Rechte Hetze im Bahnhof: Das Geschäft mit der Normalisierung

Neonazistische Parteipresse neben Tageszeitungen, antisemitische Verschwörungserzählungen im gewöhnlichen Zeitschriftenregal: Im September 2020 dokumentierte AfD Watch Bremen den Verkauf rechter und extrem rechter Magazine in drei „Press & Books“-Geschäften im Bremer Hauptbahnhof. Die Recherche zeigt, wie ein alltäglicher Vertriebsweg politischen Einfluss ermöglicht. Spätere Verkaufsstopps belegen zugleich: Handelsunternehmen können ihre Sortimente verändern.

Die Beobachtungen und Fotos aus dem Bremer Hauptbahnhof stammen aus September 2020. Spätere Entwicklungen sind im Text zeitlich gekennzeichnet.

„Press & Books“ im Bremer Hauptbahnhof: Hier dokumentierte AfD Watch Bremen im September 2020 den Verkauf rechter und extrem rechter Zeitschriften.

„Press & Books“ im Bremer Hauptbahnhof: Hier dokumentierte AfD Watch Bremen im September 2020 den Verkauf rechter und extrem rechter Zeitschriften. Foto: AfD Watch Bremen.

Zwischen „Titanic“, „Jüdischer Allgemeine“, „Süddeutscher Zeitung“ und „FAZ“ fanden sich Publikationen, die rassistische Feindbilder verbreiten, die extreme Rechte vernetzen oder ihr einen intellektuellen Anstrich geben. Zum dokumentierten Angebot gehörten „Zuerst!“, „Deutsche Stimme“, „Krautzone“, „Cato“ und „Compact“. Diese Magazine unterscheiden sich in Sprache, Zielgruppen und politischer Ausrichtung. Gerade diese Unterschiede machen sichtbar, wie breit das publizistische Angebot rechts der demokratischen Mitte aufgestellt ist: vom damaligen NPD-Parteiorgan bis zum aufwendig gestalteten Kulturmagazin.

Rechte Presse im öffentlichen Verkauf ist kein neues Phänomen. Neuere Titel knüpfen an eine lange publizistische Tradition an. Der Rechtsextremismusforscher Fabian Virchow beschreibt deren Funktionen: Sie geben politische Orientierung, markieren Feindbilder, binden Anhänger:innen und erschließen neue Zielgruppen. Ein Bahnhofskiosk kann dazu beitragen, dass diese Angebote Menschen außerhalb der bereits organisierten Szene erreichen. Virchows Analyse bei apabiz erklärt, weshalb Printmedien auch im digitalen Zeitalter für die extreme Rechte wichtig bleiben.

Viele Ladenschilder, ein Konzern

Hinter „Press & Books“ steht die Valora-Gruppe mit Sitz in der Schweiz, inzwischen Teil des mexikanischen FEMSA-Konzerns. Valora bezeichnet die Marke selbst als Marktführer im deutschen Bahnhofsbuchhandel. Das Unternehmen ist weit über den Presseverkauf hinaus präsent: Zum Markenportfolio gehören unter anderem „k kiosk“, „cigo“, „Brezelkönig“, „BackWerk“, „Ditsch“, „U-Store“, „avec“, „Caffè Spettacolo“ und die Eigenmarke „ok.–“. In der Konzern- und Markengeschichte begegnen zudem „k Presse + Buch“, „ServiceStore DB“ und „Superguud“. Wer unterwegs Kaffee, Backwaren und eine Zeitschrift kauft, kann damit mehrfach im Geschäftsnetz desselben Konzerns landen. Valora stellt seine Marken und Marktposition auf der Unternehmenswebsite dar.

Nach aktuellen Unternehmensangaben umfasst dieses Netzwerk rund 2.800 Verkaufsstellen in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden; etwa 15.000 Menschen arbeiten darin. Rund drei Viertel der Verkaufsstellen werden über Agentur- oder Franchisemodelle betrieben. Die Zahl der Beschäftigten im Netzwerk ist deshalb nicht mit der Zahl unmittelbar bei Valora angestellter Personen gleichzusetzen. Für 2025 meldete der Konzern einen externen Umsatz von rund 2,9 Milliarden Schweizer Franken und einen Betriebsgewinn von 105,5 Millionen Franken. Das sind Größenordnungen, die wirtschaftliche Verantwortung begründen – gegenüber Beschäftigten ebenso wie bei der Auswahl vertriebener Produkte. Verkaufsstellenübersicht; Geschäftszahlen 2025.

