Historie zu AfD Bremen 2026 – 2017

Eine Chronologie von AfD Watch Bremen

Wer die Entwicklung der AfD Bremen verstehen will, sollte nicht bei ihrer Vergangenheit beginnen, sondern bei ihrer gegenwärtigen Machtstruktur. Im August 2026 ist der Landesverband organisatorisch deutlich handlungsfähiger als noch vor drei Jahren. Sergej Minich ist Landesvorsitzender, Bundestagsabgeordneter und Spitzenkandidat der AfD für den Wahlbereich Bremen bei der Bürgerschaftswahl 2027. In der Bremischen Bürgerschaft wird die Partei durch Sven Lichtenfeld vertreten, der allerdings nicht für die AfD gewählt wurde, sondern erst im Dezember 2024 zu ihr wechselte. Mit der „Generation Deutschland“ verfügt die Partei seit Januar 2026 außerdem wieder über einen organisierten Nachwuchsverband in Bremen. Diese Konsolidierung ist nicht mit politischer Mäßigung gleichzusetzen. Der gesamte Landesverband wird vom Bremer Landesamt für Verfassungsschutz weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. Die Behörde begründet dies unter anderem mit Positionen aus Teilen des Landesvorstandes, die nach ihrer Bewertung auf eine rechtliche Abwertung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationsgeschichte zielen und damit die Menschenwürdegarantie berühren. Der Landesverband und seine Funktionär weisen den Vorwurf verfassungsfeindlicher Bestrebungen zurück.

Die folgende Chronologie erzählt die Entwicklung deshalb bewusst rückwärts: vom gegenwärtigen Stand über den Wahlausschluss 2023 und die jahrelangen Führungskämpfe bis zu den personellen und ideologischen Netzwerken, die bereits 2017 sichtbar waren. Diese Leserichtung macht deutlich, dass die heutige Partei nicht aus einem politischen Neuanfang hervorgegangen ist. Sie ist das Ergebnis einer langen Verbindung aus Rechtsentwicklung, personellen Kontinuitäten, wechselnden Machtbündnissen und schließlich erfolgreicher organisatorischer Zentralisierung.

2026: Spitzenkandidatur, Jugendorganisation und Druck auf zivilgesellschaftliche Beobachtung

Am 15. August 2026 wählte die AfD Sergej Minich bei der Aufstellungsversammlung für den Wahlbereich Bremen mit 89,4 Prozent zum Spitzenkandidaten für die Bürgerschaftswahl am 30. Mai 2027. Seine einzige Gegenkandidatin war Antje Zeller. Minich kündigte an, im Fall seiner Wahl in die Bürgerschaft sein Bundestagsmandat abzugeben. Die Kandidat für den Wahlbereich Bremerhaven war am Stichtag dieser Analyse noch nicht beschlossen.

Minich vereint damit gegenwärtig mehrere zentrale Machtressourcen: den Landesvorsitz, ein Bundestagsmandat, den Zugriff auf bundespolitische Öffentlichkeit und die Spitzenkandidatur für die nächste Bürgerschaftswahl. Diese Konzentration kann nach Jahren konkurrierender Vorstände organisatorische Stabilität herstellen. Sie verringert aber zugleich die innerparteiliche Gegenmacht und richtet den Landesverband stark auf eine einzelne Person aus. Umfragen von Radio Bremen sahen die AfD im März 2026 bei rund 15 Prozent. Umfragen sind Momentaufnahmen und keine Wahlprognosen. Sie zeigen aber, dass die Partei trotz ihres Ausschlusses von der Bürgerschaftswahl 2023, ihrer Einstufung als Verdachtsfall und ihrer schwachen Präsenz im Landesparlament über ein erhebliches Wähler verfügt. Seit dem 31. Januar 2026 besitzt auch die neue AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ einen Bremer Landesverband. Zum Vorsitzenden wurde der 21-jährige Marcel Fetke einstimmig gewählt; Minich hielt ein Grußwort. Die Organisation war im November 2025 auf Bundesebene als Nachfolgerin der im Frühjahr 2025 aufgelösten Jungen Alternative gegründet worden.

Die engere formale Anbindung an die Mutterpartei kann dem AfD-Bundesvorstand mehr Kontrolle über den Nachwuchs geben als bei der früheren Jungen Alternative. Ein neuer Name und eine neue Satzung sind jedoch noch kein ideologischer Neuanfang. Bundesweite Recherchen dokumentierten personelle Kontinuitäten zur Jungen Alternative und Verbindungen einzelner Beteiligter zur Identitären Bewegung. Für Bremen muss daher anhand konkreter Personen, Aussagen und Aktivitäten geprüft werden, ob sich die neue Organisation von den früheren Strukturen abgrenzt oder sie unter veränderten organisatorischen Bedingungen fortsetzt. Für den kleinen Landesverband ist der Nachwuchsverband strategisch wichtig. Er kann Wahlkämpfe unterstützen, neue Funktionär rekrutieren und zukünftige Kandidat hervorbringen. Diese Funktion verdient besondere Aufmerksamkeit, weil bereits zwischen 2017 und 2019 Akteur aus dem Umfeld der Jungen Alternative und der Identitären Bewegung in den Bremer Landesvorstand gelangten.

