Bremer Feuerwehr: Menschenverachtung im Schutz der Kameradschaft

Rassistische Chats, sexualisierte Gewaltfantasien und eine Führungskultur, die Widerspruch zum Risiko machte: Der Bremer Feuerwehrskandal zeigt, wie eine staatliche Organisation ihren eigenen Schutzauftrag nach innen verfehlen konnte. Betroffene mussten um Anerkennung kämpfen, während über den Ruf der Feuerwehr gestritten wurde. Die Aufarbeitung reicht bis zu vernichteten Untersuchungsunterlagen und weiterhin umstrittenen Meldewegen. Ihr Maßstab muss sein, ob Menschen sicher arbeiten und Missstände benennen können – ohne daran beruflich und persönlich zu zerbrechen.

„Ich verstecke mich immer noch, wenn die Feuerwehr hier durch Bremen fährt.“ Eine ehemalige Bremer Feuerwehrfrau sagte diesen Satz im 2022 ausgestrahlten Feature „Notfall Feuerwehr“. Für sie war die Feuerwehr einmal ein Traumberuf gewesen. Nach Jahren der Anfeindung hatte sie den Dienst verlassen. Das Feature von Christiane Seiler und Charly Kowalczyk dokumentiert ihre Perspektive und die eines früheren Kollegen; beide blieben anonym, ihre Aussagen wurden nachgesprochen.

Dieser Satz beschreibt eine Verkehrung des staatlichen Schutzversprechens. Eine Institution, zu deren Aufgabe die Rettung von Menschen gehört, war für eine eigene Beschäftigte mit Angst verbunden. Wer den Skandal vor allem als Beschädigung des öffentlichen Ansehens behandelt, setzt deshalb am falschen Schaden an. Zuerst wurden Menschen verletzt, gedemütigt und aus einem Beruf gedrängt, in dem sie anderen helfen wollten.

Im Herbst 2020 gelangten Hinweise auf zwei Komplexe an Innenbehörde und Medien: rassistische und nationalsozialistische Inhalte in einem Kolleg:innen sowie sexistische Anfeindungen und Gewaltfantasien gegen eine Feuerwehrfrau. Radio Bremen, NDR und Süddeutsche Zeitung machten die Vorgänge öffentlich. Die damalige Berichterstattung der taz dokumentiert, dass Zeug Chatverläufe und eine Tonaufnahme zur Verfügung stellten. Der Anstoß zur Aufklärung kam damit wesentlich von Menschen, die Missstände innerhalb der Organisation nicht länger hinnehmen wollten.

Eine Kollegin wurde zum Feindbild gemacht

Die betroffene Feuerwehrfrau schilderte im Rundfunkfeature rassistische Anfeindungen und Angriffe auf ihre offen gelebte Homosexualität. Sie berichtete auch, Kollegen hätten sie an einen Stuhl gefesselt und im Dunkeln zurückgelassen. Ihr früherer Kollege erklärte, er habe über etwa zweieinhalb Jahre Chatverläufe gesichert. Die beiden beschrieben eine Arbeitsumgebung, in der Grenzüberschreitungen geduldet und Widerspruch erschwert wurden. „Notfall Feuerwehr“, insbesondere Seiten 4–5 und 15–17.

Die Angriffe auf diese Frau verdeutlichen, wie Rassismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit ineinandergreifen. Die Abwertung richtete sich gegen ihre Zugehörigkeit: gegen sie als Frau in einem männlich geprägten Beruf, als lesbische Kollegin und als Person mit zugeschriebener „fremder“ Herkunft. Darin liegt mehr als die Addition verschiedener Beleidigungen. Die Angriffe bestritten ihr auf mehreren Ebenen den Anspruch, als gleichberechtigte Kolleg:in anerkannt zu werden. Sexualisierte Gewaltfantasien behaupten zusätzlich eine Verfügungsmacht über ihren Körper.

Besonders schwer wiegt dabei die berufliche Abhängigkeit. Auf einer Feuerwache kann man denjenigen, die einen herabsetzen, nicht einfach ausweichen. Im Einsatz ist Zusammenarbeit sicherheitsrelevant. Wer dort Gewalt gegen eine Kollegin ausmalt, greift genau das Vertrauen an, auf das sie beruflich angewiesen ist. Der Begriff Kameradschaft wird zur Zumutung, wenn die Angegriffene weiter Vertrauen aufbringen soll, während die Gruppe ihre Bedrohung als hinnehmbaren Umgang untereinander behandelt.

