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Rechte in staatlichen Institutionen

Menschenverachtung im Amt – und die Strukturen, die Widerspruch erschweren

Wer staatliche Macht ausübt, entscheidet über Schutz, Sicherheit und den Zugang zu Rechten. Rassistische Abwertung und nationalsozialistische Verherrlichung wiegen hier besonders schwer. Die Bremer Fälle zeigen, wie solche Inhalte in Kolleg:innenkreisen zirkulieren können – und wie viel diejenigen riskieren, die sich dagegenstellen.

Bei der Feuerwehr führten rechte Chatnachrichten bis zur gerichtlich bestätigten Entfernung eines Beamten aus dem Dienst. Aus der Polizei wurden rassistische Äußerungen und Angst vor Beschwerden öffentlich. Beim Brandanschlag auf die „Friese“ steht der Umgang der Ermittlungsbehörden mit rechter Gewalt in der Kritik. Zusammen werfen diese Vorgänge die Frage auf, ob staatliche Institutionen Menschenverachtung wirksam entgegentreten und Betroffene verlässlich schützen.

Staatliche Macht verschärft die Folgen

Ein rassistischer Spruch unter Kolleg:innen ist bereits eine Herabwürdigung. In einer Behörde kommt eine besondere Macht hinzu: Betroffene müssen sich möglicherweise an genau diese Institution wenden, wenn sie bedroht werden, Hilfe benötigen oder eine Beschwerde vorbringen wollen. Auch Beschäftigte können der Situation schwer ausweichen. Ihre Ausbildung, ihr berufliches Fortkommen und die tägliche Zusammenarbeit hängen von derselben Organisation ab.

Für die politische Einordnung sind drei Ebenen entscheidend. Sie können zusammenwirken, dürfen aber nicht gleichgesetzt werden:

Was jeweils belegt werden muss
Ebene Worum es geht Bremer Bezug
Rechte Betätigung Konkrete Äußerungen, Handlungen und gegebenenfalls politische Verbindungen einzelner Personen. Gerichtlich bewertete rassistische und nationalsozialistische Chatnachrichten eines Feuerwehrbeamten.
Institutioneller Rassismus Routinen, Zuschreibungen und Machtverhältnisse, die rassistische Benachteiligung ermöglichen oder verstetigen. Dokumentierter Sprachgebrauch und Berichte über diskriminierende Arbeitskulturen.
Umgang mit rechter Gewalt Ermittlungen, Kontrolle, Schutz Betroffener und die politische Verantwortung für Versäumnisse. Kritik an der Aufklärung des Anschlags auf die „Friese“.

Ein rechtes Netzwerk setzt belegbare Verbindungen und gemeinsame Aktivitäten voraus. Ein diskriminierender Behördenalltag kann auch ohne eine solche Organisation bestehen. Ebenso beweist ein Ermittlungsfehler für sich genommen keine rechte Gesinnung. Diese Unterscheidungen begrenzen Anschuldigungen; sie begrenzen nicht die Verantwortung, Missstände aufzuklären.

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Feuerwehr: Rechte Chats hatten reale Adressat:innen

Die 2020 öffentlich gewordenen Vorgänge betrafen sowohl menschenverachtende Chatnachrichten als auch schwere Anfeindungen gegen eine Feuerwehrfrau. Im Feature „Notfall Feuerwehr“ schilderten eine ehemalige Beschäftigte und ein früherer Kollege ihre Erfahrungen. Die Frau berichtete von rassistischen und queerfeindlichen Angriffen; der Kollege hatte über längere Zeit Chatverläufe gesichert. Beide hatten den Feuerwehrdienst verlassen. Die Aussagen machen sichtbar, was hinter der abstrakten Bezeichnung „Chat-Skandal“ steht: Menschen verloren einen Beruf, den sie aus Überzeugung gewählt hatten.

Am 28. Mai 2025 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bremen die Entfernung eines Feuerwehrbeamten aus dem Beamtenverhältnis. Die Vorinstanz hatte am 13. November 2024 entschieden. Das OVG sah durch seine Nachrichten in Einzel- und Gruppenchats die Pflicht zur Verfassungstreue verletzt: Die Dateien würdigten Menschen wegen Herkunft oder Hautfarbe herab und verharmlosten beziehungsweise verherrlichten den Nationalsozialismus. Nach Überzeugung des Gerichts spiegelten sie seine innere Einstellung wider. Pressemitteilung zum Urteil 4 LD 24/25.

