Analyse · Archiv: September 2019 ·

An der Realität vorbei: Der AfD-Streit war keine Entwarnung

Als die Bremer AfD-Fraktion Anfang September 2019 auseinanderbrach, beschädigte die Partei ihre eigene parlamentarische Stellung. Das war ein empfindlicher Rückschlag. Eine politische Entwarnung ließ sich daraus jedoch nicht ableiten: Alle fünf Abgeordneten behielten ihre Mandate. Ihr Machtkampf lieferte keinen Beleg für eine Abkehr von rechter Politik.

Am Abend des 1. September 2019 erklärten Frank Magnitz, Uwe Felgenträger und Mark Runge ihren Austritt aus der AfD-Fraktion. Sie wollten als parlamentarische Gruppe weiterarbeiten. Zurück blieben der bisherige Fraktionsvorsitzende Thomas Jürgewitz und Peter Beck. Gut drei Monate zuvor war die AfD bei der Bürgerschaftswahl mit rund 6,1 Prozent und fünf Abgeordneten eingezogen. Damit hatte sie genau die Mindestgröße einer Fraktion erreicht. Nach dem Bruch kam keines der beiden Lager mehr auf die erforderlichen fünf Mitglieder. [1], [2], [4], [5]

Der Machtkampf um die Mandate

Im Zentrum des Konflikts stand Magnitz’ Doppelmandat: Der Landesvorsitzende saß sowohl im Bundestag als auch in der Bremischen Bürgerschaft. Der AfD-Bundesvorstand verlangte eine Entscheidung für eines der beiden Mandate bis zum 1. September. Auch Jürgewitz drängte auf einen Verzicht. Magnitz wollte beide Sitze behalten. Dabei waren die beiden Rivalen zuvor Verbündete gewesen, die gemeinsam innerparteiliche Gegner zurückgedrängt hatten. Die zeitgenössische Berichterstattung beschreibt einen eskalierenden Machtkampf. Eine programmatische Abrechnung mit dem rechten Kurs der Partei lässt sich daraus nicht ablesen. [3]

Ein finanzieller Einschnitt, kein Verschwinden aus dem Parlament

Der Verlust des Fraktionsstatus hatte materielle Folgen. Die taz bezifferte die bisherigen monatlichen Zuschüsse für die Fraktion auf rund 50.000 Euro, unter anderem für Personal und Räume. Diese Ausstattung stand den zerstrittenen Abgeordneten nicht mehr als gemeinsame Fraktion zur Verfügung. Daraus folgt allerdings nicht, dass sämtliche öffentliche Unterstützung entfiel oder der endgültige monatliche Verlust exakt 50.000 Euro betrug: Auch eine parlamentarische Gruppe konnte Mittel erhalten; über deren Höhe musste das Parlament auf Antrag entscheiden. [4]

Ebenso wenig wurden die Abgeordneten parlamentarisch stumm. Nach der damaligen Geschäftsordnung waren Große und Kleine Anfragen an den Senat an eine Beteiligung von mindestens fünf Abgeordneten gebunden. Die Dreiergruppe konnte sie deshalb allein nicht einbringen; auch die beiden übrigen Abgeordneten erreichten die Schwelle nicht. Fünf gemeinsam handelnde Mitglieder konnten sie weiterhin erreichen, ohne einer gemeinsamen Fraktion anzugehören. Fragen einzelner Abgeordneter in der Fragestunde blieben ebenfalls möglich. Der Bruch erschwerte also die gemeinsame parlamentarische Arbeit. Er entzog den Beteiligten weder ihre Sitze noch sämtliche Instrumente politischer Einflussnahme. [5]

Rechte Verbindungen lösen sich nicht mit einer Fraktion auf

Für eine Entwarnung hätte es mehr gebraucht als einen Streit zwischen ehemaligen Verbündeten. Magnitz’ politische Verbindungen waren bereits vor dem Fraktionsbruch dokumentiert: 2016 trat er bei einer Kundgebung in Erfurt an der Seite Björn Höckes auf. Die taz berichtete im März 2017 über die Zusammenarbeit der Bremer AfD mit dem Thüringer Landesverband und dessen völkisch-nationalistischem Umfeld. [6]

Im April 2018 dokumentierten die Journalisten Andreas Speit und Sebastian Heidelberger außerdem regelmäßige Besuche des Aktivisten der Identitären Bewegung Jonas Schick in Magnitz’ im Aufbau befindlichem Regionalbüro in Bremen-Walle, darunter gemeinsame Ankünfte mit dem damaligen Bremer JA-Landesvorsitzenden Robert Teske. Magnitz bestätigte der Zeitung gegenüber kein Beschäftigungsverhältnis mit Schick. Belegt waren damit Kontakte und die regelmäßige Anwesenheit im Büro; eine bestimmte Finanzierung lässt sich daraus nicht als gesicherte Tatsache ableiten. [7]

Solche Verbindungen erklären, weshalb der Blick auf Fraktionsgrößen zu kurz greift. Ein organisatorischer Bruch sagt zunächst etwas über die Zusammenarbeit von Abgeordneten aus. Ob sie ihre politischen Positionen oder Kontakte aufgeben, muss gesondert belegt werden. Der Streit vom September 2019 war dafür kein Nachweis.

Kritische Presse vor der Tür

Wie wenig der Neubeginn als Gruppe mit demokratischer Offenheit zu tun hatte, zeigte sich bereits bei seiner öffentlichen Vorstellung am 2. September: Eine Journalistin der taz wurde zur Pressekonferenz der Gruppe um Magnitz nicht eingelassen. Die Landespressekonferenz Bremen verurteilte den Ausschluss noch am selben Tag. Sie kritisierte den Widerspruch zwischen den Beschwerden der AfD über angebliche mediale Ungleichbehandlung und ihrem eigenen Ausschluss von Medienvertreter:innen. [4], [8]

Der Vorgang gab der vermeintlichen parlamentarischen Posse eine konkrete politische Dimension. Wer öffentlich seine Sicht eines Machtkampfs verbreitet, zugleich aber ein kritisches Medium aussperrt, erschwert unabhängige Berichterstattung. Das ist ein Grund zur Kritik, der auch dann bestehen bleibt, wenn die Beteiligten ihre eigene Fraktion nicht zusammenhalten können.

Schadenfreude ersetzt keine Auseinandersetzung

Grüne und Linke warnten damals davor, den organisatorischen Rückschlag mit politischer Entwarnung zu verwechseln. Die Grünen-Abgeordnete Kai Wargalla verwies auf die unveränderte Präsenz der AfD-Abgeordneten im Parlament und die notwendige Solidarität mit Betroffenen rechter Hetze und Gewalt. Der damalige Linken-Fraktionsvorsitzende Nelson Janßen erklärte: „Die Gefahr, die von der AfD ausgeht, ist nicht behoben.“

Der Fraktionsbruch bot Anlass, die organisatorische Unfähigkeit und die Machtkämpfe der AfD offenzulegen. Er rechtfertigte aber nicht die Erwartung, die Partei werde sich damit politisch erledigen. Für die kritische Beobachtung blieb entscheidend, welche Positionen ihre Abgeordneten vertraten, welche Kontakte sie pflegten und wie sie ihre verbliebenen Möglichkeiten nutzten. Wer allein auf das Scheitern der Fraktion starrte, verlor die weiterhin handelnden Akteure aus dem Blick. Genau darin lag die Gefahr der Schadenfreude: Sie konnte einen Rückschlag der AfD mit dem Ende ihres politischen Einflusses verwechseln.