Gewaltfantasien beim Frühstück – und die amtliche Relativierung ihrer Schwere

Der Reformbericht des Innenressorts von 2021 hält ein belegtes Gespräch darüber fest, wie man die Kollegin loswerden könne. Drei Beamte äußerten sich nach dem Untersuchungsergebnis herabsetzend und sexistisch; der Bericht spricht ausdrücklich von massiven Gewaltfantasien und Bedrohungen. Die Verfahren endeten zunächst mit Geldbußen. Die Beamten legten Widerspruch ein. Ihrerseits stellten sie Strafanträge gegen den Kollegen, der das Gespräch aufgezeichnet hatte.

Aufschlussreich ist die Begründung der Sanktionen. Das Ressort ordnete Dauer, Häufigkeit und Intensität der Handlungen „eher keinem besonders hohen Schweregrad“ zu und sah den Kernbereich der Feuerwehrtätigkeit nicht betroffen. Zugunsten der Beschuldigten berücksichtigte es eingeräumtes Fehlverhalten, Bedauern und den Umstand, dass die Äußerungen nur für den engeren Kollegenkreis bestimmt gewesen seien. Zugleich erkannte es an, dass das Verhalten den Betriebsfrieden vergiftete und das notwendige Vertrauen beschädigte. Reformbericht, Seiten 10–11. Genau dieser Widerspruch verlangt Kritik. Wenn gegenseitiges Vertrauen für den Dienst existenziell ist, lässt sich die Bedrohung einer Kollegin fachlich kaum an den Rand des Berufsbildes schieben. Und der enge Kollegenkreis begrenzt zwar die Öffentlichkeit einer Äußerung, verschärft aber ihre Bedeutung für die Betroffene: Es handelt sich um Menschen, mit denen sie arbeiten muss.

Die disziplinarrechtliche Zumessung beantwortet zudem nur einen Teil der Verantwortung. Eine Geldbuße schafft noch keinen sicheren Arbeitsplatz. Die Führung muss gewährleisten, dass die Betroffene Unterstützung erhält, weitere Einschüchterung verhindert wird und Widerspruch keine beruflichen Nachteile nach sich zieht. Wer Sanktionen aufzählt, ohne den anschließenden Schutz zu prüfen, verwechselt die Bearbeitung einer Akte mit der Lösung des Problems.

Rassismus ohne Rassist:innen: Das entlastende Selbstbild

Die Sonderermittlerin Karen Buse führte für ihren Bericht von 2021 Gespräche mit 66 Personen, darunter Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte und Notärzt. Sie dokumentierte rassistische Beschimpfungen auf nahezu allen Wachen, bei unterschiedlicher Häufigkeit. Gleichzeitig waren diejenigen, die sich zu diesem Sprachgebrauch äußerten, überzeugt, es gebe keinen Rassismus in der Bremer Feuerwehr. Beschäftigte und Notärzt versicherten zudem eine Hilfeleistung ohne Ansehen der Person. Einen Nachweis eines rechtsextremistischen Netzwerks erbrachte die Untersuchung nicht. Buses Abschlussbericht, Seiten 3–11.

Diese Diskrepanz ist zentral. Eine Organisation kann rassistische Praktiken normalisieren und sich zugleich für vorbildlich halten. Wenn rassistische Abwertung als verständliche Entlastung nach schwierigen Einsätzen behandelt wird, verschiebt sich die Grenze des Zulässigen. Die Belastung erklärt dann angeblich die Beschimpfung; die Beschimpften erscheinen als deren Ursache. So wird Verantwortung von denjenigen wegbewegt, die Menschen herabwürdigen. Gefährliche Einsätze, Überforderung und Angriffe auf Rettungskräfte verlangen verlässlichen Arbeitsschutz, Nachsorge und ausreichendes Personal. Daraus entsteht kein Anspruch, andere Menschen nach Herkunft oder sozialem Status abzuwerten. Eine Institution, die solche Abwertung als Ventil duldet, lässt auch ihre Beschäftigten im Stich: Sie ersetzt professionelle Verarbeitung durch die gemeinsame Entwertung von Menschen, denen Hilfe zusteht.

