Migrantisches Leben im Visier

Recherche- und Redaktionsstand: 2026

Rassistische Hetze, brennende Geschäfte und der Angriff auf die Zugehörigkeit: In Bremen, Bremerhaven und im niedersächsischen Umland trifft Ausgrenzung Menschen beim Arbeiten, Wohnen, Beten und unterwegs. Die dokumentierten Fälle zeigen, wie weit die Bedrohung über Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte hinausreicht. Wer migrantisches Leben pauschal zum Problem erklärt, stellt die Gleichberechtigung ganzer Bevölkerungsgruppen zur Disposition.

Eine Frau hilft bei einer demokratischen Wahl. Sie trägt ein Kopftuch, besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und gibt Stimmzettel aus. Ein Wähler bestreitet ihr das Recht dazu und verlangt, sie solle das Land verlassen. So geschehen am 9. Juni 2024 in Bremerhaven-Grünhöfe. Die Frau widerspricht. Der Mann beschimpft sie weiter. [1]

In dieser Szene verdichtet sich das Problem: Die Betroffene erfüllt ihre staatsbürgerliche Rolle. Der Angreifer beansprucht trotzdem, über ihre Zugehörigkeit zu entscheiden. Herkunft und Religion werden zu Vorwänden, um Menschen Rechte abzusprechen, die ihnen längst zustehen.

Dieser Beitrag untersucht Angriffe auf migrantisches und als migrantisch wahrgenommenes Leben jenseits der Asylunterbringung. Dazu gehören auch deutsche Staatsbürger:innen und Menschen ohne eigene Migrationserfahrung. Die dokumentierten Fälle bilden eine belegbare Auswahl aus mehreren Jahrzehnten; eine vollständige Erfassung aller rassistischen Übergriffe ist damit nicht verbunden.

Die politische Botschaft: Ihr gehört nur unter Vorbehalt dazu

Der Bremer Verfassungsschutzbericht 2024 dokumentiert, wie der AfD-Landesverband diese Ausgrenzung politisch formuliert. Auf einen Bericht über wachsende muslimische Gemeinden reagierte die Partei am 24. Oktober 2024 mit dem Satz: „Nicht die Moschee ist voll – Bremen ist voll!“ Sie verband dies mit der Forderung nach „konsequenter Remigration“. Der Bericht bewertet den konkreten Zusammenhang als Forderung nach kollektiver Rückführung aufgrund der Religionszugehörigkeit, ohne Prüfung des Einzelfalls. [2]

Damit wird ein alltäglicher Ausdruck gesellschaftlicher Teilhabe – Menschen besuchen eine Moschee – zum Argument gegen ihre Anwesenheit. Die Verschiebung ist fundamental: Religiöse Zugehörigkeit soll darüber entscheiden, wer bleiben darf. Aus Nachbar:innen wird eine Bevölkerungsgruppe, deren Entfernung politisch angeboten wird.

Derselbe Bericht beschreibt ein ethnisch ausschließendes Volksverständnis in Teilen des Landesverbandes, das auch Deutschen mit Migrationsgeschichte einen minderen rechtlichen Status zuweist. Die rassistische Anmaßung im Wahllokal und die politische Abwertung deutscher Staatsbürger:innen folgen insofern einer vergleichbaren Vorstellung von Zugehörigkeit. Eine Verbindung des dortigen Angreifers zur AfD ist damit nicht behauptet. [2]

BIW und Bündnis Deutschland: Wenn Herkunft zur politischen Erklärung wird

Auch die parlamentarische Sicherheitskommunikation verdient einen genauen Blick. In einer Erklärung vom 11. März 2025 stellte die damals unter Bündnis Deutschland auftretende Bürgerschaftsfraktion die Anteile nichtdeutscher Tatverdächtiger bei ausgewählten Delikten heraus und verband sie mit der Forderung nach mehr Abschiebungen. Jan Timke verlangte außerdem zusätzliche Polizeimittel und die geschlossene Unterbringung minderjähriger Intensivtäter. [3]

Die politische Zuspitzung liegt in der Verknüpfung: Die Staatsangehörigkeit rückt als zentrale Erklärung ins Bild, die Entfernung von Menschen als zentrale Antwort. Dabei erfasst die Kategorie „nichtdeutsch“ keine einheitliche soziale Gruppe. Sie ist weder gleichbedeutend mit Migrationsgeschichte noch mit fehlendem Aufenthaltsrecht. Die PKS unterscheidet selbst nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsanlass. Tatverdacht ist zudem keine Verurteilung. [4]

