Empört euch! Mäurers Angriff auf das Kirchenasyl

Erstveröffentlicht am 8. Dezember 2024

Ein Geflüchteter sollte im Dezember 2024 aus dem Bremer Kirchenasyl nach Finnland abgeschoben werden. Solidarische Menschen verhinderten den Zugriff, mehr als tausend protestierten auf dem Leibnizplatz. Der damalige Innensenator Ulrich Mäurer berief sich auf den Rechtsstaat. Die Behörden scheiterten später selbst vor Gericht: Die Verlängerung der Überstellungsfrist war rechtswidrig.

Auf dem Leibnizplatz standen am 8. Dezember 2024 Menschen mit einem unmissverständlichen Transparent: „Hände weg vom Kirchenasyl! Ayub bleibt!“ Daneben forderten Schilder den Rücktritt des SPD-Innensenators. Bei winterlichem Wetter richtete sich der Protest gegen den Versuch, einen Schutzraum mit Polizeikräften zu räumen. Die Omas gegen Rechts sangen, begleitet von einer Trompete: „Keiner schiebt hier ab!“ Die Empörung hatte einen konkreten Anlass: Ein Mann, dessen Gemeinde ihn vor einer befürchteten Gefährdung bewahren wollte, war zum Gegenstand einer staatlichen Machtprobe geworden.

Demonstrierende mit dem Transparent Hände weg vom Kirchenasyl! Ayub bleibt! und Schildern, die Mäurers Rücktritt fordern.
Protest auf dem Bremer Leibnizplatz am 8. Dezember 2024: Demonstrierende verteidigen das Kirchenasyl und fordern Ulrich Mäurers Rücktritt. Bild: AfD Watch Bremen.

Ein Schutzraum im Visier des Innensenators

In der Nacht zum 3. Dezember wollten Migrationsamt und Polizei Ayub I. aus dem Gemeindezentrum Zion holen. Ziel war eine Überstellung nach Finnland, wo der aus Somalia geflohene Mann zuvor Asyl beantragt hatte. Rund hundert Unterstützer:innen stellten sich dem Zugriff entgegen. Nach der Recherche der taz waren Gemeindemitglieder, Menschenrechtsaktivist:innen und Anwohner:innen dabei. Die Polizei zog schließlich ab.

Mäurer reagierte mit einem Angriff auf die Legitimität der Hilfe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe das Härtefalldossier abgelehnt; der Betroffene müsse deshalb das Kirchenasyl verlassen. Geschehe das nicht, stelle die Kirche den Rechtsstaat grundsätzlich infrage, erklärte er in einer Mitteilung seines Ressorts. Damit erklärte der Senator ausgerechnet jene zum Problem, die einen Menschen vor möglichen schweren Folgen einer Abschiebung schützen wollten.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche widersprach am 4. Dezember: Die Behauptung, Gemeinden verstießen gegen vereinbarte Regeln, wenn sie ein Kirchenasyl nach abgelehntem Härtefalldossier fortsetzten, sei falsch. Auch der Bremer Flüchtlingsrat griff Mäurers Darstellung an. Nach dem von ihm dokumentierten behördlichen Schriftwechsel hatte das Migrationsamt beim BAMF um eine ausdrückliche Aufforderung zum Zugriff ersucht. Das Bundesamt habe gerade darauf verwiesen, dass die Entscheidung über die Art des Vollzugs bei den Ausländerbehörden liege. Mäurers Versuch, die Verantwortung nach oben weiterzureichen, hielt dieser Darstellung nicht stand.

Humanität versprochen, Härte vorgeführt

Die rot-grün-rote Koalition hatte sich im Regierungsvertrag von 2023 auf humanitäre Maßstäbe im Umgang mit Geflüchteten verpflichtet. Rückführungen sollten das letzte Mittel sein. An diesem politischen Versprechen muss sich ein nächtlicher Zugriff auf einen kirchlichen Schutzraum messen lassen.

