Laye Condé: Wie Bremen Brechmittelfolter zur Routine machte
Laye Alama Condé starb am 7. Januar 2005, nachdem ihm im Bremer Polizeigewahrsam gewaltsam Brechmittel und Wasser verabreicht worden waren. Am selben Tag verbrannte Oury Jalloh gefesselt in einer Dessauer Polizeizelle. Beide Namen stehen für tödliches Versagen staatlichen Schutzes und den beharrlichen Kampf von Angehörigen und Initiativen um Aufklärung. In Bremen führte eine jahrelang politisch gedeckte Praxis in die Katastrophe. Ihre Folgen tragen Überlebende bis heute.
„Seine Abwesenheit in der Familie trifft uns noch immer sehr.“ Mit diesem Satz erinnerte Condés Familie am 7. Januar 2026 an ihren Verlust. Laye Condé wurde 1969 in Kabala in Sierra Leone geboren, als ältestes Kind seiner Mutter Fatma Tarawalli. Im Jahr 2000 floh er nach Europa; 2001 kam er nach Deutschland. Er wollte auch seine Angehörigen unterstützen. Sein Bruder Bangaly berichtete später, wie wichtig Layes regelmäßige Überweisungen für die Versorgung der Familie gewesen waren. Mit seinem Tod verlor sie einen geliebten Menschen und wirtschaftlichen Rückhalt. Familienbotschaft 2026, biografische Dokumentation, Familieninterview in der taz.
Am 27. Dezember 2004 wurde Condé unter dem Verdacht des Drogenhandels festgenommen. Im Polizeigewahrsam fesselten Beamte den 35-Jährigen; ein Arzt führte ihm über eine Nasensonde Brechsirup und Wasser zu, um verschluckte Drogenportionen sicherzustellen. Auch nach einer erheblichen Verschlechterung seines Zustands und dem Eintreffen eines Notarztes wurde die Prozedur fortgesetzt. Flüssigkeit gelangte in seine Atemwege. Condé fiel ins Koma und starb am 7. Januar auf der Intensivstation. Das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs von 2010 beschreibt als Todesursache eine durch Sauerstoffmangel verursachte Hirnschädigung infolge von Ertrinken während des erzwungenen Erbrechens. BGH, Urteil vom 29. April 2010.
Rassistischer Verdacht bis zum Zusammenbruch
Die im BGH-Urteil wiedergegebenen Feststellungen dokumentieren einen besonders folgenreichen Verdacht: Arzt und Polizeibeamte hielten Condés Zusammenbruch zunächst für vorgetäuscht. Zur Begründung beriefen sie sich auf vermeintlich vergleichbare Verhaltensweisen anderer Menschen aus Afrika. Der Arzt wiederholte diese Zuschreibung gegenüber den Rettungskräften. Ein körperliches Warnsignal wurde durch eine rassistische Vorstellung von gruppentypischem Verhalten entwertet. BGH 2010, Randnummern 10 und 16.
Darin zeigt sich die lebensgefährliche Wirkung antischwarzen Rassismus im staatlichen Alltag: Wer einem Schwarzen Menschen unterstellt, selbst einen Zusammenbruch nur zu inszenieren, setzt sein Leiden unter Rechtfertigungsdruck. Im Gewahrsam verschärft sich dieses Machtgefälle. Ein gefesselter Mensch kann den Raum nicht verlassen und sich selbst keine andere medizinische Hilfe suchen. Gerade dort muss sein Schutz Vorrang haben. Bei Condé wurde der Zugriff auf seinen Körper fortgesetzt, obwohl dieser Körper längst Alarmzeichen zeigte. Die Beweissicherung bestimmte das Handeln bis in die medizinische Notsituation hinein.
Die Gefahr war bekannt – Bremen machte weiter
Die Brechmittelpraxis begann in Bremen 1991 und wurde 1992 unter der damaligen Koalition aus SPD, FDP und Grünen institutionalisiert. Bis Ende 2004 kam es nach der Dokumentation der Initiative zu mehr als tausend Brechmitteleinsätzen. Hinter der Routine standen Verfügungen, Dienstanweisungen und das Zusammenwirken von Strafverfolgung und Medizin. Die Ärztekammer Bremen erklärte die Vergabe zu Beweissicherungszwecken 1995 zunächst für unvereinbar mit dem ärztlichen Berufsethos. 1996 akzeptierte sie sie unter ärztlicher Aufsicht und bei qualifizierter Notfallbereitschaft. So wurde aus dem grundsätzlichen Einwand gegen den Eingriff eine Frage seiner vermeintlich sicheren Durchführung. Ärztliche Beteiligung verlieh einer Maßnahme Rückhalt, deren Zweck die Gewinnung von Beweismitteln war. Chronologie der Initiative, Senatsantwort 2018, Fragen 3 und 4.
