Sicherheit und Schutz der Redaktion
Warum Fachjournalismus zur extremen Rechten besondere Schutzvorkehrungen braucht
AfD Watch Bremen recherchiert und berichtet über die extreme Rechte, ihre Parteien, Organisationen, Netzwerke und Aktionsformen im Land Bremen. Dieses Themenfeld ist mit einer besonderen Gefährdung verbunden. Angriffe richten sich nicht allein gegen einzelne Veröffentlichungen. Sie können darauf zielen, Recherchen zu verhindern, Quellen offenzulegen, Journalist:innen einzuschüchtern oder die Fortsetzung ihrer Arbeit durch persönlichen, digitalen, wirtschaftlichen und juristischen Druck (SLAPP) zu erschweren.
Transparenz und presserechtliche Verantwortlichkeit bleiben für AfD Watch Bremen verbindlich. Transparenz bedeutet jedoch nicht, sämtliche Mitglieder einer Recherchegruppe, private Wohnanschriften, familiäre Bezüge, Bewegungsprofile oder interne Arbeitsabläufe öffentlich zugänglich zu machen. Der Schutz dieser Informationen ist Bestandteil verantwortlicher Redaktionsarbeit und dient auch dem Schutz von Quellen, Gesprächspartner:innen und Angehörigen.
Eine dokumentierte Gefährdungslage
Die Risiken für Journalist:innen sind empirisch belegt. Reporter ohne Grenzen beschreibt Recherchen und Filmaufnahmen in rechtsextremen Milieus weiterhin als besonders gefährlich. Für 2025 dokumentierte und verifizierte die Organisation 55 Angriffe auf Medienschaffende und Redaktionen. Am 24. Januar 2026 wurden Journalist:innen von Recherche Nord bei der extrem rechten „Winterakademie“ in Schnellroda bedrängt, beleidigt, körperlich angegriffen und bestohlen; unter den Beteiligten befanden sich nach der Dokumentation auch Angehörige des AfD-Nachwuchses. (RSF, Nahaufnahme 2026)
Das European Centre for Press and Media Freedom registrierte für 2025 mindestens 34 verifizierte physische Angriffe. Hinzu kamen insgesamt 127 veröffentlichte Fälle unterschiedlicher Verletzungen der Pressefreiheit im europäischen Monitoring. Demonstrationen blieben mit 19 der 34 physischen Angriffe der gefährlichste Arbeitsort. Das ECPMF weist zugleich darauf hin, dass die veränderte Erfassungsmethode bei Vergleichen mit früheren Jahren berücksichtigt werden muss. (ECPMF, Feindbild Journalist 10)
Rechte Gewalt bleibt dabei ein struktureller Gefährdungsfaktor. Die Vorgängerstudie des ECPMF bezeichnete die extreme Rechte weiterhin als größte strukturelle Bedrohung für die Pressefreiheit in Deutschland. Neben körperlichen Angriffen dokumentierte sie Beleidigungen, Diffamierungen, digitale Bedrohungen, Schikanen bei Veranstaltungen und den Ausschluss unliebsamer Medien von AfD-Veranstaltungen. Für Lokaljournalist reicht die Gefährdung aufgrund der räumlichen Nähe zu den beobachteten Akteur häufig bis in das private Umfeld. (ECPMF, Feindbild Journalist 9)
Eine 2026 veröffentlichte Befragung von 383 Journalist zeigt, dass 65,4 Prozent innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mindestens einmal Anfeindungen erlebt hatten; 53,4 Prozent berichteten von wiederholten Vorfällen. Nur 23,9 Prozent gaben an, dass in ihrem Arbeitsumfeld Strukturen und Maßnahmen zum Umgang mit Anfeindungen eingerichtet worden seien. Die Untersuchung ist nicht repräsentativ, liefert aber belastbare Hinweise auf wiederkehrende Anfeindungen und bestehende Schutzlücken. (ECPMF und Universität Bielefeld, Strapazierter Journalismus)
