CDU, shame on you! Wie Merz die AfD zur Mehrheitsbeschafferin macht

Politische Analyse · Bremen und die Bundestagsabstimmungen vom Januar 2025

Friedrich Merz wollte die AfD politisch stellen und machte ihre Stimmen entscheidend für den Erfolg seines Migrationsantrags. Die Bremer CDU verteidigte den Kurs, während vor ihrer Parteizentrale rund tausend Menschen protestierten. Der Vorgang zeigt, wie die Abgrenzung nach rechts ausgehöhlt wird: durch parlamentarische Entscheidungen, flankiert von der Behauptung, an den eigenen Grundsätzen habe sich nichts geändert.

Am späten Nachmittag des 30. Januar 2025 versammelten sich Demonstrant:innen vor dem Parteibüro der Bremer CDU. Angemeldet waren hundert Menschen; nach übereinstimmenden Schätzungen von Polizei und Veranstalter:innen kamen bis zu tausend. Die Kundgebung verlief nach Polizeiangaben friedlich. Ihr Anlass war eine Entscheidung vom Vortag: Die Union hatte ihren Antrag zur Verschärfung der Migrationspolitik mit den ausschlaggebenden Stimmen der AfD durch den Bundestag gebracht. [1] [2]

Protest vor der Bremer CDU am 30. Januar 2025: Ein blaues Schild kritisiert die Partei; daneben eine erhobene Hand mit ausgestrecktem Mittelfinger.
Protest vor dem Bremer CDU-Parteibüro am 30. Januar 2025. Foto: AfD Watch Bremen.

Das endgültige amtliche Ergebnis lautet: 348 Ja-Stimmen, 344 Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen. Unter den Zustimmenden waren 187 Abgeordnete von CDU/CSU, 80 der FDP, 75 der AfD und sechs Fraktionslose. Ohne die AfD-Stimmen hätte der Antrag keine Mehrheit erreicht. Beschlossen wurde eine rechtlich unverbindliche Entschließung, Drucksache 20/14698. Die Bundesregierung erhielt damit eine politische Aufforderung; ein Gesetz war an diesem Tag nicht verabschiedet worden. [2] [3]

Merz überschritt die Grenze, die er selbst gezogen hatte

Am 13. November 2024 hatte Merz im Bundestag vorgeschlagen, sich mit SPD und Grünen vorab über die noch anstehenden Entscheidungen zu verständigen. Damit sollte „eine zufällige oder tatsächlich herbeigeführte Mehrheit“ mit der AfD verhindert werden. Er begründete das ausdrücklich mit dem Interesse der extremen Rechten, plötzlich die nötigen Stimmen zu liefern. Merz kannte also die politische Bedeutung einer solchen Mehrheit. Sein damaliger Vorschlag zielte genau darauf, die AfD aus dieser Rolle herauszuhalten. [4]

Im Januar setzte er seinen Antrag dennoch zur Abstimmung. In der Debatte erklärte er, SPD und Grüne hätten es selbst in der Hand, eine Mehrheit aus der Mitte zu ermöglichen. Damit verschob er die Verantwortung für seinen Kurs auf jene, die ihm widersprachen. [5]

Diese Argumentation setzt demokratische Konkurrenz unter Druck: Entweder die anderen stimmen der Union zu, oder sie sollen für eine Mehrheit mit der AfD verantwortlich sein. So macht Merz seine eigenen Forderungen zum Maßstab, an dem sich die Verlässlichkeit aller übrigen Parteien bemessen soll. Kompromisssuche wird durch ein Ultimatum ersetzt. Wer die Zustimmung der AfD einkalkuliert, kann die Verantwortung dafür nicht bei seinen politischen Gegner:innen abladen.