Wer diese Unterschiede im politischen Schlagwort verschwinden lässt, lädt dazu ein, von einzelnen Beschuldigten auf ganze Bevölkerungsgruppen zu schließen. Eine Person wird verdächtigt, eine Gruppe gerät unter Verdacht. Diese Verallgemeinerung ersetzt die Frage nach konkreten Taten, Lebensbedingungen und wirksamer Prävention durch eine scheinbar einfache Herkunftserklärung.

Die Verantwortung für eine Gewalttat liegt bei ihren Täter:innen. Politische Verantwortung reicht weiter: Sie betrifft auch die Entscheidung, Millionen unterschiedliche Menschen wiederholt als Sicherheitsproblem anzusprechen. Für rassistische Feindbilder braucht es keinen ausdrücklichen Aufruf zur Gewalt. Es genügt bereits, Gleichberechtigte als dauerhaft verdächtige Fremde zu behandeln.

Brennende Geschäfte: Eine Chronik mit offenen Ermittlungsfragen

Ein Restaurant ist Arbeitsplatz, Einkommen, Treffpunkt und häufig ein über Jahre aufgebautes Lebensprojekt. Ein Brandanschlag kann all das in einer Nacht zerstören. In Wohn- und Geschäftshäusern bedroht er zusätzlich Menschen in den darüberliegenden Wohnungen. Die folgenden Fälle unterscheiden sich in der Beweislage: Neben Brandstiftungen mit Nazi-Symbolen stehen ungeklärte Brände, bei denen ein rassistisches Motiv nicht nachgewiesen ist.

Hemelingen, Mai 1993: Das Lager eines türkischen Lebensmittelgeschäfts brennt

Im Mai 1993 brannte in Hemelingen das Lager eines türkischen Lebensmittelgeschäfts vollständig aus. Die Hausbewohner:innen konnten sich retten; der Schaden wurde mit 70.000 Mark beziffert. Die Polizei ging laut damaligem taz-Bericht von Brandstiftung aus, sah jedoch keine Hinweise auf einen politischen Hintergrund und keinen direkten Zusammenhang mit den damaligen Bränden in Unterkünften. Der Fall gehört zur dokumentierten Geschichte angegriffener migrantischer Geschäfte; als erwiesener rassistischer Anschlag lässt er sich auf dieser Grundlage nicht bezeichnen. [6]

Bremervörde, 2. November 2018: Feuer im Ahmed Kebaphaus

Nach der Recherche von analyse & kritik brannte der Imbiss gegen zwei Uhr nachts. Fünf Anwohner:innen brachten sich in Sicherheit, zwei kamen mit Rauchgasvergiftungen ins Krankenhaus. Die Polizei bestätigte vorsätzliche Brandstiftung. Direkte Erkenntnisse zu einem rechten oder rassistischen Motiv lagen dem zitierten Ermittlungsstand zufolge nicht vor; ausgeschlossen wurde es ebenfalls nicht. Bremervörde liegt im niedersächsischen Landkreis Rotenburg. [7]

Vegesack, 11. November 2019: Ein schlafender Mitarbeiter im brennenden Imbiss

analyse & kritik dokumentiert für diesen Tag einen Einbruch in einen Vegesacker Imbiss, bei dem Unbekannte im Innenraum Feuer legten. Ein dort schlafender Mitarbeiter wurde leicht verletzt gerettet; weitere Bewohner:innen entkamen unverletzt. Ein belegtes rassistisches Tatmotiv ergibt sich aus dem Bericht nicht. Schon der beschriebene Tatablauf macht aber deutlich, dass die Brandlegung unmittelbar Menschen gefährdete. [7]

Syke, 13. Februar 2020: Brand im Martini, Hakenkreuze am Tatort

Beim Brandanschlag auf das Restaurant Martini im Landkreis Diepholz befanden sich nach der damaligen Recherche sechs Menschen in den darüberliegenden Wohnungen. Am Gebäude beziehungsweise in unmittelbarer Nähe wurden Hakenkreuze und die Parole „Ausländer raus“ festgestellt. [7][8]

