Gerald Höns 2020 bei einem Aufmarsch der verschwörungsideologischen Szene um „Querdenken 421“, im Stadtteil Walle. Bild: AfD Watch Bremen.
Bunker, Rocker, Feindbilder
Gerald Höns saß acht Jahre für die AfD und zuletzt für die „Bürger in Wut“ im Beirat Walle. Er stellte Räume für ein Rockertreffen bereit, verteidigte das Umfeld der Hells Angels, verlor einen Unterlassungsprozess gegen den Kulturverein Zuckerwerk und ist heute für Bündnis Deutschland in einem Fachausschuss aktiv. 2025 erschien laut taz auf seinem Facebook-Profil ein Video über ein Schwarzes Mitglied der Partei Die Linke unter der entmenschlichenden Überschrift „Invasive Menschen“.
Gerald Höns besitzt seit Mai 2023 kein gewähltes Beiratsmandat mehr. Aus der Kommunalpolitik verschwunden ist er damit nicht. Das Ortsamt West führt ihn 2026 als Vertreter von Bündnis Deutschland im Fachausschuss „Bau, Umwelt und Verkehr“ des Beirates Walle. Die Ausschussmitglieder beraten öffentlich über Bauvorhaben, Verkehrsplanung und die Entwicklung des Stadtteils.
Damit setzt Höns seine politische Tätigkeit unter dem dritten Parteinamen fort. Er begann in der AfD, wechselte 2022 zu den „Bürgern in Wut“ und gelangte über deren Zusammenschluss mit Bündnis Deutschland in die heutige Parteistruktur. Die organisatorischen Etiketten veränderten sich. Wiederkehrende Merkmale seines politischen Auftretens blieben: die Inszenierung als ausgegrenzter Bürgervertreter, die scharfe Fixierung auf linke und antifaschistische Akteur:innen und eine auffällige Bereitschaft, militante rechte Milieus zu verharmlosen, während politische Gegner:innen als gefährliche Bedrohung dargestellt werden.
Vom Baumarkt in die AfD
Höns beschreibt seinen Einstieg in die Parteipolitik in einem früheren Kandidatenprofil bei Abgeordnetenwatch selbst. Zunächst sei er Fördermitglied der AfD gewesen. 2014 habe er eine Vollmitgliedschaft beantragt und sich um einen Platz im Beirat Walle beworben. Als Anlass nennt er den Brand eines Baumarktes in seinem Stadtteil und die Verzögerungen beim Wiederaufbau. Bei der Beiratswahl 2015 erhielt Höns nach dem amtlichen Gesamtergebnis 489 Personenstimmen und zog für die AfD in den Beirat Walle ein. 2019 kandidierte er erneut und erhielt 515 Personenstimmen. Damit blieb er bis zum Ende der Wahlperiode 2023 Mitglied des Stadtteilparlaments.
In seinem Kandidatenprofil zeichnet Höns das Bild eines von den übrigen Parteien ausgegrenzten AfD-Vertreters. Er behauptet, die AfD sei im Beirat „gemobbt“ und systematisch von Informationen ausgeschlossen worden. Die Darstellung folgt einem für die Partei typischen Opferdiskurs: Politischer Widerspruch, kritische Öffentlichkeit und die Abgrenzung anderer Parteien werden nicht als Bestandteil demokratischer Auseinandersetzung beschrieben, sondern als gezielte Unterdrückung. Höns konnte seine Verfahrensrechte allerdings erfolgreich vor Gericht durchsetzen. Das Verwaltungsgericht gab ihm 2018 in einem Streit um den Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Beiratssitzung recht. Nach einem Bericht der taz hätte der Beirat die nichtöffentliche Beratung genauer begründen müssen. Das Urteil betraf die Einhaltung kommunalrechtlicher Verfahrensregeln. Es bestätigte weder Höns’ politische Position zum Gegenstand der Sitzung noch seine Einschätzung der Hells Angels.