Aus dem Verkauf einer Zeitschrift folgt keine politische Übereinstimmung zwischen Händler und Verlag. Der Handel stellt aber Verkaufsfläche, Logistik und Kund:innenkontakte bereit und verdient am Absatz. Diese wirtschaftliche Beteiligung lässt sich nicht dadurch ausblenden, dass der Inhalt redaktionell anderswo verantwortet wird.

Der Regalplatz verkauft Normalität mit

Unterschiedliche Publikationen im selben Presseangebot: Die Aufnahme dokumentiert die Präsentation im September 2020, nicht das heutige Sortiment.

Unterschiedliche Publikationen im selben Presseangebot: Die Aufnahme dokumentiert die Präsentation im September 2020, nicht das heutige Sortiment. Foto: AfD Watch Bremen.

Die Bremer Fotos zeigen die alltägliche Einordnung rechter Publikationen in ein breites Presseangebot. Auf derselben Verkaufsfläche stehen journalistische Recherche, Unterhaltung und politische Agitation nebeneinander. Die gemeinsame Präsentation kann den Eindruck erzeugen, rassistische oder antisemitische Deutungen seien lediglich weitere gleichwertige Positionen im gesellschaftlichen Meinungsspektrum. Darin liegt aus Sicht unserer Redaktion die politische Bedeutung dieses Vertriebs: Er verschafft Reichweite und macht menschenfeindliche Inhalte zur gewöhnlichen Ware.

Besonders deutlich wird das beim Antisemitismus. Verschwörungserzählungen, die jüdische Menschen oder eine angeblich verborgene jüdische Macht für gesellschaftliche Entwicklungen verantwortlich machen, sind keine sachliche Kritik an politischen Entscheidungen. Sie schreiben ein historisches Feindbild fort. Auch die Darstellung von Migration als planmäßig organisierter „Austausch“ einer Bevölkerung erzeugt eine vermeintliche existenzielle Bedrohung. Solche Erzählungen können Gewalt als angebliche Gegenwehr plausibel erscheinen lassen.

Die Anschläge von Halle und Hanau zeigen, wie ernst antisemitische und rassistische Weltbilder genommen werden müssen. Eine konkrete Tat lässt sich deshalb jedoch nicht ohne Belege auf den Kauf oder die Lektüre einer bestimmten Zeitschrift zurückführen. Für die Kritik an ihrer Verbreitung braucht es diese Behauptung auch nicht: Entscheidend ist, welche Feindbilder die Publikationen selbst verbreiten. Eine Analyse bei Belltower.News zu Hanau warnt davor, die politische Bedeutung rassistischer Verschwörungsideologien hinter einer ausschließlich individualisierenden Betrachtung verschwinden zu lassen.

Pressefreiheit beantwortet nicht jede Sortimentsfrage

Der Bahnhofsbuchhandel beruft sich auf einen breiten, überparteilichen Pressevertrieb. Branchenvereinbarungen zwischen Verlagen und Handel sollen den Marktzugang von Presseerzeugnissen sichern; der Verband Deutscher Bahnhofsbuchhändler wirbt ausdrücklich mit Sortimentsvielfalt. Dieser Zugang ist für eine vielfältige Öffentlichkeit wichtig. Eine Branchenvereinbarung ist allerdings kein Gesetz. Und der allgemeine Verweis auf Pressefreiheit beantwortet noch nicht, weshalb ein konkreter Händler einen bestimmten Titel anbieten muss.

Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungs- und Pressefreiheit insbesondere vor staatlichen Eingriffen; Grundrechte können auch bei der Auslegung privatrechtlicher Beziehungen Bedeutung haben. Welche Spielräume ein Unternehmen bei seinem Sortiment besitzt, hängt deshalb auch von Verträgen und gegebenenfalls wettbewerbsrechtlichen Anforderungen ab. Weder ist jeder Verkaufsstopp automatisch rechtswidrige Zensur noch lässt sich pauschal behaupten, jeder Händler könne unter allen Umständen jeden Titel ausschließen. Die politische Forderung bleibt gleichwohl berechtigt: Unternehmen sollen nachvollziehbar erklären, nach welchen Kriterien sie rassistische und antisemitische Publikationen vertreiben – und wie sie zugleich antifaschistischen Fachmedien Zugang und Sichtbarkeit ermöglichen.

Dass Veränderungen möglich sind, zeigte sich im Februar 2024. Valora kündigte gegenüber CORRECTIV an, „Compact“ aus dem Sortiment zu nehmen; die Entscheidung sollte auch für Franchisepartner:innen gelten. Weitere Handelsunternehmen kündigten ebenfalls Einschränkungen an. Vorausgegangen war unter anderem eine öffentlichkeitswirksame Petition gegen den Vertrieb. Der CORRECTIV-Bericht über die Verkaufsstopps dokumentiert damit eine wichtige Entwicklung nach unserer Bremer Recherche. Die Fotos von 2020 belegen das damalige Angebot; sie sind keine Bestandsaufnahme der heutigen Regale.

„Zuerst!“: Extrem rechte Vernetzung im Nachrichtenformat

„Zuerst!“ im Bremer Bahnhofsbuchhandel, September 2020. Die Aufmachung als Nachrichtenmagazin erleichtert den Zugang zu einem Publikum außerhalb organisierter rechter Strukturen.

„Zuerst!“ im Bremer Bahnhofsbuchhandel, September 2020. Die Aufmachung als Nachrichtenmagazin erleichtert den Zugang zu einem Publikum außerhalb organisierter rechter Strukturen. Foto: AfD Watch Bremen.

Die Monatszeitschrift „Zuerst!“ erscheint im Verlagshaus „Lesen & Schenken“ des extrem rechten Verlegers Dietmar Munier. Das Magazin verbindet die Aufmachung eines Nachrichtenmediums mit nationalistischen und geschichtsrevisionistischen Inhalten. Manuel Ochsenreiter leitete ab 2011 die Redaktion. Nach seinem Tod 2021 übernahm Andreas Karsten, den apabiz dem Umfeld der Hallenser „Identitären“ zuordnet. Die Analyse des antifaschistischen Archivs apabiz beschreibt „Zuerst!“ als Sprachrohr der radikalisierten AfD und der „Identitären Bewegung“. Sie dokumentiert unter anderem Hetze gegen Migrant:innen, Antifeminismus, Queerfeindlichkeit und Geschichtsrevisionismus.

AfD-Politiker wie Björn Höcke und der Bremer Frank Magnitz erhielten in „Zuerst!“ publizistischen Raum. Ochsenreiter arbeitete außerdem von September 2018 bis Januar 2019 im Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten Markus Frohnmaier. Das Beschäftigungsverhältnis endete, nachdem Vorwürfe öffentlich geworden waren, Ochsenreiter habe einen Brandanschlag auf ein ungarisches Kulturzentrum im ukrainischen Uschhorod finanziert. Ochsenreiter bestritt die Vorwürfe. Kontraste berichtete über die Ermittlungsunterlagen und sein Dementi. Ein Verdacht ist keine festgestellte Täterschaft.

Dokumentiert sind zugleich Ochsenreiters internationale Kontakte und Auftritte im extrem rechten Milieu, darunter bei einer Konferenz in Teheran 2014, an der Holocaustleugner teilnahmen. Endstation Rechts zeichnete dieses Netzwerk nach seinem Tod nach. Der Sozialwissenschaftler Samuel Salzborn ordnet „Zuerst!“ den regelmäßig erscheinenden Vernetzungsmedien der Rechten zu und betont die Ausrichtung auf den Bahnhofsbuchhandel. Die fachliche Einordnung muss dabei von Behördenentscheidungen unterschieden werden: Laut apabiz setzte sich Munier erfolgreich gegen Passagen im schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzbericht 2012 zur Wehr. Eine pauschale Behauptung behördlicher Bestätigung würde diesen Vorgang unterschlagen.

