AfD Watch Bremen · Das Netzwerk
Reichsbürger:innen und Selbstverwalter:innen
Sonderrechte für sich, Einschüchterung für andere
In Bremen und Bremerhaven reicht das Reichsbürger:innen- und Selbstverwalter:innen-Milieu von Anwerbeseminaren und Fantasiedokumenten bis in Vereine, digitale Hetznetzwerke und Gerichtssäle. Seine Akteur:innen beanspruchen eine Ordnung, in der sie selbst bestimmen, welche Regeln für sie gelten. Dahinter stehen autoritäre Machtansprüche, antisemitische Weltbilder und Geschäfte mit dem Versprechen eines „Ausstiegs“.
Das „Indigene Volk Germaniten“, die „Internationale Organisation Völkerrecht“ und die Bremer Verbindungen des inzwischen verbotenen „Königreichs Deutschland“ zeigen unterschiedliche Wege dieser Organisierung. Gemeinsam machen sie sichtbar, wie demokratiefeindliche Politik im Alltag Fuß fasst.
Ein verbotenes Königreich beendet kein Milieu
Für das Land Bremen einschließlich Bremerhavens schätzte der Verfassungsschutz das Spektrum 2025 auf rund 175 Personen; 2024 waren es rund 170. Die Zahlen bezeichnen das gesamte erfasste Milieu, überwiegend Einzelpersonen und Kleingruppen. Eine Aufteilung auf beide Städte enthalten diese Angaben nicht. Einen allgemeinen Rückgang der Aktivitäten infolge des KRD-Verbots stellte der Bericht nicht fest. Landesbericht 2025, S. 162 und 168–170; Bericht 2024, S. 62.
Bereits im Januar 2023 beschrieb der Senat auf eine Anfrage der Linksfraktion die digitale Vernetzung, die Anwerbung durch bundesweite Gruppen und gemeinsame Kundgebungen mit Teilen der extremen Rechten. Er erwähnte außerdem einzelne Personen mit Nähe zur 2020 verbotenen Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“. Das belegt damalige Verbindungen, keine heute bestehende Bremer Ortsgruppe. Organisierung verläuft hier auch über wechselnde Kontakte und gemeinsame Feindbilder. Senatsantwort vom 24. Januar 2023.
| Gruppierung | Dokumentierter Bezug | Einordnung |
|---|---|---|
| „Indigenes Volk Germaniten“ | Anwerbung und Behördenschreiben in Bremen; Vereinsfall in Bremerhaven | Berufung auf angebliche indigene Sonderrechte |
| „Internationale Organisation Völkerrecht“ | Auftreten am Amtsgericht Bremen 2024; Waffenrechtsverfahren 2026 | Selbst ernannte „Schutzmacht“ mit Fantasiedokumenten |
| „Königreich Deutschland“ | Seminar in Findorff 2022; frühere angeschlossene Kleinstbetriebe | Seit Mai 2025 verbotenes autoritäres Gegenstaatsprojekt |
Die eigene Freiheit endet bei den Rechten anderer
Die Amadeu Antonio Stiftung beschreibt Reichsideologie als Verbindung von Staatsdelegitimierung, Verschwörungsdenken und rechten Ideologiefragmenten. Reichsbürger:innen behaupten häufig, ein Deutsches Reich bestehe fort. Selbstverwalter:innen erklären sich oder ihr Grundstück für unabhängig oder beanspruchen einen übergeordneten Rechtsstatus. Die Formen unterscheiden sich; der Anspruch auf selbst gesetzte Ausnahmen von der gemeinsamen Rechtsordnung verbindet sie. Wer sich selbst Sonderrechte zuspricht, stellt die Gleichheit vor dem Recht zur Disposition. Eine kritische Bewertung staatlichen Handelns wird dabei durch die Behauptung ersetzt, staatliche Institutionen hätten grundsätzlich keine legitime Zuständigkeit. Die Handreichung der Stiftung erläutert die unterschiedlichen Strömungen und ihre ideologische Klammer.
Antisemitismus liefert dafür wiederkehrende Erklärungen: Hinter Politik, Finanzwesen oder Medien werden angeblich verborgene Mächte vermutet, häufig mit antisemitischen Codes oder ausdrücklicher Schuldzuweisung an Jüd:innen. So werden gesellschaftliche Konflikte in Feindbilder übersetzt. Dass Behörden Reichsbürger:innen und Selbstverwalter:innen in einer eigenen Kategorie erfassen, entkräftet diesen ideologischen Zusammenhang nicht. Die unterschiedlichen Gruppen müssen an ihren konkreten Vorstellungen und Handlungen gemessen werden. Die Einordnung zur Reichsbürger-Ideologie vertieft Begriffe, historische Bezüge und Überschneidungen.
