Gottes Wille als politischer Auftrag

Ein Dossier der fortlaufenden Rubrik „Christliche Rechte“. Es knüpft an „Glaube, Reichweite, rechte Politik“ und die dreiteilige Serie „Evangelikale Rechte“ an.

Wer beansprucht, Gottes Willen zu kennen, beansprucht damit auch Autorität über andere. Wie weit dieser Anspruch reicht, lässt sich an St. Martinis Gemeindeordnung, am Streit um die Kritik an Olaf Latzel und an Tobias Riemenschneiders Staatsvorstellungen untersuchen. Zwischen religiöser Zugehörigkeit und politischer Gesetzgebung liegt eine entscheidende Grenze: Sollen Glaubensregeln auch für Menschen verbindlich werden, die diesen Glauben nicht teilen?

Die Verbindung zwischen Bremen und dem Frankfurter Prediger Riemenschneider ist öffentlich dokumentiert. Am 10. August 2021 veröffentlichte die Evangelisch-Reformierte Baptistengemeinde Frankfurt den Podcast „Fall Olaf Latzel – Antwort auf Michael Kotsch“ von Riemenschneider und Peter Schild. Die Auseinandersetzung um den Bremer Pastor wurde damit in einem überregionalen religiösen Medienangebot aufgegriffen. Unser erstes Dossier „Glaube, Reichweite, rechte Politik“ beschreibt solche Verbindungen zwischen digitalen Veröffentlichungen, Gemeindeangeboten und organisatorischer Zusammenarbeit. Dieser Beitrag untersucht die Autoritätsansprüche, die in den dokumentierten Positionen zum Ausdruck kommen.

St. Martini als moralische Instanz

Die Bremer Gemeinde formuliert ihren gesellschaftlichen Anspruch ausdrücklich. In ihrer Ordnung des geistlichen Lebens beschreibt sie ein „Wächteramt“ gegenüber Staat und Gesellschaft. Verantwortliche sollen anhand des biblischen Wortes gewarnt und zum Handeln im Geist göttlicher Gebote ermutigt werden. Zugleich setzt die Ordnung parteipolitische Grenzen: Die Verkündigung soll sich parteipolitischer Stellungnahmen enthalten; parteipolitische Veranstaltungen in den Gemeinderäumen sind untersagt. St. Martini beansprucht damit gesellschaftlichen Einfluss unter einem religiösen Vorzeichen.

Innerhalb der Gemeinde sind die Vorgaben verbindlich. Die Ordnung lehnt das Nebeneinander einander ausschließender theologischer Grundsätze ab. Gleichgeschlechtliche Paare werden weder gesegnet noch getraut. Wer sich durch wiederholte Verletzung des gemeindlichen Lebens vom geistlichen Konsens trennt, verliert nach der Ordnung seine Gemeindeämter und den Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen, bleibt aber zum Gottesdienst eingeladen. Die Regeln verbinden Glaubensauslegung mit konkreten Folgen für Zugehörigkeit und Lebensführung. Ihr unmittelbarer Geltungsbereich ist die Gemeinde. Der Anspruch, auch gesellschaftliche Verantwortliche an göttlichen Geboten zu messen, weist darüber hinaus.

Wenn Kritik zur Glaubensprüfung wird

Im Streit um Latzel geriet auch ein Kritiker aus dem konservativen christlichen Milieu unter Druck. Michael Kotsch und Wilfried Plock warfen Riemenschneider und Schild im Januar 2022 vor, Kotschs Kritik an Latzels abwertenden Äußerungen zum Anlass genommen zu haben, ihm den biblischen Glauben abzusprechen. Die beiden hätten sich außerdem geweigert, ihn im Podcast als „Bruder“ zu bezeichnen. Kotsch schildert den Konflikt in dieser gemeinsam mit Plock veröffentlichten Gegenrede als selbst Beteiligter. Beide Autoren kritisierten zugleich die Darstellung staatlicher Pandemiemaßnahmen als beginnende Christenverfolgung. Ihre eigene konservative Haltung zeigen die im selben Text geäußerten Befürchtungen zu Veränderungen der Ehe- und Abtreibungspolitik. Der Konflikt verlief innerhalb eines Milieus, das in anderen Fragen ähnliche Positionen vertrat.

Daniel Rudolphi deutet den Vorgang in seiner Analyse für die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen als religiöse Loyalitätsprüfung: Die vorbehaltlose Zustimmung zu Latzel sei zum Merkmal des richtigen Glaubens erhoben worden. Darin liegt der entscheidende Mechanismus. Wird ein Einwand gegen die Ausdrucksweise eines Predigers als Glaubensmangel behandelt, steht plötzlich die religiöse Anerkennung der widersprechenden Person zur Debatte. Eine solche Verschiebung erschwert Kritik, weil sie deren Urheber unter Rechtfertigungsdruck setzt.