Als die Hells Angels im Beirat auftraten
Im Sommer 2016 versuchten Personen aus dem Umfeld der in Bremen verbotenen Hells Angels, in Walle wieder öffentlich Fuß zu fassen. Treffpunkt war die ehemalige Gaststätte „Parzelle Eins“. Die Fachjournalistin Andrea Röpke dokumentierte für die taz das Auftreten von Mitgliedern und Unterstützern des Rockerclubs. Unter ihnen befand sich der frühere BIW-Beirat Fritjof Balz, der zuvor durch rassistische und antisemitische Beiträge aufgefallen war.
Der Bremer Ableger der Hells Angels war 2013 verboten worden. Die Innenbehörde begründete das Verbot mit der kriminellen Gebiets- und Machtentfaltung des Vereins gegenüber konkurrierenden Rockergruppen. Bei Durchsuchungen wurden unter anderem Waffen, Pfefferspray, Anabolika und Bargeld beschlagnahmt. Die Polizei beobachtete deshalb auch die neue Präsenz der Rocker in Walle. Im September 2016 erschienen der damalige Hells-Angels-Funktionär Michael Wellering, Fritjof Balz und weitere Unterstützer bei einer Sitzung des Beirates Walle. Wellering erhielt aus dem Zuschauerraum breiten Raum für eine autoritär vorgetragene Selbstdarstellung. Der Auftritt zeigte Wirkung: Ein zunächst gegen die Rocker gerichteter Beschluss wurde abgeschwächt. Erst nach weiterer antifaschistischer und fachjournalistischer Aufklärung und einer Sondersitzung korrigierte der Beirat seinen Kurs.
Gerald Höns stellte sich in der Debatte nicht gegen diese Einflussnahme. Nach der zeitgenössischen Berichterstattung trat er als Gesprächspartner und Verteidiger des Rockermilieus auf. Die taz bezeichnete seine Verbindungen zu den Hells Angels später ausdrücklich als bestehenden Kontakt. Höns bestritt nicht, entsprechende Personen zu kennen. Vielmehr versuchte er, die öffentliche Bewertung des Milieus zu relativieren. Die Mitglieder seien nach seiner Darstellung nicht anhand von Medienberichten zu beurteilen. Er wolle sich ein eigenes Bild machen. Eine solche Forderung klingt zunächst nach Offenheit. Im konkreten Kontext bedeutete sie jedoch, Erkenntnisse von Polizei, Innenbehörde und Fachjournalist:innen gegen die Selbstdarstellung eines verbotenen Rockerclubs auszuspielen.
Der Bunker als Treffpunkt
Höns betreibt eine Internetseite über mehrere Bremer Hochbunker. Im Impressum von „Bunkerwelt“ wird er als Verantwortlicher genannt. Auf der Vermietungsseite werden Räume in vier Anlagen angeboten: in der Grenzstraße, der Waltjenstraße, der Kleinen Westerholzstraße und der Holsteiner Straße. Der Bunker F76 in der Grenzstraße 108 dient nach Angaben der Seite unter anderem als Standort für Lager- und Musikübungsräume. Ende 2016 fand dort ein Treffen unterschiedlicher Rocker statt. Der Weser-Kurier berichtete seinerzeit, dass Höns den Raum vermietet, selbst an der Veranstaltung teilgenommen und am Ende eine Rede gehalten habe. Höns erklärte demnach, er sei zuvor mit „Horrorstories“ über Rockerkriminalität konfrontiert worden und habe sich deshalb ein eigenes Bild machen wollen. Eine damalige Presseschau dokumentiert den wesentlichen Inhalt des Artikels.
Damit ist ein konkreter Vorgang belegt: Ein AfD-Kommunalpolitiker stellte einem Rockertreffen Räume zur Verfügung, nahm daran teil und verteidigte diese Entscheidung öffentlich. Nicht belegt ist dagegen, dass Höns Mitglied der Hells Angels gewesen wäre oder sich persönlich an deren Straftaten beteiligt hätte. Auch die Vermietung eines Raumes begründet für sich genommen keine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Handlungen der Gäste. Politisch ist der Vorgang dennoch erheblich. Ein Beiratsmitglied ermöglichte einem Milieu, das im selben Stadtteil um gesellschaftliche Akzeptanz rang, einen Treffpunkt und trat zugleich im zuständigen kommunalen Gremium als dessen Fürsprecher auf. Private Vermietungsinteressen, politische Funktion und die Normalisierung eines verbotenen Rockerumfeldes überlagerten sich.
