical Right Parties in Europe“ hat diese begriffliche Verbindung maßgeblich geprägt.
Nativismus definiert den Staat als Gemeinschaft einer vermeintlich einheimischen Bevölkerung. Autoritarismus fordert eine streng geordnete Gesellschaft und eine harte Sanktionierung abweichenden Verhaltens. Populismus behauptet, diese Ordnung entspreche dem einheitlichen Willen des wahren Volkes.
Die Verbindung dieser Elemente erklärt, weshalb rechtsradikale Parteien gleichzeitig Wahlen befürworten und gegen eine pluralistische Demokratie arbeiten können. Wahlen gelten ihnen als Instrument zur Durchsetzung einer homogenen Mehrheitsordnung, nicht zwingend als Bestandteil eines dauerhaft offenen und gleichberechtigten politischen Wettbewerbs.
Warum der Begriff Rechtsradikalismus missverständlich bleibt
In Teilen des deutschen Behördenvokabulars bezeichnet „radikal“ politische Positionen, die grundlegende Veränderungen anstreben, aber noch nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sein müssen. Rechtsextremismus beginnt in diesem Modell erst dort, wo zentrale Verfassungsprinzipien beeinträchtigt oder beseitigt werden sollen.
Die sozialwissenschaftliche Forschung verwendet Rechtsradikalismus dagegen teilweise weiter. Michael Minkenberg beschreibt damit eine Ideologie des populistischen Ultranationalismus, die nicht zwingend die Abschaffung aller demokratischen Verfahren verlangt, sich aber gegen Freiheit, Gleichheit, Individualismus und Universalismus richtet. Jan Schedler weist deshalb darauf hin, dass der Begriff je nach Verwendung mehr Verwirrung als Klarheit erzeugen kann.
Wer von Rechtsradikalismus spricht, sollte daher erklären, ob damit eine noch verfassungskonforme radikale Position, die international erforschte „radikale Rechte“ oder lediglich ein anderes Wort für Rechtsextremismus gemeint ist.
Was ist Rechtsextremismus?
Rechtsextremismus bezeichnet Ideologien, Einstellungen, Organisationen und politische Praktiken, die von einer grundlegenden Ungleichwertigkeit von Menschen ausgehen und eine demokratische Gesellschaft gleicher Rechte ablehnen.
Sein Kern besteht nicht lediglich in einer besonders starken nationalistischen Haltung. Extrem rechtes Denken ordnet Menschen hierarchisch nach Abstammung, zugeschriebener Ethnizität, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, sozialem Status oder politischer Zugehörigkeit. Individuelle Rechte werden der behaupteten Einheit eines Volkes, einer Nation oder einer autoritär geordneten Gemeinschaft untergeordnet.
Rechtsextremismus kann in Parteien, Bewegungen, Kameradschaften, Medienprojekten, Onlinegemeinschaften, Vereinen, Jugendkulturen oder informellen Netzwerken auftreten. Weder eine parlamentarische Organisationsform noch der Verzicht auf offene Gewalt schließen eine extrem rechte Einordnung aus.
Warum viele Fachstellen von der „extremen Rechten“ sprechen
Die Begriffe „Rechtsextremismus“ und „extreme Rechte“ werden teilweise für ähnliche politische Erscheinungen verwendet, beruhen aber nicht immer auf derselben analytischen Perspektive. Viele kritische Rechtsextremismusforscher:innen, Mobile Beratungen, antirassistische Fachstellen und progressive Fachjournalist:innen bevorzugen die Bezeichnung „extreme Rechte“, weil sie das politische Feld nicht allein anhand seines Verhältnisses zur bestehenden Verfassungsordnung untersuchen.
Der Begriff richtet den Blick stärker auf Ideologien, Akteur:innen, Organisationen, Netzwerke und politische Praktiken. Im Mittelpunkt stehen völkischer Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, Autoritarismus, Antifeminismus, die Ablehnung gesellschaftlicher Gleichheit und die Ausgrenzung von Minderheiten.
Die Bezeichnung „extreme Rechte“ meint dabei nicht sämtliche konservativen oder politisch rechten Positionen. Sie bezeichnet den Teil der politischen Rechten, der Gleichheit, universelle Menschenrechte und pluralistische Demokratie grundsätzlich angreift oder zugunsten einer ethnisch, kulturell oder autoritär definierten Gemeinschaft zurückdrängen will.