Spätestens nach dem Tod von Achidi John in Hamburg im Dezember 2001 war die tödliche Gefahr Gegenstand einer ausdrücklichen parlamentarischen Entscheidung. Am 13. Dezember beantragten die Bremer Grünen, die Zwangsvergabe einzustellen. Ihr Abgeordneter Matthias Güldner warnte vor einem vergleichbaren Geschehen in Bremen. SPD, CDU und der DVU-Abgeordnete Siegfried Tittmann stimmten gegen den Antrag. Damit stand die Fortsetzung der Praxis auf einer politisch beschlossenen Grundlage. Die Mehrheit hatte die Möglichkeit, den Zwang zu beenden, und schlug sie aus. Der Verweis auf medizinische Absicherung verdrängte die entscheidende Frage: Warum sollte ein Staat Menschen zur Beweissicherung überhaupt einem solchen Risiko aussetzen? Plenarprotokoll vom 13. Dezember 2001.
Härte gegen Verdächtige, Verfahren gegen Kritiker:innen
Noch im Februar 2004 lobte der damalige Justizstaatsrat Ulrich Mäurer die Beweissicherung durch Brechmittel. Er würdigte die Tätigkeit von Polizei und Ärzten als Erledigung einer „unappetitlichen Aufgabe“. Die Perspektive der Ausführenden bestimmte die Erfolgsbilanz; die Erniedrigung der Betroffenen blieb dahinter zurück. Selbst nach Condés Zusammenbruch verteidigte Innensenator Thomas Röwekamp die Methode. Nach dem zeitgenössischen Bericht des Tagesspiegels erklärte er noch vor der Todesnachricht, „Schwerstverbrecher“ müssten mit „körperlichen Nachteilen“ rechnen. Die Sprache politischer Härte verschob damit die Grenze des Hinnehmbaren zulasten eines Menschen, der dem Staat ausgeliefert war. Ein Tatverdacht wurde zur Rechtfertigung körperlicher Schädigung. WELT, 27. Februar 2004, Tagesspiegel, 9. Januar 2005.
Antirassistische Kritik hatte es lange zuvor gegeben. Das Bremer Anti-Rassismus-Büro dokumentierte die Praxis und griff sie öffentlich an. Darauf folgten Strafverfahren wegen Volksverhetzung; bei Hausdurchsuchungen wurden Broschüren beschlagnahmt. Im September 1996 hob das Landgericht die Verurteilung eines Mitarbeiters auf und sprach ihn frei. Die scharfe Kritik an rassistischer Polizeigewalt erfüllte den Straftatbestand nicht. Der Vorgang zeigt, welchen zusätzlichen Druck diejenigen aushalten mussten, die das behördliche Handeln kontrollierten. Während die Brechmittelvergabe fortgesetzt wurde, mussten Kritiker:innen ihre öffentliche Auseinandersetzung mit dieser Gewalt vor Gericht verteidigen. taz, 19. September 1996.
7. Januar 2005: Ein Toter in Bremen, ein Toter in Dessau
An dem Tag, an dem Laye Condé im Bremer Krankenhaus starb, verbrannte Oury Jalloh in Zelle 5 des Polizeireviers Dessau. Er war an Händen und Füßen fixiert. Die Polizei hatte ihn am Morgen festgenommen und in die Zelle gebracht. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh widerspricht der Darstellung, er habe das Feuer selbst entzündet, und geht von einer vorsätzlichen Tötung aus. Sie veranlasste unabhängige Gutachten und arbeitete mit Forensic Architecture und Forensis zusammen. Die Dokumentation dieser Arbeit zeigt, wie Angehörige und Unterstützer:innen selbst fachliche Untersuchungen organisieren mussten, um behördliche Darstellungen überprüfen zu lassen. Dokumentation von Initiative, Forensic Architecture und Forensis beim Frankfurter Kunstverein.