Später begründete ein Justizsprecher Zweifel am rechten Hintergrund damit, dass die Zeichen auf der straßenabgewandten Seite angebracht waren: Rechte Täter wollten schließlich gesehen werden. Beratungsstellen widersprachen entschieden. Diese Erklärung ist kritikwürdig, weil sie ein vermutetes Kommunikationsverhalten von Täter:innen gegen tatsächlich vorhandene rassistische Zeichen ausspielt. Eine Drohung muss nicht für den gesamten Straßenverkehr sichtbar sein, um die unmittelbar Betroffenen zu erreichen. [8]

Gnarrenburg, 23. Juli 2020: Das Hexenkeller brennt

In der Nacht auf den 23. Juli brannte das syrisch geführte Restaurant Hexenkeller im Landkreis Rotenburg. Bewohner:innen des Wohn- und Geschäftshauses alarmierten gegen 2.30 Uhr die Feuerwehr. Niemand wurde verletzt. An der Fassade hinterließen die Täter:innen ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz. Wegen der möglichen politischen Motivation ermittelte der Staatsschutz. Die Schreib- oder Malrichtung eines Nazi-Symbols bietet für sich genommen keine tragfähige Entwarnung über ein Tatmotiv. [9]

Ganderkesee, 14. Oktober 2020: Brandstiftung im Don Gantero

Im ehemaligen Bahnhof von Ganderkesee im Landkreis Oldenburg brannte das migrantisch geführte Restaurant und die Cocktailbar Don Gantero. Ermittler:innen fanden ein Hakenkreuz und die Zahl 88, einen Code für den Hitlergruß. Die Polizei ging von vorsätzlicher Brandstiftung aus und richtete eine Ermittlungsgruppe ein. Nach damaligen Angaben entstand rund eine halbe Million Euro Schaden; mögliche Zusammenhänge mit anderen Bränden wurden geprüft. [8][10]

Drei Brände, keine aufgeklärte Täterschaft

Für Syke, Gnarrenburg und Ganderkesee berichteten der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und soliport im Januar 2025, dass die Ermittlungen jeweils ergebnislos eingestellt worden seien. Ein gemeinsamer Täterkreis ist öffentlich nicht nachgewiesen. Dokumentiert sind wiederkehrende Angriffsziele, rechte Zeichen an den Tatorten und eine ausbleibende strafrechtliche Aufklärung. [11]

Für die Betroffenen endet die Sache nicht mit der Einstellung eines Verfahrens. Ein zerstörter Betrieb fehlt weiter. Die Frage, wer den Brand gelegt hat und ob eine neue Tat droht, bleibt unbeantwortet. Eine Gesellschaft, die von migrantischen Unternehmer:innen Eigeninitiative erwartet, muss sich daran messen lassen, ob sie deren selbst aufgebautes Leben wirksam schützt.

Angriffe im Alltag: Straßenbahn, Moschee, Park und Wahllokal

Bremen, 31. Mai 2019: Messerangriff auf einen 16-Jährigen in der Straßenbahn

Ein 27-Jähriger verletzte einen Jugendlichen in der Linie 1 mit einem Messer. Die Anklage beschrieb vorausgegangene abwertende Äußerungen über Muslime und Ramadan. Das Landgericht verurteilte den Mann im Dezember 2019 wegen gefährlicher Körperverletzung und zusätzlich wegen Drogenhandels zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten; hinzu kam die Unterbringung in einer Entzugsklinik. Das Motiv und die behaupteten islamfeindlichen Äußerungen konnte das Gericht nicht klären. Der Fall steht damit für belegte schwere Gewalt gegen einen Jugendlichen und einen im Verfahren ungeklärten Verdacht auf antimuslimische Motivation. [12][13]

Bremen, 8. Juni 2019: Zerstörte Korane in der Rahma-Moschee

Unbekannte zerstörten während der Öffnungszeit rund 50 Koran-Ausgaben in der Rahma-Moschee in der Bahnhofsvorstadt; Teile wurden in eine Toilette gestopft. Der Staatsschutz prüfte einen religiösen oder politischen Hintergrund. Die gezielte Entwürdigung religiöser Gegenstände trifft zugleich die Menschen, für die dieser Ort Schutz und Gemeinschaft bedeutet. Ein solches Vorgehen vermittelt den Besucher:innen, dass selbst ihr Gebetsraum nicht vor feindseligem Eindringen sicher ist. [14]