Die AfD bekam den Triumph, vor dem Merz gewarnt hatte

AfD-Politiker Bernd Baumann lieferte unmittelbar die passende Deutung. „Jetzt und hier beginnt eine neue Epoche“, erklärte er nach der Abstimmung. Die Führung dieser Entwicklung beanspruchte er für seine Partei; Merz bot er die Rolle des Nachfolgenden an. Die AfD konnte sich vor laufenden Kameras als Kraft präsentieren, ohne die ein zentrales Vorhaben des Unionskanzlerkandidaten gescheitert wäre. [5]

Darin liegt der politische Gewinn für die extreme Rechte: Die Union demonstrierte praktisch, dass deren Stimmen einen Erfolg ermöglichen können. Die AfD gewann damit eine neue Gelegenheit, ihre parlamentarische Ausgrenzung als überholt darzustellen. Ein formelles Bündnis braucht es für diese Aufwertung nicht. Schon eine bewusst in Kauf genommene Abhängigkeit kann den nächsten Schritt leichter begründbar machen.

Welche Partei hier aufgewertet wurde, war längst dokumentiert. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte am 13. Mai 2024 die Einstufung und Beobachtung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall bestätigt. Es sah hinreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die gleichberechtigte Zugehörigkeit unter anderem von Deutschen mit Migrationsgeschichte sowie von Muslim:innen. Der Verdacht betraf damit Grundlagen der demokratischen Ordnung: Menschenwürde und gleiche Rechte. Diese gerichtliche Entscheidung lag bei der Abstimmung bereits vor. [6]

Wer eine Partei trotz dieses gerichtlich bestätigten Verdachts zur Mehrheitsbeschafferin macht, verschafft ihr zusätzliche politische Anerkennung. Die Gefahr trifft besonders jene Menschen, deren Gleichberechtigung aus der AfD heraus angegriffen wird. Für sie hat die Abgrenzung nach rechts einen konkreten Inhalt: Sie sollen sich darauf verlassen können, dass demokratische Parteien ihre Rechte auch dann verteidigen, wenn sich mit rechten Stimmen ein kurzfristiger Erfolg erzielen ließe.

Grenzen dicht, Rechte nachrangig

Auch der Inhalt des Antrags verdient scharfe Kritik. Die Union verlangte dauerhafte Kontrollen an allen deutschen Grenzen und die Zurückweisung von Personen ohne gültige Einreisedokumente, soweit sie nicht unter die europäische Freizügigkeit fallen – ausdrücklich auch bei einem Schutzgesuch. Vollziehbar ausreisepflichtige Menschen sollten unmittelbar inhaftiert werden. Für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder forderte sie einen zeitlich unbefristeten Ausreisearrest. Zur Begründung erklärte sie europäische Regeln für funktionsuntüchtig und verlangte in dieser Lage die vorrangige Anwendung nationalen Rechts. [3]

Der Rechtsjournalist und promovierte Jurist Christian Rath widersprach dieser Konstruktion am 28. Januar 2025 in Legal Tribune Online. Nach seiner Analyse standen pauschale Zurückweisungen Schutzsuchender im Widerspruch zur Dublin-III-Verordnung: Zunächst müsse geklärt werden, welcher Mitgliedstaat zuständig sei. Die Berufung auf eine Notlage nach Artikel 72 des EU-Arbeitsweisevertrags hielt er für nicht tragfähig. Auch schwere Gewalttaten begründeten keine allgemeine Ausnahme vom europäischen Asylrecht. Das war eine begründete juristische Bewertung der geplanten Maßnahmen; ein Gerichtsurteil über den später angenommenen Antrag lag ihr nicht zugrunde. [7]

Politisch entscheidend ist die Verschiebung, die der Antrag vornimmt: Aus der notwendigen Aufklärung und Verhinderung konkreter Gewalttaten wird ein Programm, das sehr viel weiter in die Rechte Schutzsuchender eingreift. Wer ein Asylgesuch stellt, wird zum Adressaten einer Abwehrpolitik, unabhängig von einer eigenen Gefährlichkeit. Die beanspruchte Härte ersetzt die Erklärung, wie gerade diese Maßnahme eine konkrete Tat verhindert hätte. Der Rechtsstaat gerät dabei in die Rolle eines Hindernisses, das eine entschlossene Regierung überwinden müsse. Diese Botschaft bedient das autoritäre Versprechen, Sicherheit lasse sich durch weniger Rechte für andere herstellen.