Kritik am klassischen Extremismusmodell
Der Begriff Rechtsextremismus ist historisch eng mit einem Modell verbunden, das die demokratische Gesellschaft als politische Mitte darstellt, die von extremistischen Rändern auf der rechten und linken Seite bedroht werde. Dieses häufig als Hufeisenmodell dargestellte Verständnis bewertet politische Akteur:innen vor allem nach ihrer Entfernung von einer vermeintlich demokratischen Mitte.
Daran wird aus der kritischen Forschung eingewandt, dass eine solche Mitte weder politisch neutral noch automatisch frei von Rassismus, Antisemitismus und autoritären Einstellungen ist. Ideologien der Ungleichwertigkeit entstehen nicht ausschließlich in offen neonazistischen Organisationen. Sie können ebenso in etablierten Parteien, Behörden, Medien, Unternehmen, Vereinen und gesellschaftlichen Alltagsvorstellungen auftreten.
Das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit erklärt die Bezeichnung „extreme Rechte“ deshalb als Alternative zum Rechtsextremismusbegriff. Sie verdeutliche, dass diskriminierende Einstellungen und Ideologien der Ungleichheit nicht nur an einem äußersten politischen Rand, sondern auch in der sogenannten Mitte der Gesellschaft vorkommen.
Das klassische Extremismusmodell kann diese gesellschaftlichen Verbindungen verdecken. Wenn Demokratie allein mit einer bestehenden politischen Mitte gleichgesetzt wird, geraten rassistische und autoritäre Positionen aus dem Blick, sobald sie von gesellschaftlich etablierten Akteur:innen vertreten werden.
Unterschiedliche Ideologien werden nicht symmetrisch
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Zusammenfassung sehr unterschiedlicher politischer Phänomene unter einem gemeinsamen Extremismusbegriff. Rechte, linke und religiös-fundamentalistische Bewegungen können sich gegen Bestandteile einer demokratischen Ordnung richten. Daraus folgt jedoch weder eine ideologische Gleichartigkeit noch eine identische gesellschaftliche Wirkung.
Die extreme Rechte beruht auf Nationalismus, Ungleichwertigkeitsvorstellungen, Rassismus und autoritären Gemeinschaftskonstruktionen. Ihre historische Entwicklung, ihre gesellschaftlichen Verbindungen und ihre Feindbilder unterscheiden sich grundlegend von anderen politischen Strömungen.
Eine Analyse, die lediglich nach der Ablehnung staatlicher Ordnung fragt, kann diese Inhalte, historischen Kontinuitäten und Betroffenenperspektiven unzureichend erfassen. Die kritische Forschung untersucht deshalb nicht nur das Verhältnis eines Akteurs zum Staat, sondern auch, gegen welche Menschen sich seine Politik richtet, welche gesellschaftlichen Hierarchien sie herstellt und welche Ausschlüsse sie praktisch vorbereitet.
Die extreme Rechte als politisches Netzwerk
Der Begriff „extreme Rechte“ ermöglicht es, das untersuchte Feld als politisches und soziales Netzwerk zu betrachten. Parteien, neurechte Denkfabriken, Verlage, Medienprojekte, Jugendorganisationen, Burschenschaften, Identitäre, neonazistische Gruppen und digitale Influencer:innen unterscheiden sich in Auftreten und Strategie. Sie können dennoch Begriffe, Feindbilder, Personal, Infrastruktur und politische Ziele miteinander teilen.
Jan Schedler beschreibt, dass die Bezeichnung „extreme Rechte“ gerade diese vielfältigen Erscheinungsformen und bewegungsförmigen Verbindungen sichtbar machen kann. Als inhaltliche Merkmale nennt er unter anderem völkischen Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, autoritäre Politikvorstellungen, die Ablehnung des Gleichheitsprinzips, die Diskriminierung von Minderheiten und die Ethnisierung sozialer Probleme.
Dadurch lässt sich politische Arbeit erfassen, die weder offen neonazistisch noch unmittelbar gewalttätig auftritt. Parlamentarische Initiativen, publizistische Kampagnen, strategische Klagen, Kulturkämpfe und die langfristige Verschiebung gesellschaftlicher Debatten können ebenso Bestandteile extrem rechter Politik sein.