Bremerhaven-Grünhöfe, 9. Juni 2024: Rassismus gegen eine deutsche Wahlhelferin

Der eingangs beschriebene Wähler bestritt einer Frau wegen ihres Kopftuchs das Recht, ihm einen Stimmzettel auszuhändigen. Nach der amtlichen Mitteilung setzte er seine Beschimpfungen fort, obwohl sie auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit hinwies. Mehrere Zeug:innen bestätigten den Vorfall. Die Stadt kündigte eine Anzeige an. Hier richtete sich Ausgrenzung unmittelbar gegen die gleichberechtigte Mitwirkung an einer demokratischen Wahl. [1]

Bremerhaven-Bürgerpark, 9. Juni 2024: Angriff auf einen angehenden Zollbeamten

Am selben Tag wurde ein 20-jähriger angehender Zollbeamter von drei Männern angegriffen. buten un binnen berichtete unter Berufung auf die Polizei über den Verdacht einer rassistisch motivierten Tat; beschrieben wurden Schläge, eine Bedrohung mit einem Messer und rassistische Beschimpfungen. Die Polizei ermittelte wegen gefährlicher Körperverletzung. Auch der Migrationsrat verurteilte den Angriff. Die berufliche Zukunft im Staatsdienst bewahrte den jungen Mann offenbar nicht davor, aufgrund seines Aussehens als unerwünscht markiert zu werden. [15][16]

Bremerhaven, Dezember 2024: Eine rassistische Messer-Drohung auf TikTok

Ein 67-Jähriger kündigte in einem Video Messerangriffe auf Menschen auf dem Weihnachtsmarkt an, die er als arabisch oder südländisch aussehend einordnete. Die Polizei nahm ihn am 22. Dezember fest. Nach einer psychiatrischen Untersuchung kam er wieder frei; die Behörden sahen keine fortbestehende Gefahr. Der Mann erklärte, er habe das Video betrunken aufgenommen und die Drohung nicht ernst gemeint. Laut Deutschlandfunk wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens ermittelt. Es handelte sich um eine öffentlich verbreitete Gewaltandrohung, nicht um einen ausgeführten Anschlag. Die rassistische Auswahl der angedrohten Opfer war ausdrücklich Teil des Videos. [17][18]

Vegesack, 18. September 2025: Kinder und Jugendliche mit einem Messer bedroht

Nach Angaben der Polizei beleidigte ein 72-Jähriger eine Gruppe von zehn Kindern und Jugendlichen im Alter von 13 bis 14 Jahren rassistisch und bedrohte sie mit einem Messer. Einsatzkräfte überwältigten ihn am Vegesacker Bahnhofsplatz. Im Rucksack fanden sie zwei Küchenmesser. Die damaligen Ermittlungen betrafen Volksverhetzung und Bedrohung. Eine alltägliche Begegnung im Kiosk wurde für Minderjährige zur rassistischen Bedrohungssituation. [19]

Findorff, 13. März 2026: Rassistische Beschimpfung und Schläge vor einem Einkaufsmarkt

Am Willy-Brandt-Platz wurde ein 24-Jähriger nach einem Streit rassistisch beleidigt, wie die Polizei unter Berufung auf seine Angaben berichtete. Als er den Vorfall mit dem Handy aufnahm, schlug ihm der 28-jährige Angreifer ins Gesicht und traf ihn mit einer Getränkedose am Kopf. Der Betroffene wurde im Krankenhaus behandelt. Die Polizei schaltete den Staatsschutz ein und ermittelte unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. [20]

Burg-Grambke, 18. Juli 2026: Rassistische Beschimpfungen vor den eigenen Kindern

In der Buslinie 90 beleidigte ein Mann nach Polizeiangaben einen 30-jährigen Vater und eine weitere Frau mehrfach rassistisch. Der Vater war mit seinen beiden Kindern unterwegs. Auch eine Tat ohne berichtete körperliche Verletzung kann den öffentlichen Raum zum Ort der Einschüchterung machen: Kinder erleben, wie ihr Vater angegriffen wird, während die Familie eine gewöhnliche Busfahrt unternimmt. [21]

Institutioneller Rassismus: Die Bedrohung endet nicht an der Bürotür

Rassistische Ausgrenzung lässt sich nicht allein über unbekannte Angreifer:innen auf der Straße erklären. Sie kann auch durch betriebliche Kategorien, Dienstanweisungen und staatliche Zwangspraxis wirksam werden. Dafür braucht es weder eine nachgewiesene Parteimitgliedschaft noch ein gemeinsames Netzwerk mit gewalttätigen Neonazis.

