Rechtsanwältin und AfD-Akteurin Kathrin Baake aus dem Landkreis Verden beim Landesparteitag der Bremer AfD am 22.05.2021. Bildquelle: Recherche Nord

Die Anwältin als politische Infrastruktur

Kathrin Baake gehörte der AfD an, organisierte Kundgebungen und Parteitage und vertrat die niedersächsische Landtagsfraktion vor Gericht. In Hannover leitete sie eine AfD-Demonstration, an der Neonazis, NPD-Angehörige und Identitäre teilnahmen. Heute lebt die Juristin unter dem Namen Kathrin Baake-Emden in der Schweiz. Ob sie weiterhin AfD-Mitglied ist, lässt sich nicht feststellen. Eine öffentliche Distanzierung von ihrer früheren politischen Arbeit ist jedoch ebenfalls nicht dokumentiert.

Kathrin Baake war keine Mandatsträgerin und bekleidete nach öffentlich zugänglichen Quellen kein herausgehobenes Parteiamt. Dennoch übernahm sie zwischen 2018 und 2021 Funktionen, die für das politische und organisatorische Handeln der AfD in Bremen und Niedersachsen wesentlich waren. Sie trat als Parteimitglied, Versammlungsanmelderin auf einem rechtsextremen Aufmarsch, Rednerin, Versammlungsleiterin, Organisatorin von Parteitagen und Prozessbevollmächtigte in Erscheinung. Ihre Bedeutung lag damit weniger in einer öffentlichen Funktion als in der Verbindung juristischer, organisatorischer und politischer Arbeit. Dass eine Rechtsanwältin eine politisch umstrittene Partei oder einzelne Mitglieder vertritt, ist für sich genommen kein Beleg für ideologische Übereinstimmung. Bei Baake kam jedoch eine von ihr selbst bestätigte AfD-Mitgliedschaft hinzu. Sie beschränkte sich außerdem nicht auf die professionelle Interessenvertretung im Gerichtssaal, sondern organisierte und leitete politische Veranstaltungen der Partei. Baake war deshalb nicht lediglich eine externe Anwältin der AfD, sondern gehörte zeitweise zu ihrer politischen Infrastruktur.

„Überparteilich“ mit AfD-Personal

Am 14. Januar 2019 meldete Baake auf dem Bremer Goetheplatz eine Mahnwache unter dem Motto „Demokraten gegen Gewalt“ an. Anlass war der bis heute nicht genau aufgeklärte Angriff auf den damaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und Bremer Landesvorsitzenden Frank Magnitz. Baake erklärte, hinter der Veranstaltung stehe ein „überparteiliches Aktionsbündnis“, das ein Zeichen gegen Gewalt gegen Politiker:innen setzen wolle. Sie habe deshalb sämtliche Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft eingeladen. Die tatsächliche Mobilisierung entsprach jedoch nicht der überparteilichen Selbstdarstellung: Baake bestätigte gegenüber der taz, selbst AfD-Mitglied zu sein. Zur Teilnahme aufgerufen hatten nach der Recherche ausschließlich AfD-Kreisverbände. Von den Mitgliedern der Bürgerschaft erschien allein der damalige AfD-Abgeordnete Alexander Tassis. Rund 30 Menschen nahmen an der Mahnwache teil, während sich etwa 550 Menschen an einer Gegenkundgebung beteiligten. Auffällig war zudem, dass sich die im Impressum der eigens geschaffenen Veranstaltungswebsite angegebene Adresse innerhalb eines Tages von Bremen nach Pullach in Bayern änderte. Die taz dokumentierte die AfD-Mitgliedschaft der Anmelderin und die parteipolitische Mobilisierung.

Politisch relevant ist nicht, dass Baake gegen den Angriff auf Magnitz protestierte. Problematisch war die Kommunikationsstrategie: Eine faktisch aus der AfD heraus organisierte Veranstaltung wurde als parteiübergreifende Initiative präsentiert. Die fehlende Beteiligung anderer Parteien konnte anschließend als mangelnde Bereitschaft erscheinen, Gewalt gegen Politiker:innen zu verurteilen. Damit wurde ein grundsätzlich konsensfähiges Anliegen für eine parteipolitische Inszenierung verwendet, bei der die organisatorische Urheberschaft der AfD in den Hintergrund trat. Eine perfide Strategie, die augenscheinlich darauf zielte, die Abgeordneten der Bürgerschaft für die eigene „Opfer“-Inszenierung zu manipulieren. Der Vorgang fiel zudem in eine Phase, in der die Partei den Angriff auf Magnitz mit teilweise falschen oder nicht bestätigten Behauptungen öffentlich zugespitzt hatte. Parteiangaben über ein „Kantholz“ und Tritte gegen den bereits am Boden liegenden Politiker wurden von den Ermittlungsbehörden nicht bestätigt. Ein Überwachungsvideo widerlegte objektiv die falschen Behauptungen. Magnitz erklärte in einem internen Schreiben, mit der Veröffentlichung der blutigen Verletzungsbilder habe er „mediale Betroffenheit“ erzeugen wollen. Baakes Mahnwache verlängerte diese Aufmerksamkeitsstrategie in den öffentlichen Raum.