Die Anwältin Lea Voigt, die zwei Zeug:innen vertrat, kritisierte bereits 2021, der Bericht rücke die entlastende Selbstwahrnehmung der Befragten zu stark in den Mittelpunkt. Auch die Betroffenen widersprachen den Schlussfolgerungen. Gleichzeitig bestritten Ver.di, Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft und Komba in einer gemeinsamen Stellungnahme rassistische Strukturen und wandten sich gegen eine pauschale Verurteilung der Feuerwehr. Die taz dokumentierte diesen Konflikt.

Der Schutz Beschäftigter vor ungerechten Vorwürfen ist eine berechtigte Aufgabe. Er muss die von Diskriminierung betroffenen Beschäftigten einschließen. Die Frage nach Strukturen unterstellt nicht jeder einzelnen Person eine rassistische Haltung. Sie untersucht, welche Regeln, Abhängigkeiten und unterlassenen Interventionen diskriminierendes Verhalten ermöglichen. Wer diese Untersuchung als Angriff auf die gesamte Belegschaft abwehrt, erschwert auch den Schutz derjenigen, die widersprechen.

Die Hierarchie machte Widerspruch gefährlich

Buses Bericht beschreibt eine autoritäre, angstgeprägte Führungskultur. Die zeitgenössische Auswertung der taz benennt die Folgen: Konflikte blieben unbearbeitet, Kritik wurde sanktioniert, soziale Führungskompetenz spielte in Stellenausschreibungen nicht einmal als ausdrückliche Anforderung eine Rolle. Der Befund betrifft die Art, wie die Organisation Macht verteilte und kontrollierte.

Darin liegt der strukturelle Zusammenhang des Skandals. Wenn berufliches Fortkommen und Zugehörigkeit vom Wohlwollen einflussreicher Personen abhängen, wird eine Beschwerde zur riskanten Entscheidung. Der Schweigedruck entsteht auch ohne ausdrücklichen Befehl. Es genügt, wenn Beschäftigte beobachten, dass Kritik Nachteile bringt und diskriminierendes Verhalten folgenarm bleibt. Ein System kann sich auf diese Weise selbst stabilisieren: Es hört wenig Widerspruch und wertet die Ruhe als Beleg dafür, dass kein größeres Problem besteht. Die persönliche Führungsverantwortung darf dabei nicht in abstrakten Kulturbegriffen verschwinden. Der frühere Feuerwehrchef Karl-Heinz Knorr übernahm nach seiner Tätigkeit an der Spitze der Feuerwehr andere Aufgaben im Innenressort und trug 2021 weiterhin Personalverantwortung. Er erklärte damals, die beschriebenen Strukturen nicht gekannt zu haben. Ver.di-Geschäftsführer Markus Westermann kritisierte seine weitere Verwendung als Führungskraft. Die taz berichtete darüber im Juli 2021.

Eine solche Erklärung mangelnder Kenntnis erledigt die Verantwortungsfrage nicht. Führung bedeutet auch, Bedingungen zu schaffen, unter denen schwerwiegende Vorgänge bekannt werden. Werden Hinweise durch Angst und Abhängigkeit blockiert, muss eine Behördenleitung gerade diese Barrieren erkennen. Unkenntnis kann daher selbst Teil des Führungsproblems sein. Für das Innenressort stellt sich zusätzlich die Frage, wie wirksam es seine Aufsicht ausgeübt hat und welche Konsequenzen es aus erkennbaren Defiziten zog.

Die Politik verteidigte die Institution gegen ihre Kritiker

Im Juni 2021 griff der damalige Innensenator Ulrich Mäurer Kritik von Grünen und Linken als „selbstgerecht“ und „moralisch überhöht“ an. Er verwies auf die schwierigen Arbeitsbedingungen und lehnte die Einordnung als strukturellen Rassismus ab. CDU-Innenpolitiker Marco Lübke warf insbesondere den Linken und teilweise den Grünen vor, durch ihr Vorgehen der Feuerwehr zu schaden; FDP-Innenpolitikerin Birgit Bergmann kritisierte die abgesagte Sondersitzung. Radio Bremen dokumentierte die Auseinandersetzung am 9. Juni 2021.