Die Bremer CDU verteidigte den Bruch

Bremen war an der Entscheidung unmittelbar beteiligt. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Röwekamp steht im amtlichen Protokoll unter den Ja-Stimmen. Die Demonstration vor dem Bremer Parteibüro richtete sich damit auch an einen Landesverband, dessen Abgeordneter den Antrag mitgetragen hatte. [5]

Landeschef Heiko Strohmann verteidigte den Kurs in einem am 30. Januar veröffentlichten Interview mit buten un binnen: „Wir unterstützen diesen Weg mit voller Klarheit.“ Er unterschied zwischen einer Zusammenarbeit mit der AfD, die er weiterhin ausschloss, und deren Zustimmung zu einem aus seiner Sicht richtigen Antrag. SPD und Grüne hätten ebenfalls zustimmen können. Die Kritik an Merz beantwortete er schließlich mit der Frage, „wie viele Menschen müssen noch sterben“, bevor die SPD aufwache. [8]

So wird aus einer Entscheidung über konkrete Vorschläge eine Anklage gegen deren Gegner:innen. Wer den Antrag ablehnt, erscheint als mitverantwortlich für künftige Tote. Die tatsächlichen Streitfragen – Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit und die Abhängigkeit von AfD-Stimmen – geraten hinter diese Schuldzuweisung. Strohmanns Verteidigung zeigt, wie weit die Bremer CDU den Berliner Kurs mittrug. Seine erneuerte Abgrenzungserklärung ändert nichts an Röwekamps dokumentiertem Abstimmungsverhalten.

Der Protest traf die richtige Adresse

Die Kritik reichte bis in die Geschichte der CDU selbst. Angela Merkel erklärte am 30. Januar, sie halte Merz’ Abkehr von seinem eigenen Vorschlag und die dadurch ermöglichte Mehrheit mit AfD-Stimmen für falsch. Der Holocaust-Überlebende Albrecht Weinberg kündigte aus Protest die Rückgabe seines Bundesverdienstkreuzes an. Diese Reaktionen zeigen, wie tief der Vertrauensbruch empfunden wurde. Wer die Empörung auf parteipolitische Konkurrenz reduziert, blendet diese Dimension aus. [9] [10]

Am 31. Januar scheiterte der gesonderte Entwurf des sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes: 338 Abgeordnete stimmten dafür, 349 dagegen, fünf enthielten sich. Wieder hatten 75 AfD-Abgeordnete zugestimmt. Der gesetzgeberische Erfolg blieb der Union versagt; die politische Grenzüberschreitung vom Mittwoch wurde dadurch nicht rückgängig gemacht. [11]

Die Menschen vor der Bremer CDU-Zentrale stellten eine Frage, die sich mit dem Hinweis auf einen unverbindlichen Antrag nicht erledigt: Was ist die versprochene Abgrenzung wert, wenn sie gerade dann aufgegeben wird, wenn die Stimmen der extremen Rechten nützlich werden? Die Antwort muss sich im parlamentarischen Handeln zeigen. Wer die AfD zur Mehrheitsbeschafferin macht, verschafft ihr Einfluss und liefert ihr den Beleg für die eigene Anschlussfähigkeit. Merz ermöglichte diesen Triumph. Die Bremer CDU verteidigte ihn. Dafür trägt sie politische Verantwortung.

Redaktion
AfD Watch Bremen

Quellen und weiterführende Recherchen

Amtliche Abstimmungen und Originaldokumente, zeitgenössische Berichte aus Bremen sowie die damalige juristische Analyse. Die Belege beziehen sich auf die Ereignisse im Januar 2025. Quellen geprüft am 22. September 2026.