Noch 2025 veröffentlichte das Recherche-Zentrum neue Erkenntnisse über zwei mitgeschnittene Telefonate aus dem Dessauer Revier, die nach seiner Aktenauswertung nicht in die Ermittlungsakten gelangt waren. Die Aufzeichnungen könnten für die zeitliche Rekonstruktion des Geschehens entscheidend sein. Das Zentrum dokumentierte außerdem Widersprüche zwischen früheren Ausschussprotokollen und späteren Auskünften des Innenministeriums. Der Zusammenhang mit Bremen reicht damit über den gemeinsamen Todestag hinaus: In beiden Fällen mussten Angehörige und Initiativen Aufklärung über staatliches Handeln über Jahre selbst vorantreiben. Ihre Arbeit widerspricht einer Erinnerungspolitik, die solche Todesfälle mit abgeschlossenen Verfahren für erledigt erklärt. Die jeweiligen Geschehensabläufe bleiben unterschiedlich; gemeinsam ist die Frage, wie staatliche Macht kontrolliert wird, wenn Menschen ihr schutzlos ausgeliefert sind. Recherche-Zentrum, Mai 2025, Folgerecherche, August 2025.
Drei Prozesse, kein Schuldspruch
Die strafrechtliche Aufarbeitung von Condés Tod zog sich durch drei Hauptverhandlungen. Das Landgericht Bremen sprach den Beweissicherungsarzt 2008 und 2011 frei; der Bundesgerichtshof hob beide Urteile 2010 beziehungsweise 2012 auf. Die Revisionen hatten die Angehörigen betrieben. Am 31. Oktober 2013 stellte das Landgericht das Verfahren mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten, einschließlich der Nebenklage, vorläufig nach § 153a Absatz 2 StPO ein. Die Auflage lautete, 20.000 Euro an Condés Mutter zu zahlen. Das Gericht verwies auf eine schwere Erkrankung des Angeklagten und eine veränderte Beweislage. Eine Verurteilung erging nicht. Die Verantwortung dafür, dass Bremen die Praxis eingeführt, organisiert und trotz Warnungen fortgesetzt hatte, reichte ohnehin weit über die individuelle Strafbarkeit des angeklagten Arztes hinaus. Landgericht Bremen, Beschluss und Mitteilung vom 1. November 2013.
Die Zwangsvergabe hatte Bremen bereits am 5. Januar 2005 ausgesetzt. Am 11. Juli 2006 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Verfahren Abu Bakah Jalloh gegen Deutschland fest, dass die dortige Brechmittelvergabe eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung und damit einen Verstoß gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention darstellte. Auch die Verwertung der so gewonnenen Beweise verletzte das Recht auf ein faires Verfahren. Dieses Urteil betraf einen Eingriff von 1993 in Wuppertal; Abu Bakah Jalloh ist eine andere Person als der in Dessau getötete Oury Jalloh. Wieder hatte ein Betroffener jahrelang gegen deutsche Gerichtsentscheidungen kämpfen müssen. Der behauptete Nutzen für die Strafverfolgung rechtfertigte die Verletzung seiner Menschenrechte nicht. Senatsantwort 2018, EGMR, Urteilserläuterung vom 11. Juli 2006.
Die Überlebenden leiden weiter – der Senat wollte sie nicht suchen
Die Folgen der Brechmittelpraxis reichen weit über Condés Tod hinaus. In den von der Initiative veröffentlichten Interviews schildern Überlebende Schmerzen, Angst und anhaltende Belastungen. Ein Betroffener formulierte den elementaren Wunsch: „Dass sie Schwarze wie Menschen behandeln.“ In Gesprächen vom September 2025 berichtete ein weiterer Interviewter von fortdauernden inneren Schmerzen und davon, früher beteiligten Polizisten noch immer auf der Straße oder beim Einkaufen zu begegnen. Ein anderer beschrieb, wie sich seine Hoffnung auf Bildung und Arbeit nach der Ankunft in Deutschland an Verboten und Ausgrenzung zerschlug. Ihre Berichte zeigen, wie sich die Erfahrung staatlicher Gewalt in Lebensläufe einschreibt – und wie wenig ein beendetes Verfahren über das Leben danach aussagt. Frühere Betroffeneninterviews, Interviewauszüge vom September 2025.