Mehr als juristische Vertretung

Baakes Tätigkeit für die AfD ging über diese einzelne Kundgebung hinaus. Die taz beschrieb sie 2021 als Juristin, die die Partei rechtlich vertrat, Veranstaltungen moderierte und Parteitage organisierte. Bilddokumentationen zeigen sie unter anderem beim Bremer AfD-Landesparteitag vom 20. Januar 2019 und erneut bei einer Parteiversammlung am 22. Mai 2021. Damit war sie in einer Zeit in die Bremer Parteiarbeit eingebunden, in der der Landesverband von schweren internen Konflikten, umstrittenen Kandidatenaufstellungen und dem Machtkampf um Frank Magnitz geprägt war. Baake vertrat den damaligen Landesvorstand um Magnitz außerdem in einer Auseinandersetzung mit dem ausgetretenen früheren Vorstandsmitglied Hinrich Lührssen. Dieser hatte der Partei „antidemokratische“ Akteure und „üble Tricks“ vorgeworfen. Die AfD verlangte Unterlassung, zog ihre Klage später jedoch zurück. Politisch aufschlussreich war dennoch, dass Baake gleichzeitig als Parteimitglied, Veranstaltungsorganisatorin und Prozessbevollmächtigte des Landesvorstands tätig wurde. Zwischen anwaltlicher Dienstleistung und eigener politischer Mitwirkung bestand bei ihr keine klare Trennung.

Gerade kleinere Landesverbände sind auf Personen angewiesen, die mehrere Funktionen gleichzeitig übernehmen: Sie sichern Veranstaltungsräume, melden Versammlungen an, moderieren Parteitage, führen Rechtsstreitigkeiten und strukturieren interne Verfahren. Baake erfüllte mehrere dieser Aufgaben. Ihre Rolle lässt sich deshalb am treffendsten als die einer juristisch-organisatorischen Funktionärin ohne formelles Spitzenamt beschreiben.

Hannover: Eine AfD-Demonstration als Treffpunkt der extremen Rechten

Besonders deutlich wurde die politische Dimension ihrer Arbeit am 24. August 2019 in Hannover. Unter dem Titel „Zunehmende Gewaltdelikte in Deutschland“ demonstrierten etwa 300 Menschen gegen Migration und für eine weitere autoritäre Verschärfung der Grenzpolitik. Zeitgenössische Bilddokumentationen führen Baake als Rednerin und Versammlungsleiterin. Die Fotodokumentation von Recherche Nord zeigt die Veranstaltung und die beteiligten Akteur:innen. Nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung marschierte auch der damalige AfD-Oberbürgermeisterkandidat Joachim Wundrak mit zahlreichen Rechtsradikalen durch die Innenstadt. Der niedersächsische Verfassungsschutzbericht für 2019 dokumentierte die Zusammensetzung genauer: Unter den Teilnehmenden befanden sich demnach Angehörige verschiedener extrem rechter Spektren, darunter Personen aus dem Umfeld der damaligen NPD und der neonazistischen Szene, Aktivisten der Identitären Bewegung sowie frühere Mitglieder der aufgelösten Jungen Alternative Niedersachsen. Einige führten Fahnen mit der Aufschrift „Junge AfD Hannover Stadt“. Der Bericht wertete die Veranstaltung als Beispiel dafür, wie sich Verbindungen zwischen früheren JA-Strukturen, Identitären und anderen extrem rechten Zusammenschlüssen vertieften.