Andrea Röpke beschrieb die damalige Strategie der Hells Angels im Gespräch mit dem Weser-Kurier als Versuch der Akzeptanzgewinnung. Rockergruppen stellten sich als harmlose Männervereine oder sozial engagierte Gemeinschaften dar, während ihre Verbindungen zu gewaltorientierten Hooligans, Neonazis, Türsteher- und Kampfsportmilieus ausgeblendet würden. Der Auftritt im Beirat und das Treffen in Höns’ Bunker passten in dieses Muster. Belegt sind Höns’ Kontakte, seine Raumüberlassung und seine öffentliche Relativierung.
Historische Ausstellung oder rechte Erlebniswelt?
AfD Watch Bremen dokumentierte im Inneren eines von Höns genutzten Bunkers Aufkleber der Identitären Bewegung, der NPD, von Pro Deutschland und PI-News. Auf dem Weg zu seinem Büro sollen außerdem Reproduktionen nationalsozialistischer Kriegs- und Unternehmenspropaganda ausgestellt gewesen sein. Die damaligen Fotografien und Beobachtungen sind als eigene Recherchequelle relevant. Ihre politische Bedeutung hängt jedoch vom Kontext der Präsentation ab. Historische Propagandamittel dürfen in Museen, Archiven und Bildungsstätten gezeigt werden, wenn sie kritisch eingeordnet werden. Eine bloße Präsentation ohne erkennbare Distanzierung kann dagegen nationalsozialistische Ästhetik normalisieren oder verherrlichen. Aussagekräftig ist die Verbindung verschiedener Beobachtungen: extrem rechte Aufkleber, die Nutzung der Räume durch rechte Akteur:innen und Rocker, Höns’ AfD-Funktion sowie seine öffentliche Verteidigung entsprechender Milieus. Zusammen ergab sich kein neutraler Erinnerungsort, sondern ein politisch aufgeladener Raum, in dem die Trennlinie zwischen historischer Sammlung, rechter Symbolwelt und sozialem Treffpunkt unscharf wurde.
Nach den seinerzeit von AfD Watch Bremen dokumentierten Augenzeugenberichten hatten 2017 auch Funktionäre der Identitären Bewegung Zugang zu Höns’ Bunker in der Waltjenstraße.
Der Kampf gegen das Zuckerwerk
Während Höns Rockertreffen in eigenen Räumen ermöglichte, führte er im Beirat eine jahrelange Kampagne gegen den Kulturverein Zuckerwerk. Der Verein wollte einen Hochbunker an der Hans-Böckler-Straße als Kultur-, Veranstaltungs- und Arbeitsort nutzen. Höns stellte das Vorhaben wiederholt als Sicherheitsgefahr dar.
In Anträgen, E-Mails und Veröffentlichungen rückte er das Zuckerwerk in die Nähe von Brandstiftungen und anderen Straftaten. In einer Nachricht sprach er von „Antifanten“ und „Autonomen“, die eine Art „Rote Flora“ eröffnen wollten. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis dort das erste Auto brenne. Das Landgericht Bremen setzte dieser Kampagne 2019 eine Grenze. Nach einem Bericht über die Entscheidung durfte Höns den Verein nicht weiter in die Nähe von Straftäter:innen und Brandstifter:innen rücken. Bei einem Verstoß drohte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Höns musste rund 5.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Das Gericht bewertete seine Äußerungen nicht lediglich als besonders scharfe Meinung. Entscheidend war, dass Höns nach einer Abmahnung die Möglichkeit zur Klarstellung nicht genutzt, sondern die Verbindung zwischen Zuckerwerk und Straftaten wiederholt hatte. Damit habe er rechtswidrig gehandelt. Der Vorgang zeigt die Funktionsweise seiner politischen Kommunikation besonders deutlich. Höns formulierte so, dass ein schwerer Verdacht gegen den politischen Gegner entstand, ohne einen belastbaren Beleg für dessen Beteiligung an Straftaten vorzulegen. Die Behauptung erzeugte Misstrauen in einer Phase, in der der Verein mit der Stadt über den Erwerb des Bunkers verhandelte. Aus politischer Gegnerschaft wurde eine potenziell existenzgefährdende Kriminalisierung.