Diese Reaktion verschob den politischen Konflikt. Im Raum standen schwerwiegende Verletzungen von Beschäftigten und das Versagen interner Schutzmechanismen. Doch ein Teil der Debatte kreiste darum, ob die Kritik der Institution zu viel zumute. Wer Aufklärung als Schädigung der Feuerwehr rahmt, schafft eine falsche Loyalitätsforderung: Die Glaubwürdigkeit der Organisation soll durch Zurückhaltung ihrer Kritiker:innen bewahrt werden. Tatsächlich hängt sie davon ab, wie konsequent die Organisation gegen Menschenverachtung vorgeht. Der Streit hatte Folgen für die offizielle Bewertung. Nach der Berichterstattung vom Juli 2021 war die ursprüngliche Festlegung, die Probleme seien nicht strukturell, in der überarbeiteten Reformdarstellung nicht mehr enthalten. Besonders die Linke hatte dieser Entlastung widersprochen. Die Anerkennung institutioneller Probleme war damit selbst Gegenstand politischer Auseinandersetzung.

Mehr Vielfalt wurde zugleich als Teil der Lösung angekündigt. Das ist sinnvoll, darf aber keine Verantwortungsverschiebung werden. Menschen mit Rassismuserfahrungen sind nicht dafür zuständig, durch ihre Anwesenheit eine feindliche Arbeitskultur zu reparieren. Wer sie gewinnen will, muss ihre gleichberechtigte Teilhabe bereits gewährleisten. Die Verpflichtung dazu liegt bei Führung und Dienstherrn.

Die Hinweisgebenden gingen – die unabhängige Kontrolle fand Lücken

Der 2025 veröffentlichte Tätigkeitsbericht von Feuerwehrbeauftragter Sermin Riedel enthält einen besonders schweren Befund: In den öffentlich gewordenen Fällen mussten die hinweisgebenden Personen aus dem Feuerwehrdienst ausscheiden. Beschäftigte berichteten ihr von Angst vor Stigmatisierung und informellen Nachteilen bei Kritik. Zudem hätten weitere Chatmitglieder problematische Inhalte geteilt oder zustimmend markiert, ohne dass Disziplinarmaßnahmen eingeleitet worden seien. Warum weitere Schritte ausblieben, konnte Riedel nicht mehr klären: Die entsprechenden Untersuchungsunterlagen waren bei ihrer Befassung bereits vernichtet. Tätigkeitsbericht, Seiten 25 und 28–30.

Die Aktenvernichtung belegt für sich genommen keine absichtliche Vertuschung. Ihre dokumentierte Folge ist dennoch gravierend: Eine unabhängige Kontrollinstanz konnte frühere Entscheidungen nicht mehr nachvollziehen. Damit fehlte ausgerechnet bei der Frage nach selektiver oder unvollständiger Aufarbeitung die Möglichkeit wirksamer nachträglicher Prüfung. Eine Institution kann nicht glaubwürdig auf Kontrolle verweisen, wenn die dafür notwendigen Grundlagen nicht mehr vorhanden sind. Ebenso schwer wiegt die Verteilung der persönlichen Kosten. Die Aufdeckung war auf das Wissen und die Bereitschaft Beschäftigter angewiesen. Wenn diejenigen, die Missstände benennen, anschließend ihren Beruf verlieren oder verlassen müssen, entsteht für andere eine abschreckende Erfahrung. Formelle Aufforderungen, sich bei Problemen zu melden, laufen dann gegen das Wissen an, was anderen nach einer Meldung widerfahren ist.

Im Rundfunkfeature von 2022 zog die ehemalige Feuerwehrfrau eine ernüchternde Bilanz: „Ich glaube, ich würde nicht noch mal an die Öffentlichkeit gehen“. Ihre Aussage steht am Ende von „Notfall Feuerwehr“. Das ist für eine auf Hinweise angewiesene Organisation ein Alarmsignal. Eine Aufarbeitung verfehlt einen entscheidenden Zweck, wenn sie künftige Hinweisgeber:innen durch die Erfahrungen ihrer Vorgänger vom Widerspruch abhält.