Mit dem Bundestagsmandat erhielt Minich außerdem zusätzliche parlamentarische und kommunikative Ressourcen. In einer Kleinen Anfrage thematisierte er unter anderem die Förderung und Dokumentationspraxis des Bremer Projekts „Keine Randnotiz“, das rassistische und extrem rechte Vorfälle erfasst. Die Anfrage stellte die Überprüfbarkeit gemeldeter Vorfälle und daraus abgeleitete staatliche Maßnahmen infrage. Parlamentarische Kontrolle öffentlicher Förderung ist legitim. Kritisch wird sie, wenn Einrichtungen, Journalist oder Wissenschaftler, die Rechtsextremismus und Rassismus dokumentieren, nicht nur methodisch hinterfragt, sondern als politisch illegitime Akteur markiert werden. Eine fachliche Auseinandersetzung muss zwischen überprüfbarer Methodenkritik und dem Versuch unterscheiden, zivilgesellschaftliche Beobachtung insgesamt zu delegitimieren.

2025: Bundestagsmandat und neue organisatorische Handlungsfähigkeit

Ende 2025 blieben in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung die Konkurrenzverhältnisse des rechten Parteienspektrums sichtbar. Dort bestand eine AfD-Gruppe aus Thomas Jürgewitz und Wolfgang Koch. Parallel versuchten Sven Lichtenfeld sowie Kevin Schäfer und Claudia Baltrusch, eine weitere Fraktion unter der Bezeichnung „Alternative für Deutschland plus Schäfer und Baltrusch“ zu bilden. Die Stadtverordnetenversammlung lehnte den Antrag ab.Dabei ging es nicht nur um Namen und persönliche Rivalitäten. Ein Fraktionsstatus vermittelt längere Redezeiten, Ausschussrechte und finanzielle Ressourcen. Der Streit zeigte, dass die Konsolidierung auf Landesebene lokale Machtkonkurrenzen in Bremerhaven nicht vollständig beseitigt hatte. Im Sommer 2025 bezeichnete Minich den Landesverband gegenüber Radio Bremen als „quasi geeint“. Das vorsichtige „quasi“ war treffend. Das Minich-Lager hatte die organisatorische Kontrolle übernommen; Beschwerden einzelner innerparteilicher Gegner bestanden aber fort.

Zugleich blieben personelle Kontinuitäten zu früheren Rechtsaußenstrukturen sichtbar. Marvin Mergard gehörte 2025 erneut dem Landesvorstand an. Mergards frühere Nähe zur Identitären Bewegung war bereits seit 2017 öffentlich dokumentiert und Gegenstand der Beobachtung durch den Bremer Verfassungsschutz gewesen. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass jede heutige Handlung Mergards oder des Vorstandes der Identitären Bewegung zuzurechnen wäre. Die Personalie widerspricht jedoch der Darstellung eines vollständigen politischen und personellen Neuanfangs. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erhielt die AfD im Land Bremen 52.496 Zweitstimmen und damit 15,1 Prozent. Gegenüber 2021 bedeutete das einen Zuwachs von 8,2 Prozentpunkten. Sergej Minich zog über die Landesliste in den Bundestag ein. Damit verfügte der Bremer Landesverband erstmals seit dem Ausscheiden von Frank Magnitz 2021 wieder über ein Bundestagsmandat.

Die Wahl war von bundespolitischen Konflikten geprägt, insbesondere von Debatten über Migration, wirtschaftliche Unsicherheit und die Bewertung der damaligen Bundesregierung. Das Bremer Ergebnis kann deshalb nicht allein als Erfolg der örtlichen Parteiarbeit erklärt werden. Die organisatorische Konsolidierung war dennoch eine notwendige Voraussetzung dafür, den bundesweiten Aufwärtstrend in Bremen in eine gültige Landesliste und schließlich in ein Mandat zu übersetzen. Noch vor der Wahl zeigte sich, dass ältere Konflikte nicht vollständig verschwunden waren. Thomas Jürgewitz wandte sich im Januar 2025 an die Landeswahlleitung und bestritt die ordnungsgemäße Wahl des Landesvorstandes, der die Listenversammlung einberufen hatte. Anders als bei der Bürgerschaftswahl 2023 führten seine Einwände diesmal nicht zur Zurückweisung: Der Landeswahlausschuss ließ die Liste zu.

