Kommunalpolitik in Bremerhaven

AfD in der Stadtverordnetenversammlung

Mandate gewonnen, Fraktionen zerlegt: Die AfD im Bremerhavener Stadtparlament

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Die parlamentarische Entwicklung einordnen

Die Bremerhavener AfD hat seit 2015 mehrfach Mandate gewonnen und ihre parlamentarischen Strukturen anschließend durch Austritte und Parteiwechsel wieder verloren. Seit Februar 2024 besitzt sie keine Fraktion mehr. Die damalige Zweiergruppe von Thomas Jürgewitz und Wolfgang Koch erlosch im Juni 2026. Nur wenige Tage später entstand jedoch ein neuer Zusammenschluss unter dem amtlichen Namen „AfD Bremerhaven Gruppe“. Ihm gehören Sven Lichtenfeld und Claudia Baltrusch an. Beide waren 2023 für Bürger in Wut gewählt worden. Aktuell ist nur bei Lichtenfeld eine AfD-Mitgliedschaft belegt.

Die parlamentarische Geschichte der AfD in Bremerhaven ist deshalb keine lineare Geschichte ihres Verschwindens. Sie handelt von Wahlerfolgen, zerfallenen Fraktionen, Parteiwechseln und rechtlich zulässigen Zusammenschlüssen, durch die sich Wahlherkunft, Parteimitgliedschaft und parlamentarischer Name immer weiter voneinander entfernt haben.

2026: Alte und neue AfD-Gruppe

2026: Die alte AfD-Gruppe zerfällt

Nach einer amtlichen Vorlage vom 16. Juni 2026 schlossen sich Thomas Jürgewitz und Wolfgang Koch am 11. Juni der damaligen Fraktion Bündnis Deutschland an. Zugleich erlosch der Status ihrer bisherigen „AfD-Gruppe“. Radio Bremen berichtete am 12. Juni 2026 über die Parteiaustritte. Jürgewitz und Koch begründeten sie mit fehlender innerparteilicher Demokratie und mangelnder Toleranz gegenüber abweichenden Positionen. Sie erklärten außerdem, auf einem Kreisparteitag sei es zu Gewalt gegen einzelne Mitglieder gekommen und die Bremer AfD bewege sich in einem „rechtsradikalen Umfeld“.

Die damalige Fraktion Bündnis Deutschland nahm beide auf. Seit August 2026 tritt der Bremer Landesverband dieser Partei wieder unter dem Namen Bürger in Wut auf.

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Mitte Juni 2026: Eine neue Gruppe mit AfD im Namen

Das Ende der alten Gruppe bedeutete nicht das dauerhafte Verschwinden einer parlamentarischen Struktur mit AfD im Namen. Mitte Juni schlossen sich Sven Lichtenfeld und Claudia Baltrusch zur „AfD Bremerhaven Gruppe“ zusammen.

Das amtliche Ratsinformationssystem führt Lichtenfeld als Gruppensprecher seit dem 11. Juni und Baltrusch als stellvertretende Gruppensprecherin seit dem 15. Juni. Die Vorlage vom 16. Juni dokumentiert den Zusammenschluss und einen am 13. Juni gestellten Antrag auf Neubildung der Ausschüsse.

Am 18. Juni nahm die Stadtverordnetenversammlung den Antrag zur Kenntnis und beschloss die veränderte Ausschussbesetzung. Das Beschlussprotokoll weist die „AfD Bremerhaven Gruppe“ mit einem zusätzlichen Sitz in den Ausschüssen aus. Der Gruppenstatus ist damit amtlich dokumentiert. Eine gesonderte Abstimmung über die Anerkennung des Zusammenschlusses ist in den veröffentlichten Unterlagen nicht ausgewiesen.