„Extreme Rechte“ ist keine Abschwächung
Die Bezeichnung „extrem rechts“ ist keine vorsichtigere oder weniger deutliche Alternative zu „rechtsextrem“. Sie kann analytisch umfassender sein, weil sie nicht auf eine behördliche Einstufung oder das Überschreiten einer verfassungsrechtlichen Beobachtungsschwelle angewiesen ist.
Eine Organisation kann der extremen Rechten zugeordnet werden, wenn ihre Ideologie, ihre politische Praxis und ihre Netzwerke entsprechende Merkmale aufweisen. Dafür ist weder eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz noch eine gerichtliche Feststellung erforderlich. Maßgeblich bleibt eine nachvollziehbare und quellenbasierte fachliche Analyse.
Gleichzeitig verwenden auch kritische Wissenschaftler:innen weiterhin den Begriff Rechtsextremismus, ohne damit automatisch das Hufeisenmodell zu übernehmen. Sie bestimmen Rechtsextremismus inhaltlich über Ungleichwertigkeit, Rassismus, Nationalismus und Antidemokratie. Die Begriffe sind deshalb nicht vollständig gegensätzlich. Ihre Verwendung zeigt jedoch unterschiedliche wissenschaftliche Schwerpunkte.
Sprachliche Verwendung bei AfD Watch Bremen
AfD Watch Bremen verwendet in der eigenen journalistischen und analytischen Sprache überwiegend die Begriffe „extreme Rechte“, „extrem rechte Strukturen“ und „extrem rechte AfD“. Damit wird die Partei nicht nur nach einer behördlichen Kategorie beurteilt, sondern als Bestandteil eines breiteren politischen Feldes untersucht, das Parteien, neurechte Organisationen, Medien, Jugendstrukturen und außerparlamentarische Netzwerke miteinander verbindet.
Der Begriff „Rechtsextremismus“ bleibt sinnvoll, wenn ein Forschungsansatz, eine Studie, eine Rechtsnorm, eine behördliche Einstufung oder eine gerichtliche Entscheidung bezeichnet wird. Entsprechend wird von einer „rechtsextremistischen Bestrebung“ gesprochen, wenn die verfassungsschutzrechtliche Kategorie gemeint ist. Wird dagegen die eigenständige fachjournalistische Einordnung der Partei formuliert, lautet die Bezeichnung „extrem rechte AfD“.
Diese Unterscheidung erhöht die begriffliche Präzision: „rechtsextremistisch“ kennzeichnet eine konkrete rechtliche oder behördliche Kategorie; „extrem rechts“ bezeichnet die inhaltlich und strukturell begründete fachjournalistische Einordnung.
Die Ideologie der Ungleichwertigkeit
Die sozialwissenschaftliche Forschung stellt die Vorstellung menschlicher Ungleichwertigkeit in den Mittelpunkt. Menschen werden nicht nach ihrem individuellen Verhalten beurteilt, sondern aufgrund ihrer Zuordnung zu gesellschaftlichen Gruppen abgewertet, ausgegrenzt oder entrechtet.
Die Leipziger Autoritarismus-Studie 2024 beschreibt rechtsextreme Einstellungen als Verbindung von Abwertung bestimmter Bevölkerungsgruppen und der Präferenz für antidemokratische politische Strukturen. Erfasst werden unter anderem Chauvinismus, Antisemitismus, Sozialdarwinismus, die Befürwortung autoritärer Herrschaft und die Verharmlosung des Nationalsozialismus.
Nicht jede extrem rechts eingestellte Person muss sämtliche Bestandteile gleichermaßen vertreten. Die extreme Rechte bildet kein vollkommen geschlossenes und bei allen Akteur:innen identisches Weltbild. Der verbindende Kern liegt in der Ablehnung von Gleichheit, Menschenrechten und pluralistischer Demokratie.
Völkischer Nationalismus
Ein zentrales Element der extremen Rechten ist völkischer Nationalismus. Das Volk wird dabei nicht als Gesamtheit gleichberechtigter Staatsbürger:innen verstanden, sondern als ethnisch, kulturell oder biologistisch bestimmte Abstammungs- und Schicksalsgemeinschaft.
Menschen können in diesem Weltbild die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und dennoch als nicht wirklich zugehörig behandelt werden. Rechtliche Gleichheit wird von einer vermeintlich tieferen ethnischen Zugehörigkeit abhängig gemacht.