Das Urteil betrifft die Verantwortung dieses Beamten. Für das Umfeld bleibt entscheidend, wer die Inhalte verbreitete, ihnen zustimmte, widersprach oder Hinweise unterließ. Die Untersuchung von Karen Buse aus dem Jahr 2021 erbrachte keinen Nachweis eines rechtsextremistischen Netzwerks; sie hielt eine abschließende Klärung anhand ihrer Untersuchung allerdings auch nicht für möglich. Zugleich dokumentierte sie rassistische Beschimpfungen auf nahezu allen Wachen in unterschiedlicher Häufigkeit. Untersuchungsbericht, insbesondere S. 4–11.

Damit bleibt ein grundlegendes Problem: Die fehlende Feststellung einer organisierten Gruppe erledigt weder die einzelnen Handlungen noch deren Duldung. Wer auf einer Wache mit rassistischen Äußerungen rechnen muss, erlebt deren Wirkung unabhängig davon, ob die Beteiligten ein gemeinsames politisches Programm haben. Die ausführliche Rekonstruktion enthält das Dossier „Bremer Feuerwehr-Skandal“.

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Polizei: Wer widerspricht, braucht Rückhalt

Die Bürgerrechtszeitschrift CILIP dokumentierte im Juni 2021 die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungen gegen drei Bremer Polizeibeamte. Anlass waren abwertende, teils diskriminierende Internetkommentare über einen Konflikt zwischen arabischen Großfamilien im September 2020 gewesen. Nach Bekanntwerden waren die Beamten in den Innendienst versetzt und disziplinarische Ermittlungen eingeleitet worden. Die Nachricht über die strafrechtliche Einstellung sagt für sich genommen nichts über den abschließenden Ausgang dieser Disziplinarverfahren. CILIP-Chronologie Juni 2021.

Eine taz-Recherche vom Januar 2022 wertete interne Unterlagen aus und dokumentierte Aussagen von Polizeibeschäftigten über rassistische Sprache, Kontrollen nach äußerem Erscheinungsbild und Angst vor Ausgrenzung bei Beschwerden. Bei einem darin geschilderten Vorwurf gegen einen Ausbilder waren nach Auskunft der Innenbehörde sowohl das Straf- als auch das Disziplinarverfahren eingestellt worden. Die anonymen Berichte sind deshalb als dokumentierte Vorwürfe zu lesen, nicht als gerichtlich festgestelltes Fehlverhalten sämtlicher Beschuldigter.

Die Polizei erklärte damals, Diskriminierung entgegenzutreten und Beschwerden objektiv zu prüfen. Dem stand die von Beschäftigten geschilderte Sorge gegenüber, nach einer Meldung im Kolleg:innenkreis isoliert zu werden. Genau diese Spannung ist politisch relevant: Eine formell vorhandene Beschwerdestelle bleibt wirkungsschwach, wenn ihre Nutzung als Verrat gilt.

Aus diesen Fällen folgt kein Nachweis einer organisierten rechten Gruppe in der Bremer Polizei. Sie zeigen aber, warum Aufklärung auch die Arbeitsbedingungen derjenigen untersuchen muss, die rassistischen Praktiken widersprechen. Eine demokratische Berufskultur verlangt, dass dieser Widerspruch als professionelle Verantwortung anerkannt und praktisch geschützt wird.

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Hinweisgebende gehen – die Kontrolle findet Lücken

Bereits 2021 beschrieb die taz die Führungsprobleme der Feuerwehr: eine autoritäre, angstgeprägte Organisation, in der Kritik Nachteile bringen konnte und Konflikte unzureichend bearbeitet wurden. Anwältin Lea Voigt, die zwei Zeug:innen vertrat, kritisierte zudem die starke Gewichtung entlastender Selbstauskünfte im Untersuchungsbericht. Hier liegt ein wiederkehrendes Problem interner Aufklärung: Wer die Organisation nur nach ihrem Selbstbild beurteilt, kann die Erfahrungen derjenigen übergehen, die in ihr wenig Macht haben.

Der 2025 veröffentlichte erste Tätigkeitsbericht der unabhängigen Feuerwehrbeauftragten Sermin Riedel verschärfte den Befund. Nach ihrer Darstellung mussten die hinweisgebenden Personen in den öffentlich gewordenen Fällen aus dem Feuerwehrdienst ausscheiden. Weitere Chatmitglieder hätten problematische Inhalte ebenfalls geteilt oder zustimmend markiert, ohne dass disziplinarische Maßnahmen eingeleitet worden seien. Warum weitere Schritte ausblieben, konnte Riedel nicht mehr aufklären: Die betreffenden Untersuchungsunterlagen waren bei ihrer Befassung bereits vernichtet. Tätigkeitsbericht 2022/2023, S. 25 und 28–30.