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Gruppenmitgliedschaft ist keine Parteimitgliedschaft

Lichtenfeld ist nachweislich Mitglied der AfD. Bei Baltrusch belegt das Ratsinformationssystem lediglich ihre Mitgliedschaft und stellvertretende Sprecherfunktion in der parlamentarischen Gruppe. Noch im Dezember 2025 wurde sie von taz und Radio Bremen als parteilos bezeichnet. Eine spätere Aufnahme in die AfD ist öffentlich nicht dokumentiert. Der amtliche Gruppenname ist deshalb kein Beleg dafür, dass beide Gruppenmitglieder zugleich der Partei angehören.

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Gruppenrechte, Finanzierung und Wahlherkunft

Was der Gruppenstatus verändert

Nach Paragraf 5 Absatz 3 der geltenden Geschäftsordnung können sich Stadtverordnete unterhalb der erforderlichen Fraktionsstärke als Gruppe zusammenschließen. Lichtenfeld und Baltrusch waren 2023 beide von Bürger in Wut als Wahlbewerber:innen aufgestellt worden. Diese gemeinsame Wahlherkunft ist nach Paragraf 5 für den Status eines Zusammenschlusses rechtlich relevant. Der organisatorische Gewinn liegt vor allem in den Ausschuss- und Beteiligungsrechten. Lichtenfeld nimmt als Gruppensprecher an interfraktionellen Besprechungen teil. Die Gruppe verfügt pro Tagesordnungspunkt grundsätzlich über zehn Minuten Redezeit und kann sie auf zwei Beiträge verteilen. Zwei unabhängige Einzelstadtverordnete hätten rechnerisch ebenfalls jeweils fünf Minuten. Entscheidender ist die Ausschussarbeit: Eine Gruppe, die über das d’Hondt-Verfahren keinen regulären Sitz erhält, bekommt nach Paragraf 41 der Geschäftsordnung in jedem Ausschuss einen zusätzlichen Sitz. Einzelstadtverordnete können dagegen nur in bis zu vier Ausschüssen beratend mitarbeiten.

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1.434,06 Euro monatlich allein für die parlamentarische Arbeit

Der „AfD Bremerhaven Gruppe“ steht kein Fraktionsgrundbetrag zu. Nach Paragraf 13 des Entschädigungsortsgesetzes ergeben sich für Juni 2026 gesetzliche Gruppenbeiträge von zusammen 1.385,98 Euro. Seit dem 1. Juli 2026 stehen der Zweiergruppe zusammen 1.434,06 Euro monatlich zu. Es handelt sich um gesetzliche Beiträge an die parlamentarische Gruppe. Nach den Paragrafen 14 und 19 des Entschädigungsortsgesetzes dürfen sie ausschließlich für parlamentarische Aufgaben verwendet werden. Eine Verwendung für Parteiaufgaben ist unzulässig.

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Zwei BIW-Mandate unter einem AfD-Gruppennamen

Das amtliche Ergebnis der Stadtverordnetenwahl 2023 weist beide Gruppenmitglieder als BIW-Kandidat:innen aus. Lichtenfeld erhielt auf Listenplatz vier 1.328 Personenstimmen und sein Mandat durch Personenwahl. Baltrusch kandidierte auf Listenplatz neun, erhielt 129 Personenstimmen und zog über die Listenwahl ein. Nach Paragraf 25 der Bremerhavener Stadtverfassung üben beide freie Mandate aus. Partei- und Gruppenwechsel führen deshalb nicht zum Mandatsverlust. Der Zusammenschluss ist weder als rechtswidrige Übertragung noch als Manipulation des Wahlergebnisses darzustellen. Politisch bleibt seine Wirkung erklärungsbedürftig. Unter dem AfD-Gruppennamen bestehen nun Ausschuss-, Organisations- und Finanzierungsrechte, obwohl keines der beiden Mandate aus dem AfD-Wahlergebnis von 2023 stammt und nur bei Lichtenfeld eine AfD-Mitgliedschaft belegt ist.