„Deutsche Stimme“: Das Parteiorgan im Publikumsverkauf

„Deutsche Stimme“ im Bremer Hauptbahnhof, September 2020: Das damalige NPD-Parteiorgan wurde im allgemeinen Pressehandel angeboten.

„Deutsche Stimme“ im Bremer Hauptbahnhof, September 2020: Das damalige NPD-Parteiorgan wurde im allgemeinen Pressehandel angeboten. Foto: AfD Watch Bremen.

Die „Deutsche Stimme“ wurde 1976 als Parteizeitung der NPD gegründet, die sich 2023 in „Die Heimat“ umbenannte. Seit April 2020 erschien sie als Monatsmagazin. Geschäftsführer und Chefredakteur Peter Schreiber verband seine Medienfunktion mit einer Führungsposition in der sächsischen NPD. Die Gestaltung als Magazin änderte nichts an der politischen Herkunft: Hier erreichte das Organ einer neonazistischen Partei den allgemeinen Presseverkauf. apabiz dokumentiert Geschichte, Personal und Ausrichtung des Blattes.

Zur Geschichte des Verlags gehört auch die Indizierung seines damaligen Online-Versandangebots durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien im Jahr 2013. Beanstandet wurde unter anderem eine beschönigende und historisch verfälschende Darstellung des Nationalsozialismus. Das betraf das geprüfte Online-Angebot, nicht ein pauschales Verbot jeder Ausgabe der Zeitung. Der Verlag geriet wiederholt in finanzielle Schwierigkeiten. 2015 übernahm der mehrfach vorbestrafte Neonazi Thorsten Heise den Versand und führte das Angebot als „Deutsches Warenhaus“ fort. Eine Übersicht zur Verlagsgeschichte bietet auch der Eintrag zur „Deutschen Stimme“.

Der Kioskverkauf eröffnete einen zusätzlichen Einnahme- und Zugangsweg. Dass er allein einen Bankrott verhindert hätte, lässt sich daraus nicht ableiten. Die Versuche, ein größeres Publikum zu erreichen, gingen weiter: Im März 2025 fusionierte die „Deutsche Stimme“ mit „Aufgewacht“, einem Magazin aus dem Umfeld der „Freien Sachsen“. Die Analyse zu „Aufgewacht“ beschreibt diese Verbindung als Erweiterung über das traditionelle Parteimilieu hinaus.

„Krautzone“: Antifeminismus unter libertärem Etikett

„Krautzone“ im Bremer Hauptbahnhof, September 2020. Der Verleger Florian Müller ist nicht mit dem gleichnamigen Aktivisten der „Identitären Bewegung“ identisch.

„Krautzone“ im Bremer Hauptbahnhof, September 2020. Der Verleger Florian Müller ist nicht mit dem gleichnamigen Aktivisten der „Identitären Bewegung“ identisch. Foto: AfD Watch Bremen.

„Krautzone“ wurde 2017 von Florian Müller und Hannes Plenge gegründet. Herausgeber ist die „Blutdruck Verlag UG“, ursprünglich in Herford; das Impressum nennt inzwischen Krefeld. Das zweimonatlich erscheinende Magazin stellte sich als „libertär-konservativ“ dar und warb für eine Verbindung wirtschaftsliberaler mit nationalen und patriotischen Positionen. Bereits die damalige Selbstdarstellung grenzte sich abwertend von Genderpolitik und Feminismus ab. Müller veröffentlichte zudem in „Eigentümlich frei“ und „Blaue Narzisse“.

Die Kritik richtet sich an den konkreten Inhalten aus. Eine Analyse des Antifaschistischen Archivs Göttingen arbeitet Verbindungen von Antifeminismus, rechter Gesellschaftskritik und wirtschaftslibertären Vorstellungen heraus. Sie untersucht außerdem antisemitische Motive und geschichtsrevisionistische Deutungen. Dazu gehört die Verschiebung des Nationalsozialismus in ein vermeintlich linkes Lager: Sie verdeckt dessen rassistische, antisemitische und antimarxistische Grundlagen. Das libertäre Etikett schützt solche Inhalte nicht vor Kritik.