2024: Gerichtliche Niederlage, Europawahlerfolg und Rückkehr in die Bürgerschaft

Am 12. Dezember 2024 kehrte die AfD auf einem ungewöhnlichen Weg in die Bremische Bürgerschaft zurück. Sven Lichtenfeld, der 2023 über „Bürger in Wut“ gewählt worden und später Mitglied der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis Deutschland gewesen war, trat der AfD bei. Die AfD erhielt dadurch einen Sitz im Landesparlament, obwohl sie selbst 2023 nicht zur Wahl zugelassen gewesen war. Bündnis Deutschland hatte Lichtenfeld zuvor ausgeschlossen. Nach Darstellung des damaligen Fraktionsvorsitzenden Jan Timke hatte Lichtenfeld Unterstützung aus einem rechtsextremen Umfeld eingeräumt und damit eine interne rote Linie überschritten. Lichtenfeld bestritt die Vorwürfe. Bereits aus seiner früheren AfD-Zeit existierten zivilgesellschaftliche Recherchen zu möglichen Kontakten zur Identitären Bewegung. In einer belastbaren Darstellung müssen die Vorwürfe, ihre Herkunft und Lichtenfelds Bestreiten klar voneinander getrennt werden.

Lichtenfeld blieb in der Bürgerschaft Einzelabgeordneter. Der Parteieintritt verschaffte der AfD damit Sichtbarkeit und parlamentarischen Zugang, aber keinen Fraktionsstatus. Rechtlich ist der Vorgang eindeutig: Abgeordnete besitzen ein freies Mandat, das nicht einer Partei gehört. Politisch entstand dennoch eine Repräsentationsverschiebung, weil die AfD über einen Parteiwechsel in ein Parlament gelangte, zu dessen Wahl sie selbst nicht angetreten war. Vier Tage vor Lichtenfelds Parteieintritt hatte die AfD Minich mit 97,2 Prozent auf Platz eins ihrer Landesliste für die vorgezogene Bundestagswahl gewählt. Rund 40 Mitglieder nahmen an der Versammlung am 8. Dezember 2024 teil. Die Aufstellung bildete die organisatorische Grundlage für Minichs späteren Einzug in den Bundestag. Am 16. August 2024 erlitt die AfD dagegen eine endgültige juristische Niederlage. Der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen entschied einstimmig, dass ihr Ausschluss von der Bürgerschaftswahl 2023 keinen Wahlfehler darstellte. Die Wahl musste nicht wiederholt werden; das Urteil war nicht anfechtbar. Die AfD erklärte anschließend, die Entscheidung zu respektieren.

Das Gericht bestätigte damit, dass eine Partei nur einen Wahlvorschlag einreichen darf und dieser von einem vertretungsberechtigten Landesvorstand unterzeichnet sein muss. Die Wahlorgane waren nicht verpflichtet, den parteiinternen Machtkampf darüber zu entscheiden, welcher von zwei konkurrierenden Vorständen die Partei rechtmäßig vertrat. Bereits bei der Europawahl am 9. Juni 2024 hatte sich gezeigt, dass ihr Wähler durch den Wahlausschluss nicht verschwunden war. Die AfD erreichte im Land Bremen 26.804 Stimmen beziehungsweise 10,2 Prozent. Gegenüber der Europawahl 2019 gewann sie 2,6 Prozentpunkte hinzu. Weil die Europawahl über bundesweite Listen organisiert wird, benötigte die Partei dafür keine eigene Bremer Landesliste.

2023: Zwei Vorstände verhindern die eigene Wahlteilnahme

Im Dezember 2023 wies das Wahlprüfungsgericht die Einsprüche gegen den Ausschluss der AfD von der Bürgerschaftswahl zurück. Die Partei und einzelne Funktionär hatten mit mehreren Verfahren gegen die Nichtzulassung vorzugehen versucht. Der Staatsgerichtshof bestätigte die Entscheidung im August 2024 endgültig.

Im März 2023 wurden die konkurrierenden AfD-Listen für den Wahlbereich Bremen nicht zugelassen. Auch die zunächst anders bewertete Kandidatur in Bremerhaven scheiterte im weiteren Verfahren. Die AfD nahm deshalb weder an der Bürgerschaftswahl im Wahlbereich Bremen noch im Wahlbereich Bremerhaven teil.