Der konkrete Schutz sakraler Räume war in einem Erlass des Innenressorts vom 28. Oktober 2020 geregelt: Polizeiliche Maßnahmen allein zur Abschiebung sollten dort regelmäßig unterbleiben, selbst wenn die Abschiebung sonst nicht durchführbar wäre. Der Erlass ließ genehmigungspflichtige Ausnahmen zu und unterschied sakrale von anderen kirchlichen Räumen. Er war also kein absolutes Zugriffsverbot. Gerade deshalb war die Entscheidung für eine Ausnahme politisch zu verantworten. Die taz arbeitete heraus, dass die Innenbehörde nicht deutlich machte, was Ayubs Fall gegenüber früheren Kirchenasylen zum besonderen Ausnahmefall machte.

Das war der Kern des Konflikts: Die Rücksicht auf einen gewachsenen humanitären Schutzraum wurde einer demonstrativen Durchsetzungspolitik untergeordnet. Wer Solidarität daraufhin als Angriff auf den Rechtsstaat behandelt, diskreditiert zugleich die Menschen, die staatliche Entscheidungen kritisch überprüfen und ihnen gewaltfrei widersprechen.

Finnland: Die Warnung hatte benennbare Gründe

Die Sorge um Ayub kam aus der konkreten Begleitung seines Falls. Die taz berichtete, er habe an der finnisch-russischen Grenze Gewalt durch Zurückweisungen erfahren. Lars Ackermann vom Verein Zuflucht, der Kirchenasylanfragen prüfte und Ayub als Härtefall aufgenommen hatte, kritisierte den Umgang mit Geflüchteten dort als menschenrechtswidrig. Der Evangelische Pressedienst dokumentierte die Einschätzung von Zuflucht und Flüchtlingsrat, Ayub drohten in Finnland ein unfaires Verfahren und eine Weiterabschiebung nach Russland.

Den Hintergrund dieser Warnung belegt auch Amnesty International: Die Organisation kritisierte im Juli 2024 das finnische Grenznotstandsgesetz als Angriff auf den Zugang zum Asylverfahren und auf den Schutz vor Zurückweisung in Gefahr. Daraus folgt keine automatische Abschiebung jedes aus Deutschland überstellten Menschen nach Russland. Eine konkrete finnische Entscheidung, Ayub dorthin abzuschieben, ist in den hier ausgewerteten Quellen nicht dokumentiert. Belegt ist eine ernsthafte, von benannten Fachstellen vorgetragene Gefährdungswarnung. Mäurers öffentliche Versicherung, dem Mann werde in Finnland nichts passieren, stand dieser Warnung gegenüber.

Als „flüchtig“ behandelt, vor Gericht gescheitert

Nach dem verhinderten Zugriff versuchte das Migrationsamt, die Überstellungsfrist verlängern zu lassen. Das BAMF setzte sie auf 18 Monate herauf. Zur Begründung wurde Ayub als flüchtig behandelt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen vom 9. Dezember 2024 legte den Widerspruch offen: Sein Aufenthaltsort war den Behörden bekannt. Aus dem gescheiterten Zugriff ließ sich kein gezieltes Entziehen ableiten. Das Gericht stoppte die Vollstreckung des Bescheids bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens.

Am 27. Februar 2025 folgte das Urteil im Verfahren 1 K 2132/24: Der Dublin-Bescheid wurde aufgehoben. Die sechsmonatige Überstellungsfrist war am 7. Dezember 2024 abgelaufen; ihre Verlängerung war rechtswidrig. Deutschland war damit für das Asylverfahren zuständig geworden. Das Urteil entschied über die Zuständigkeit und den Abschiebebescheid, nicht über eine Anerkennung als Flüchtling oder eine feststehende Gefahr in Russland.