Personelle Zuschreibungen müssen gleichwohl stimmen: Der „Krautzone“-Verleger Florian Müller ist nicht mit dem gleichnamigen Aktivisten der „Identitären Bewegung“ identisch. Die politische Bewertung des Magazins lässt sich auf seine Veröffentlichungen stützen; eine falsche Personenverknüpfung trägt dazu nichts bei.

„Cato“: Kulturpolitik für ein einflussreiches Publikum

„Cato“ im Bremer Hauptbahnhof, September 2020. Das kulturpolitische Magazin ist über seinen Verlag mit der „Jungen Freiheit“ verbunden.

„Cato“ im Bremer Hauptbahnhof, September 2020. Das kulturpolitische Magazin ist über seinen Verlag mit der „Jungen Freiheit“ verbunden. Foto: AfD Watch Bremen.

„Cato“ richtet sich mit kulturpolitischen Essays und aufwendiger Gestaltung an ein anderes Publikum als offen agitatorische Szenezeitschriften. Das 2017 gestartete Magazin entstand um Karlheinz Weißmann, Dieter Stein und Andreas Lombard. Der Cato-Verlag ist nach einer Untersuchung des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung eine hundertprozentige Tochter des Verlags der „Jungen Freiheit“. Die institutionelle Verbindung reicht damit über gelegentliche Überschneidungen bei Autor:innen hinaus.

Hinzu kommen Verbindungen zur Förderstiftung Konservative Bildung und Forschung und zur Bibliothek des Konservatismus, in deren Berliner Gebäude das Projekt Räume erhielt. Weißmann gehörte zuvor zu den prägenden Akteuren des Instituts für Staatspolitik und der Zeitschrift „Sezession“, bevor es 2014 zum Bruch kam. Zur benachbarten publizistischen Infrastruktur gehört auch der Verlag Antaios. Solche Verbindungen machen ein politisches Milieu sichtbar, ohne dessen Projekte oder interne Konflikte gleichzusetzen.

Der Historiker Helmut Kellershohn deutet „Cato“ als elitäres neurechtes Projekt, das gezielt einflussreiche Personen im Bildungsbürgertum und in der öffentlichen Meinungsbildung anspreche. Die taz berichtete zudem über zehnseitige Anzeigen für den Manuscriptum-Verlag des Unternehmers Thomas Hoof. Die politische Einordnung ist in der Forschung nicht einheitlich: Armin Pfahl-Traughber grenzt „Cato“ von einer enger gefassten Neuen Rechten ab. Die Auseinandersetzung sollte deshalb konkrete Positionen und Netzwerke untersuchen. Anspruchsvolle Gestaltung ist jedenfalls kein Beleg für politische Harmlosigkeit.

„Compact“: Antisemitische Feindbilder und politische Mobilisierung

„Compact“-Publikationen bei „Press & Books“ im September 2020. Im Februar 2024 kündigte Valora an, „Compact“ aus dem Sortiment zu nehmen.

„Compact“-Publikationen bei „Press & Books“ im September 2020. Im Februar 2024 kündigte Valora an, „Compact“ aus dem Sortiment zu nehmen. Foto: AfD Watch Bremen.

„Compact“ wurde 2010 unter anderem von Jürgen Elsässer und dem Verleger Kai Homilius gegründet. Elsässer ist Chefredakteur und seit 2018 alleiniger Geschäftsführer. Das Unternehmen verbindet das Monatsmagazin mit Sonderheften, Onlineangeboten und Veranstaltungen. Es berichtet damit nicht nur über die extreme Rechte, sondern tritt selbst als vernetzender und mobilisierender Akteur auf. apabiz beschreibt die Verbindung von Mediengeschäft, Verschwörungsideologie und politischer Kampagnenarbeit.

