Graue Wölfe in Bremen: vernetzt, verankert, unterschätzt

Wie die türkische extreme Rechte in Bremen und Bremerhaven organisiert ist – und wo öffentliche Institutionen ihr Zugang eröffneten.

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Die Ülkücü-Bewegung besitzt im Land Bremen feste Vereinsstrukturen und grenzüberschreitende Verbindungen. Der Verfassungsschutz rechnet ihr für 2025 rund 450 Anhänger:innen zu. Öffentlich dokumentiert sind außerdem Schulbesuche bei ATIB und eine staatliche Zahlung für ein Kinderprojekt. Diese Befunde zeigen eine doppelte Herausforderung: eine organisierte extreme Rechte und öffentliche Einrichtungen, die deren Strukturen nicht zuverlässig erkannten (Personenpotenzial 2025, Schulbesuche, Juni 2025 und Förderung, August 2024).

Für Bremen und Bremerhaven zeigt sich damit ein Zusammenspiel von Organisation, gesellschaftlichem Zugang und Einschüchterung. Vereine bieten dauerhafte Treffpunkte. Überregionale Veranstaltungen verbinden Funktionär:innen mit ihrem Publikum, während digitale Drohungen politische Gegner:innen erreichen. Zur demokratischen Auseinandersetzung gehören deshalb sowohl die Prüfung institutioneller Kontakte als auch der Schutz bedrohter Menschen.

Vier Vereine in zwei Städten

Die amtliche Größenordnung hat sich verändert: Für 2021 bis 2024 wurde das Ülkücü-Potenzial im Land jeweils auf rund 400 Personen geschätzt, für 2025 auf rund 450. Das sind gerundete Behördenangaben über die Anhängerschaft einschließlich vereinsungebundener Personen. Sie erlauben weder eine genaue Mitgliederzählung noch eine Aufteilung auf Bremen, Bremerhaven oder einzelne Vereine. Auch die Ursache des höheren Schätzwerts ist damit nicht erklärt. Eine neue Zählung für September 2026 liegt diesen Angaben nicht zugrunde (Amtliche Übersichten 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025).

Der Bremer Verfassungsschutz ordnet vier örtliche Vereine zwei Dachverbänden der Bewegung zu:

Örtlicher Verein Stadt Dachverband
Türkische Familienunion in Bremen und Umgebung e. V. Bremen ADÜTDF
Türkische Familien-Union Bremerhaven e. V. Bremerhaven ADÜTDF
Kultur- und Bildungszentrum in Bremen e. V. Bremen ATIB
Kultur- und Bildungszentrum in Bremen und Umgebung e. V. Bremen ATIB

Quelle: Verfassungsschutzbericht 2025, S. 226–228. Die Bezeichnungen folgen dem Bericht. Die Vereinsnamen allein machen ihre politische Zuordnung nicht sichtbar.

Der Bremer Familienverein ist an der Waller Heerstraße dokumentiert. Die beiden ATIB-Gemeinden befinden sich in Bremen-Nord und Osterholz. Nach Auskunft des Senats vom Juni 2025 gibt es in Bremerhaven keine ATIB-Gemeinde. Die Bremerhavener Familien-Union wird bereits im Verfassungsschutzbericht 2024 genannt. Dass sie im Bericht für 2025 erneut als neu gegründet bezeichnet wird, belegt deshalb keine Gründung erst in diesem Jahr. Bremerhaven ist ein eigener Vereinsstandort, auch wenn örtliche Mitglieder- und Veranstaltungszahlen fehlen (Standortrecherche der taz, Senatsauskunft zu ATIB und Verfassungsschutzbericht 2024, S. 164).

Die ADÜTDF, die „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland“, fungiert als Auslandsorganisation der rechtsextremen türkischen Partei MHP. ATIB, die „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa“, entstand 1987 durch eine Abspaltung und setzt einen stärkeren religiösen Schwerpunkt. Auch diesen Verband ordnet der Verfassungsschutz der Ülkücü-Bewegung zu (Verfassungsschutzbericht 2023, Kapitel 8.2.2).