Reporter ohne Grenzen verweist außerdem auf koordinierte digitale Hetze und Doxxing. Besonders betroffen sind unter anderem Journalistinnen, rassifizierte Medienschaffende und Personen, die zu Geschlecht oder Rassismus arbeiten. Cyberbelästigung bleibt nach Einschätzung der Organisation häufig ohne strafrechtliche Konsequenzen. (RSF, Länderprofil Deutschland 2026)
Pressefreiheit in Deutschland: Rang 14 von 180
Deutschland steht in der Rangliste der Pressefreiheit 2026 von Reporter ohne Grenzen auf Platz 14 von 180 Staaten. Im Vorjahr lag Deutschland auf Platz 11. Der Gesamtwert sank von 83,85 auf 82,17 Punkte. Beim Sicherheitsindikator belegt Deutschland Rang 39, beim gesellschaftlichen Indikator Rang 34. Die Rangliste verbindet eine quantitative Erfassung von Übergriffen mit einer qualitativen Bewertung durch Fachleute. Sie bildet keine einzelne Organisation oder Region ab, zeigt aber, dass Pressefreiheit auch in Deutschland nicht allein durch formale Rechtsgarantien gesichert ist. (RSF, Deutschland 2026; Methodik der Rangliste)
Was die Gefährdung für AfD Watch Bremen bedeutet
AfD Watch Bremen untersucht Akteur:innen und Netzwerke aus neonazistischen Milieus, extrem rechten Parteien und Vorfeldorganisationen – darunter Strukturen aus dem Umfeld der AfD und ihres Nachwuchses, der früheren NPD beziehungsweise heutigen Partei „Die Heimat“, der Identitären Bewegung und weiterer regionaler Zusammenschlüsse. Bei solchen Recherchen treffen lokale Nähe, Wiedererkennbarkeit im öffentlichen Raum, digitale Auffindbarkeit und mögliche persönliche Feindmarkierung aufeinander.
Die Redaktion begrenzt deshalb personenbezogene Angaben über ihre Mitarbeiter:innen auf das journalistisch und rechtlich Erforderliche. Dazu gehören folgende Schutzgrundsätze:
- Beiträge können unter dem Redaktionsnamen oder ohne persönliche Autorenzeile erscheinen.
- Private Wohnanschriften, familiäre Angaben, private Kontaktdaten und Bewegungsinformationen werden nicht veröffentlicht.
- Recherchetermine, interne Zuständigkeiten, Quellenidentitäten und Sicherheitsabläufe werden nur nach dem Need-to-know-Prinzip weitergegeben.
- Vor-Ort-Recherchen werden risikobezogen vorbereitet; Alleingänge, Erkennbarkeit, An- und Abreise, Kommunikationswege und Datensicherung werden dem jeweiligen Einsatz angepasst.
- Bild-, Ton- und Recherchematerial wird so gesichert, dass Verlust, Beschädigung oder Wegnahme von Arbeitsmitteln die Dokumentation möglichst nicht vernichten.
- Doxxing, Bedrohungen, Nachstellungen, Sachbeschädigungen, körperliche Angriffe und gezielte juristische Einschüchterungsversuche werden dokumentiert, rechtlich geprüft und erforderlichenfalls angezeigt oder öffentlich gemacht.
- Der Schutz von Angehörigen, Quellen und Hinweisgeber:innen wird in die Gefährdungsbewertung einbezogen.
Diese Maßnahmen sollen Einschüchterung nicht unsichtbar machen, sondern journalistische Arbeitsfähigkeit erhalten. Sie verändern weder die Pflicht zu sorgfältiger Recherche noch das Recht Betroffener, begründete Korrekturen, Gegendarstellungen oder rechtliche Einwände geltend zu machen.