Aus dieser Vorstellung folgen Forderungen nach ethnischer Homogenität, Ausschluss, Assimilation, Entrechtung oder kollektiver Vertreibung. Begriffe wie „Umvolkung“, „Bevölkerungsaustausch“ oder „Remigration“ können dazu dienen, die pluralistische Einwanderungsgesellschaft als existenzielle Bedrohung eines ethnisch definierten Volkes darzustellen.
Autoritäre Gesellschaftsordnung
Die extreme Rechte verbindet die Ungleichwertigkeit von Menschen regelmäßig mit autoritären Ordnungsvorstellungen. Politische Führung, nationale Einheit, Disziplin und Gehorsam erhalten Vorrang vor individuellen Rechten, gesellschaftlicher Vielfalt und demokratischer Kontrolle.
Oppositionelle, Minderheiten und unabhängige Institutionen erscheinen als Hindernisse einer angeblich notwendigen nationalen Wiederherstellung. Parlamentarische Aushandlung und Kompromisse werden als Schwäche, Gerichte als politische Gegner und kritische Medien als Teil eines feindlichen Systems dargestellt.
Die angestrebte Ordnung muss nicht offen als Diktatur bezeichnet werden. Extrem rechte Politik kann demokratische Begriffe übernehmen und parlamentarische Verfahren nutzen, während sie gleichzeitig auf die Beseitigung ihrer menschenrechtlichen und pluralistischen Grundlagen hinarbeitet.
Extreme Rechte und Neonazismus sind nicht identisch
Neonazismus ist eine besondere Erscheinungsform der extremen Rechten. Neonazistische Akteur:innen beziehen sich positiv auf den historischen Nationalsozialismus, seine Organisationen, Symbole, politischen Ziele oder führenden Personen.
Nicht alle extrem rechten Akteur:innen treten jedoch offen neonazistisch auf. Teile der sogenannten Neuen Rechten vermeiden direkte positive Bezüge auf das NS-Regime und greifen stattdessen auf ethnopluralistische, identitäre oder kulturkämpferische Begriffe zurück. Andere berufen sich auf das Kaiserreich, die Konservative Revolution, christlichen Fundamentalismus oder einen autoritären Nationalstaat.
Die fehlende Verwendung nationalsozialistischer Symbole ist daher kein Beleg für eine demokratische Orientierung. Entscheidend bleibt, ob Menschenwürde, gleiche Rechte, Pluralismus und demokratische Machtbegrenzung anerkannt werden.
Gewalt ist kein notwendiges Definitionsmerkmal
Extrem rechte Ideologie kann zu Einschüchterung, organisierter Gewalt, Terrorismus und Mord führen. Die Zustimmung zu oder Anwendung von Gewalt ist jedoch keine notwendige Voraussetzung für die fachliche Einordnung einer Ideologie als extrem rechts.
Jan Schedler hebt hervor, dass der Einsatz oder die Billigung illegaler Mittel und Gewalt nicht zu den zwingenden Definitionsmerkmalen der extremen Rechten gehört. Extrem rechte Akteur:innen können publizistisch, parlamentarisch, kulturell oder organisatorisch arbeiten und dennoch eine gegen Gleichheit und Demokratie gerichtete Ideologie verfolgen.
Umgekehrt wird eine Gewalttat nicht allein deshalb extrem rechts, weil die handelnde Person politisch rechts steht. Für die Einordnung müssen Tatmotiv, Zielauswahl, Äußerungen, Symbole und der politische Kontext untersucht werden.
Rechtsextremismus ist nicht automatisch strafbar
Rechtsextremismus bezeichnet zunächst eine politische Ideologie und ein gesellschaftliches Phänomen. Der Begriff ist kein eigener Straftatbestand. Strafbar sind konkrete Handlungen, wenn sie gegen geltende Gesetze verstoßen – beispielsweise Volksverhetzung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen oder die Bildung terroristischer Vereinigungen.
Auch eine extrem rechte Partei ist nicht automatisch verboten. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht eine Partei für verfassungswidrig erklären oder sie von staatlicher Finanzierung ausschließen.