Für das gesamte Bundesgebiet nannte die Bundesregierung im Juli 2026 rund 13.500 Anhänger:innen: etwa 7.000 bei der ADÜTDF, 2.500 bei ATIB, 1.000 bei der BBP-nahen ANF und 3.000 in der freien Szene. Ein ANF-Ortsverein ist in der Bremer Vereinsübersicht nicht ausgewiesen. ATIB war Gründungsmitglied des Zentralrats der Muslime, erklärte aber am 7. April 2026 seinen Austritt (Bundesregierung, Juli 2026 und Bremer Vereinsübersicht).

Völkischer Nationalismus mit transnationalem Anspruch

Im Zentrum der Ülkücü-Ideologie steht die behauptete Überlegenheit einer ethnisch bestimmten türkischen Nation. Das Fernziel „Turan“ bezeichnet einen gemeinsamen Staat aller Turkvölker über die Grenzen der heutigen Türkei hinaus. Rassismus, Antisemitismus und je nach Strömung islamistische Vorstellungen verbinden sich mit diesem Herrschaftsanspruch. Zu den Feindbildern gehören insbesondere Kurd:innen, Alevit:innen, Jüd:innen und linke Oppositionelle. Alparslan Türkeş, der 1997 gestorbene MHP-Gründer, bleibt eine zentrale Identifikationsfigur (Verfassungsschutzbericht 2023, Kapitel 8.2.2).

Die internationale Vernetzung widerspricht diesem Nationalismus nicht. Sie ermöglicht seine Organisation über Staatsgrenzen hinweg: Die Bremer und Bremerhavener ADÜTDF-Vereine gehören zum Nordverbund mit Hamburg, Neumünster, Lübeck und Kiel. Für 2025 beschreibt das Landesamt zudem eine verstärkte Beschäftigung der freien Szene mit Turanismus in sozialen Medien. Die politische Bindung reicht damit über formelle Mitgliedschaft hinaus (Verfassungsschutzbericht 2025, S. 226 und 229).

Neben dem Vereinsmilieu besteht eine unorganisierte Szene, der überwiegend jüngere Menschen angehören. Sie verbreiten nationalistische, rassistische und israelbezogen antisemitische Inhalte. Der graue Wolf, der Wolfsgruß und drei Halbmonde gehören zu den Erkennungszeichen der Bewegung. Für ihre Einordnung sind der ideologische Zusammenhang und der jeweilige Kontext entscheidend. Türkische Herkunft oder muslimischer Glaube begründen keine Zugehörigkeit zur Ülkücü-Bewegung (Verfassungsschutzbericht 2024, Kapitel 8.2.2).

Oslebshausen als Treffpunkt der Verbandsspitzen

Am 9. November 2025 veranstaltete der Bremer Familienverein im Deniz Saray Event Center in Oslebshausen ein Konzert mit Mustafa Yıldızdoğan, Ahmet Güven und Hüseyin Yılmaz. Der lokale Veranstaltungsbericht nennt als Gäste den ADÜTDF-Deutschlandvorsitzenden Şentürk Doğruyol und den Vorsitzenden des europäischen Dachverbands Avrupa Türk Konfederasyon (ATK), Cemal Çetin. Recep Hacıömeroğlu wird zugleich als Vorsitzender des Bremer Vereins und als norddeutscher Regionalverantwortlicher vorgestellt. Auch Anreisen aus anderen deutschen Städten werden beschrieben (Veranstaltungsbericht von M Haber).

Çetin verbindet die europäische Organisation mit der MHP: Er gehörte dem türkischen Parlament in dessen 27. Wahlperiode an. Sein Mandat endete am 14. Mai 2023. Beim Bremer Konzert war er somit ehemaliger MHP-Abgeordneter (Türkische Nationalversammlung und Wahlbericht vom Mai 2023).

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte zwei Tage vor dem Konzert öffentlich gewarnt. Es sah darin eine Gelegenheit zur Vernetzung und zur Gewinnung neuer Anhänger:innen, insbesondere über die Anziehungskraft von Musik. Der spätere Jahresbericht nennt rund 450 Besucher:innen und Yıldızdoğans Eröffnungslied „Ölürüm Türkiyem“, das als MHP-Hymne gilt (Warnung vom 7. November 2025 und Verfassungsschutzbericht 2025, S. 227–228).

