Eklat beim Landesparteitag: Zwei AfD-Lager beanspruchen die Macht
Historischer Bericht · 15. Januar 2023 · Mit Nachtrag zum Wahljahr 2023
Beim Parteitag der Bremer AfD am 15. Januar 2023 in Mahndorf eskalierte der Streit um die Parteiführung. Zwei konkurrierende Lager beanspruchten, den Landesverband zu vertreten, und verfolgten jeweils einen eigenen Wahlvorschlag für die Bürgerschaftswahl. Die Partei steuerte damit auf ein selbst verursachtes Wahldesaster zu.

Das Lager um den gewählten stellvertretenden Landesvorsitzenden Sergej Minich und das Lager um die damaligen Bürgerschaftsabgeordneten Heiner Löhmann und Frank Magnitz standen sich unversöhnlich gegenüber. Die Gruppe um Löhmann und Magnitz berief sich auf einen vom Landesschiedsgericht eingesetzten „Notvorstand“. Dieser hatte bereits im November 2022 eine eigene Liste aufgestellt. Minichs Lager beanspruchte seinerseits, den Landesverband wirksam zu vertreten, und veranstaltete am 15. Januar 2023 eine weitere Listenaufstellung. Die zeitgenössische Berichterstattung dokumentiert beide konkurrierenden Vertretungsansprüche.
Ein Parteitag voller Drohungen
Beide Lager warfen sich mitten in der Vorbereitung der Bürgerschaftswahl vor, rechtswidrig oder sogar strafbar zu handeln. Das Lager um den „Notvorstand“ ließ nach unserer damaligen Dokumentation ein Schreiben an die rund 30 Anwesenden verteilen, das vor einer Unterstützung des konkurrierenden Vorstandes warnte. Darin hieß es: „Es stehen die Vorwürfe Prozessbetrug, Mandantenverrat und Falschbeurkundung im Raum; straf- und zivilrechtliche Folgen aus diesen illegitimen Handlungen behalten wir uns vor“.
An anderer Stelle erklärte das Schreiben: „Diese Veranstaltung ist illegal! Alle Ergebnisse, Beschlüsse, Wahllisten etc. sind wertlos und ziehen weitere juristische Schritte nach sich!“ Die Behauptungen stammten aus dem innerparteilichen Machtkampf; sie waren keine gerichtlichen Feststellungen. [1]
Die Partei konnte ihren Vertretungsstreit nicht lösen
Am 13. Januar 2023 hatte das Landgericht Bremen die Anträge beider Lager abgelehnt. Nach der damaligen Berichterstattung der Kreiszeitung mit Material der dpa sollte zunächst die Parteischiedsgerichtsbarkeit klären, wer den Landesverband vertrat. Auch die für den 15. Januar angesetzte Listenaufstellung wurde im Eilverfahren nicht untersagt. Aus dem gerichtlichen Vorgehen ließ sich damit keine pauschale Bestätigung eines der beiden Lager ableiten.
Der ursprünglich herangezogene § 11 Parteiengesetz betrifft den Parteivorstand. Für die konkrete Legitimation der zerstrittenen Bremer Gremien waren jedoch ihre Wahl, die Parteisatzung und die dazu ergangenen Entscheidungen maßgeblich. Die taz dokumentierte im Februar 2023, wie der Bundesvorstand und die Parteischiedsgerichte unterschiedliche Lager stützten.
Für die Bürgerschaftswahl am 14. Mai 2023 stand damit mehr auf dem Spiel als ein interner Vorstandsposten. Solange die AfD keine wirksame, eindeutige Kandidatenaufstellung zustande brachte, gefährdete sie ihre eigene Wahlteilnahme. Der Anspruch, das Land führen zu wollen, scheiterte bereits an der ungeklärten Frage, wer die eigene Partei vertreten durfte.
Nachtrag zum Wahljahr 2023: Die angekündigte Gefahr trat ein
Die AfD wurde schließlich in beiden Wahlbereichen nicht zur Bürgerschaftswahl vom 14. Mai 2023 zugelassen. Am 5. Dezember 2023 wies das Wahlprüfungsgericht die dagegen gerichteten Einsprüche zurück. Die taz berichtete über die unterschiedlichen Mängel der eingereichten Wahlvorschläge: Beim „Notvorstand“ ging es insbesondere um die Einladung zur Aufstellungsversammlung, beim „Rumpfvorstand“ um die Legitimation der Unterzeichner. Die im Januar erkennbare Organisationskrise hatte damit die Wahlteilnahme der Partei vereitelt.
Redaktion
AfD Watch Bremen
Quellen und weiterführende Recherchen
Zeitgenössische Berichte, eigene Bilddokumentation und ergänzende Recherchen. Eigenangaben und der jeweilige Belegumfang sind gekennzeichnet.
Parteitag in Mahndorf: Foto und zeitgenössischer Bericht
Ursprüngliche Dokumentation der Veranstaltung, der rund 30 Anwesenden und des verteilten Schreibens. Die darin erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe werden als Äußerungen des „Notvorstand“-Lagers wiedergegeben.
Zerstrittener AfD-Verband Bremen stellt zweite Kandidatenliste auf
Dokumentiert die Listenaufstellung am 15. Januar, die konkurrierenden Vorstände und die gerichtlichen Entscheidungen vom 13. Januar. Der Artikel enthält mehrere datierte Aktualisierungen.
Bremer Wahl ohne AfD rückt näher
Recherche über den fortdauernden Vertretungsstreit und die unterschiedlichen Positionen von Bundesvorstand und Parteischiedsgerichtsbarkeit.
Bremer Wahl wird nicht wiederholt
Bericht über die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts vom 5. Dezember 2023 und die konkreten Beanstandungen an den Wahlvorschlägen. Der Bericht bezeichnete diese Entscheidung damals als noch nicht rechtskräftig.
Allgemeine gesetzliche Regelung zum Parteivorstand. Der Gesetzestext allein entscheidet nicht, welches der konkurrierenden Bremer Gremien wirksam bestellt war.
Archivverweis zum Streit um das Führungspersonal
Der ursprüngliche Quellenlink ist erhalten. Beim Abruf am 3. Oktober 2026 lieferte er einen 404-Fehler; die Darstellung des damaligen Verfahrens stützt sich zusätzlich auf den oben verlinkten zeitgenössischen Bericht der Kreiszeitung.