01 · Radio Bremen · buten un binnen · 30. Januar 2025

Protest vor dem Bremer CDU-Parteibüro

Zeitgenössischer Bericht über bis zu tausend Teilnehmende, die Schätzungen von Polizei und Veranstalter:innen sowie den friedlichen Verlauf der Kundgebung.

02 · Deutscher Bundestag · Namentliche Abstimmung · 29. Januar 2025

Endgültiges Ergebnis zum Unionsantrag 20/14698

Die Ergebnistabelle weist 348 Ja-Stimmen, 344 Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen aus, darunter 75 Ja-Stimmen der AfD. Der begleitende Nachrichtentext nennt noch die zunächst verkündeten 345 Nein-Stimmen. Maßgeblich ist das endgültige Ergebnis.

03 · CDU/CSU-Bundestagsfraktion · Drucksache 20/14698 · 28. Januar 2025 · PDF

Der beschlossene Fünf-Punkte-Antrag im Wortlaut

Originalfassung mit Grenzkontrollen, Zurückweisungen trotz Schutzgesuchs, Haftforderungen und der Argumentation zum Vorrang nationalen Rechts. Die konkreten Forderungen stehen auf Seite 2.

04 · Deutscher Bundestag · Plenarprotokoll 20/199 · 13. November 2024 · PDF

Merz’ Vorschlag zur Verhinderung von Mehrheiten mit der AfD

Rede von Friedrich Merz, PDF-Seite 26: vorgeschlagene vorherige Verständigung mit SPD und Grünen sowie seine Warnung vor der Rolle der AfD als Mehrheitsbeschafferin.

05 · Deutscher Bundestag · Plenarprotokoll 20/209 · 29. Januar 2025 · PDF

Röwekamps Ja-Stimme und Baumanns Rede

Röwekamps Votum auf Seite 27075 (PDF-Seite 61), Baumanns Rede auf Seite 27084 (PDF-Seite 70); außerdem Merz’ Begründung des Vorgehens.

06 · OVG Nordrhein-Westfalen · Urteil 5 A 1218/22 · 13. Mai 2024 · PDF

Gerichtliche Bestätigung der AfD-Beobachtung als Verdachtsfall

Die vor der Abstimmung ergangene Entscheidung erläutert den Verdacht gegen die Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationsgeschichte und Muslim:innen; insbesondere gedruckte Seiten 59–61 (PDF-Seiten 61–63).

07 · Legal Tribune Online · Christian Rath · 28. Januar 2025

Merz will EU-Recht ignorieren

Zeitgenössische juristische Analyse zum Dublin-Verfahren, zum Anwendungsvorrang des EU-Rechts und zur behaupteten Notlage. Im Beitrag wird die Bewertung ausdrücklich Rath zugeordnet.

08 · Radio Bremen · buten un binnen · veröffentlicht am 30. Januar 2025

Heiko Strohmann verteidigt die Abstimmung

Interview von Lea Reinhard, aufgeschrieben und redigiert von Milan Jaeger. Enthält Strohmanns Unterstützung für Merz, seine Abgrenzung zwischen Zustimmung und Zusammenarbeit sowie den Vorwurf an die SPD.

09 · Büro der Bundeskanzlerin a. D. · Angela Merkel · 30. Januar 2025

Merkels Erklärung zum Vorgehen der Union

Originalerklärung mit Bezug auf Merz’ Rede vom November 2024 und seiner Abkehr von dem dort vorgeschlagenen Verfahren.

11 · Deutscher Bundestag · Namentliche Abstimmung · 31. Januar 2025

Zustrombegrenzungsgesetz: Der gesonderte Entwurf scheitert

Amtliches Ergebnis: 338 Ja-Stimmen, 349 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen. Diese Abstimmung über einen Gesetzentwurf ist von der Entschließung vom 29. Januar zu unterscheiden.