Brebau: Menschen nach Hautfarbe und Kopftuch erfassen

Der 2021 öffentlich gewordene Brebau-Skandal betraf diskriminierende Kriterien bei einem städtischen Wohnungsunternehmen. Der Sonderermittler bestätigte rechtswidrige Zielgruppen-Definitionen; in ausgewerteten Datensätzen fanden sich Kürzel für Schwarzsein und Kopftuch. Eine Teamleiterin hatte angeordnet, entsprechende Daten gegebenenfalls vor Interessent:innen zu verheimlichen. Eine systematische Benachteiligung bei den untersuchten tatsächlichen Vergabeentscheidungen sah der Sonderermittler dagegen nicht nachgewiesen. [22]

Die Datenschutzaufsicht stellte anschließend die rechtswidrige Verarbeitung von mehr als 9.500 Daten über Mietinteressent:innen fest, darunter Angaben zu Hautfarbe, ethnischer Herkunft und Religion. Auskunftsbegehren waren bewusst unterlaufen worden. Im März 2022 verhängte sie eine Geldbuße von rund 1,9 Millionen Euro; die Kooperation und Gegenmaßnahmen des Unternehmens wirkten sich mindernd aus. [23]

Die politische Schwere liegt in der institutionellen Verfügbarkeit solcher Kategorien: Die Wohnungssuche wird zum Anlass, Menschen nach rassistischen und religiösen Zuschreibungen zu sortieren. Das ist ein Eingriff in Gleichbehandlung und Privatsphäre an einem existenziellen Punkt des Lebens. Wer eine Wohnung sucht, darf nicht zum heimlich kategorisierten Objekt eines Unternehmens werden.

Laye-Alama Condé: Staatliche Gewalt mit tödlichem Ausgang

Laye-Alama Condé starb am 7. Januar 2005 an den Folgen einer zwangsweisen Brechmittelvergabe im Bremer Polizeigewahrsam. Der Fall steht für die tödlichen Folgen einer staatlich ermöglichten Praxis, deren Opfer bis heute Gegenstand öffentlicher Erinnerung und Aufarbeitung sind. Die Bürgerschaft hielt 2020 ausdrücklich fest, dass ein Mensch in staatlicher Obhut auf entwürdigende Weise getötet worden war. [24]

Dieser Fall erweitert den Blick auf rassistische Gewalt um die Macht staatlicher Institutionen. Die Frage nach Schutz richtet sich hier an einen Staat, dessen eigene Zwangsmaßnahmen den Tod eines Menschen herbeiführten. Eine Auseinandersetzung mit Rassismus, die bei extrem rechten Straßenmilieus endet, lässt diesen Teil der Bremer Geschichte unangetastet.

Die Diskursverschiebung: Vom Ankommen zur bestrittenen Anwesenheit

Die zeitliche Spannweite der Fälle reicht vom brennenden Lebensmittelgeschäft 1993 über Restaurantbrände und antimuslimische Angriffe bis zu aktuellen Übergriffen auf Fahrgäste. Sie belegt keine geradlinige Steigerung jedes einzelnen Gewalttyps. Sie zeigt aber, dass rassistische Ausgrenzung den Alltag über Jahrzehnte prägt und unterschiedliche Orte trifft.

Die aktuelle politische Zuspitzung richtet sich dabei über die Frage der Einreise hinaus gegen bereits gelebte Zugehörigkeit: gegen muslimische Gemeinden, gegen die Mitwirkung deutscher Staatsbürger:innen, gegen migrantisch wahrgenommene Präsenz. Wer aus einer vollen Moschee ein Argument für Rückführung macht, verhandelt das Bleiben einer religiös markierten Bevölkerungsgruppe. Das ist eine autoritäre Grenzziehung innerhalb der Gesellschaft.