Warum anonyme Meldungen die Führung herausfordern müssen

Trotz dieser Vorgeschichte stellte der Senat im September 2025 anonyme Meldewege und die Modernisierung der Führungskultur in ein „gewisses Spannungsverhältnis“. Er verwies auf bestehende Ansprechstellen, vertrauliche Beratung und die Möglichkeit anonymer Schreiben. Die Stellungnahme des Senats hält diese Argumentation auf Seite 8 fest.

Die Argumentation verkehrt Ursache und Folge. Wo Beschäftigte Nachteile befürchten, ist ihr Wunsch nach Anonymität eine Reaktion auf fehlendes Vertrauen. Dieses Vertrauen muss die Organisation durch ihr Verhalten erwerben. Sie kann es nicht zur Voraussetzung einer offenen Beschwerde machen. Gerade eine Führungskultur, die sich verändern soll, muss Hinweise aushalten, deren Absender ihr noch nicht vertrauen. Anonymität ersetzt keine sorgfältige Prüfung. Sie ermöglicht aber, dass ein Hinweis überhaupt geprüft werden kann. Entscheidend sind nachvollziehbare Verfahren, der Schutz aller Beteiligten und die Unabhängigkeit der Bearbeitung. Eine Aufzählung möglicher Ansprechpersonen beantwortet noch nicht, ob Beschäftigte diese Wege ohne Angst nutzen können.

Bei der Beratung der Innendeputation am 12. Februar 2026 befand sich ein anonymes Eingabeformular weiterhin in technischer Prüfung. Riedel verwies zugleich auf die begrenzten Möglichkeiten der mit einer Person besetzten Stabsstelle für Vielfalt und Antidiskriminierung. Der Deputationsbericht vom April 2026 dokumentiert diesen Stand. Mehr als fünf Jahre nach Bekanntwerden des Skandals war damit ein konkreter Zugang zu anonymen Meldungen weiter Gegenstand von Prüfung. Was konkret geprüft wird, ist nicht erkennbar. Das ist an der Dringlichkeit des belegten Schutzproblems zu messen.

Wenn rassistische Zuschreibungen als Fachwissen auftreten

Die Probleme berühren auch den Rettungsdienst. In derselben Deputationsberatung wurde auf sogenannte Scheindiagnosen hingewiesen, bei denen Menschen aufgrund einer zugeschriebenen kulturellen Herkunft ein anderes Schmerzempfinden unterstellt wird. Der Antidiskriminierungsbeauftragte erklärte zwar, die geprüften Lehrunterlagen hätten keinen Anlass zur Beanstandung gegeben. Zugleich wurde Schulungsbedarf zu diesen Zuschreibungen benannt. Deputation für Inneres, April 2026, Seite 2.

Der Unterschied zwischen sauberen Unterlagen und problematischem Alltagswissen ist entscheidend. Eine stereotype Vorstellung wird nicht dadurch fachlich, dass sie in medizinisch klingender Sprache auftritt. Wer einer Person aufgrund vermeintlicher Herkunft pauschal Übertreibung unterstellt, verschiebt die Wahrnehmung ihres Leidens. Der individuelle Mensch droht hinter einer Gruppenzuschreibung zu verschwinden. Gerade in einer Rettungssituation, in der Betroffene auf die Einschätzung anderer angewiesen sind, verlangt das besondere Aufmerksamkeit. Aus diesen Befunden lässt sich keine pauschale Behauptung ableiten, die Bremer Feuerwehr versorge Menschen systematisch schlechter. Die Konsequenz ist ein konkreter Prüfauftrag an die Organisation: Sie muss sicherstellen, dass auch informell weitergegebene Annahmen einer fachlichen und rassismuskritischen Überprüfung standhalten. Die Versicherung eigener Unvoreingenommenheit kann das nicht leisten.

Dass neue Vorwürfe nach Beginn der Reformen auftraten, berichtete die taz im April 2024: Ein Feuerwehrbeamter soll nach einem Verkehrsunfall außerhalb seines Dienstes, aber in Uniform, Beteiligte rassistisch beleidigt haben. Die anwesende Polizei zeigte den Vorfall an; ein Disziplinarverfahren und Durchsuchungen folgten. Ein abschließendes Ergebnis dieses Verfahrens ist damit nicht belegt. Mäurer verwies damals auf die nie völlig auszuschließende extremistische Einstellung Einzelner. Das Mantra des vermeintlichen „Einzelfalles“ verschiebt den Blick weg von strukturellen Ursachen, die von politischen Entscheidungsträger:innen zu verantworten sind. Bericht vom 26. April 2024. Die weitergehende Frage lautet jedoch, wie früh problematisches Verhalten innerhalb der Organisation erkannt und bearbeitet wird.