Zwischen der sozialwissenschaftlichen Einordnung als extrem rechts, der behördlichen Bewertung als Verdachtsfall, der Feststellung einer gesichert extremistischen Bestrebung und einem Parteiverbot bestehen unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. Diese Kategorien dürfen journalistisch nicht miteinander gleichgesetzt werden.
Die freiheitliche demokratische Grundordnung
Der verfassungsrechtliche Extremismusbegriff fragt danach, ob eine Organisation darauf gerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Das Bundesverfassungsgericht hat deren geschützten Kern in seinem Urteil zum NPD-Verbotsverfahren von 2017 präzisiert.
Zu diesem Kern gehören die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die rechtsstaatliche Bindung öffentlicher Gewalt. Geschützt werden damit insbesondere die Gleichheit aller Menschen, die gleichberechtigte politische Teilhabe, die Möglichkeit wirksamer Opposition, freie Wahlen, unabhängige Gerichte und die Begrenzung staatlicher Macht.
Nicht jede Kritik an Regierung, Verfassung oder gesellschaftlicher Ordnung ist extremistisch. Auch grundlegende politische Veränderungen können innerhalb des Grundgesetzes angestrebt werden. Die Grenze wird dort überschritten, wo die gleiche Menschenwürde bestimmter Gruppen, demokratische Volkssouveränität oder rechtsstaatliche Machtbegrenzung außer Kraft gesetzt werden sollen.
Verfassungsfeindlich, verfassungswidrig und verboten
Die Begriffe verfassungsfeindlich und verfassungswidrig sind rechtlich nicht identisch. Eine Partei kann verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, ohne bereits durch das Bundesverfassungsgericht verboten worden zu sein.
Das Gericht stellte 2017 fest, dass die damalige NPD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet war. Ein Verbot unterblieb, weil der Partei die reale Möglichkeit fehlte, ihre Ziele erfolgreich durchzusetzen. Nach einer Änderung des Grundgesetzes wurde die inzwischen in „Die Heimat“ umbenannte Partei im Januar 2024 für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen.
Das Beispiel zeigt: Die fehlende Verbotsentscheidung ist kein Beleg für demokratische oder verfassungskonforme Ziele. Sie kann ebenso aus den besonderen rechtlichen Anforderungen eines Parteiverbots folgen.
Die politische Rechte ist nicht insgesamt extrem rechts
Konservative oder rechte Politik ist nicht automatisch rechtsradikal oder extrem rechts. Demokratischer Konservatismus kann traditionelle Institutionen, nationale Identität, eine restriktive Migrationspolitik oder eine strengere Strafverfolgung befürworten, solange er gleiche Bürger:innenrechte, Menschenwürde, Pluralismus, Gewaltenteilung und den demokratischen Machtwechsel anerkennt.
Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellte in seinen Verfahren zur AfD klar, dass das Eintreten für eine restriktive Einwanderungspolitik für sich genommen verfassungsrechtlich unbeachtlich ist. Politisch entscheidend wird die Grenze dort, wo das deutsche Volk ethnisch-abstammungsmäßig definiert und deutschen Staatsangehörigen mit Migrationsgeschichte eine gleichberechtigte Zugehörigkeit abgesprochen wird.
Nicht die Entfernung von einer vermeintlichen politischen Mitte entscheidet daher über die Zuordnung zur extremen Rechten. Maßgeblich sind die konkreten Inhalte: Gleichheit oder Ungleichwertigkeit, pluralistische Demokratie oder homogene Volksgemeinschaft, universelle Rechte oder abgestufte Zugehörigkeit.
Fließende Übergänge bedeuten keine begriffliche Beliebigkeit
Zwischen Rechtspopulismus, Rechtsradikalismus und der extremen Rechten bestehen Überschneidungen und Entwicklungsprozesse. Parteien können sich radikalisieren, Strömungen innerhalb einer Organisation um Einfluss kämpfen und ursprünglich taktische Begriffe zu programmatischen Positionen werden.
Fließende Übergänge bedeuten jedoch nicht, dass jede Einordnung beliebig wäre. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Gesamtbetrachtung. Einzelne Aussagen müssen in ihrem Kontext geprüft, wiederkehrende Muster erkannt und die politische Praxis einer Organisation berücksichtigt werden.