„Germaniten“: Abstammung soll Sonderrechte schaffen
Das „Indigene Volk Germaniten“ eignet sich den Schutzbegriff indigener Völker an, um seinen Anhänger:innen einen vermeintlichen Sonderstatus zu verschaffen. Eine Recherche von Andrea Röpke und Andreas Speit beschrieb 2022 die Anwerbung in Norddeutschland; Bremen wurde in den von der Szene genannten „Missionen“ aufgeführt. Die Berichterstattung dokumentierte zugleich die Verbindungen zu esoterischen und pandemieleugnenden Milieus. Wie gewaltförmig die Weltbilder sein können, zeigte ein darin ausgewerteter Onlinevortrag: Eine „Missionsleiterin“ sprach über das Lynchen ausgeschlossener Menschen und verwendete dafür den Begriff „Volkskörperbereinigung“. Dieser Auftritt fand im überregionalen Zusammenhang statt.
Für Bremen dokumentiert der Landesbericht 2025 fortgesetzte Mitgliederwerbung und Schreiben an Behörden. Den rechtlichen Kern der Selbstdarstellung hatte das Bundesverwaltungsgericht schon 2017 zurückgewiesen: Ein an die Gruppierung adressierter Brief bedeutete weder ihre Anerkennung als indigenes Volk noch die Gewährung von Sonderrechten. Gerade die Umdeutung gewöhnlicher Behördenpost zeigt die Methode: Verwaltungshandeln wird zum vermeintlichen Beweis einer eigenen Staatlichkeit erklärt. Die Rechte tatsächlich indigener Völker dienen dabei als Material für den Versuch, sich gemeinsamen Pflichten zu entziehen.
Bremerhaven: Ein Verein zog eine Grenze
Im Frühjahr 2024 schloss ein Bremerhavener Schützenverein ein Mitglied aus, das zugleich dem „Indigenen Volk Germaniten“ angehörte. Das Ordnungsamt hatte dem Mann zuvor die Waffenbesitzkarte entzogen. Der Soziologe Benjamin Winkler von der Amadeu Antonio Stiftung greift den Fall in seinem Fachbeitrag über Reichsbürger:innen im Vereinswesen auf. Er verweist auf die Berichterstattung von Radio Bremen zum Schützenverein Lehe. Nach Bekanntwerden des Falls entschloss sich der Verein, seine Satzung zu überarbeiten und extremistischen Positionen eine klare Grenze zu setzen.
Der Fall zeigt, weshalb die Auseinandersetzung auch im gesellschaftlichen Alltag geführt werden muss. Vereine vermitteln Zugehörigkeit, Vertrauen und Einfluss; ihre Mitglieder können zugleich demokratiefeindlichen Zusammenhängen angehören. Daraus folgt keine pauschale Belastung eines ganzen Vereins. In Bremerhaven ist vielmehr eine konkrete Reaktion dokumentiert: Der Vorstand nahm die Zugehörigkeit ernst und handelte. Winkler betont die Bedeutung informierter Vereinsführungen, klarer Regeln und der Unterstützung durch die übrigen Mitglieder.
IOV: Mit Menschenrechten gegen die Rechtsordnung
Die „Internationale Organisation Völkerrecht“ entstand im Oktober 2023 als Abspaltung des „Amts für Menschenrecht“ beziehungsweise „Internationalen Zentrums für Menschenrecht“. Sie behauptet, eine „Schutzmacht“ für registrierte „Zivilist:innen“ zu sein. Anders als offen auftretende Reichsbürger:innen betont sie vielfach ihre Anerkennung des Grundgesetzes. Zugleich beansprucht sie einen höheren Rechtsstatus, der staatliche Maßnahmen gegen ihre Mitglieder abwehren soll. Professionell gestaltete „diplomatische Noten“, eigene Ausweise und pseudojuristische Belehrungen verleihen diesem Anspruch eine amtliche Fassade. Die bundesweite Vorgehensweise beschreibt eine Analyse des Landesamts Baden-Württemberg vom November 2025.
In Bremen blieb es nicht bei Briefen. Am 28. August 2024 stellten drei IOV-Mitglieder zu Beginn eines Prozesses am Amtsgericht dessen Rechtmäßigkeit grundsätzlich infrage und solidarisierten sich in einer Erklärung mit dem Angeklagten. Dies dokumentiert der Bremer Landesbericht 2024, S. 66–67. Für 2025 berichtet das Landesamt erneut von zahlreichen IOV-Schreiben an Bremer Behörden. Das Auftreten zeigt den politischen Zweck des Scheinrechts: Die Organisation stellt sich zwischen ihre Mitglieder und staatliche Institutionen und beansprucht selbst die Autorität, deren Entscheidungen zu bewerten.