Auch die amtliche Entwicklung gibt Anlass zur Sorge: Für 2025 registrierte das Land Bremen 557 politisch rechts motivierte Straftaten, nach 398 im Vorjahr. Der Anstieg wurde vor allem von Propagandadelikten, Volksverhetzung und Beleidigungen getragen. Diese Zahl ist keine Zählung ausschließlich rassistischer Gewalttaten. Sie zeigt, dass sich die rechte Bedrohungslage nicht auf die hier geschilderten körperlichen Angriffe reduzieren lässt. [5]

Sicherheit muss auch für die gelten, die zur Gefahr erklärt werden

Rassistische Gewalt beschränkt Freiheit ganz konkret: einen Betrieb zu führen, eine Wohnung zu suchen, den Bus zu nehmen, zu beten, im Park zu sitzen oder bei einer Wahl mitzuhelfen. Schon die Erwartung eines Angriffs kann Menschen dazu bringen, Wege zu meiden, sich zurückzuziehen oder ihre Sichtbarkeit einzuschränken.

Die politischen Feindbilder und die dokumentierten Taten sind keine austauschbaren Vorgänge. Zusammen betrachtet machen sie jedoch sichtbar, worum gestritten wird: ob Menschen ihre Rechte selbstverständlich wahrnehmen können oder ihre Anwesenheit fortwährend rechtfertigen sollen. Eine Politik, die migrantische Zugehörigkeit unter Vorbehalt stellt, greift diese Selbstverständlichkeit an.

Wer Sicherheit verspricht, muss sich am Schutz der Menschen messen lassen, die rassistisch bedroht werden. An der Aufklärung von Brandanschlägen. Am Ernstnehmen von Betroffenen. An diskriminierungsfreien Institutionen. Und daran, ob deutsche Staatsbürger:innen mit Migrationsgeschichte als gleichberechtigt gelten, auch wenn sie ein Kopftuch tragen.

Migrantisches Leben gehört zu Bremen und Bremerhaven. Sein Schutz ist eine Verpflichtung der demokratischen Gesellschaft. Dafür müssen weder Herkunft noch Religion noch wirtschaftliche Leistung erst eine Erlaubnis liefern.

Weiterführend auf AfD Watch Bremen

Der Beitrag ergänzt Pogromstimmung gegen Geflüchtete. Vertiefende Beiträge behandeln den Brebau-Skandal, Laye-Alama Condé, den Straßenbahnangriff von 2019 und die rassistische Weihnachtsmarkt-Drohung in Bremerhaven.

Betroffene, Angehörige und Zeug:innen finden bei soliport unabhängige Unterstützung in Bremen und Bremerhaven. [25]

Redaktion
AfD Watch Bremen

Quellen und weiterführende Recherchen

Amtliche Unterlagen, zeitgenössische Berichte und Veröffentlichungen von Beratungsstellen. Tatverdacht, gesicherter Tatablauf und dokumentierter Verfahrensstand werden im Beitrag unterschieden. Quellen geprüft am 22. September 2026; ältere Verfahrensstände sind mit ihrem Datum ausgewiesen.

3 · Bündnis Deutschland · 11.03.2025

Stellungnahme der Fraktion zur PKS 2024

Primärquelle zur politischen Verknüpfung nichtdeutscher Tatverdächtiger mit Abschiebungsforderungen; keine unabhängige Auswertung der Statistik.

7 · analyse & kritik · Carina Book · 20.10.2020

Brandanschläge auf Geschäfte in Bremen und im Umland

Dokumentiert unter anderem Bremervörde 2018, Vegesack 2019 und Syke 2020. Die Angaben zu den ersten beiden Fällen werden als Recherche dieses Mediums ausgewiesen.

9 · Osterholzer Anzeiger · 01.08.2020

Gnarrenburg: Ein Hakenkreuz hinterlassen

Brandnacht vom 22. auf den 23. Juli 2020; Restaurant im Fließtext als Hexenkeller bezeichnet. Staatsschutzermittlungen wegen möglicher politischer Motivation.

14 · taz · Lukas Scharfenberger · 12.06.2019

Angriff auf die Bremer Rahma-Moschee

Zerstörung von rund 50 Koran-Ausgaben am 8. Juni 2019; Reaktionen der Gemeinde und damalige Ermittlungen.

23 · Landesdatenschutzbeauftragte Bremen · 03.03.2022

1,9 Millionen Euro Geldbuße gegen die Brebau

Primärquelle zu rechtswidrig verarbeiteten Daten und unterlaufenen Auskunftsrechten; Kooperation und Gegenmaßnahmen wurden bußgeldmindernd berücksichtigt.