Die Niederlage traf einen zentralen Hebel der Behörden: Aus dem offenen Kirchenasyl ließ sich in diesem Fall keine Flucht machen. Wer den Rechtsstaat gegen die Gemeinde in Stellung gebracht hatte, musste nun hinnehmen, dass eben dieser Rechtsstaat der weiteren Abschiebung auf dieser Grundlage entgegenstand.

Teilnehmende der Kundgebung für das Kirchenasyl; im Vordergrund ein Schild mit der Aufschrift Empört euch!
„Empört euch!“: Ein Schild auf der Kundgebung am 8. Dezember 2024 bringt den Widerspruch gegen den Angriff auf das Kirchenasyl auf den Punkt. Bild: AfD Watch Bremen.

NIUS macht aus Solidarität eine Staatsblamage

Wie anschlussfähig Mäurers Konfrontation für rechte Stimmungsmache war, zeigte NIUS am 5. Dezember 2024. Das Portal überschrieb seinen Beitrag mit der Behauptung „Polizei kapituliert“ und bezeichnete Ayub als „nicht asylberechtigten Somalier“. Dabei ging es beim Dublin-Bescheid um die Zuständigkeit für sein Asylverfahren. Die Behauptung eines bereits feststehenden fehlenden Schutzanspruchs ließ sich daraus nicht ableiten.

Diese Darstellung verschob den Blick: Aus Menschen, die eine Abschiebung verhinderten, wurden Gegner:innen staatlicher Durchsetzungsmacht; aus dem Abbruch eines Polizeieinsatzes wurde eine Demütigung des Staates. Das ist eine autoritäre Deutung des Konflikts. Als Erfolg zählt darin der Zugriff, während die Schutzgründe des Betroffenen und die Grenzen behördlicher Befugnisse aus dem Blick geraten. Eine solche Erzählung setzt die Zivilgesellschaft unter Rechtfertigungsdruck, weil sie staatlicher Härte widerspricht.

Die Solidarität zwang den Konflikt ins Offene

Auf dem Leibnizplatz ging es deshalb um mehr als die Verteidigung kirchlicher Räume. Der Flüchtlingsrat wandte sich in dem von uns dokumentierten Redebeitrag gegen eine Politik, die Geflüchtete für gesellschaftliche Mängel verantwortlich macht. Sein Satz brachte den Widerspruch gegen eine nach Zahlen bemessene Humanität auf den Punkt:

„Menschenrechte haben keine Stückzahl!“

Die am 19. Dezember 2024 veröffentlichte Verständigung zwischen Innenressort und Kirchenleitungen setzte Abschiebungen aus den damals bestehenden Kirchenasylen zunächst bis Ende Januar 2025 aus. Zugleich begrenzte sie künftige Aufnahmen auf Menschen, die zuvor bereits im Land Bremen gewohnt hatten. Das war eine befristete Entlastung unter zusätzlichen Einschränkungen.

Der entscheidende Erfolg lag im konkreten Schutz: Ayub wurde in jener Nacht nicht nach Finnland gebracht. Der Widerstand hielt Zeit für gerichtlichen Rechtsschutz offen. Mäurers Härtekurs und die NIUS-Erzählung von staatlicher Kapitulation verdeckten dieselbe Frage: Welche Folgen hätte die Abschiebung für den Menschen gehabt, um den es ging? Die Unterstützer:innen bestanden darauf, dass diese Frage nicht hinter einer politischen Machtdemonstration verschwindet.

Redaktion
AfD Watch Bremen

Quellen und weiterführende Recherchen

Grundlage sind unsere Reportage und Fotos vom 8. Dezember 2024 sowie die folgenden Recherchen, Stellungnahmen und Dokumente. Der gerichtliche Fortgang bis zum Urteil vom 27. Februar 2025 ist ergänzt; damalige Gefährdungsprognosen sind als solche zugeordnet.

taz · Lotta Drügemöller · 3. Dezember 2024

Abschiebung scheitert an Zivilgesellschaft

Recherche zum nächtlichen Zugriff, zur Rolle der Unterstützer:innen und zur Einschätzung des Vereins Zuflucht. Thematisiert auch die unklare Begründung einer Ausnahme vom Schutz kirchlicher Räume.