Zugleich haben alle drei 2023 über den Wahlvorschlag der AfD gewählten Stadtverordneten – Thomas Jürgewitz, Wolfgang Koch und Kevin Schäfer – die Partei inzwischen verlassen. Die AfD hat keine Mandate rechtlich zurückerhalten. Sie ist aber durch Lichtenfelds Parteizugehörigkeit und einen neuen parlamentarischen Zusammenschluss unter ihrem Namen wieder sichtbar und organisatorisch verankert.

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Wahlperspektive 2027

Der nächste Anlauf für 2027

Im August 2026 stellte die AfD in Bremerhaven ihre Kandidat:innen für die Bürgerschaftswahl 2027 auf. Dabei handelte es sich um die Liste für das Landesparlament, noch nicht um den Wahlvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung. Für die Kommunalwahl wird entscheidend sein, ob die AfD erneut eigene Mandate gewinnt. Ihre derzeitige parlamentarische Gruppenstruktur beruht nicht auf ihrem Kommunalwahlergebnis von 2023, sondern auf dem späteren Zusammenschluss zweier damals für Bürger in Wut gewählter Stadtverordneter.

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2025: Die gescheiterte Zweckfraktion

2025: Die gescheiterte Zweckfraktion „AfD plus“

Nach einer amtlichen Vorlage schlossen sich Sven Lichtenfeld, Kevin Schäfer und Claudia Baltrusch mit Datum vom 1. November 2025 zur Fraktion „Alternative für Deutschland plus Schäfer und Baltrusch“ zusammen. Die schriftliche Mitteilung ging am 3. November beim Stadtverordnetenvorsteher ein. Nur Lichtenfeld war zu diesem Zeitpunkt AfD-Mitglied. Schäfer und Baltrusch wurden in der damaligen Berichterstattung als parteilos bezeichnet. Lichtenfeld und Baltrusch waren 2023 für Bürger in Wut aufgestellt worden, Schäfer dagegen für die AfD.

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Der Vorstand verlangte eine Abstimmung

Der Vorstand der Stadtverordnetenversammlung hielt nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung eine Zustimmung der Versammlung für erforderlich. Diese Rechtsauffassung ist in der amtlichen Vorlage dokumentiert. Eine weitergehende Begründung für die Anwendung der Vorschrift enthält das Dokument nicht. Lichtenfeld und Baltrusch kandidierten beide für Bürger in Wut. Die gemischte Zusammensetzung aus zwei früheren BIW-Kandidat:innen und einem AfD-Kandidaten bleibt für die rechtliche Prüfung des Zusammenschlusses dennoch relevant.

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Fraktionsrechte als erklärtes Ziel

Lichtenfeld bezeichnete den geplanten Zusammenschluss gegenüber der taz ausdrücklich als „Zweckbündnis“. Der Fraktionsstatus hätte den Beteiligten institutionelle Vorteile verschafft. Eine Fraktion verfügte über 15 Minuten Redezeit pro Tagesordnungspunkt, während eine Gruppe zehn und ein Einzelmandat fünf Minuten beanspruchen konnte. Nach dem damals geltenden Entschädigungsrecht hätte die Dreierfraktion gesetzliche Beiträge von insgesamt 5.499,18 Euro monatlich erhalten. Diese Mittel wären keine persönlichen Einkünfte gewesen, sondern zweckgebundene Beiträge für die parlamentarische Fraktionsarbeit.

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Die Versammlung verweigert die Zustimmung

Am 4. Dezember 2025 verweigerten die übrigen Fraktionen ihre Zustimmung. Damit scheiterte der Versuch, den privilegierten Status einer Fraktion zu erlangen. Die Entscheidung entzog keinem der Beteiligten das Mandat und beschränkte weder das individuelle Stimmrecht noch die Möglichkeit, Anträge und Anfragen einzureichen.