Die Anwesenheit von Rechtsextremen macht nicht automatisch sämtliche Teilnehmenden zu Rechtsextremen. Einer Versammlungsleiterin können auch nicht alle persönlichen Überzeugungen, Parolen oder Handlungen jedes einzelnen Demonstranten zugerechnet werden. Sie trägt jedoch Verantwortung für den organisatorischen Rahmen und die politische Ausrichtung einer Veranstaltung. Bei dem Hannoveraner Aufzug handelte es sich nicht um die zufällige Anwesenheit einer einzelnen unerkannten Person. Angehörige mehrerer extrem rechter Strömungen traten sichtbar und in größerer Zahl innerhalb einer AfD-Demonstration auf. Eine nachvollziehbare Abgrenzung Baakes gegenüber diesem Teilnehmerfeld ist nicht dokumentiert. Ebenso wenig ist bekannt, dass sie NPD-Angehörige, Neonazis oder Identitäre von der Veranstaltung ausschließen ließ oder deren Beteiligung nachträglich öffentlich problematisierte. Ihr Auftreten als Versammlungsleiterin und Rednerin machte sie deshalb nicht zur bloßen Beobachterin. Sie half, einen öffentlichen Raum zu organisieren, in dem Parteipolitik und außerparlamentarische extreme Rechte gemeinsam auftreten konnten. Die Partei musste dafür keine offizielle Kooperation mit der NPD oder der Identitären Bewegung beschließen. Es genügte, Demonstrationen zu veranstalten, an denen diese Milieus teilnehmen, ihre Feindbilder wiederfinden und Kontakte vertiefen konnten. Solche Aufmärsche erfüllten eine Scharnierfunktion zwischen parlamentarischer Partei, aufgelösten Jugendstrukturen, neurechten Aktivist:innen und traditionellem Neonazismus. Baake übernahm in Hannover die organisatorische Verantwortung für eine solche Veranstaltung.

Verfassungsprozesse für die AfD-Fraktion

Parallel vertrat Baake die damalige AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag in mehreren verfassungsgerichtlichen Verfahren. Amtliche Parlamentsunterlagen nennen sie etwa als Prozessbevollmächtigte in einem Organstreit über die Auskunftspflicht der Landesregierung. Die AfD-Fraktion und ihre damalige Vorsitzende Dana Guth wollten erfahren, welche Betriebe Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schlachten erhalten hatten. Das Landwirtschaftsministerium verweigerte die Namen mit dem Hinweis auf schutzwürdige Interessen der Unternehmen und mögliche Anfeindungen. Die Prozessvertretung Baakes ist in den Unterlagen des Landtages dokumentiert. Bei der mündlichen Verhandlung argumentierte Baake, die Nennung eines Betriebs berühre keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, weil weder Umsätze noch Preise oder interne Verfahren erfragt worden seien. Der damalige AfD-Abgeordnete Christopher Emden erklärte, die Partei wolle überprüfen, ob die Genehmigung rechtmäßig genutzt werde. Dem hielt die Landesregierung entgegen, die AfD habe das Thema selbst mit ihrer „Mäh-too“-Kampagne emotionalisiert und Tierschutz mit migrationsfeindlicher Mobilisierung verbunden. Die Partei hatte Menschen, die ausschließlich Halal-Fleisch konsumieren wollten, in dieser Kampagne sinngemäß zum Verlassen Deutschlands aufgefordert. Der Rundblick Niedersachsen dokumentierte die Auseinandersetzung vor dem Staatsgerichtshof.

Das parlamentarische Auskunftsrecht ist ein zentrales Instrument der Opposition. Ob die Regierung Informationen zum Schutz betroffener Unternehmen zurückhalten darf, ist eine legitime verfassungsrechtliche Frage. Die politische Einordnung muss jedoch berücksichtigen, in welchen öffentlichen Diskurs die verlangten Informationen eingespeist werden sollten. Die Befürchtung möglicher Anfeindungen entstand nicht losgelöst von der Kommunikation der Partei, sondern vor dem Hintergrund einer Kampagne, die religiöse Schlachtvorschriften mit der Abwertung muslimischer Menschen verband. In einem weiteren Verfahren vertrat Baake sämtliche neun Mitglieder der AfD-Fraktion bei einem Normenkontrollantrag gegen Teile des niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Die angegriffenen Regelungen betrafen unter anderem polizeiliche Überwachungsbefugnisse. Der Staatsgerichtshof verwarf den Antrag im Januar 2020 einstimmig als unzulässig, weil neun Abgeordnete das notwendige Quorum von einem Fünftel der Landtagsmitglieder nicht erreichten. Eine inhaltliche Prüfung des Polizeigesetzes fand deshalb nicht statt. Der Staatsgerichtshof veröffentlichte die Entscheidung und ihre formelle Begründung. Der erfolglose Antrag belegt weder Rechtsmissbrauch noch mangelnde juristische Qualifikation. Er zeigt vielmehr, dass Baake für die AfD auch auf der Ebene des Landesverfassungsrechts tätig war. Zusammen mit ihrer Parteimitgliedschaft und ihrer organisatorischen Arbeit entstand eine Funktionsverbindung: Die Partei betrieb migrationspolitische Kampagnen und öffentliche rassistische Mobilisierungen; Baake half, daraus parlamentarische und gerichtliche Verfahren zu formen.