Das Konzert verdeutlicht die Verbindung zwischen örtlichem Verein, regionaler Mobilisierung, europäischer Führung und türkischer Parteitradition. Die Zahl der Besucher:innen lässt jedoch keinen Rückschluss auf die Zahl extremistischer Personen zu. Die Veranstaltung erreichte auch Menschen aus anderen Städten. Über die politischen Bindungen aller Anwesenden ist damit nichts gesagt. Ebenso wenig belegt die Differenz zwischen den zuvor erwarteten bis zu 600 und den später geschätzten 450 Gästen eine Wirkung der Warnung. Dafür fehlt eine belastbare Vergleichsgröße (Vorankündigung des Landesamts und Veranstaltungsbericht).

Einschüchterung trifft Menschen in Bremen

Die Bewegung ist auch als Bedrohung für Menschen im Land dokumentiert. Dabei reichen Konflikte und Feindbilder über Staatsgrenzen hinweg, während ihre Folgen am Wohnort der Betroffenen ankommen. Drei öffentlich belegte Komplexe verdeutlichen diese Verbindung:

Zeitraum Dokumentierter Bremer Bezug
2020 Im Zusammenhang mit dem Krieg um Bergkarabach berichtet das Landesamt über Bedrohungen armenischer Menschen durch Graue Wölfe ausdrücklich auch in Bremen, unter anderem über soziale Medien (Bericht 2020, S. 109).
Spätestens 2022 öffentlich dokumentiert Instagram-Todesdrohungen richteten sich gegen Politiker:innen und Journalist:innen, darunter Abgeordnete der Bremer Linken. Der damalige Bericht verortete mutmaßliche Urheber in der Türkei (Bericht 2022, S. 164–165).
Fußball-EM 2024 Nach dem Spiel am 2. Juli zeigten Einzelpersonen im Umfeld des Bremer Hauptbahnhofs den Wolfsgruß. Außerdem beschreibt das Landesamt Provokationen zwischen türkischen Fans und kurdischen Personen, bei denen die Polizei eine Eskalation verhinderte. Ob beide Darstellungen denselben Vorgang betreffen, bleibt offen (Bericht 2024, S. 159 und 166).

Diese Beispiele ergeben keine vollständige Kriminalstatistik. Wiederkehrende Darstellungen in Jahresberichten dürfen nicht als jährlich neue Taten addiert werden. Der Bericht 2025 konkretisiert den Instagram-Komplex mit Angaben zu einem türkischen Staatsangehörigen und mehreren Accounts. Ein aktueller gerichtlicher Verfahrensabschluss wird dabei nicht mitgeteilt (Verfassungsschutzbericht 2025, S. 229–230).

Auch das Bremer Lagebild zur politisch motivierten Kriminalität schließt diese Lücke nicht. Für 2025 weist es 81 Fälle im gesamten Bereich „ausländische Ideologie“ aus, nach 153 im Vorjahr. Darunter fallen unterschiedliche politische Zusammenhänge. Eine gesonderte Ülkücü-Fallreihe fehlt. Der Rückgang dieser Gesamtzahl erlaubt deshalb keine Aussage über die Entwicklung der Grauen-Wölfe-Kriminalität. Die statistische Einordnung richtet sich nach der Tatmotivation, nicht nach der Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen (LKA-Lagebild 2025, S. 1–2 und 26–28).

Für Bremen fehlen zudem belastbare öffentliche Gesamtangaben zu Waffenbesitz, einschlägigen Gewerben oder einer organisierten paramilitärischen Ausbildung innerhalb der Szene. Die Bundesregierung beschreibt bundesweit einzelne Waffeninszenierungen und Paintball-Aktivitäten, betont aber selbst Grenzen der Zuordnung und des Nachweises tatsächlicher Ausbildung. Solche Bundesbefunde lassen sich nicht ohne örtliche Belege nach Bremen übertragen (Bundesregierung, Juli 2026).