Der Senat erklärte dagegen 2018: „Der Senat hatte und hat keine Veranlassung, die von der Brechmittelvergabe betroffenen Personen zu ermitteln.“ Zugleich verwies er auf nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtete Unterlagen. Damit blieb die Initiative zur Anerkennung des erlittenen Unrechts wesentlich bei den Betroffenen selbst. Wer Gewalt erfahren hatte, musste Kontakte suchen, Erinnerungen offenlegen und erneut um Gehör kämpfen. Der Gegensatz ist politisch scharf: Für den Zugriff auf die Körper gab es ein organisiertes Verfahren; für die Suche nach den Menschen, die mit den Folgen lebten, sah die Regierung keinen Anlass. Dass die Initiative 2025 weitere Überlebende erreichte, unterstreicht, warum Aufarbeitung aktive und vertrauensvolle Ansprache braucht. Senatsantwort 2018, Fragen 16 und 17, Dokumentation der Gespräche.
Eine Entschuldigung muss Folgen haben
Öffentliche Positionen veränderten sich erst nach langjährigem Druck. Polizeipräsident Lutz Müller wandte sich an Condés Mutter; Bürgermeister Jens Böhrnsen bat die Angehörigen um Entschuldigung. Henning Scherf, der während der Brechmittelpraxis Justizsenator und seit 1995 auch Bürgermeister gewesen war, distanzierte sich später von den damaligen Vorgängen. Der Antrag von Grünen, Linken und SPD aus dem Jahr 2020 benannte ausdrücklich die eigene Verantwortung der Bürgerschaft und bat Betroffene und Hinterbliebene um Verzeihung. Diese Anerkennung betrifft eine Praxis, die demokratische Institutionen über Jahre ermöglicht hatten. Menschenrechtsverletzungen entstehen auch dort, wo parlamentarische Mehrheiten, Verwaltung und medizinische Autorität einander bestätigen. Bürgerschaftsdrucksache 20/521.
Für Condés Familie hatte der Verlust auch materielle Folgen. Nach Angaben der Initiative erhielt seine Mutter 2007 vom Land 10.000 Euro für den Schmerzensgeldanspruch ihres verstorbenen Sohnes; die Geldauflage im Strafverfahren kam später hinzu. Für die weiteren Betroffenen fordert die Initiative weiterhin individuelle finanzielle Entschädigung. Dazu gehören aus ihrer Sicht Anerkennung des erlittenen Unrechts und ein Verfahren, das die Überlebenden tatsächlich erreicht. Eine politische Entschuldigung bleibt unzureichend, solange Menschen mit Schmerzen, Angst und den Kosten der Folgen alleinbleiben. Wiedergutmachung muss sich an ihrem Bedarf messen lassen: an zugänglicher Unterstützung, Behandlung und materieller Anerkennung. Entschädigungsforderung der Initiative, Forderungen zum Gedenktag 2026.
Ein Gedenkort ist kein Schlussstrich
Für den 26. September 2026 ist die offizielle Eröffnung des dauerhaften Gedenkorts zwischen Kunsthalle und Gerhard-Marcks-Haus angekündigt. Die südafrikanische Künstlerin Usha Seejarim entwarf ihn unter dem Titel „Death by drowning“, übersetzt „Tod durch Ertränken“. Nach Angaben der Initiative sollen die Künstlerin und Bangaly Condé als Vertreter der Familie an der Eröffnung teilnehmen. Der Ort ist das Ergebnis jahrelanger Bemühungen der Angehörigen, der Initiative und ihrer Unterstützer:innen. Er gibt Condés Namen einen dauerhaften Platz in einer Stadt, deren Behörden seinen Körper zuvor zum Gegenstand gewaltsamer Beweissicherung gemacht hatten. Ankündigung und Hintergründe des Gedenkorts.
Glaubwürdig wird dieses Gedenken, wenn es die Verantwortlichen und ihre Entscheidungen sichtbar hält: die parlamentarische Ablehnung eines Stopps, die politischen Erfolgsmeldungen, die medizinische Mitwirkung und die rassistischen Zuschreibungen gegenüber Betroffenen. Laye Condé und Oury Jalloh stehen zugleich für Angehörige und Initiativen, die sich mit staatlich verwalteter Erinnerung nicht zufriedengeben. Ihr Anspruch bleibt unbequem: Aufklärung, Verantwortung und konkrete Konsequenzen. Ein Staat, der Menschen festhält, schuldet ihnen Schutz. Ihre Würde darf niemals davon abhängen, welchen Tatverdacht Behörden gegen sie erheben.
Quellen und weiterführende Recherchen
Berichte, Betroffenenstimmen und Dokumente zur Bremer Brechmittelpraxis, zum Tod von Laye Condé und Oury Jalloh sowie zum Kampf um Aufklärung und Entschädigung.