2020 wurde „Compact“ als Verdachtsfall des Bundesamts für Verfassungsschutz bekannt; 2021 folgte die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Schon die Berichterstattung über die Beobachtung im Jahr 2020 benannte pauschale Angriffe auf Migrant:innen und Muslim:innen, die Verknüpfung von Einwanderung mit Kriminalität und Terror sowie die Erzählung vom „Großen Austausch“. Hinzu kommen geschichtsrevisionistische Darstellungen und antisemitische Verschwörungsbilder, etwa um George Soros. Antisemitisch ist dabei die Zuschreibung einer verborgenen, übermächtigen Steuerung gesellschaftlicher Vorgänge – nicht bereits die Kritik an einer Person, die jüdisch ist.

Die Unterstützung für AfD und Pegida sowie Auftritte von Björn Höcke gehören zum politischen Profil. Der Politikwissenschaftler Gideon Botsch beschrieb „Compact“ als ein „kämpferisches Magazin, das phasenweise regelrecht den Umsturz propagiert hat“. apabiz dokumentiert auch die für 2024 angekündigte Kampagne „Blaue Welle“, mit der „Compact“ vor ostdeutschen Landtagswahlen zum politischen Machtwechsel beitragen wollte. Die Publikation verkauft politische Mobilisierung im Format eines Nachrichtenmagazins.

Für die rechtliche Einordnung ist eine spätere Entwicklung entscheidend: Das Bundesverwaltungsgericht hob am 24. Juni 2025 das 2024 ausgesprochene Verbot der Compact-Magazin GmbH auf. Es stellte dabei unter anderem menschenwürdewidrige Positionen fest, sah aber die hohen Voraussetzungen eines Vereinsverbots insgesamt nicht erfüllt. Die verfassungswidrigen Äußerungen prägten die Vereinigung nach seiner Bewertung nicht in dem für ein Verbot erforderlichen Maß. Das Urteil schützt die grundrechtlich garantierten Freiheiten; es bescheinigt dem Magazin weder demokratische Unbedenklichkeit noch die Abwesenheit antisemitischer oder rassistischer Inhalte.

Verantwortung endet nicht an der Kasse

Die fünf Beispiele zeigen unterschiedliche Wege rechter Einflussnahme: Parteipropaganda, Nachrichtenimitation, libertäre Selbstinszenierung, kulturpolitische Elitenansprache und verschwörungsideologische Mobilisierung. Ein gemeinsamer Vertriebsort macht daraus keine einheitliche Organisation. Er kann aber sehr verschiedenen Akteur:innen helfen, über ihre bestehenden Milieus hinaus sichtbar zu werden.

Kund:innen können Auskunft über Sortimentsentscheidungen verlangen, Beschwerden an die Unternehmensleitung richten und ihre Kaufentscheidungen davon abhängig machen. Bei einem Konzern mit mehreren Marken kann sich diese Kritik auch an dessen Gesamtverantwortung richten. Andere Verlage können hinterfragen, unter welchen Bedingungen ihre Titel neben menschenfeindlicher Propaganda angeboten werden. Branchenverbände wiederum müssen erklären, wie sie diskriminierungsfreien Marktzugang mit einer verantwortlichen Vertriebspraxis verbinden.

Verkaufsstopps beseitigen weder rechte Ideologien noch sämtliche Einnahmequellen ihrer Verlage. Sie können aber Reichweite, spontane Käufe und die Präsenz im Alltag begrenzen. Die Entscheidungen von 2024 zeigen, dass öffentliche Kritik Folgen haben kann. Ein Regalplatz ist eine wirtschaftliche Entscheidung mit politischer Wirkung. Wer ihn vergibt, muss sich die Frage gefallen lassen, wessen Einfluss er damit vergrößert.

Redaktion
AfD Watch Bremen


Klarstellung vom 24.02.2021: Der Verleger von „Krautzone“, Florian Müller, wurde in einer früheren Fassung dieses Beitrags mit einem gleichnamigen Aktivisten der „Identitären Bewegung“ verwechselt. Es handelt sich um zwei verschiedene Personen. Die daraus abgeleitete Zuordnung war unzutreffend. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.