Nach der Niederlage griff Höns auch die Presse an. In einer E-Mail bezeichnete er die Berichterstattung der taz sinngemäß als Manipulation und verwies zustimmend auf die Empfehlung des damaligen AfD-Landesvorsitzenden Frank Magnitz, mit der Zeitung nicht zu sprechen. Die taz dokumentierte die Nachricht. Auch hier zeigt sich das bekannte Muster: Kritik und gerichtliche Korrektur führen nicht zur Überprüfung der eigenen Behauptungen, sondern werden als Teil einer feindlichen Medienöffentlichkeit behandelt.
Politische Gewalt gegen Höns
Zur vollständigen Darstellung gehört, dass auch Höns selbst Ziel eines mutmaßlich politisch motivierten Angriffs wurde. Im November 2017 wurden die Scheiben seines Autos zerstört und die Reifen beschädigt. Nach seiner Darstellung prüfte die Polizei zudem eine Manipulation an der Bremse. Höns machte Personen aus dem linksradikalen Spektrum verantwortlich.
Ein solcher Angriff ist unabhängig von der politischen Position des Betroffenen zu verurteilen. Gewalt, Sachbeschädigung und mögliche Eingriffe in die Verkehrssicherheit sind keine legitimen Mittel demokratischer Auseinandersetzung. Der Vorfall rechtfertigt weder pauschale Beschuldigungen gegen Antifaschist:innen noch die später gerichtlich untersagten Verdächtigungen gegen den Kulturverein Zuckerwerk. Die eigene Betroffenheit von Gewalt hebt die Verantwortung für das eigene politische Handeln nicht auf.
Von der AfD zu BIW und Bündnis Deutschland
Im November 2022 wechselte Höns während der laufenden Wahlperiode von der AfD zu den „Bürgern in Wut“. Gegenüber dem Weser-Kurier erklärte er: „Ich bin bei der AfD aus- und bei den BiW eingetreten. Dort findet man meine Arbeit gut.“ Als Begründung nannte er fehlende Unterstützung durch die AfD und den Wunsch, für die Beiratswahl 2023 eine Nachfolge zu organisieren. Höns trat 2023 nicht erneut zur Beiratswahl an. Die BIW gewannen in Walle zwei Mandate und gingen nach der Wahl in Bündnis Deutschland auf. Höns blieb dem kommunalpolitischen Betrieb als von Bündnis Deutschland benanntes Ausschussmitglied erhalten. Er verfügt damit über kein unmittelbar durch die Wahl 2023 erlangtes Mandat, nimmt aber weiterhin an der fachlichen Vorbereitung kommunalpolitischer Entscheidungen teil.
Der Wechsel bedeutete keinen Bruch mit seinem bisherigen politischen Spektrum. BIW und Bündnis Deutschland boten Höns eine neue organisatorische Heimat rechts der Union. Seine Übernahme in die Ausschussarbeit zeigt zugleich, dass die Partei seine frühere Beiratsarbeit und die damit verbundenen Kontroversen nicht als Hinderungsgrund betrachtete.