Der Wahlausschluss war der Höhepunkt der langjährigen organisatorischen Selbstblockade. Zwei miteinander verfeindete Lager beanspruchten gleichzeitig, die AfD Bremen zu vertreten. Der sogenannte „Notvorstand“ um Heiner Löhmann und Frank Magnitz berief sich auf Entscheidungen parteiinterner Schiedsgerichte. Der sogenannte „Rumpfvorstand“ um Sergej Minich wurde dagegen vom AfD-Bundesvorstand unterstützt. Beide Lager hatten eigene Kandidat aufgestellt und Wahlvorschläge eingereicht. Nach dem Wahlrecht darf eine Partei in einem Wahlbereich jedoch nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Wahlorgane konnten den ungeklärten innerparteilichen Führungsstreit nicht anstelle der Partei entscheiden. Der Ausschluss war damit kein politisches Verbot der AfD. Seine unmittelbare Ursache waren die konkurrierenden Wahlvorschläge und die ungeklärte Vertretungsmacht der Parteiorgane. Die Behauptung, staatliche Stellen hätten die AfD allein wegen ihrer politischen Ausrichtung vom Wahlzettel ferngehalten, hält der gerichtlichen Prüfung nicht stand. Demokratiepolitisch blieb der Vorgang dennoch folgenreich. Wähler konnten eine grundsätzlich wahlberechtigte Partei nicht wählen, weil deren Funktionär elementare Organisationsfragen nicht rechtzeitig geklärt hatten. Die AfD schaltete ihr eigenes vorhandenes Wähler damit vorübergehend aus dem landespolitischen Wettbewerb aus.

Zugespitzt war dies ein Widerspruch zwischen Anspruch und Praxis: Eine Partei, die staatlichen Institutionen regelmäßig Funktionsversagen vorwirft, scheiterte an den Mindestanforderungen ihrer eigenen innerparteilichen Ordnung.

2022: Verdachtsfall und offener Kampf um die Parteiführung

Im November 2022 stellte das Lager um Heiner Löhmann und Frank Magnitz eine eigene Liste für die Bürgerschaftswahl 2023 auf. Das Minich-Lager folgte im Januar 2023 mit einer zweiten Liste. Damit übertrug die Partei ihren internen Machtkampf unmittelbar in das staatliche Wahlzulassungsverfahren. Die doppelte Listenaufstellung entstand aus einem Führungsstreit, der 2022 offen eskalierte. Die Gruppe um Löhmann und Magnitz beanspruchte als „Notvorstand“, den Landesverband zu vertreten. Ihr gegenüber stand der „Rumpfvorstand“ um Sergej Minich. Parteischiedsgerichte, Zivilgerichte und der Bundesvorstand bewerteten die Legitimität beider Strukturen teilweise unterschiedlich.

Minich gibt als Beginn seines Landesvorsitzes den 15. Oktober 2022 an. Seine Autorität wurde damals jedoch vom konkurrierenden Lager bestritten. Medien beschrieben den Verband Anfang 2023 weiterhin als ohne allgemein anerkannten Vorsitz. Beides kann gleichzeitig zutreffen: eine Wahl oder Amtsübernahme innerhalb eines Lagers und die fehlende Anerkennung durch die Gegenseite. Wer diese Phase lediglich als regulären Wechsel des Landesvorsitzes beschreibt, unterschlägt den entscheidenden Konflikt um die Legitimität der Parteiorgane. Eine zweite Zäsur erfolgte am 17. Juni 2022. Das Landesamt für Verfassungsschutz stufte den gesamten Bremer AfD-Landesverband als rechtsextremistisches Verdachtsobjekt ein. Eine solche Einstufung ist weder ein Parteiverbot noch ein gerichtliches Urteil über jedes einzelne Mitglied. Sie bedeutet, dass die Behörde hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sieht und deshalb nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf.

Die Einstufung stand nicht am Anfang der Erkenntnis über die Rechtsentwicklung der Partei. Bereits 2018 war die Junge Alternative Bremen zum Beobachtungsobjekt erklärt worden. Zuvor hatten Fachjournalist und zivilgesellschaftliche Rechercheprojekte personelle und ideologische Verbindungen zur Identitären Bewegung und zum völkisch-nationalistischen „Flügel“ der AfD dokumentiert. Die Entscheidung von 2022 weitete die behördliche Bewertung auf den gesamten Landesverband aus, ersetzt aber nicht die notwendige Prüfung konkreter Aussagen, Akteur und Netzwerke.

2021: Führungsvakuum und eine beinahe gescheiterte Bundestagsliste

Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 erhielt die AfD im Land Bremen 22.575 Zweitstimmen, entsprechend 6,88 Prozent. Das war deutlich weniger als die 10,0 Prozent von 2017. Über die Bremer AfD-Landesliste zog niemand in den Bundestag ein. Innerhalb des Landes bestand ein erhebliches territoriales Gefälle. In der Stadt Bremen erreichte die Partei 6,21 Prozent, in Bremerhaven 10,63 Prozent der Zweitstimmen. Bremerhaven blieb damit das stärkere lokale Wähler:innen- und Rekrutierungsmilieu der Partei.

