Im Januar 2019 auf dem Theaterplatz am Goethe-Theater versuchten AfD Funktionäre sich als „besorgte Bürger“ zu inszenieren. Ganz rechts im Bild Gerald Höns, daneben AfD Landeschef Frank Magnitz mit Personenschützer. Bildquelle: Recherche Nord
Zuckerwerk setzt sich gegen Höns’ Verdächtigungen durch
Gerald Höns rückte den Kulturverein Zuckerwerk im Streit um einen Hochbunker in Walle wiederholt in die Nähe von Straftaten. 2019 setzte das Landgericht Bremen diesen Verdächtigungen eine Grenze und gab dem Verein in einem zivilrechtlichen Unterlassungsverfahren recht.
Der Konflikt entzündete sich an den Plänen der Kulturschaffenden, den Hochbunker an der Hans-Böckler-Straße als Kultur- und Veranstaltungsort zu nutzen. Der damalige AfD-Beirat Gerald Höns verband seine Ablehnung mit Anschuldigungen gegen das politische Umfeld des Vereins. In einem Antrag vom Januar 2018
forderte er die Prüfung eines anderen Standorts. Zugleich erklärte er, die AfD habe kein Interesse an einer Stärkung von Organisationen, aus deren Mitte Straftaten begangen oder organisiert würden. Kulturelle Aktivitäten wertete er als „Klientel-Bespaßung“ ab. Damit stellte er die Debatte über einen Kulturstandort unter ein politisches Bedrohungsszenario.
Ein Kulturverein als rechtes Feindbild
Auch die „Identitäre Bewegung Bremen“ griff das Zuckerwerk öffentlich an. In einem dokumentierten Facebook-Kommentar bezeichnete sie den Verein als „Brutstätte linksextremer Gewalt“ und als „wichtiges Koordinationszentrum“. SPD, Grüne und den Weser-Kurier bezog sie in ihre Angriffe ein. Die geplante kulturelle Nutzung erschien in dieser Darstellung als Infrastruktur eines gewalttätigen politischen Gegners.
Die Veröffentlichungen von AfD und IB verband ein gemeinsames Feindbild: Linke und selbstorganisierte Kultur wurde mit Kriminalität gleichgesetzt. Solche Zuschreibungen verschieben die öffentliche Auseinandersetzung. Kulturschaffende müssen sich gegen den Verdacht verteidigen, Straftaten zu ermöglichen, während ihre Arbeit und die Bedingungen für einen Veranstaltungsbetrieb in den Hintergrund treten. Die dokumentierte Kampagne gegen das Zuckerwerk-zeigt, wie Anträge im Beirat und extrem rechte Onlinepropaganda dieselbe Verdächtigung in unterschiedliche Öffentlichkeiten trugen.
Das Gericht begrenzte die Verdächtigungen
Nach dem Gerichtsbericht der taz vom 3. April 2019 durfte Höns das Zuckerwerk nicht weiter in die Nähe von Straftäter:innen und Brandstifter:innen rücken. Sein Anwalt hatte eingewandt, die beanstandete Aussage sei mehrdeutig. Das Gericht erkannte diese Mehrdeutigkeit an. Entscheidend war jedoch, dass Höns nach der Abmahnung keine Klarstellung vorgenommen, sondern die Verdächtigungen in einer E-Mail wiederholt hatte. Darin sah das Gericht ein rechtswidriges Vorgehen. Höns musste dem Bericht zufolge rund 5.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Die Auseinandersetzung hatte für den Verein eine konkrete wirtschaftliche Bedeutung: Er verhandelte damals mit der Stadt über den Bunkerkauf. Sein Anwalt Alexander Hoffmann bewertete die Äußerungen gegenüber der taz als gezielten Versuch, das Zuckerwerk in dieser Phase zu schädigen. Mit dem Unterlassungsverfahren setzte sich der Verein gegen die Kriminalisierung seiner Arbeit zur Wehr. Der Fall zeigt, welchen Druck die Verknüpfung von Kulturarbeit und Straftatverdacht auf einen selbstorganisierten Kulturort ausüben kann.
Redaktion
AfD Watch Bremen


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