Ein „Überbietungswettbewerb“ wäre selbst ein Organisationsproblem

Auch das Disziplinarverfahren gegen den Hauptbrandmeister aus dem Chatkomplex ist präzise einzuordnen. Nach seiner Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch das Verwaltungsgericht 2024 und der Bestätigung durch das Oberverwaltungsgericht 2025 hob das Bundesverwaltungsgericht am 11. Juni 2026 das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zurück. Für einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht müsse die innere Einstellung weiter aufgeklärt werden. Die Erklärung eines gruppeninternen Überbietungswettbewerbs dürfe nicht ungeprüft bleiben. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass solche Chatbeiträge unabhängig von ihren Motiven ein Dienstvergehen begründen. Bundesverwaltungsgericht, 2 C 12.25, insbesondere Randnummern 23–28.

Die Zurückverweisung entlastet weder die Beiträge noch die Organisation. Ob eine bestimmte innere Haltung ausreichend nachgewiesen ist, entscheidet über die disziplinarrechtliche Bewertung des Einzelnen. Für die institutionelle Analyse stellt sich zusätzlich die Frage, warum rassistische und NS-verharmlosende Inhalte innerhalb eines Kollegiums als Mittel gegenseitiger Steigerung funktionieren konnten. Sollte diese Erklärung zutreffen, wäre gerade die gemeinsame Normalisierung von Menschenverachtung erklärungsbedürftig. Die Führung darf deshalb nicht warten, bis bei einer einzelnen Person die strengsten Voraussetzungen einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nachgewiesen sind. Ihre Schutzverantwortung setzt früher an: bei diskriminierendem Verhalten, der Reaktion der Gruppe und den Möglichkeiten zum Widerspruch. Das Disziplinarrecht und eine wirksame Organisationsentwicklung müssen sich ergänzen.

Reformen müssen sich am Schutz der Betroffenen beweisen

Veränderungen sind dokumentiert. Der Senat verweist auf eine am 5. März 2025 veröffentlichte Dienstanweisung gegen Diskriminierung und Gewalt, Fortbildungen für Führungskräfte sowie weitere Schulungen. Stellungnahme vom September 2025. Die unabhängige Feuerwehrbeauftragte bietet einen Zugang außerhalb der dienstlichen Hierarchie. In ihren ersten beiden Tätigkeitsjahren bearbeitete sie 71 Beschwerden; häufig ging es um das Verhalten von Vorgesetzten. Radio Bremen berichtete darüber bei der Vorstellung ihres Berichts 2025.

Ob die Reformen tragen, entscheidet sich an überprüfbaren Veränderungen: Werden Beschwerden zeitnah und unabhängig bearbeitet? Bleiben Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert? Müssen Führungskräfte für unterlassene Interventionen einstehen? Können Betroffene weiter sicher arbeiten? Erhalten sie Unterstützung, ohne sich dafür erneut gegenüber der eigenen Hierarchie rechtfertigen zu müssen? Eine steigende Zahl von Meldungen wäre dabei nicht automatisch ein Rückschritt; sie kann auch anzeigen, dass bislang verschwiegene Erfahrungen endlich benannt werden. Die Geschichte der Bremer Feuerwehr zeigt, wie wenig es genügt, Menschenverachtung nach ihrem öffentlichen Bekanntwerden zu verurteilen. Staatliche Stellen müssen auch die Bedingungen verändern, unter denen sie geduldet, entschuldigt und gegen Kritik abgeschirmt wird. Dafür braucht es wirksame Kontrolle, ausreichende Mittel und Konsequenzen auf Führungsebene.

Wer Rassismus, Sexismus und Homophobie offenlegt, erfüllt einen demokratischen Anspruch an den öffentlichen Dienst. Eine Feuerwehr, die diesen Anspruch ernst nimmt, schützt diese Menschen. Kameradschaft darf keinen Raum schaffen, in dem die Angegriffenen gehen müssen, damit für die anderen wieder Ruhe herrscht.

Redaktion
AfD Watch Bremen