Die offene Frage der Kanzleiadresse

Im September 2021 veröffentlichte die taz eine Recherche zur damaligen Kanzleiadresse in Thedinghausen. Unter dieser Anschrift befand sich zugleich ein Unternehmen Christopher Emdens. Vor Ort sei keine erkennbare Rechtsanwaltskanzlei vorhanden gewesen, sondern lediglich ein Briefkasten mit der Aufschrift „Kanzlei Baake GoRight“. Die für die Kanzlei angegebene Festnetznummer führte nach Oyten, wo Baake damals lebte. Auf Nachfrage wollte sie der Zeitung nicht mitteilen, wo sich ihre tatsächliche Kanzlei befinde. Die Rechtsanwaltskammer Celle verwies allgemein auf die gesetzliche Kanzleipflicht. Die Recherche und Baakes ausbleibende Auskunft sind bei der taz nachzulesen. Nach § 27 der Bundesrechtsanwaltsordnung müssen Rechtsanwält:innen im Bezirk ihrer Kammer eine Kanzlei einrichten und unterhalten. Verlegungen, weitere Kanzleien und Zweigstellen sind der Kammer anzuzeigen. Aus der Beobachtung eines Briefkastens allein lässt sich allerdings nicht abschließend ableiten, ob sämtliche berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren. Dafür wären unter anderem der damalige Kammerstatus, die tatsächliche Verfügung über geeignete Räume, die berufliche Erreichbarkeit und mögliche weitere Kanzleistandorte zu prüfen.

Eine berufsrechtliche Sanktion, ein Strafverfahren oder eine gerichtliche Feststellung gegen Baake wegen dieser Anschrift ist öffentlich nicht dokumentiert. Feststellen lässt sich eine erhebliche Transparenzlücke: Eine öffentlich und in Gerichtsverfahren verwendete Kanzleiadresse war nach der Vor-Ort-Recherche nicht als regulärer Kanzleibetrieb erkennbar, und Baake beantwortete die daraus entstandenen Fragen nicht. Das Impressum der weiterhin erreichbaren Kanzleiwebsite „GoRight“ nennt auch 2026 die damalige Anschrift in Thedinghausen. Zugleich führen Schweizer Register Baake inzwischen als in Sigriswil wohnhaft. Das ist nicht automatisch widersprüchlich oder rechtswidrig: Eine in der Schweiz lebende Anwältin kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Kanzlei in Deutschland unterhalten. Öffentlich lässt sich jedoch nicht überprüfen, wie die Kanzlei gegenwärtig organisiert ist und welcher Rechtsanwaltskammer Baake-Emden aktuell angehört.

Neuer Lebensmittelpunkt in der Schweiz

Ab 2022 verlagerte sich Baakes öffentlich sichtbare Tätigkeit in die Schweiz. Im Juli 2022 berichtete das Schweizer Portal Plattform J, Kathrin und Philipp Baake hätten das Hotel-Restaurant Adler in Sigriswil übernommen und wollten ihren Wohnsitz von Norddeutschland dorthin verlegen. Bei „Philipp Baake“ handelt es sich um den früheren niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Philipp Christopher Emden, der in der Schweiz seinen zweiten Vornamen und den Nachnamen seiner Frau verwendet. Der Bericht über die Hotelübernahme erschien am 6. Juli 2022. Im Schweizer Handelsregister wird die Juristin als Kathrin Baake-Emden geführt. Seit August 2022 ist sie Präsidentin des Verwaltungsrates und Geschäftsführerin der Hotel Adler Sigriswil AG. Zunächst wurde noch Oyten als Wohnort genannt; seit einer Registeränderung vom Januar 2025 ist Sigriswil eingetragen. Auch die aktuelle Hotelwebsite nennt Kathrin Baake als Ansprechpartnerin. Die aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt übernommenen Registerdaten dokumentieren ihre Funktionen und den Wohnortwechsel.