Öffentliche Anerkennung entsteht im Alltag

Gesellschaftlicher Zugang zeigt sich auch außerhalb ausdrücklich nationalistischer Veranstaltungen. Beim Sommerfest im Schweizer Viertel am 7. Juni 2024 gehörte eine ATIB-Gemeinde laut Bericht des beteiligten Trägers ZIS zu den organisierenden und durchführenden Einrichtungen. Dieselbe Liste nennt unter anderem GEWOBA, Jobcenter, Gesundheitsamt, Ortsamt, Beirat, Schulen und eine IGMG-Gemeinde. Belegt ist ein gemeinsamer öffentlicher Auftritt. Daraus folgt keine gemeinsame politische Haltung der Beteiligten. Für ATIB bedeutete die Mitwirkung dennoch eine sichtbare Rolle im örtlichen Institutionennetz (ZIS-Veranstaltungsbericht).

Noch unmittelbarer war der Zugang bei Schulbesuchen. Zwei vierte Klassen der Schule Burgdamm besuchten im Religionsunterricht eine ATIB-Moschee im Einzugsgebiet. Das genaue Datum wurde nicht veröffentlicht. Eine Lerngruppe des siebten Jahrgangs der Oberschule Rockwinkel besuchte im September 2024 die ATIB-Moschee in Osterholz. Nach Senatsangaben kannten beide Schulen zum jeweiligen Besuchszeitpunkt die Verfassungsschutzbeobachtung nicht. Eine konkrete extremistische Ansprache der Kinder ist in dieser Auskunft nicht dokumentiert (Senatsantwort vom Juni 2025, S. 7747–7748).

Der Vorgang legt ein Informationsproblem offen. Im März 2025 hatte der Senat erklärt, Mitarbeitende des Bildungsressorts glichen Träger regelmäßig mit dem Verfassungsschutzbericht ab. Zugleich räumte er ein, schulische Kooperationen würden nicht zentral erfasst. Zusammengenommen mit den später bestätigten Besuchen zeigt das: Der Abgleich im Ressort stellte nicht sicher, dass die Information die Auswahl jedes außerschulischen Lernorts erreichte (Senatsmitteilung vom März 2025 und Auskunft zu den Besuchen).

Mit der Mitteilung 106/2025 vom 20. Mai 2025 wies das Bildungsressort die Schulen auf die Problematik von Besuchen in ATIB-Gemeinden hin. Die spätere Senatsantwort verweist auf den Verfassungsschutzbericht und auf die Möglichkeit, sich durch die Schulaufsicht beraten zu lassen. Eine öffentliche Auswertung dazu, wie flächendeckend diese Hinweise umgesetzt wurden, liegt nicht vor (Mitteilung im Transparenzportal und Senatsantwort vom Juni 2025).

3.950 Euro und ein Kontrollproblem

Ein weiterer Zugang führte über öffentliche Finanzierung. Das in der Senatsauskunft als „ATİB Bildungs- und Kulturzentrum e. V.“ bezeichnete Zentrum erhielt 3.950 Euro für das Projekt „Erzähl mir eine Geschichte“ aus dem Programm „Stark im Sozialraum“. Beantragt war ein Angebot für 20 bis 25 Kinder zwischen vier und sechs Jahren, einschließlich Kindern mit Beeinträchtigungen. Sozialsenatorin Claudia Schilling erklärte am 22. August 2024, die Förderung hätte nicht gewährt werden dürfen (Plenarprotokoll August 2024, S. 4315–4317).

Die Entscheidung fiel am 30. Juni 2022 in einer ressortübergreifenden Förderkommission. Nach dem später eingereichten Bericht nahmen 21 Kinder teil. Beschrieben wurden Geschichten, Basteln und Ausflüge, unter anderem zu Inklusion und Demokratie. Der Senat sah den Verwendungszweck als erfüllt an und verzichtete auf eine Rückforderung. Abgewickelt wurde die Zahlung gegen Rechnung. ATIB erhielt deshalb keine Kennung in der Zuwendungsdatenbank ZEBRA. Dieses vereinfachte Verfahren nutzte das Programm auch bei anderen kleinen Projekten (Senatsmitteilung vom Oktober 2024, S. 2–5).