Dass die AfD überhaupt mit einer Landesliste antreten konnte, war zeitweise unsicher. Am 5. August ließ der Bundeswahlausschuss die Liste nach einer Beschwerde zu. Er verwies auf eine rechtliche Unklarheit und argumentierte, eine einzelne Person dürfe eine ansonsten ordnungsgemäß durchgeführte Wahlversammlung nicht durch die verweigerte Unterschrift vereiteln. Die Entscheidung fiel mit neun gegen eine Stimme bei einer Enthaltung. Zuvor hatte der Bremer Landeswahlausschuss die Liste am 30. Juli einstimmig zurückgewiesen, weil eine vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung fehlte. Die Schriftführerin der Aufstellungsversammlung hatte sich geweigert, das Dokument zu unterzeichnen.

Für die AfD war die Zulassung ein juristischer Erfolg. Zugleich offenbarte der Vorgang eine erhebliche organisatorische Verwundbarkeit: Eine Formalie, die in einer funktionierenden Parteiorganisation Routine sein müsste, gefährdete die gesamte Landesliste. Die AfD trat schließlich mit Olaf Kappelt auf Listenplatz eins sowie Heiner Löhmann und Thomas Jürgewitz als Direktkandidaten an. Dem Wahlproblem war ein erneuter Führungsbruch vorausgegangen. Im Januar 2021 gab Peter Beck den Landesvorsitz ab und verließ die AfD. Mit der Erklärung, er sei „mit der Partei durch“, markierte er das Scheitern eines weiteren Befriedungsversuchs. Danach fehlte dem Landesverband über längere Zeit eine allgemein anerkannte Führung. Damit wurde zunehmend unklar, wer für die Landespartei Versammlungen einberufen, Beschlüsse umsetzen und Wahlvorschläge rechtswirksam unterzeichnen durfte.

2020: Der parteiinterne Konflikt wird juristisch fortgesetzt

Im Jahr 2020 verlagerte sich der Machtkampf zunehmend in gerichtliche und parteirechtliche Verfahren. Der damalige Landesvorsitzende Peter Beck und der Schatzmeister Mertcan Karakaya gingen gegen Vorwürfe aus den eigenen Reihen vor. Verschiedene Lager stritten über Finanzen, Kompetenzen und die Legitimität innerparteilicher Entscheidungen.

Einzelne Anschuldigungen wurden öffentlich verbreitet, von den Betroffenen jedoch bestritten. Sie können deshalb nicht ohne Einschränkung als erwiesene Tatsachen wiedergegeben werden. Belastbar ist das strukturelle Ergebnis: Ein erheblicher Teil der politischen Energie floss in Abwahlanträge, Unterlassungsbegehren, Parteiverfahren und konkurrierende Darstellungen über die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen. Bemerkenswert waren die wechselnden Bündnisse. Frank Magnitz und Thomas Jürgewitz hatten beim Zerfall der Bürgerschaftsfraktion 2019 noch auf gegnerischen Seiten gestanden. Anschließend arbeiteten sie gegen Beck und Karakaya zusammen. Die Lager beruhten daher weniger auf stabilen programmatischen Trennlinien als auf wechselnden Machtinteressen und persönlichen Gegnerschaften.

Die Corona-Pandemie veränderte 2020 bundesweit die Themenkonjunktur der AfD. Für Bremen lässt sich daraus jedoch nicht automatisch eine besondere organisatorische Stärke ableiten. Der Landesverband besaß weiterhin keine Fraktion und war mit internen Auseinandersetzungen beschäftigt. Bundesweite Mobilisierungserfolge dürfen deshalb nicht ohne lokale Belege der Bremer Parteiorganisation zugerechnet werden.