Zu untersuchen sind insbesondere Programme, Parteitagsbeschlüsse, öffentliche Aussagen führender Funktionär:innen, personelle Netzwerke, politische Kampagnen, parlamentarische Initiativen und der tatsächliche Umgang mit extrem rechten Positionen innerhalb der eigenen Organisation.
Ein Akteur kann mehrere Merkmale gleichzeitig erfüllen
Eine Partei kann rechtspopulistisch kommunizieren, rechtsradikale Veränderungen anstreben und zugleich extrem rechte Vorstellungen menschlicher Ungleichwertigkeit vertreten. Die Begriffe schließen sich nicht gegenseitig aus.
Rechtspopulistisch ist in diesem Fall die Erzählung vom wahren Volk gegen eine korrupte Elite. Rechtsradikal ist das Ziel, Minderheitenrechte, Gewaltenteilung und unabhängige Institutionen zugunsten einer ungebundenen Mehrheitsherrschaft zurückzudrängen. Extrem rechts ist die Vorstellung, dass bestimmte Menschen aufgrund von Abstammung, Herkunft, Religion oder Identität nicht die gleichen Rechte und dieselbe gesellschaftliche Zugehörigkeit besitzen sollen.
Eine journalistische Einordnung muss deshalb benennen, auf welcher Ebene sie erfolgt. Die Bezeichnung als rechtspopulistisch darf eine zugleich vorhandene extrem rechte Programmatik nicht unsichtbar machen.
Die AfD als Beispiel begrifflicher Überschneidung
Die Entwicklung der AfD zeigt, warum eine einzige Bezeichnung nicht ausreicht. Die Partei kommuniziert rechtspopulistisch, indem sie ein vermeintlich einheitliches Volk gegen „Altparteien“, „Eliten“, Medien, Zivilgesellschaft und politische Institutionen stellt. Gleichzeitig verbindet sie diese Kommunikation mit Nativismus, Autoritarismus und einem ethnisch definierten Volksverständnis.
Die von mehr als 100 Wissenschaftler:innen überprüfte Datenbank The PopuList 4.0 ordnet die AfD als populistisch und seit 2015 als „far right“ ein. Das Deutsche Institut für Menschenrechte verwendet in seiner menschenrechtlichen Analyse die Begriffe rassistisch und rechtsextrem. Beide Bewertungen beruhen auf einer inhaltlichen Untersuchung der Programmatik, politischen Ziele und öffentlichen Positionierungen der Partei. Sie sind von einer behördlichen Einstufung und einer gerichtlichen Parteiverbotsentscheidung zu unterscheiden.
AfD Watch Bremen bezeichnet die heutige AfD in der eigenen journalistischen Einordnung als extrem rechte Partei. Der Begriff erfasst sowohl ihre rechtspopulistische Mobilisierung als auch ihre völkisch-nationalistische Programmatik, ihre autoritären Ordnungsvorstellungen und ihre organisatorischen Verbindungen in das breitere Netzwerk der extremen Rechten.
Der aktuelle gerichtliche Stand zur AfD
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte im Mai 2024, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen der AfD vorliegen. Das Gericht verwies insbesondere auf ein völkisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, die Ausgrenzung von Migrant:innen und Muslim:innen sowie Anhaltspunkte für Angriffe auf Menschenwürde und Demokratieprinzip. Das Urteil zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall wurde rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2025 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hatte.
Im Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundespartei darüber hinaus als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte diese Höherstufung im Februar 2026 vorläufig bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens. Nach Auffassung des Gerichts reichten die vorgelegten Erkenntnisse im Eilverfahren nicht aus, um den gegenüber einem Verdachtsfall erforderlichen höheren Grad an Gewissheit für eine entsprechende Prägung der Gesamtpartei festzustellen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln hob die rechtskräftige Bewertung als Verdachtsfall nicht auf.
Für eine präzise journalistische Darstellung bedeutet das: Die AfD darf gegenwärtig nicht unter Berufung auf das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnet werden. Diese behördliche Höherstufung ist durch die einstweilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vorläufig untersagt. Das rechtskräftige Urteil, nach dem die Bundespartei als Verdachtsfall beobachtet werden darf, besteht dagegen fort. Davon zu unterscheiden ist die eigenständige fachjournalistische und sozialwissenschaftliche Einordnung als extrem rechte Partei. Sie stützt sich auf die dokumentierte Programmatik, öffentliche Aussagen, politische Praxis und Netzwerke der AfD und ist nicht von einer behördlichen Einstufung abhängig.