Ein Bremer Beschluss durchschaut die Fassade
Am 30. April 2026 entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen im Eilverfahren gegen ein IOV-Mitglied, dessen kleiner Waffenschein widerrufen worden war. Das Gericht hob die für den Antragsteller günstige Entscheidung der Vorinstanz auf. Nach seiner vorläufigen Prüfung rechtfertigten die konkreten Erkenntnisse zur Organisation und das eigene Auftreten des Mannes die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit. Der Fall betrifft diese Erlaubnis; einen Besitz scharfer Schusswaffen belegt er nicht. OVG Bremen, Beschluss 1 B 286/25.
Bemerkenswert ist die Begründung: Die bloße Einstufung durch den Verfassungsschutz genügte dem Gericht nicht. Entscheidend waren tatsächliche Anhaltspunkte, darunter die Anmaßung staatlicher Befugnisse und die Zurückweisung geltenden Rechts. Ebenso wenig ließ es das formale Bekenntnis der IOV zur demokratischen Ordnung ausreichen. Daraus ergibt sich ein wesentlicher Maßstab für die politische Einordnung: Ein Bekenntnis zu Grundrechten verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn die eigene Praxis deren gemeinsame rechtliche Grundlage aushebelt.
„Königreich Deutschland“: Der Ausstieg führte in die Abhängigkeit
Am 30. Mai 2022 warb das „Königreich Deutschland“ mit einem Informationsseminar in Bremen-Findorff um neue Anhänger:innen. AfD Watch Bremen dokumentierte die Einladung, die Anmeldung über „Campus Concept“ und die persönliche Vermittlung vor Ort. Das Unternehmen bezeichnete sich damals als KRD-Betrieb. Die Veranstaltung verband die Ankündigung eines „Gemeinwohlstaates“ mit dem Aufbau regionaler Netzwerke; selbst die Adresse wurde erst nach Vorauszahlung mitgeteilt. Unter den Anwesenden waren Rudolph Bauer und Urte Brandes. Dokumentiert wurde außerdem ein Fahrzeug mit Werbung für „Die Basis“ und einem KRD-Aufkleber. Die ausführliche Bremer Recherche rekonstruiert Anwerbung, Finanzierung und politische Kontakte.
Dieses Angebot versprach Selbstbestimmung und band Menschen an ein Projekt persönlicher Herrschaft. Die Amadeu Antonio Stiftung beschreibt die Verbindung von esoterischer Ansprache, antisemitischen Verschwörungserzählungen und finanzieller Abhängigkeit: Peter Fitzek stand an der Spitze einer strengen Hierarchie; Geld wurde über Seminare und vermeintlich alternative Finanzangebote mobilisiert. Wer Vermögen und soziale Beziehungen an ein solches Projekt bindet, erhöht die persönlichen Kosten eines späteren Bruchs. Die freundliche Sprache von Naturverbundenheit und Gemeinschaft verdeckte, wer über Geld und Regeln verfügen sollte.
Verboten – und als Bremer Verbindung weiter relevant
Am 13. Mai 2025 wurde das KRD bundesweit verboten. Für das Land Bremen berichtete Radio Bremen unter Berufung auf das Landesamt damals von einer Anhängerschaft im niedrigen zweistelligen Bereich und zwei früheren angeschlossenen Kleinstunternehmen. Feste KRD-Strukturen bestanden zum Verbotszeitpunkt hier nicht mehr; herausgehobene Führungspositionen waren aus Bremen nicht bekannt. Diese Angaben begrenzen die örtliche Größenordnung, beseitigen aber nicht die dokumentierte Anwerbung und Unterstützung.
Im Juli 2026 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen vier mutmaßliche Führungspersonen, darunter Fitzek. Der Vorwurf lautet auf eine Betätigung als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung; weitere Vorwürfe betreffen unter anderem unerlaubte Versicherungsgeschäfte und Steuerhinterziehung. Die tagesschau berichtete über die Anklage. Eine Anklage ist keine Verurteilung. Politisch bleibt der Bremer Befund unabhängig davon deutlich: Über erreichbare Ansprechpartner:innen und ein gewöhnlich wirkendes Seminar erhielt ein autoritäres Gegenstaatsprojekt Zugang zum lokalen Protestmilieu.
