Ein realer Angriff, eine falsche Tatwaffe: Wie die AfD den Fall Magnitz politisch verwertete
Frank Magnitz wurde am 7. Januar 2019 in Bremen von hinten angegriffen und erlitt beim Sturz schwere Kopfverletzungen. Noch bevor der Tathergang geklärt war, verbreitete die AfD die Geschichte eines „Mordanschlags“ mit Kantholz und Tritten gegen den Kopf. Videoaufnahmen und ein rechtsmedizinisches Gutachten widerlegten diese Darstellung. Ein von Magnitz bestätigter interner Rundbrief belegt zugleich, wie gezielt die Partei das blutige Foto ihres damaligen Landesvorsitzenden für öffentliche Aufmerksamkeit und politische Sympathiegewinne einsetzte.
Ermittlungen eingestellt, Täter:innen nicht identifiziert
Die Staatsanwaltschaft Bremen stellte das Verfahren im August 2019 ein. Rund 200 Hinweise waren eingegangen, doch ein Tatverdächtiger konnte nicht ermittelt werden. Drei Männer waren auf den Aufnahmen zu erkennen; ihre Identität blieb ungeklärt. Damit endeten die Ermittlungen ohne Anklage und ohne strafgerichtlich festgestellte Täterschaft. Auch das konkrete Motiv wurde im Verfahren nicht aufgeklärt. Die zuständigen Behörden hatten die Tat zwar zunächst als politisch links motiviert gemeldet, wie aus einer Veröffentlichung des Bundeskriminalamtes hervorging. Die Bremer Polizei betonte jedoch, dass diese erste Bewertung die Ermittlungen nicht festgelegt habe und in alle Richtungen ermittelt worden sei. Das berichtete die taz nach der Einstellung des Verfahrens.
Fest steht der gewaltsame Angriff selbst. Magnitz war damals Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der AfD Bremen. Nachdem er den Neujahrsempfang des Weser-Kuriers verlassen hatte, folgten ihm auf dem Gelände des Theaters am Goetheplatz drei Männer. Einer von ihnen beschleunigte, griff Magnitz von hinten an und brachte ihn zu Fall. Magnitz schlug ungebremst mit dem Kopf auf den Boden, erlitt eine stark blutende Stirnverletzung und wurde zwei Tage stationär behandelt. Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführt.
Was Video und Gutachten zum Tathergang belegen
Die Überwachungsaufnahmen zeigten den Angriff vollständig. Nach Angaben der Bremer Staatsanwaltschaft sprang beziehungsweise rannte einer der drei Männer Magnitz von hinten an; anschließend flohen alle drei. Magnitz stürzte und prallte mit dem Kopf auf. Die Aufnahmen zeigten weder einen Schlag mit einem Gegenstand noch Tritte gegen den bereits am Boden liegenden Mann. Staatsanwalt Frank Passade erklärte, die Verletzungen seien nach dem ausgewerteten Bildmaterial auf den Sturz zurückzuführen. Die Ermittler bewerteten die Tat als gefährliche Körperverletzung und widersprachen ausdrücklich der Bezeichnung als Mordversuch. Die Tagesschau dokumentierte den Widerspruch der Staatsanwaltschaft zur AfD-Darstellung.
Ein rechtsmedizinisches Gutachten bestätigte diese Rekonstruktion. Festgestellt wurden eine Riss-Quetschwunde, flächige Hautabschürfungen und ein durch die Brille beim Aufprall verursachtes Monokelhämatom. Lage und Verlauf der Verletzungen entsprachen nach der Untersuchung einem ungebremsten Sturz. Hinweise auf eine Tatwaffe oder auf nachträgliche Tritte ergaben sich nicht. Der Rechtsmediziner hatte Magnitz noch am Abend des Angriffs untersucht, den Tatort besichtigt und das Videomaterial ausgewertet. Die taz fasste die rechtsmedizinischen Befunde und den Ablauf zusammen.
Vom ungeklärten Angriff zum „Mordanschlag“
In der ersten Nacht nach der Tat war die Informationslage widersprüchlich. Eine frühe Mitteilung der Polizei erwähnte auf Grundlage der zunächst vorliegenden Angaben einen unbekannten Gegenstand. Am folgenden Morgen erklärte die AfD Bremen bereits als Tatsache, Magnitz sei mit einem Kantholz bewusstlos geschlagen und anschließend am Boden gegen den Kopf getreten worden. Nachdem die Videoauswertung diese Angaben widerlegt hatte, hielt der Landesverband an einer Tatwaffe fest und nannte stattdessen eine „kantholzähnliche Waffe“, einen Baseballschläger, einen Teleskopschläger, eine Eisenstange oder ein anderes Schlagwerkzeug. Die Staatsanwaltschaft stellte dagegen klar: Die Handwerker, auf deren Angaben sich die Kantholz-Erzählung stützte, hatten den Angriff nicht gesehen.
Die Dramatisierung reichte weit über Bremen hinaus. Alice Weidel und Alexander Gauland, damals Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, bezeichneten die Tat als „feigen Mordanschlag“ und machten Politiker sowie Medien mitverantwortlich. Die Bundestagsfraktion erklärte den angeblichen Mordanschlag zur Folge einer „Hetze durch Politik und Medien“. Die extrem rechte Kampagnenplattform „Ein Prozent“ schrieb ohne Belege von einem „linken Mordanschlag“ und bezeichnete die unbekannten Täter als Antifaschisten. Zu diesem Zeitpunkt waren weder Täter noch Motiv bekannt. Correctiv rekonstruierte die falschen Tatdetails und die unbelegten Zuschreibungen.