Warum „rechtspopulistisch“ für die AfD nicht ausreicht
Die Bezeichnung rechtspopulistisch erfasst eine zentrale Kommunikations- und Mobilisierungsweise der AfD. Die Partei stellt ein vermeintlich einheitliches Volk gegen „Altparteien“, „Eliten“, Medien, Zivilgesellschaft und demokratische Institutionen. Der Begriff beschreibt jedoch nicht die gesamte politische Entwicklung und ideologische Ausrichtung der Partei.
Nicht vollständig erfasst werden dadurch ihr ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, die systematische Abwertung bestimmter Bevölkerungsgruppen, ihre autoritären Ordnungsvorstellungen und ihre Verbindungen zu Organisationen, Medien und Akteur:innen der extremen Rechten. Wer die heutige AfD ausschließlich als rechtspopulistisch bezeichnet, reduziert ihre Politik auf eine Kommunikationsstrategie und blendet zentrale Inhalte und gesellschaftliche Ziele aus. Die Bezeichnung „extrem rechte AfD“ führt diese Ebenen zusammen. Sie erfasst die rechtspopulistische Mobilisierung, die nationalradikalen Angriffe auf die liberale Demokratie und die völkischen Vorstellungen von Volk, Zugehörigkeit und Ungleichwertigkeit. Zugleich macht sie deutlich, dass die Partei nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern Bestandteil eines breiteren extrem rechten Netzwerks ist.
Fachjournalistische Einordnung
Eine fachjournalistische Einordnung darf Begriffe weder als bloße politische Etiketten noch als Ersatz für Recherche verwenden. Sie muss Tatsachen, fachliche Bewertungen, behördliche Einstufungen und gerichtliche Entscheidungen erkennbar voneinander trennen. Eine einzelne polemische Äußerung genügt regelmäßig nicht, um eine gesamte Person oder Organisation abschließend einzuordnen. Wiederholte Aussagen, programmatische Festlegungen, politische Handlungen, personelle Verbindungen und der Umgang mit dokumentierten Grenzüberschreitungen können dagegen ein belastbares Gesamtbild ergeben. Ebenso falsch wäre es, nur offen nationalsozialistische Symbolik oder körperliche Gewalt als extrem rechts anzuerkennen. Moderne extrem rechte Politik arbeitet parlamentarisch, juristisch, medial und kulturell. Sie kann demokratische Verfahren nutzen, um die Voraussetzungen einer gleichberechtigten und pluralistischen Demokratie schrittweise zurückzudrängen.
Der entscheidende Unterschied
Rechtspopulismus konstruiert einen Gegensatz zwischen dem vermeintlich wahren Volk und einer angeblich korrupten Elite. Rechtsradikalismus strebt eine autoritäre und national homogene Umgestaltung der liberalen Demokratie an, ohne Wahlen zwingend vollständig abzulehnen. Die extreme Rechte richtet sich gegen die fundamentale Gleichheit aller Menschen und gegen eine demokratische Ordnung, die Menschenwürde, Pluralismus, Minderheitenrechte und rechtsstaatliche Machtbegrenzung garantiert.
Die drei Begriffe beschreiben deshalb keine sauber getrennten politischen Lager. Sie markieren unterschiedliche Dimensionen eines politischen Feldes, in dem sich Akteur:innen, Ideologien und Strategien überschneiden können.
Die zentrale fachliche Frage lautet nicht, wie laut, provokant oder weit rechts eine Position erscheint. Entscheidend ist, welches Verständnis von Mensch, Gesellschaft, Volk und politischer Herrschaft ihr zugrunde liegt.
Wo Menschen gleiche Zugehörigkeit und gleiche Rechte abgesprochen werden, beginnt die Ideologie der Ungleichwertigkeit. Wo ein behaupteter Volkswille über Menschenwürde, Minderheitenschutz und rechtsstaatliche Kontrolle gestellt wird, richtet sich Politik gegen die Grundlagen der liberalen Demokratie. Und wo demokratische Verfahren nur noch als Instrument zur Durchsetzung einer ethnisch oder autoritär definierten Gemeinschaft dienen sollen, reicht die Bezeichnung „rechtspopulistisch“ nicht mehr aus.
Redaktion
AfD Watch Bremen