„Invasive Menschen“ – ein aktueller Vorgang
Besondere Aktualität erhält Höns’ politische Biografie durch einen Vorgang aus dem Jahr 2025. Ein Schwarzes Mitglied der Partei Die Linke, das die taz zum Schutz seiner Persönlichkeit nur als Ibou bezeichnet, wurde in Walle auf offener Straße von einem Fahrradfahrer angesprochen und gefilmt. Das Video erschien anschließend unter der Überschrift „Invasive Menschen“ in sozialen Medien. Nach dem taz-Bericht vom 13. Januar 2026 erschien das Video auch auf Höns’ Facebook-Profil. Die Formulierung „invasive Menschen“ überträgt einen Begriff aus der Biologie auf Personen. Menschen mit zugeschriebener ausländischer Herkunft erscheinen darin als eindringende, fremde Art. Das ist keine neutrale Migrationskritik, sondern eine entmenschlichende und rassistische Rahmung.
Ibou und eine ebenfalls gefilmte Nachbar:in erstatteten Anzeige wegen Beleidigung und einer möglichen Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Nach einem taz-Bericht vom Januar 2026 sollen Höns und der ursprüngliche Videofilmer anschließend wiederholt durch die Straße gelaufen sein. Ibou empfand dies als Einschüchterungsversuch. Die taz gibt diese weiteren Beobachtungen als Angaben des Betroffenen wieder. Im Dezember 2025 wurde die Haustür des Betroffenen mit einer öligen Flüssigkeit beschmiert. Im Januar 2026 folgten Farbanschläge auf mehrere Häuser von antifaschistisch und links engagierten Menschen in Walle. Der Staatsschutz nahm Ermittlungen auf.
Für eine Beteiligung Höns’ an diesen Sachbeschädigungen gibt es nach dem veröffentlichten Ermittlungsstand keinen Beleg. Die von der taz beschriebene Veröffentlichung machte einen identifizierbaren Schwarzen Menschen zum Gegenstand einer rassistisch entmenschlichenden Darstellung. Der Betroffene berichtete außerdem von anschließenden Begegnungen in seinem Wohnumfeld, die er als Einschüchterungsversuch empfand.
Die Kontinuität liegt im Feindbild
Höns stellte einem Rockertreffen Räume zur Verfügung, pflegte Kontakte in das Umfeld der Hells Angels und relativierte die öffentliche Kritik an diesem gefährlichen Milieu. Gleichzeitig versuchte er, einen linken Kulturverein mit unbelegten Verbindungen zu Brandstiftungen zu diskreditieren, bis ihm das Landgericht diese Form der Verdächtigung untersagte. 2025 erschien nach Angaben der taz auf seinem Facebook-Profil das Video über ein Schwarzes Linken-Mitglied unter einer rassistischen Überschrift. Darin zeigt sich eine selektive Sicherheitspolitik. Gegenüber einem als deutsch wahrgenommenen Rockermilieu dominieren Verständnis, persönliche Begegnung und die Forderung nach differenzierter Betrachtung. Gegenüber linken, antifaschistischen oder migrantisch gelesenen Menschen dominieren Verdacht, Kriminalisierung und Bedrohungserzählung. Nicht das tatsächliche Gewaltpotenzial entscheidet über die Bewertung, sondern die politische und gesellschaftliche Zugehörigkeit der jeweiligen Gruppe.
Höns’ politische Tätigkeit ist dem rechten und in Teilen extrem rechten Spektrum zuzuordnen. Seine dokumentierten Kontakte und Handlungen zeigen wiederholt Öffnungen zu extrem rechten und gewaltaffinen Milieus. Die präzise Kritik besteht dabei nicht darin, ihn ohne Beleg selbst zum Rocker, Straftäter oder Rechtsextremisten zu erklären. Sie besteht darin, sichtbar zu machen, wie er solchen Milieus Räume, Öffentlichkeit und politische Legitimität verschaffte und zugleich demokratische Gegner:innen als gefährliche Feinde markierte.
Dass Höns 2026 weiterhin für Bündnis Deutschland, bzw. für BiW in einem Fachausschuss des Beirates Walle sitzt, macht diese Geschichte gegenwärtig. Die Parteibezeichnung hat sich verändert. Die politische Funktion der Feindbilder ist geblieben: Milde gegenüber den eigenen Anschlussmilieus, Verfolgungen und Verdächtigung gegenüber denen, die einer rechten Ordnungsvorstellung widersprechen.
Redaktion
AfD Watch Bremen