2019: Vom erstmaligen Fraktionsstatus zur Selbstzerlegung

Im Oktober 2019 wurden erneut Kontakte in ein extrem rechtes Umfeld sichtbar. Der damalige Schatzmeister Mertcan Karakaya und das AfD-Mitglied Heiner Löhmann ließen sich bei einer Plakataktion mit Personen fotografieren, die der rechtsextremen Hooligan- und Neonazigruppe „Phalanx 18“ zugerechnet wurden. Beck erklärte später, Karakaya habe einen der Beteiligten gekannt und dessen Hilfe zunächst angenommen; die Aktion sei beendet worden, nachdem die Stimmung aggressiver geworden sei. Die Partei bestritt eine organisierte Zusammenarbeit. Politisch belanglos war die Situation dennoch nicht. Wer Wahlwerbung organisiert, trägt Verantwortung dafür, welche Akteur eingebunden werden. Die Beteiligung von Personen aus einem offen extrem rechten Milieu fügte sich in die bereits zuvor dokumentierte Durchlässigkeit zwischen Teilen der Bremer AfD und außerparlamentarischen Rechtsaußenstrukturen ein. Im September 2019 übernahm Peter Beck den Vorsitz eines bereits gespaltenen Landesverbandes. Auf dem Landesparteitag erhielt er 37 von 49 Stimmen; eine Gegenkandidatur gab es nicht. Beck war Mitglied der Bürgerschaft und forderte Frank Magnitz öffentlich auf, sein dortiges Mandat niederzulegen. Die Wahl beendete den Konflikt nicht, sondern verschob lediglich die formale Führung zu einem innerparteilichen Gegenspieler von Magnitz.

Beck war Landesvorsitzender geworden, weil Magnitz nach dem Zerfall der AfD-Fraktion zurückgetreten war. Anfang September hatten Magnitz, Uwe Felgenträger und Mark Runge die Fraktion verlassen. Thomas Jürgewitz und Beck blieben zurück. Alle fünf behielten ihre Mandate, doch die AfD verlor ihre geschlossene parlamentarische Vertretung, den Fraktionsstatus, Ausschussrechte und erhebliche finanzielle Mittel. Magnitz, Runge und Felgenträger arbeiteten anschließend als eigene Gruppe; Beck und Jürgewitz als Einzelabgeordnete.

Die Partei hatte damit einen Wahlerfolg in Mandate, aber nicht in dauerhafte institutionelle Macht übersetzt. Ihre Funktionär neutralisierten innerhalb weniger Monate einen erheblichen Teil der gerade gewonnenen parlamentarischen Ressourcen. Bei der Bürgerschaftswahl am 26. Mai hatte die AfD landesweit 6,12 Prozent erreicht und fünf Mandate gewonnen. Gewählt wurden Frank Magnitz, Thomas Jürgewitz, Peter Beck, Uwe Felgenträger und Mark Runge. Alexander Tassis verlor sein Mandat und schied aus der Bürgerschaft aus. Erstmals verfügte die AfD damit über Fraktionsstatus. Dieser bestand jedoch nur rund drei Monate. Magnitz war zugleich Mitglied des Bundestages und der Bürgerschaft. Der Bundesvorstand und Teile des Landesverbandes forderten ihn auf, eines der beiden Mandate aufzugeben. Hinzu kamen Konflikte um den Fraktionsvorsitz, die Parteifinanzen und die organisatorische Arbeitsfähigkeit. Auch die Kandidatenaufstellung war bereits von Machtkonflikten geprägt gewesen. Im Januar setzte sich Magnitz mit 32 zu 19 Stimmen gegen den früheren Radio-Bremen-Autor Hinrich Lührssen als Spitzenkandidat durch. Lührssen trat wenig später aus der AfD aus und begründete dies mit mangelnder innerparteilicher Demokratie.

Im selben Monat wurde Magnitz in Bremen von einem unbekannten Täter angegriffen und am Kopf verletzt. Der Angriff war eine Straftat und wurde parteiübergreifend verurteilt. Die AfD verbreitete unmittelbar danach jedoch die Behauptung, Magnitz sei mit einem Kantholz niedergeschlagen und anschließend getreten worden. Videoaufnahmen bestätigten diese Darstellung nicht. Zu sehen war, dass ein Täter Magnitz attackierte, dieser stürzte und mit dem Kopf aufschlug. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen im August 2019 ein, weil kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte; auch eine politische Tatmotivation ließ sich nicht belegen. Magnitz wurde zwar Opfer eines gewaltsamen Angriffs. Zugleich aber nutzte die Partei den ungeklärten Sachverhalt für eine zugespitzte Erzählung, deren zentrale Details sich als unzutreffend erwiesen. Damit war die Bremer AfD mit ihrer Erzählung allgemein nicht mehr glaubwürdig. 

2018: Kontakte zur Identitären Bewegung werden institutionell relevant

Ende 2018 berichtete die taz, dass Robert Teske, Marvin Mergard und weitere Personen aus dem Umfeld der Jungen Alternative für aussichtsreiche Plätze bei der Bürgerschaftswahl 2019 kandidieren wollten. Auch Ann-Kathrin Magnitz, die zuvor im Umfeld der JA und als Praktikantin bei Björn Höcke tätig gewesen war, wurde als Kandidatin genannt. Der Konflikt zwischen Frank Magnitz und Teilen der JA drehte sich erkennbar auch um die Verteilung aussichtsreicher Listenplätze. Eine glaubhafte ideologische Abgrenzung von der JA oder der Identitären Bewegung ließ sich daraus nicht ableiten. Am 3. September 2018 stufte der Bremer Verfassungsschutz die Junge Alternative Bremen als rechtsextremistischen Verdachtsfall und Beobachtungsobjekt ein. Bremen war damit nach eigener Darstellung des Landesamtes bundesweit Vorreiter. Begründet wurde die Einstufung mit Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen, rechtsextremen Äußerungen und der Nähe zur Identitären Bewegung. Die Behörde beschrieb die Grenzen zwischen beiden Strukturen als fließend.