Im Februar 2025 wurde Baake-Emden noch einmal im Zusammenhang mit einem AfD-internen Rechtsstreit öffentlich sichtbar. Ihr Ehemann Christopher Emden hatte behauptet, der heutige niedersächsische AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde habe 4.000 Euro für einen aussichtsreichen Listenplatz verlangt. Das Landgericht Verden hatte Emdens Darstellung zunächst für glaubwürdig gehalten. Vor dem Oberlandesgericht Celle erschienen Emden und seine zugleich als Anwältin auftretende Ehefrau jedoch wiederholt nicht. Das OLG erließ deshalb ein zweites Versäumnisurteil. Schledde gewann damit prozessual, nicht aufgrund einer inhaltlichen Widerlegung der Vorwürfe. Der Vorsitzende Richter stellte ausdrücklich klar, dass der Sachverhalt nicht geprüft worden sei. Der NDR dokumentierte den Verfahrensverlauf und die Schweizer Identität des Ehepaars. Aus diesem Vorgang folgt kein Beleg für ein anwaltliches Berufsvergehen. Er zeigt aber, dass Baake-Emden noch Jahre nach dem Ende ihrer öffentlich sichtbaren Parteiarbeit juristisch in eine zentrale Auseinandersetzung um die niedersächsische AfD eingebunden war. Bemerkenswert ist zudem der Hintergrund des Verfahrens: Der Vorwurf betraf eine mögliche inoffizielle Parteikasse und die angebliche Verknüpfung von Zahlungen mit Listenplätzen. Dass das Berufungsverfahren aus formellen Gründen endete, klärte diese Vorwürfe nicht.

Rückzug ohne dokumentierte Distanzierung

Seit der Verlagerung ihres Lebensmittelpunktes in die Schweiz sind keine öffentlichen Auftritte Baake-Emdens bei AfD-Kundgebungen oder Parteitagen mehr belegt. Ebenso wenig finden sich aktuelle Parteiämter oder Kandidaturen. Daraus darf jedoch kein Parteiaustritt abgeleitet werden. Die letzte zweifelsfrei belegte Mitgliedschaft stammt aus dem Januar 2019; ihre organisatorische Beteiligung an AfD-Veranstaltungen ist noch für 2021 dokumentiert. Ob sie der Partei anschließend den Rücken kehrte, ihre Mitgliedschaft ruhen ließ oder weiterhin angehört, bleibt offen. Eine öffentliche Distanzierung von der AfD, von der Hannoveraner Demonstration oder von ihrer früheren politischen Arbeit ist nicht dokumentiert. Das unterscheidet Baake-Emden von Christopher Emden, der im Juli 2022 aus der AfD austrat und erklärte, die Partei habe sich immer weiter nach rechts entwickelt und sei durch ihre Radikalisierung zu einer Gefahr für Deutschland geworden. Eine vergleichbare Erklärung Baake-Emdens ist nicht bekannt.

Kritische Einordnung

Kathrin Baake-Emden steht für einen Typus politischer Akteurin, der in der öffentlichen Wahrnehmung leicht hinter Abgeordneten und Parteivorsitzenden verschwindet. Parteien bestehen jedoch nicht nur aus Redner:innen und Mandatsträger:innen. Sie benötigen Personen, die Versammlungen anmelden, Auftritte moderieren, interne Abläufe absichern, juristische Strategien entwickeln und politische Konflikte in gerichtliche Verfahren übersetzen. Baake übernahm genau diese Aufgaben. Ihre anwaltliche Tätigkeit allein rechtfertigt keine politische Zuschreibung. Ausschlaggebend ist das Gesamtbild: die bestätigte Mitgliedschaft, die als überparteilich präsentierte Magnitz-Mahnwache, die Organisation von Parteitagen, die Leitung des Hannoveraner Aufmarsches und die wiederholte Vertretung der AfD in politisch bedeutsamen Verfassungsverfahren. Diese Funktionen verbanden professionelle Rechtsarbeit mit eigener parteipolitischer Beteiligung.

Besonders schwer wiegt der Hannoveraner Aufmarsch. Baake leitete eine Veranstaltung, die für NPD-Angehörige, Neonazis, Identitäre und frühere Mitglieder der radikalisierten Jungen Alternative anschlussfähig war. Eine sichtbare Abgrenzung blieb aus. Damit wirkte sie an einem politischen Raum mit, in dem die Grenze zwischen AfD und außerparlamentarischer extremer Rechter nicht geschlossen, sondern praktisch durchlässig wurde. Baake-Emden ist heute vor allem als Hotelunternehmerin in der Schweiz öffentlich sichtbar. Ihr aktueller Parteistatus ist unbekannt. Ihre dokumentierte politische Vergangenheit bleibt davon unberührt. Sie war keine beiläufig beauftragte Rechtsanwältin am Rand der AfD. Sie gehörte zu jenen Personen, die der Partei organisatorische Stabilität, juristische Schlagkraft und öffentliche Aktionsfähigkeit verschafften. Die Redner standen auf der Bühne. Kathrin Baake sorgte mit dafür, dass die Bühne existierte.

Redaktion
AfD Watch Bremen