Die Vernichtung belegt keine absichtliche Vertuschung. Ihre Folge ist dennoch gravierend: Eine unabhängige Stelle konnte Entscheidungen nicht mehr nachvollziehen. Aktenführung und Aufbewahrung sind damit Teil wirksamer Kontrolle. Fehlen die Unterlagen, lässt sich schwer prüfen, ob Beteiligte unterschiedlich behandelt, Hinweise übergangen oder Verantwortlichkeiten zu eng gefasst wurden.

Auch das Ausscheiden von Hinweisgebenden hat eine Wirkung über den einzelnen Fall hinaus. Andere Beschäftigte sehen, wer die persönlichen Kosten der Aufdeckung trägt. Eine Aufforderung, Missstände zu melden, wird erst glaubwürdig, wenn die Organisation diejenigen schützt, die ihr folgen.

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„Friese“: Der Staat muss rechte Gewalt erkennen und verfolgen

Beim Brandanschlag auf das Jugendzentrum „Friese“ in der Nacht zum 16. Februar 2020 geht es um eine andere Form institutioneller Verantwortung: die Aufklärung rechter Gewalt. Während eines Konzerts wurde im Gebäude Feuer gelegt. Antifaschistische Recherchen lieferten der Polizei entscheidende Hinweise. Jean-Philipp Baeck und Lotta Kampmann rekonstruierten, wie ein im Oktober 2020 eingegangenes Dossier die Ermittlungen voranbrachte. taz-Recherche vom 20. Mai 2025.

Am 22. Mai 2025 verurteilte das Landgericht Bremen den Haupttäter wegen schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Zwei weitere Angeklagte erhielten wegen unterlassener Hilfeleistung Bewährungsstrafen. Das Gericht stellte ein rechtes Tatmotiv fest. Joachim F. Tornau berichtete für Endstation Rechts über das Urteil.

Die Betroffenenberatung soliport und der VBRG kritisierten schon vor der Urteilsverkündung lange Phasen unzureichender Ermittlungen, den Umgang mit möglichen Beweismitteln und die Belastung der Betroffenen. Sie forderten eine fachliche Aufarbeitung und konkrete Verantwortungsübernahme. Gemeinsame Stellungnahme vom 19. Mai 2025.

Der Senat verteidigte wesentliche Entscheidungen. Nach der taz-Auswertung seiner Antworten vom Juni 2025 begründete er den zeitweisen Abzug der zuständigen Ermittlerin mit einer akuten Gefahrenlage in einem anderen Verfahren. Auch den Anruf beim zunächst nicht angetroffenen Hauptverdächtigen vor dessen Durchsuchung bewertete er nicht als Fehler. Die Berichterstattung hielt dagegen fest, dass der Mann dadurch Gelegenheit erhielt, sein Mobiltelefon zu beseitigen.

Aus dieser Kritik folgt kein Beleg für rechte Einstellungen der beteiligten Ermittler:innen. Sie wirft die Frage auf, welche Priorität der Schutz vor rechter Gewalt erhielt und ob die Behörden aus dem Verfahren Konsequenzen gezogen haben. Ein Strafurteil gegen die Täter beantwortet diese Fragen nicht automatisch. Für Betroffene gehört zur Gerechtigkeit auch, dass staatliche Versäumnisse benannt und ihre Wiederholung verhindert werden.

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Kontrolle muss erreichbar sein und Veränderungen bewirken

Die Amadeu Antonio Stiftung verlangte bereits 2020 im Zusammenhang mit rechten Polizeichats unabhängige Anlaufstellen, Schutz für meldende Beschäftigte und eine stärkere Zusammenarbeit mit betroffenen Communities. Ihr Ausgangspunkt ist das Vertrauen derjenigen, die auf staatlichen Schutz angewiesen sind. „Rechtsextreme Chats und kaum Konsequenzen“. Für Bremen ergibt sich daraus ein konkreter Maßstab: Entscheidend ist, ob Menschen eine Beschwerde ohne begründete Angst vor Nachteilen vorbringen können und ob sie eine nachvollziehbare Antwort erhalten.

Bei der Feuerwehr gab es Änderungen. In seiner Stellungnahme vom September 2025 verwies der Senat auf eine am 5. März 2025 veröffentlichte Dienstanweisung gegen Diskriminierung und Gewalt. Gleichzeitig stellte er anonyme Meldewege und die Modernisierung der Führungskultur in ein „gewisses Spannungsverhältnis“. Er nannte vertrauliche Ansprechstellen und die Möglichkeit anonymer Schreiben. Senatsstellungnahme, S. 3–4 und 8.

