AfD Watch Bremen · Redaktion
Beschwerden und Korrekturen
Du möchtest einen Fehler melden oder dich über eine Veröffentlichung von AfD Watch Bremen beschweren? Hier findest du den Kontakt zur Redaktion und erfährst, wie wir Hinweise prüfen und Korrekturen kenntlich machen.
Eine Beschwerde einreichen
Du kannst dich mit sachlichen Fehlern, irreführenden Darstellungen, Fragen zu Bildbeschriftungen oder einer möglichen Verletzung persönlicher Rechte an uns wenden. Auch Kritik an unseren journalistischen Einordnungen kannst du uns mitteilen.
Zuständig ist die Redaktion von AfD Watch Bremen. Schreibe uns an beschwerde@afdwatchbremen.de. Ein formloser Hinweis genügt.
Damit wir den Vorgang zuordnen und prüfen können, sind folgende Angaben hilfreich:
- der Link zur betreffenden Veröffentlichung;
- die konkrete Textstelle, das Bild oder die Darstellung, auf die sich deine Beschwerde bezieht;
- eine kurze Erklärung, worin du das Problem siehst;
- ergänzende Belege oder eine Quelle, soweit vorhanden.
Für vertrauliche oder sensible Angaben nutze die auf unserer Kontaktseite beschriebenen sicheren Kommunikationswege. Dort findest du auch weitere Möglichkeiten, die Redaktion zu erreichen.
So prüfen wir Beschwerden
- Zuordnen: Wir ordnen den Hinweis der betreffenden Veröffentlichung und den beanstandeten Aussagen oder Darstellungen zu.
- Prüfen: Wir gleichen die Beanstandung mit dem veröffentlichten Inhalt, den zugrunde liegenden Quellen und gegebenenfalls neuen Belegen ab. Falls Angaben fehlen, fragen wir nach, sofern ein Rückkanal besteht.
- Entscheiden und rückmelden: Wir entscheiden über eine Korrektur, Ergänzung oder weitere Prüfung. Wenn du uns eine Kontaktmöglichkeit mitgeteilt hast, informieren wir dich über das Ergebnis und die wesentlichen Gründe.
Wenn du nach unserer Rückmeldung weitere Belege oder einen bislang unberücksichtigten Gesichtspunkt benennen kannst, sende sie uns bitte unter Bezug auf die bisherige Korrespondenz. Wir beziehen sie in eine erneute Prüfung ein.
Wie wir Korrekturen kenntlich machen
Erweist sich eine veröffentlichte Tatsachenbehauptung als falsch, stellen wir sie unverzüglich richtig. Bei inhaltlichen Richtigstellungen kennzeichnen wir im betroffenen Beitrag mit Datum, welche Angabe falsch war und wie der zutreffende Sachverhalt lautet. Eine gesondert veröffentlichte Richtigstellung verknüpfen wir mit dem ursprünglichen Beitrag.
Neue Entwicklungen und ergänzende Erkenntnisse kennzeichnen wir als Aktualisierung oder Ergänzung. So bleibt erkennbar, ob eine frühere Angabe korrigiert wurde oder ob sich der Erkenntnisstand seit der Veröffentlichung erweitert hat.
Maßstab sind unsere redaktionellen Standards und die Grundsätze des Pressekodex, insbesondere zur journalistischen Sorgfalt und Richtigstellung.
Barrieren bei der Nutzung melden
Wenn du einen Inhalt oder eine Funktion unserer Website nicht nutzen kannst, kannst du uns ebenfalls über die genannten Wege erreichen. Den geprüften Stand, bekannte Schwierigkeiten und noch offene Prüfungen dokumentieren wir auf der Seite Barrierefreiheit.
Redaktion
AfD Watch Bremen
Journalistischer Maßstab
Deutscher Presserat · Ziffern 2 und 3
