AfD Watch Bremen · Pressefreiheit und Schutz

Sicherheit der Redaktion

Wer zur extremen Rechten recherchiert, arbeitet unter besonderen Risiken. Der Schutz von Journalist:innen, Quellen und Angehörigen sichert die Möglichkeit, unabhängig zu berichten und extrem rechte Strukturen öffentlich sichtbar zu machen.

Hier erläutern wir die Hintergründe und Schutzgrundsätze unserer Arbeit sowie die Wege für Hinweise, Korrekturen und rechtliche Anliegen.

Warum besonderer Schutz nötig ist

Extrem rechte Medienfeindlichkeit richtet sich gegen die unabhängige Beobachtung politischer Macht, gegen die Dokumentation von Netzwerken und gegen die öffentliche Überprüfbarkeit von Aussagen. Die Studie „Feindbild Journalist:in 9“ des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) beschreibt die extreme Rechte als größte strukturelle Bedrohung für die Pressefreiheit in Deutschland. Sie dokumentiert körperliche Angriffe, Bedrohungen, Diffamierungen und den Ausschluss kritischer Medien von AfD-Veranstaltungen.

Für lokale Recherchen kommt die räumliche Nähe hinzu: Journalist:innen leben häufig dort, wo sie berichten. Wiedererkennbarkeit und persönliche Feindmarkierungen können die Gefährdung bis in das private Umfeld verlängern. Für unsere Arbeit in Bremen und Bremerhaven folgt daraus, den Schutz der recherchierenden Personen und ihres Umfelds konsequent mitzudenken.

Auch digitale Angriffe können persönliche Sicherheit bedrohen. Reporter ohne Grenzen verweist auf koordinierte Hetze und Doxxing, also das gezielte Offenlegen persönlicher Daten. Besonders betroffen sind unter anderem Journalistinnen, rassifizierte Medienschaffende und Personen, die zu Geschlecht oder Rassismus arbeiten.

Druck durch missbräuchliche Verfahren: Einschüchterung kann auch durch rechtliche Schritte ausgeübt werden, die kritische öffentliche Beteiligung unterdrücken sollen. Den Zusammenhang erläutert unser Beitrag zu SLAPPs und Angriffen auf kritische Berichterstattung.

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Zahlen und dokumentierte Befunde

Studien und Dokumentationen machen unterschiedliche Formen der Gefährdung sichtbar. Die folgenden Befunde beziehen sich auf Deutschland; sie sind keine Fallzählung für Bremen oder für AfD Watch Bremen.

55 verifizierte Angriffe

Reporter ohne Grenzen dokumentierte für 2025 insgesamt 55 Angriffe auf Medienschaffende und Redaktionen. Besonders gefährlich waren erneut Demonstrationen sowie Recherchen und Filmaufnahmen in rechtsextremen Milieus.

Quelle: RSF, „Nahaufnahme 2026“.

Mindestens 34 physische Angriffe

Das ECPMF verifizierte für 2025 mindestens 34 Fälle körperlicher Angriffe. Insgesamt wurden 127 Fälle verschiedener Verletzungen der Pressefreiheit in Deutschland auf der Plattform Mapping Media Freedom veröffentlicht.

Quelle: ECPMF, „Feindbild Journalist:in 10“.

65,4 Prozent erlebten Anfeindungen

In einer Befragung von 383 Journalist:innen berichteten 65,4 Prozent von mindestens einer persönlichen Anfeindung innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate; 53,4 Prozent von wiederholten Vorfällen.

Die Befragung fand von November 2025 bis Februar 2026 statt und ist nicht repräsentativ. Quelle: ECPMF und Universität Bielefeld, „Strapazierter Journalismus“.

Platz 14 in der Pressefreiheitsrangliste

Deutschland belegt in der RSF-Rangliste 2026 Platz 14 von 180 Staaten; 2025 war es Platz 11. Beim Sicherheitsindikator liegt Deutschland auf Rang 39.

Die Rangliste verbindet dokumentierte Übergriffe mit einer Bewertung durch Fachleute. Quellen: RSF-Länderprofil Deutschland und Methodik der Rangliste.

Die Zahlen richtig lesen: Die Erhebungen verwenden unterschiedliche Definitionen und Verfahren. Ihre Angriffszahlen dürfen daher weder addiert noch unmittelbar gleichgesetzt werden. Das ECPMF weist zudem auf eine veränderte Erfassungsmethode hin, die Vergleiche mit früheren Jahren beeinflussen kann.

Wie konkret die Gefährdung ist, zeigt der Angriff auf Journalist:innen von Recherche Nord bei der extrem rechten „Winterakademie“ in Schnellroda am 24. Januar 2026. Laut Reporter ohne Grenzen wurden sie bedrängt, beleidigt, körperlich attackiert und bestohlen. Unter den Beteiligten waren auch Angehörige des AfD-Nachwuchses.

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Unsere Schutzgrundsätze

AfD Watch Bremen begrenzt personenbezogene Angaben über recherchierende Mitarbeiter:innen auf das journalistisch und rechtlich Erforderliche. Der Schutz von Quellen, Gesprächspartner:innen und Angehörigen gehört zu dieser Verantwortung.

Persönliche Angaben schützen

Private Kontaktdaten, familiäre Angaben und Bewegungsinformationen behandeln wir vertraulich. Beiträge können unter dem Redaktionsnamen oder ohne persönliche Namenszeile erscheinen.

Vertrauliche Quellen schützen

Quellenidentitäten und sensible Informationen werden innerhalb der Recherche nur den Personen zugänglich gemacht, die sie für ihre Aufgabe benötigen. Die Sicherheit von Hinweisgeber:innen wird in die Gefährdungsbewertung einbezogen.