Rudolphi beschreibt außerdem eine persönliche Bezugnahme: Riemenschneider habe 2025 in Leonard Jägers Podcast rückblickend erzählt, ein Gespräch mit Latzel habe ihn zu seiner konfrontativen Positionierung während der Pandemie angeregt. Der Bremer Pastor erscheint in dieser Selbstdarstellung als Impulsgeber. Den grundsätzlichen Konflikt verortet Rudolphi in der Frage, ob das eigene fundamentalistische Glaubensverständnis für die Gemeinde oder für die gesamte Gesellschaft maßgeblich sein soll. An dieser Stelle berühren sich die Auseinandersetzung über religiöse Zugehörigkeit und die Forderung nach politischem Gehorsam gegenüber einer als göttlich verstandenen Ordnung.

Ein christlicher Staat für alle

Eine weitreichende Antwort formulierte Riemenschneider bei einer Veranstaltung der „Christen in der AfD“ im Berliner Reichstagsgebäude im Oktober 2025. Nach der Vortragsanalyse des Theologen Martin Fritz leitete er aus dem Gottesbezug des Grundgesetzes einen Auftrag für einen christlichen Staat ab. Gesetzgeber sollten biblische Maßstäbe anwenden; religiös-weltanschauliche Neutralität erklärte er zum Mythos. Zugleich schloss er nach Fritz aus, Bürger eine Religion aufzuzwingen. Die Spannung liegt in der Reichweite: Menschen könnten persönlich anders glauben, wären aber einer staatlichen Ordnung unterworfen, deren religiöse Grundlage vorgegeben wäre. Fritz macht auf die offene Machtfrage aufmerksam, wer den Inhalt des beanspruchten göttlichen Gesetzes verbindlich bestimmen sollte.

Der Gottesbezug trägt diesen Staatsentwurf nach der von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages zusammengefassten verfassungsrechtlichen Auslegung gerade nicht. Ihr Sachstand von 2016 erläutert, dass daraus weder die Entscheidung für einen christlichen Staat noch das Staatsziel der Durchsetzung christlicher Lehren folgt. Religiös-weltanschauliche Neutralität schützt auch Menschen ohne religiöses Bekenntnis. Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens sowie des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Politisch entscheidend ist deshalb, ob eine religiöse Position als überprüfbare Forderung in die öffentliche Auseinandersetzung eingebracht oder als übergeordneter Maßstab für alle beansprucht wird.

Der Angriff auf religiöse Neutralität findet sich auch in einer internationalen Erklärung, an der Riemenschneider mitwirkt. Die Antioch Declaration führt ihn zusammen mit Joseph Boot, Jeff Durbin, Andrew Sandlin, James White und Douglas Wilson als Mitwirkenden auf. Sie verwirft Hitlers rassistische und antisemitische Lehren, bekräftigt die historische Gewissheit des Holocaust und weist die Vorstellung einer jüdischen Weltverschwörung zurück. Gleichzeitig stellt sie religiöse Neutralität als Täuschung dar, wertet religiösen Pluralismus ab und beansprucht biblische Autorität für das politische Leben. Diese Verbindung von Abgrenzung und Herrschaftsanspruch zeigt, warum die politische Analyse bei den konkreten Vorstellungen von gesellschaftlicher Ordnung ansetzen muss. Die ausdrückliche Zurückweisung nationalsozialistischer Ideologie geht hier mit einer grundsätzlichen Ablehnung säkularer Neutralität einher.

Für Bremen macht der Vergleich drei Ebenen sichtbar: die Durchsetzung religiöser Regeln innerhalb einer Gemeinde, den Anspruch auf gesellschaftliche Einflussnahme und die Forderung nach einer christlich bestimmten Staatsordnung. Bei St. Martini stehen die ersten beiden Ebenen ausdrücklich in der Gemeindeordnung; Riemenschneiders von Fritz analysierter Vortrag richtet sich auf die dritte. Die politische Brisanz entsteht dort, wo die beanspruchte Gewissheit über Gottes Willen den gleichberechtigten Streit über gesellschaftliche Regeln verdrängen soll. Dann steht zur Entscheidung, wer über die Lebensführung anderer bestimmen darf.

Redaktion
AfD Watch Bremen

Unsere dreiteilige Serie „Evangelikale Rechte“ untersucht bereits gemeinsame Feindbilder in Bremen, Verbindungen in politische Räume und die Reaktionen von Institutionen. Die Rubrik „Christliche Rechte“ führt diese Beiträge mit den vertiefenden Dossiers zusammen. Weitere Recherchen werden die Verbindungen, politischen Forderungen und ihre Folgen im Land Bremen untersuchen.