Bemerkenswert war der dabei offen ausgetragene Konflikt innerhalb des AfD-Umfeldes. Thomas Jürgewitz, zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender der bestehenden AfD-Gruppe, distanzierte sich von dem geplanten Zusammenschluss. Die Konstruktion habe aus seiner Sicht wenig mit der Partei zu tun. In der Stadtverordnetenversammlung standen sich damit zwei konkurrierende Bezugspunkte gegenüber: die offizielle AfD-Gruppe aus Jürgewitz und Koch sowie das um Lichtenfeld gebildete Zweckbündnis, das ebenfalls den AfD-Namen beanspruchte. Der Streit drehte sich nicht nur um politische Zugehörigkeit, sondern auch um die Verfügung über den Parteinamen und die institutionellen Ressourcen einer Fraktion. Die Episode machte sichtbar, wie weit sich Parteimitgliedschaft, Wahlliste und parlamentarische Organisationsform bereits voneinander entfernt hatten.

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2015–2024: Mandate, Wechsel und Fraktionsbrüche

Seit 2024: Sven Lichtenfeld kehrt zur AfD zurück

Kaum eine Personalie verdeutlicht die Verschiebungen im Bremerhavener Parteienspektrum so stark wie Sven Lichtenfeld. Er kam aus der SPD, trat 2016 der AfD bei, rückte 2020 über deren Kommunalwahlliste in die Stadtverordnetenversammlung nach und wechselte 2021 zu den Bürgern in Wut. Bei der Wahl 2023 wurde Lichtenfeld über die BIW sowohl in die Bremische Bürgerschaft als auch in die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung gewählt. Nach der Wahl schlossen ihn die Bürger in Wut aus. Zuvor war bekannt geworden, dass sein Wahlkampf Unterstützung aus dem rechtsextremen Milieu erhalten haben soll. Der damalige BIW-Vorsitzende Jan Timke erklärte, Lichtenfeld habe entsprechende Kontakte eingeräumt und eine „rote Linie“ überschritten. Lichtenfeld bestritt die Vorwürfe.

Am 12. Dezember 2024 trat er wieder in die AfD ein. Damit war die Partei erneut in der Bremischen Bürgerschaft vertreten, obwohl sie selbst 2023 nicht zur Landtagswahl zugelassen worden war. Radio Bremen fasste Lichtenfelds Weg als Bewegung „von SPD zu AfD zu Bürgern in Wut“ und zurück zur AfD zusammen. In der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung blieb Lichtenfeld nach seinem Parteieintritt zunächst Einzelstadtverordneter. Das Ratsinformationssystem dokumentiert seine parlamentarische Laufbahn. Kommunalpolitische Anfragen wurden 2025 zugleich ausdrücklich dem „AfD-Einzelstadtverordneten Sven Lichtenfeld“ beziehungsweise „AfD Bremerhaven“ zugerechnet. Dieser Einzelstatus beschreibt die Situation 2024/2025. Seit Juni 2026 gehört Lichtenfeld der oben dargestellten „AfD Bremerhaven Gruppe“ an. Gewählt wurde er 2023 nicht über die AfD, sondern über die BIW-Liste.

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2024: Kevin Schäfer bringt die Fraktion zu Fall

Am 12. Februar 2024 verließ Kevin Schäfer die AfD-Fraktion. Radio Bremen berichtete damals, Schäfer sei stellvertretender Landesvorsitzender gewesen und wolle sein Mandat als Einzelstadtverordneter behalten. Der damalige Landesvorsitzende Sergej Minich erklärte zunächst, ein Parteiaustritt sei nicht geplant. Spätere Berichte hielten fest, dass Schäfer schließlich auch die AfD verlassen hatte. Mit seinem Austritt sank die Zahl der AfD-Fraktionsmitglieder von drei auf zwei. Jürgewitz und Koch konnten fortan nur noch als Gruppe auftreten. Die AfD verlor damit weniger als ein Jahr nach der Kommunalwahl erneut ihren Fraktionsstatus.