Diese Zahlungsform hat Folgen für die öffentliche Kontrolle: Eine Suche ausschließlich in der Zuwendungsdatenbank erfasst solche Rechnungszahlungen nicht. Die 3.950 Euro sind zudem eine belegte Einzelzahlung, keine Gesamtsumme aller Unterstützungsleistungen. Ob weitere Mittel aus anderen Ressorts, mittelbare Förderungen, Räume oder Sachleistungen hinzukamen, geht aus diesem Vorgang nicht hervor. Eine vollständige Finanzierungsübersicht des Vereinsmilieus lässt sich daraus nicht ableiten.

Auch die veröffentlichten Zeitangaben enthalten Widersprüche. Am 22. August 2024 bezeichnete Schilling den Verwendungsnachweis als überfällig. Laut Senatsantwort vom Oktober war er bereits am 14. August eingegangen. Zudem wurde zunächst der 1. Juli 2023 als Projektende genannt, während die spätere Antwort Treffen bis Oktober 2023 beschreibt. Die Dokumente erklären diese Abweichungen nicht. Die Widersprüche sind aufklärungsbedürftig, belegen aber keine vorsätzliche Falschauskunft (Plenarprotokoll August 2024 und Senatsmitteilung Oktober 2024).

Der Verzicht auf Rückforderung ist von der politischen Bewertung der Förderung zu unterscheiden. Die ursprüngliche Zahlungs- und Vertragsgrundlage entscheidet darüber, welche Rückabwicklung rechtlich möglich ist. Das Verwaltungsverfahrensrecht kennt neben Zweckverfehlung auch die Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen. Bei privatrechtlichen Vorgängen kommen andere Grundlagen in Betracht. Ohne Bewilligungs- oder Vertragsakte lässt sich weder ein zwingender Rückzahlungsanspruch noch dessen genereller Ausschluss feststellen (§ 48 VwVfG, § 49 VwVfG, § 49a VwVfG und § 812 BGB).

Als Konsequenz kündigte das Sozialressort Prüfungen unbekannter oder nicht anerkannter Träger anhand des Verfassungsschutzberichts an. Die nachträgliche Kontrolle dieses Empfängerkreises im Programm ergab laut Senat keinen weiteren Treffer. Das Programm endete 2023. Im Februar 2025 erklärte der Senat allerdings, die Zahl entsprechender Prüfungen werde nicht erfasst. Die Wirksamkeit der angepassten Prüfung lässt sich ohne eine entsprechende Dokumentation nicht nachvollziehen (Senatsmitteilung Oktober 2024 und Plenarprotokoll Februar 2025, S. 6510).

Handlungsmöglichkeiten bestehen schon heute

Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz führt nicht automatisch zu einem Vereinsverbot. Dafür müssen die gesetzlichen Verbotsgründe festgestellt und die organisatorischen Verhältnisse geklärt werden. Bremen ist jedoch nicht generell auf ein vorheriges Verbot durch den Bund angewiesen. Nach § 3 des Vereinsgesetzes liegt die Zuständigkeit beim Land, wenn sich die erkennbare Organisation und Tätigkeit eines Vereins oder Teilvereins auf dessen Gebiet beschränken. Für den Teilverein eines Vereins, dessen Verbot in die Zuständigkeit des Bundes fällt, ist eine Entscheidung im Benehmen mit dem Bundesinnenministerium vorgesehen. Eine eigene Registereintragung allein entscheidet diese Zuständigkeitsfrage nicht (§ 3 Vereinsgesetz).

Auch beim Wolfsgruß sind die Ebenen auseinanderzuhalten. Ein allgemeines deutsches Strafverbot der Geste folgt weder aus ihrer extremistischen Bedeutung noch aus der Beobachtung der Bewegung. § 86a StGB betrifft Kennzeichen der dort gesetzlich erfassten Organisationen. Bedrohungen oder Volksverhetzung können unabhängig davon strafbar sein. Österreich hat dagegen ein eigenes gesetzliches Symbolverbot geschaffen. Pädagogische Regeln und ein strafrechtliches Verbot sind ebenfalls unterschiedliche Instrumente (§ 86a StGB und Österreichisches Parlament zum Symbole-Gesetz).