„Mediale Betroffenheit“ als erklärte Strategie
Wie bewusst der Angriff für die politische Kommunikation genutzt wurde, geht aus einem parteiinternen Rundbrief hervor, dessen Urheberschaft Magnitz gegenüber der taz bestätigte. Darin schilderte er, dass er sich noch am Abend im Krankenhaus für die Verbreitung eines Fotos entschieden habe, das ihn mit blutverschmiertem Gesicht und offener Stirnwunde zeigte. Nach seiner eigenen Darstellung sollte das Bild „Aufmerksamkeit“ und „mediale Betroffenheit“ erzeugen. Ein Pfleger hatte die Aufnahme nach einer MRT-Untersuchung angefertigt. Der Facebook-Beitrag der AfD Bremen wurde bereits innerhalb der ersten Stunde tausendfach geteilt; das Foto verbreitete sich national und international zusammen mit der falschen Darstellung von Kantholz und Tritten.
Magnitz zog in dem Rundbrief eine positive politische Bilanz. Ohne das Foto wäre die Pressemitteilung seiner Einschätzung nach weitgehend unbeachtet geblieben. Nun habe die Partei eine bundesweite Debatte ausgelöst; in Bremen könne die Berichterstattung bei unentschlossenen, der AfD nicht grundsätzlich abgeneigten Menschen Sympathien erzeugt haben. Gegenüber der taz verteidigte Magnitz dieses Vorgehen und erklärte, der Fall habe der AfD Aufmerksamkeit verschafft, die sie sonst kaum erhalte. Die von Jean-Philipp Baeck veröffentlichte Recherche zur Medienstrategie dokumentiert damit die Instrumentalisierung nicht als Fremdzuschreibung, sondern anhand der bestätigten internen Selbstdarstellung des Betroffenen und damaligen Landesvorsitzenden.
Ein angebliches Bekennerschreiben ohne bestätigte Urheberschaft
Wenige Tage nach dem Angriff erschien auf der offenen Plattform Indymedia ein kurzer Text unter dem Namen „Antifaschistischer Frühling Bremen“. Die angebliche Gruppe war zuvor in Bremen nicht in Erscheinung getreten; auf der Plattform konnten Inhalte ungeprüft veröffentlicht werden. Der Text nannte zudem eine falsche Tatzeit und verwendete Formulierungen, die Beobachter der linken Szene als ungewöhnlich einordneten. Polizei und Bundeskriminalamt prüften das Schreiben, während rechte Internetplattformen es bereits als authentisches Bekenntnis verbreiteten.
Eine bestätigte Verbindung zwischen dem Text und den drei unbekannten Männern wurde nie hergestellt. Das Schreiben verschwand wieder von der Plattform; die Ermittlungen endeten Monate später ohne identifizierte Tatverdächtige. Die taz berichtete bereits während der Prüfung über die erheblichen Zweifel an der Authentizität. Das angebliche Bekenntnis lieferte damit keine Aufklärung, verstärkte aber die schon verbreitete Erzählung einer eindeutig zugeordneten linken Täterschaft.
Eine AfD-geprägte Mahnwache als „überparteiliches Bündnis“
Eine Woche nach dem Angriff kehrte Magnitz für eine Mahnwache unter dem Motto „Demokraten gegen Gewalt“ auf den Goetheplatz zurück. Die Veranstaltung wurde als Initiative eines „überparteilichen Aktionsbündnisses“ präsentiert. Rund 30 Personen nahmen teil. Angemeldet hatte die Versammlung die Rechtsanwältin Kathrin Baake, die ihre AfD-Mitgliedschaft gegenüber der taz bestätigte. Zur Teilnahme aufgerufen hatten ausschließlich AfD-Kreisverbände. Von den eingeladenen Mitgliedern der Bremischen Bürgerschaft erschien nur der damalige AfD-Abgeordnete Alexander Tassis.
In Sichtweite demonstrierten nach Polizeiangaben etwa 550 Menschen unter dem Motto „Gegen Lügen und rechte Hetze“. Die taz-Recherche zur Mahnwache zeigte die Differenz zwischen überparteilicher Selbstdarstellung und tatsächlicher parteipolitischer Zusammensetzung. Damit setzte sich die Kommunikationsstrategie im öffentlichen Raum fort: Die AfD stellte sich als überparteiliche Stimme gegen politische Gewalt dar, während ihre eigenen Strukturen die Veranstaltung trugen und die widerlegte Erzählung vom Mordanschlag weiterhin den politischen Rahmen bestimmte.
Gewalt verurteilen, politische Verwertung benennen
Der Fall Magnitz verbindet zwei dokumentierte Vorgänge. Ein Bundestagsabgeordneter wurde unvermittelt angegriffen, schwer am Kopf verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Die Tat war gefährliche Körperverletzung und blieb trotz umfangreicher Ermittlungen unaufgeklärt. Gleichzeitig machte die AfD aus unbekannten Tätern umgehend linke Täter, aus dem Angriff einen Mordanschlag und aus einer sturzbedingten Verletzung den Beleg für Schläge mit einer Tatwaffe und Tritte gegen den Kopf.
Die Partei verbreitete diese falschen Details auch nach dem Widerspruch der Ermittlungsbehörden weiter. Magnitz bestätigte zudem schriftlich, dass das drastische Verletzungsfoto gezielt Aufmerksamkeit, emotionale Wirkung und politische Sympathien erzeugen sollte. Der Angriff war real. Das Kantholz, die Tritte und der behauptete Mordversuch waren es nicht. Gerade diese Verbindung aus tatsächlicher Gewalt, unbelegter Täterzuschreibung, falschen Tatdetails und kalkulierter Bildwirkung machte den Fall zu einem frühen Beispiel für die Opferkommunikation der AfD.
Redaktion
AfD Watch Bremen