Recherchearbeit absichern

Die Vorbereitung von Recherchen und der Umgang mit Bild-, Ton- und Dokumentenmaterial berücksichtigen die jeweilige Gefährdung. Datensicherung dient dem Erhalt überprüfbarer Belege und dem Schutz vertraulicher Informationen.

Angriffe dokumentieren

Bedrohungen, Doxxing, Nachstellungen, Sachbeschädigungen, körperliche Angriffe und gezielte juristische Einschüchterungsversuche werden dokumentiert und rechtlich geprüft. Je nach Sachlage werden weitere Schritte eingeleitet.

Sorgfalt und Schutz gehören zusammen: Unsere Veröffentlichungen bleiben an überprüfbare Quellen, nachvollziehbare Einordnungen und die Korrektur nachweisbarer Fehler gebunden. Mehr dazu auf der Seite Die Redaktion.

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Transparenz und Verantwortlichkeit

Transparenz betrifft unsere Quellen, Arbeitsgrundsätze und redaktionelle Verantwortung. Zugleich schützen wir persönliche Angaben, deren Veröffentlichung Menschen zusätzlich gefährden könnte. Die gesetzlich erforderlichen Angaben zur Verantwortlichkeit gehören ins Impressum.

Gesetzliche Informationspflichten

§ 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag verlangt für die dort erfassten journalistisch-redaktionellen Angebote die Benennung einer verantwortlichen Person mit Namen und Anschrift. Weitere Informationspflichten für geschäftsmäßige digitale Dienste regelt § 5 Digitale-Dienste-Gesetz.

Diese Verantwortlichkeit ist von der Frage zu unterscheiden, welche weiteren Mitglieder eines Rechercheteams öffentlich mit Namen auftreten.

Schutz und Zustellbarkeit

Nach dem Leitfaden der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg muss die Anschrift förmliche Zustellungen ermöglichen. Eine reine Postfachadresse genügt dafür nicht.

Für besondere Umstände nennt der Leitfaden eine mögliche Empfangsbevollmächtigung, etwa durch eine Rechtsanwaltskanzlei. Ob eine solche Gestaltung zulässig und tatsächlich zustellfähig ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

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Schutzlücken und internationale Modelle

Wirksamer Schutz braucht verlässliche Strukturen. Freie Journalist:innen und kleine lokale Redaktionen benötigen Zugang zu rechtlicher Unterstützung, psychosozialer Hilfe und digitalem Schutz. Die ECPMF-Studie „Feindbild Journalist:in 10“ beschreibt, dass freie Journalist:innen strukturell schlechter abgesichert sind und die Folgen von Angriffen häufig allein tragen.

In der Befragung „Strapazierter Journalismus“ gaben lediglich 23,9 Prozent an, dass in ihrem Arbeitsumfeld Strukturen und Maßnahmen für den Umgang mit Anfeindungen eingeführt worden seien. Die Ergebnisse verdeutlichen Schutzlücken innerhalb der befragten Gruppe.

Niederlande: PersVeilig

PersVeilig verbindet die Medienbranche, Polizei und Staatsanwaltschaft. Ein gemeinsames Sicherheitsprotokoll, eine Meldestelle und Trainings sollen den Umgang mit Gewalt und Bedrohungen verbessern.

Das Modell verknüpft Vorbereitung, Unterstützung und die Bearbeitung gemeldeter Vorfälle. Auch für freie Journalist:innen ohne Auftraggeber werden Trainings angeboten.

Vereinigtes Königreich: feste Ansprechpersonen

Nach einer Mitteilung der britischen Regierung vom Oktober 2025 verfügt jede Polizeibehörde über eine benannte Ansprechperson für die Sicherheit von Journalist:innen.

Diese „Journalist Safety Liaison Officers“ sollen bei Bedrohungen unterstützen, Hinweise zur Sicherheit geben und zur verlässlichen Erfassung von Angriffen beitragen. Sie sind Teil des nationalen Aktionsplans zum Schutz von Journalist:innen.

Unser Anspruch: Auch lokale Medienprojekte und freie Fachjournalist:innen brauchen erreichbare Ansprechstellen, schnelle Unterstützung bei Bedrohungen und wirksamen Schutz vor digitaler und körperlicher Gewalt. Pressefreiheit muss im journalistischen Alltag praktisch nutzbar sein.

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Kontakt und Korrekturen

AfD Watch Bremen ist für Hinweise, Korrekturanfragen und rechtliche Anliegen erreichbar. Wenn du eine Veröffentlichung beanstanden möchtest, nenne bitte den Beitrag, die betreffende Aussage und den Grund deiner Beanstandung. Nachprüfbare Belege helfen bei der Prüfung.

Allgemeine und inhaltliche Anliegen

Für allgemeine redaktionelle Anfragen erreichst du uns unter redaktion@afdwatchbremen.de.

Über unser Kontaktformular erreichst du die Redaktion. Dort findest du auch Erläuterungen zur Verschlüsselung. Für die rechtlich maßgeblichen Angaben zur Verantwortlichkeit und Erreichbarkeit beachte bitte das Impressum.

Vertrauliche Hinweise über Signal

Für direkte und vertrauliche Kommunikation kannst du unseren Signal-Kontakt nutzen. Die Kontaktseite erläutert die angebotenen Kommunikationswege.

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Beschwerden und Korrekturen

Für Beschwerden über Veröffentlichungen und Hinweise auf sachliche Fehler.

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