Weitere Prüfungen betreffen die Gemeinnützigkeit sowie den Zugang zu Waffen und zum Bewachungsgewerbe:

Bereich Rechtlicher Ansatz und Grenze
Gemeinnützigkeit § 51 Abs. 3 AO verbindet Steuerbegünstigung mit demokratieverträglichen Voraussetzungen und enthält für im Verfassungsschutzbericht als extremistisch aufgeführte Körperschaften eine widerlegbare Vermutung. Der tatsächliche Steuerstatus jedes örtlichen Vereins ist damit noch nicht bekannt (Abgabenordnung).
Waffen und Bewachungsgewerbe Extremistische Betätigung kann die erforderliche Zuverlässigkeit infrage stellen. Maßgeblich sind die individuellen Erkenntnisse und die gesetzlichen Prüfverfahren (§ 5 WaffG und § 34a GewO).

Bremen regelte im Mai 2023 bereits, dass Hinweise auf Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit unverzüglich an die zuständige Waffenbehörde gelangen sollen. Öffentlich fehlt jedoch eine Ülkücü-spezifische Bilanz solcher Prüfungen. Der Maßstab für die Landespolitik ist deshalb nicht allein das Vorhandensein von Instrumenten, sondern ihre nachvollziehbare Anwendung (Bremer Erlass zum Informationsaustausch).

Betroffene schützen, institutionelle Zugänge prüfen

Für Menschen, die rechte, rassistische oder antisemitische Gewalt und Bedrohungen erfahren, bietet soliport in Bremen und Bremerhaven kostenlose, vertrauliche und auf Wunsch anonyme Beratung – unabhängig von einer Strafanzeige. Das Mobile Beratungsteam unterstützt Einrichtungen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen. Sichtwechsel bietet Ausstiegs- und Distanzierungsberatung im Bereich Rechtsextremismus. Die bundesweite Fachstelle Türkischer Rechtsextremismus (FaTRex) bietet spezialisierte Bildungs- und Analyseangebote. Sie weist ausdrücklich darauf hin, keine Einzelfallberatung anzubieten.

Damit sind Anlaufstellen vorhanden. Ob ihre Angebote den besonderen Bedürfnissen der von Ülkücü-Akteur:innen bedrohten Menschen ausreichend gerecht werden, lässt sich aus den veröffentlichten Beschreibungen nicht ablesen. Eine gesonderte Bremer Fall- und Wirkungsbilanz fehlt. Schulen, Quartierseinrichtungen und Verwaltung müssen Fachwissen über türkischen Rechtsextremismus in ihre Entscheidungen einbeziehen und Betroffene frühzeitig unterstützen.

Das Lagebild zeigt eine dauerhaft organisierte extreme Rechte mit örtlichen Anlaufstellen und Verbindungen über Deutschland hinaus. Besonders deutlich wird die politische Lücke dort, wo behördliche Einordnung und Verwaltungspraxis auseinanderfallen: bei der Auswahl eines schulischen Lernorts und bei einer öffentlichen Zahlung, die der Senat selbst als Fehler bezeichnete. Bremen muss seine Institutionen daran messen lassen, ob sie diese Widersprüche praktisch überwinden. Wer extrem rechte Organisationen zum unauffälligen Teil des institutionellen Alltags werden lässt, erleichtert ihnen gesellschaftliche Anerkennung. Der Schutz demokratischer Teilhabe beginnt auch bei der Entscheidung, wem öffentliche Stellen Vertrauen, Räume und Zugang geben.

Redaktion
AfD Watch Bremen

Quellen und weiterführende Recherchen

Behördliche Lageberichte, parlamentarische Auskünfte, Veranstaltungsberichte und Beratungsangebote zur türkischen extremen Rechten in Bremen und Bremerhaven.