Auch hier setzte die behördliche Einstufung nicht den Anfang der öffentlichen Erkenntnis. Die relevanten Kontakte, gemeinsamen Auftritte und politischen Narrative waren bereits durch Fachjournalist:innen und antifaschistische Rechercheprojekte dokumentiert worden. Die Verfassungsschutzbeobachtung bestätigte institutionell eine zuvor öffentlich nachvollziehbare Entwicklung. Parallel verschärfte die Partei ihren Umgang mit kritischen Medien. Im Juni 2018 versuchte der Landesverband, einen Parteitag in Bremen-Huchting unter Ausschluss der Presse durchzuführen. Magnitz wollte Foto- und Filmaufnahmen verhindern und griff nach Recherchen der taz nach einer Kamera. Auch die Listenaufstellung für die Bürgerschaftswahl 2019 fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die taz wurde anschließend als einziges Medium von einer Pressekonferenz ausgeschlossen. Thomas Jürgewitz begründete dies nach Angaben anwesender Journalist damit, die Zeitung sei eine „Institution im Kampf gegen rechts“. Die Landespressekonferenz Bremen wertete den selektiven Ausschluss als Angriff auf unabhängige und kritische Berichterstattung.

Das Muster war deutlich: Besonders betroffen waren Medien und Fachjournalist, die extrem rechte Verbindungen der Partei recherchierten. Journalistische Kontrolle sollte damit faktisch von politischer Genehmheit abhängig gemacht werden. Für eine demokratische Partei ist dies ein grundlegender Konflikt, weil Pressefreiheit gerade auch unbequeme, kritische und investigative Berichterstattung schützt. Bereits im April 2018 hatten sich die personellen Verbindungen zwischen der Bremer AfD und extrem rechten Milieus weiter verdichtet. Eine Recherche von Andreas Speit und Sebastian Heidelberger dokumentierte, dass Jonas Schick, damals Aktivist der Identitären Bewegung, regelmäßig die Räume des Bremer AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz aufsuchte und am Aufbau eines Regionalbüros beteiligt war. Magnitz hatte eine politische Zusammenarbeit mit Rechtsradikalen zuvor bestritten. Schick entwickelte sich später zu einem Publizisten der Neuen Rechten und gründete die Zeitschrift „Die Kehre“.

2017: Wahlerfolg und personelle Öffnung nach rechts außen

Im Dezember 2017 wurden Teske, Mergard und ein weiteres JA-Mitglied in den Landesvorstand der AfD Bremen gewählt. Teske wurde zweiter stellvertretender Landesvorsitzender, Mergard Schriftführer. Damit rückten Personen, deren gemeinsame Auftritte mit der Identitären Bewegung bereits öffentlich dokumentiert waren, in die Führung der Landespartei auf.

Diese Entwicklung war mehr als eine rhetorische Annäherung. Sie zeigt einen personellen Transfer zwischen außerparlamentarischen extrem rechten Milieus und parteiförmiger Politik. Die Grenze verlief nicht nur ideologisch, sondern wurde durch konkrete Personen, gemeinsame Auftritte und anschließend übernommene Parteiämter durchlässig.

Bei der Bundestagswahl im September 2017 erreichte die AfD im Land Bremen 10,0 Prozent der Zweitstimmen. Frank Magnitz zog über die Landesliste in den Deutschen Bundestag ein. Der deutliche Stimmenzuwachs kann nicht monokausal erklärt werden. Bundesweite Mobilisierung, gesellschaftliche Polarisierung in der Migrationsdebatte, die Medienpräsenz der AfD und lokale Parteiarbeit wirkten gleichzeitig. Auch Landesvorsitzender Frank Magnitz orientierte den Verband deutlich nach rechts. Er suchte die Nähe zu Björn Höcke, trat in dessen politischem Umfeld auf und war 2018 als Redner beim Jahrestreffen des völkisch-nationalistischen „Flügels“ angekündigt. Bereits 2017 kritisierte der Vorstand des AfD-Kreisverbandes Bremen-Mitte-West Magnitz wegen eines aus seiner Sicht „ultrarechten Kurses“ und warf ihm Nähe zur Identitären Bewegung und zur „Patriotischen Plattform“ vor. Magnitz wies diese Vorwürfe zurück und erklärte, weder dem „Flügel“ noch der „Patriotischen Plattform“ anzugehören. Für die weitere Entwicklung des Landesverbandes war vor allem die Junge Alternative Bremen bedeutsam. Im Juni 2017 dokumentierte die taz, dass der damalige JA-Landesvorsitzende Robert Teske und sein Stellvertreter Marvin Mergard an einer Demonstration der rechtsextremen Identitären Bewegung in Berlin teilgenommen hatten. Bei dem Aufmarsch waren auch Akteur aus Pegida-, NPD- und militanten neonazistischen Zusammenhängen vertreten. Teske und Mergard verwendeten zudem zentrale Begriffe der Identitären Bewegung, darunter die verschwörungsideologische Erzählung eines angeblichen „Großen Austauschs“.