Flüchtlingsrat Bremen · Dezember 2024

Informationen zum versuchten Bruch des Kirchenasyls

Stellungnahme der beteiligten Fachstelle. Dokumentiert Auszüge des Schriftwechsels zwischen BAMF und Migrationsamt und widerspricht Mäurers Darstellung eines zwingenden Zugriffs.

BAG Asyl in der Kirche · 4. Dezember 2024

Solidarität mit der Zionsgemeinde

Die bundesweite Fachorganisation verteidigt den Schutzraum und widerspricht der Behauptung eines Regelverstoßes durch die Fortsetzung des Kirchenasyls nach abgelehntem Härtefalldossier.

Evangelischer Pressedienst · 9. Dezember 2024

Gericht verbietet vorerst Abschiebung

Dokumentiert die damaligen Angaben von Flüchtlingsrat und Zuflucht zur befürchteten Gefährdung in Finnland und Russland. Diese Einschätzungen sind keine Feststellung einer bereits verfügten Weiterabschiebung.

Amnesty International · 12. Juli 2024

Kritik am finnischen Grenznotstandsgesetz

Menschenrechtliche Bewertung des Gesetzes: Gefährdung des Zugangs zu Asyl und des Schutzes vor Zurückweisung in Gefahr. Länderbezogener Hintergrund, keine individuelle Fallentscheidung zu Ayub.

Bremische Evangelische Kirche · Dezember 2024

Verständigung zum Kirchenasyl

Gemeinsame Erklärung nach dem Gespräch vom 17. Dezember, veröffentlicht am 19. Dezember 2024: befristete Aussetzung von Abschiebungen aus bestehenden Kirchenasylen und Beschränkung neuer Aufnahmen.

NIUS · Claudio Casula · 5. Dezember 2024

Der verhinderte Zugriff in der Darstellung von NIUS

Originalbeitrag als Beleg für die hier analysierte Rhetorik über Polizei und Schutzsuchenden. Seine Behauptungen werden nicht als unabhängige Tatsachenbestätigung übernommen.

SPD · Bündnis 90/Die Grünen · Die Linke · 2023

Koalitionsvertrag 2023–2027

Politische Selbstverpflichtung zu humanitären Maßstäben auf Seite 136 und zu Rückführungen als letztem Mittel auf Seite 143. Der konkrete Erlass zum Schutz sensibler Orte ist separat verlinkt.

Innenressort Bremen · 28. Oktober 2020

Erlass zum polizeilichen Einschreiten an sensiblen Orten

Beim Flüchtlingsrat dokumentierter Originalerlass, insbesondere Ziffern 202 und 305: Regel-Ausnahme-Verhältnis, Abgrenzung sakraler Räume und Genehmigungsvorbehalt für Eingriffe.

Innenressort Bremen · 3. Dezember 2024

Öffentliche Begründung des Abschiebeversuchs

Eigenangaben des verantwortlichen Ressorts: Mäurers Begründung, seine Vorwürfe gegen die Gemeinde und seine Bewertung des Risikos in Finnland. Gegenstand der Kritik, keine unabhängige Prüfung.

Verwaltungsgericht Bremen · 9. Dezember 2024

Eilbeschluss 1 V 3084/24

Veröffentlichte Entscheidung zum vorläufigen Vollstreckungsstopp. Begründet, weshalb der bekannte Aufenthalt im Kirchenasyl und der gescheiterte Zugriff hier keine Fristverlängerung wegen Flucht trugen.

Verwaltungsgericht Bremen · 27. Februar 2025

Urteil 1 K 2132/24

Hauptsacheentscheidung zum selben Verfahren: Aufhebung des Dublin-Bescheids, Ablauf der Überstellungsfrist und Übergang der Zuständigkeit auf Deutschland. Keine Entscheidung über eine Flüchtlingsanerkennung.