Die Begründung überzeugt dort nicht, wo sie Offenheit von Menschen erwartet, die Nachteile befürchten. Vertrauen entsteht durch verlässliche Reaktionen auf Beschwerden. Es kann nicht vorausgesetzt werden, um Schutz vor Benachteiligung überhaupt zugänglich zu machen. Anonyme Hinweise müssen sorgfältig geprüft werden; ihre Ermöglichung und eine verantwortliche Führungskultur lassen sich miteinander verbinden.

Bei der Beratung am 12. Februar 2026 wurde die technische Möglichkeit eines anonymen Eingabeformulars weiterhin geprüft. Die Feuerwehrbeauftragte verwies außerdem auf die begrenzten Handlungsmöglichkeiten der mit einer Person besetzten Stabsstelle für Vielfalt und Antidiskriminierung. Der Deputationsbericht vom 14. April 2026 dokumentiert diesen Stand. Drucksache 21/779 S, S. 2. Damit bleibt der Maßstab praktisch: verständliche Meldewege, geschützte Hinweisgebende, ausreichendes Personal und nachprüfbare Folgemaßnahmen.

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Eine amtliche Null beantwortet nicht jede Frage

Der Bremer Verfassungsschutzbericht 2025 nennt für das Land Bremen keine rechtsextremistischen Verdachtsfälle in Sicherheitsbehörden in der dort herangezogenen vierten Fortschreibung des bundesweiten Lageberichts. Auf derselben Seite beschreibt er die disziplinarischen Konsequenzen im Fall des Feuerwehrbeamten. Landesbericht 2025, S. 117.

Die Angabe bezieht sich auf eine bestimmte amtliche Erfassung. Sie ist keine Gesamtzahl rassistischer Vorfälle im öffentlichen Dienst und kein Nachweis, dass frühere Probleme überwunden sind. Beschwerdeberichte, journalistische Recherchen, Disziplinarverfahren und Extremismusstatistiken beantworten unterschiedliche Fragen. Sie lassen sich weder austauschen noch ohne Weiteres zu einer gemeinsamen Fallzahl addieren.

Örtliche Befunde brauchen örtliche Belege

Die hier beschriebenen Feuerwehr- und Polizeifälle betreffen die Stadt Bremen. Landesweite Angaben schließen Bremerhaven ein, erlauben aber nicht automatisch Aussagen über einzelne dortige Dienststellen. Ebenso belegen die genannten Fälle keine gemeinsame Struktur mit Bundeswehr, Justiz oder anderen Behörden und keine organisatorische Verbindung zur AfD.

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Der Schutz der Betroffenen ist der Maßstab

Die Folgen treffen sowohl Bürger:innen als auch Beschäftigte: Menschen, die Schutz benötigen, erleben Unsicherheit gegenüber der zuständigen Institution. Kolleg:innen müssen entscheiden, ob sie schweigen oder berufliche Nachteile riskieren. Darauf mit dem guten Ruf einer Behörde zu antworten, verfehlt die Aufgabe staatlicher Verantwortung. Glaubwürdigkeit entsteht, wenn Betroffene gehört, Vorwürfe nachvollziehbar geprüft und erkennbare Missstände behoben werden.

soliport unterstützt Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Bremen und Bremerhaven. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym und unabhängig von Sicherheits- und Ermittlungsbehörden. Das Angebot richtet sich auch an Zeug:innen und Menschen aus dem Umfeld Betroffener; eine Strafanzeige ist keine Voraussetzung.

Weitere Angebote sind in der Übersicht „Beratungsstellen und Hilfsangebote“ zusammengestellt. Eine demokratische Institution muss daran zu messen sein, wie sie mit den Menschen umgeht, die ihrer Macht ausgesetzt sind – und mit denen, die diese Macht kritisieren.

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Bremer Feuerwehr-Skandal

Menschenverachtung, Führungsverantwortung und die Perspektive der Hinweisgebenden.

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Institutioneller Rassismus in einem städtischen Unternehmen: diskriminierende Erfassung von Wohnungssuchenden und öffentliche Verantwortung.

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Beratung und Unterstützung

Anlaufstellen für Betroffene und Engagierte in Bremen und Bremerhaven.

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Quellen und weiterführende Recherchen

Deutschlandfunk · Christiane Seiler und Charly Kowalczyk · 2022 · Feature-Manuskript

Notfall Feuerwehr

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Redaktion
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