Verantwortlichkeit bleibt erreichbar
Die besondere Gefährdungslage begründet keine pauschale Ausnahme von der gesetzlichen Anbieter:innenkennzeichnung. § 18 Medienstaatsvertrag verlangt für journalistisch-redaktionelle Telemedien die Benennung einer inhaltlich verantwortlichen Person mit Namen und Anschrift. Abhängig von der Ausgestaltung des Angebots können zusätzlich die Informationspflichten aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz gelten. (§ 18 MStV; § 5 DDG)
Die öffentlich auftretenden Mitglieder eines Rechercheteams müssen dagegen nicht sämtlich namentlich genannt werden. AfD Watch Bremen trennt deshalb zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen presserechtlichen Verantwortlichkeit und der Veröffentlichung weiterer personenbezogener Angaben über recherchierende Mitarbeiter.
Eine reine Postfachadresse genügt nach den Hinweisen der Landesmedienanstalten regelmäßig nicht als ladungsfähige Anschrift. Bei einer konkreten Gefährdung kommen rechtlich geprüfte Lösungen mit einer tatsächlich zustellfähigen Geschäftsadresse oder einer wirksam bevollmächtigten Empfangsstelle in Betracht. Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg nennt bei besonderen Umständen ausdrücklich eine Empfangsbevollmächtigung etwa durch eine Rechtsanwaltskanzlei oder Agentur als mögliche Lösung. Die konkrete Gestaltung muss die zuverlässige förmliche Zustellung gewährleisten und sollte medienrechtlich geprüft werden. (Leitfaden der LFK)
Schutzlücken und internationale Modelle
Die deutsche Rechtsordnung garantiert Pressefreiheit und Quellenschutz. Die praktische Absicherung gefährdeter Journalist bleibt jedoch uneinheitlich. Das ECPMF fordert unter anderem einen erleichterten Zugang zur Auskunftssperre im Melderegister für bedrohte Journalist, konsequentere Strafverfolgung digitaler Angriffe, einen wirksamen Schutz vor Einschüchterungsklagen und die Einbeziehung freier Journalist in Schutzmaßnahmen. Reporter ohne Grenzen kritisiert ebenfalls unzureichende politische Antworten, Defizite beim Schutz vor Cyberbelästigung und Lücken bei der Umsetzung der europäischen Anti-SLAPP-Vorgaben.
Andere Staaten haben weiter institutionalisierte Modelle geschaffen:
- In den Niederlanden verbindet PersVeilig Medienverbände, Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Modell umfasst ein gemeinsames Sicherheitsprotokoll, eine Meldestelle, vertrauliche Unterstützung, Trainings, Prävention, Nachsorge und abgestimmte Reaktionen auf Gewalt, digitale Angriffe und juristische Einschüchterung. (PersVeilig; Sicherheitsplan)
- Im Vereinigten Königreich gibt es seit 2025 in jeder Polizeibehörde eine ausdrücklich benannte Ansprechperson für die Sicherheit von Journalist. Das System ist Teil eines nationalen Aktionsplans, der Strafverfolgung, Prävention, Online-Sicherheit und öffentliche Anerkennung journalistischer Arbeit zusammenführt. (Britische Regierung, Journalist Safety Liaison Officers; National Action Plan)
Diese Modelle zeigen, dass der Schutz von Journalist:innen als gemeinsame Aufgabe von Redaktionen, Verbänden, Polizei, Justiz und Politik organisiert werden kann. Für besonders exponierte Fachjournalist, freie Recherchekollektive und lokale Medienprojekte braucht es auch in Deutschland verlässliche Ansprechstrukturen, schnelle Gefährdungsbewertungen, wirksamen digitalen Schutz, sichere Zustell- und Melderegisterlösungen, psychosoziale Unterstützung sowie konsequente Ermittlungen bei Angriffen und Doxxing.
Kontakt, Korrekturen und rechtliche Anliegen
AfD Watch Bremen bleibt für inhaltliche Hinweise, Korrekturanfragen und rechtliche Anliegen erreichbar:
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E-Mail: kontakt@afdwatchbremen.de
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Die Redaktion prüft substantiierte Hinweise nach journalistischen und rechtlichen Maßstäben. Sicherheitsmaßnahmen schützen die beteiligten Personen und die Recherche – sie ersetzen weder Verantwortlichkeit noch Korrekturbereitschaft.