Telegram machte aus Nachbarschaftsnähe politische Reichweite
Die Verbindungen reichen über einzelne Organisationen hinaus. AfD Watch Bremen untersuchte im Dezember 2021 den Telegram-Kanal „Ich wohne in Bremen“. Hinter dem örtlich und unverfänglich klingenden Namen standen Verknüpfungen zu überregionalen Kanälen, Mobilisierungsangeboten und dem extrem rechten Netzwerker Frank Schreibmüller, der als „Frank, der Reisende“ auftrat. Die Recherche dokumentierte antisemitische Inhalte, Holocaustverharmlosungen und Kontakte zwischen Reichsbürger:innen, Neonazis und der radikalisierten „Querdenken“-Szene. „Auf Worte folgen Taten“ beschreibt diesen Zusammenhang für die damalige Phase der Pandemieproteste.
Darin liegt eine politische Funktion solcher Netzwerke: Lokale Ansprache senkt die Zugangsschwelle, überregionale Administrator:innen und Kanäle liefern Deutungen und Mobilisierung. Gemeinsame Feindbilder erleichtern Kontakte zwischen Menschen, die nicht derselben Organisation angehören. Auch die Bremer KRD-Veranstaltung von 2022 zeigt diesen Übergang vom Protestumfeld zu konkreten Gegenstaatsangeboten. Die belegten Verbindungen ergeben deshalb keine einheitliche Bremer Dachorganisation. Sie zeigen vielmehr, wie unterschiedliche rechte und verschwörungsideologische Akteur:innen dieselben Kommunikations- und Begegnungsräume nutzen können. Das Dossier „Digitale extreme Rechte“ ordnet diese Infrastruktur in den größeren Zusammenhang ein.
Die Rechnung zahlen andere
Die Folgen treffen Menschen an ihren Arbeitsplätzen und in ihrem sozialen Umfeld. Für Bremen dokumentiert der Landesbericht 2025, S. 167–168 Drohschreiben, Beleidigungen und Widerstand; bei Vollstreckungen auch körperliche Gewalt gegen Gerichtsvollzieher:innen. Dazu kommen die antisemitischen Feindbilder und die vom KRD geförderten finanziellen Abhängigkeiten. Wer lediglich über Fantasieausweise und selbst verliehene Titel spottet, übersieht diese Wirkung. Hinter dem Anspruch auf „Souveränität“ steht die Zumutung an andere, die eigenen Regeln anzuerkennen und die Folgen zu tragen.
Für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt bietet soliport in Bremen und Bremerhaven kostenlose, vertrauliche und auf Wunsch anonyme Unterstützung. Das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus unterstützt beim Umgang mit rechten Entwicklungen im Verein, Betrieb oder persönlichen Umfeld. Die Bremer Beispiele zeigen, worauf es politisch ankommt: Die Anwerbung und die Durchsetzung vermeintlicher Sonderrechte müssen dort auf Widerspruch treffen, wo sie Vertrauen gewinnen. Demokratische Gleichberechtigung lässt sich nicht verteidigen, wenn der Anspruch auf eigene Privilegien als harmlose Schrulle behandelt wird.
Im Zusammenhang weiterlesen
Reichsbürger-Ideologie
Begriffe, Pseudorecht, Antisemitismus und historische Bezüge.
„Königreich Deutschland“ in Bremen
Die Veranstaltung in Findorff und die Verbindungen ins Protestmilieu.
Digitale extreme Rechte
Plattformen, Propaganda und die Verbindungen zwischen Onlinegruppen und örtlichen Szenen.
Rechte Straßenpräsenz
Aufmärsche und Strategien der öffentlichen Mobilisierung.
Verschwörungs-Ideologie
Wie Feindbilder gesellschaftliche Konflikte umdeuten und autoritäre Antworten legitimieren.
Beratung und Unterstützung
Anlaufstellen für Betroffene und Engagierte in Bremen und Bremerhaven.
Quellen und weiterführende Recherchen
Fachanalysen, örtliche Recherchen und Dokumente zu den Strukturen im Land Bremen.
„Reichsbürger“ und Souveränisten: Basiswissen und Handlungsstrategien
Vereint oder vereinnahmt? Reichsbürger:innen im Vereinswesen – mit dem Bremerhavener Fall
Freiheit versprochen, Unterwerfung verkauft: Das „Königreich Deutschland“ in Bremen
Auf Worte folgen Taten: Bremer Telegram-Netzwerke und rechte Mobilisierung
Reichsbürgerverein verboten: Was ist das „Königreich Deutschland“?
Wie aktiv ist das „Königreich Deutschland“ in Bremen und umzu?
Reichsbürger:innen und Selbstverwalter:innen: Strukturen und Aktivitäten
Zunehmende Aktivitäten der „Internationalen Organisation Völkerrecht“