Alexander Tassis war zu diesem Zeitpunkt der einzige AfD-Abgeordnete in der Bremischen Bürgerschaft. Nach der Spaltung von 2015 hatten Christian Schäfer, Piet Leidreiter und Klaus Remkes die AfD verlassen und waren zu ALFA gewechselt. Tassis blieb in der Partei, geriet aber in einen Machtkampf mit Magnitz. Dieser Konflikt war kein Richtungsstreit zwischen einem gemäßigten und einem radikalen Lager. Tassis gehörte dem Vorstand der völkisch-nationalistischen „Patriotischen Plattform“ an; Magnitz orientierte sich seinerseits an Höckes Umfeld. Belastbarer ist daher die Einordnung als Konkurrenz zweier rechtsaußen positionierter Machtzentren. Tassis verfügte über das einzige verbliebene Bürgerschaftsmandat, Magnitz kontrollierte wesentliche Teile der Parteiorganisation und gewann 2017 zusätzlich ein Bundestagsmandat. Damit war bereits 2017 jenes Grundmuster erkennbar, das die folgenden Jahre prägte: ideologische Öffnung nach rechts außen, personelle Schnittstellen zu extrem rechten Strukturen und gleichzeitig ein ausgeprägter Kampf um Mandate, Parteiämter und organisatorische Kontrolle.

Gesamtanalyse: Was die Chronologie sichtbar macht

Vom Stand des Jahres 2026 aus betrachtet erscheint die Entwicklung nicht als geradliniger Aufstieg. Die Bremer AfD durchlief vielmehr drei Phasen: Seit 2017 vertieften sich personelle und ideologische Verbindungen nach rechts außen. Akteur aus dem Umfeld der Jungen Alternative und der Identitären Bewegung gelangten in Führungspositionen. Kontakte zum Höcke-Umfeld, zur „Patriotischen Plattform“ und zu weiteren extrem rechten Milieus wurden wiederholt dokumentiert. Zwischen 2019 und 2023 neutralisierte die Partei ihre Wahlerfolge durch interne Machtkämpfe. Sie zerstörte 2019 ihre erste Bürgerschaftsfraktion, verlor 2021 den allgemein anerkannten Landesvorsitz und verhinderte 2023 durch zwei konkurrierende Listen ihre eigene Wahlteilnahme.

Seit 2023 setzte sich unter Sergej Minich eine organisatorische Rezentralisierung durch. Die Partei wurde wieder wahlfähig, gewann bei der Europa- und Bundestagswahl deutlich hinzu, erhielt durch einen Parteiwechsel wieder ein Bürgerschaftsmandat und bereitete 2026 eine einheitliche Kandidatur für die nächste Wahl vor. Diese Konsolidierung ist keine ideologische Normalisierung. Der Landesverband bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall; personelle Kontinuitäten zu früheren Rechtsaußenstrukturen bestehen fort; zivilgesellschaftliche und journalistische Beobachtung werden politisch angegriffen oder delegitimiert. Die rückwärts gerichtete Betrachtung korrigiert deshalb eine mögliche Fehlwahrnehmung: Die heutige organisatorische Geschlossenheit ist nicht der Ausgangspunkt der Bremer AfD, sondern das vorläufige Ergebnis jahrelanger Selbstzerlegung. Interne Zerstrittenheit hat die Partei zeitweise erheblich geschwächt, aber ihre Rechtsentwicklung nicht rückgängig gemacht.

Die Bremer AfD hat sich bis August 2026 nicht politisch entschärft, sondern organisatorisch diszipliniert. Ihre gegenwärtige Stärke beruht gerade darauf, dass ein dominierendes Lager gelernt hat, die seit 2017 vorhandenen ideologischen, personellen und elektoralen Ressourcen wirksamer zu bündeln. Die Zivilgesellschaft muss diese Tatsache in ihrer Kritik an der AfD einbeziehen. 

Redaktion
AfD Watch Bremen