Dieser Verlust hatte konkrete Folgen. Nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung müssen sich mindestens drei Stadtverordnete zu einer Fraktion zusammenschließen. Mit dem Fraktionsstatus sind zusätzliche Gelder, längere Redezeiten und weitergehende Mitwirkungsrechte verbunden. Eine aus zwei Mitgliedern bestehende Gruppe verfügt über deutlich weniger parlamentarische Möglichkeiten. Schäfer blieb politisch aktiv. Gemeinsam mit ehemaligen Mitgliedern der Bürger in Wut beziehungsweise von Bündnis Deutschland beteiligte er sich später an der Fraktion „Wir für Bremerhaven“. Auch dieser Zusammenschluss zerfiel im September 2025. Schäfer kehrte anschließend in den Status eines Einzelstadtverordneten zurück und beteiligte sich am gescheiterten Versuch, gemeinsam mit Lichtenfeld und Baltrusch eine neue AfD-Fraktion zu gründen.

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2023: Kommunal zugelassen, aus dem Landesparlament ausgeschlossen

Vor der Wahl 2023 erreichte der innerparteiliche Konflikt im Bremer AfD-Landesverband eine neue Eskalationsstufe. Zwei miteinander konkurrierende Vorstände reichten unterschiedliche Wahlvorschläge ein. Der Landeswahlausschuss ließ die AfD deshalb weder im Wahlbereich Bremen noch im Wahlbereich Bremerhaven zur Bürgerschaftswahl zu. Beschwerden gegen diese Entscheidung blieben später auch vor dem Staatsgerichtshof erfolglos. Für die parlamentarische Entwicklung in Bremerhaven ist jedoch eine häufig übersehene Unterscheidung entscheidend: Der Ausschluss betraf die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft, also zum Landesparlament. Zur Wahl der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung wurde die AfD dagegen zugelassen. Der Stadtwahlausschuss bestätigte ausdrücklich eine Kommunalwahlliste mit neun AfD-Kandidat:innen.

Der starke Wahlerfolg der Bürger in Wut bei der Kommunalwahl kann deshalb nicht allein damit erklärt werden, dass die AfD nicht auf dem Stimmzettel gestanden habe. Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung war sie wählbar. Dennoch verlor sie gegenüber 2019 erheblich. Nach dem amtlichen Endergebnis sank ihr Stimmenanteil von 8,67 auf 5,9 Prozent. Ihre Stimmenzahl fiel von 17.804 auf 9.770, ihre Mandatszahl von vier auf drei. Gewählt wurden Thomas Jürgewitz, Kevin Schäfer und Wolfgang Koch. Jürgewitz erhielt sein Mandat über die Personenwahl, Schäfer und Koch über die Liste. Die Bürger in Wut erreichten gleichzeitig 19,6 Prozent und neun Sitze. Das rechte Stimmenpotenzial verschob sich damit deutlich zugunsten der BIW. Die Wählervereinigung ging 2023 zunächst in Bündnis Deutschland auf; seit August 2026 tritt die Bremer Organisation wieder unter dem Namen Bürger in Wut auf.
Die Nichtzulassung der AfD zur parallel stattfindenden Bürgerschaftswahl dürfte ihren Wahlkampf und ihre öffentliche Wahrnehmung zusätzlich belastet haben. Für die verbreitete Annahme, dass der gesamte BIW-Zuwachs aus früheren AfD-Stimmen bestand, gibt es jedoch keine belastbare Datengrundlage. Schließt die Aussage aber auch nicht aus.

Mit genau drei gewählten Mitgliedern erreichte die AfD 2023 zunächst erneut die Mindeststärke einer Fraktion. Dieser Status hielt nur bis zu Schäfers Austritt im Februar 2024.

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2020 und 2021: Zerfall und Wiedergründung durch Nachrücken

Ende September 2020 verließen Natalia Bodenhagen und Pascal Hiller die AfD und deren Stadtverordnetenfraktion. Als Grund wurden Auseinandersetzungen innerhalb des Landes- und Kreisverbandes genannt. Eine ausführliche politische Begründung oder erkennbare inhaltliche Distanzierung von der AfD legten beide öffentlich nicht vor. Mit dem Verlust der Mitglieder zerbrach die 2019 gegründete Fraktion. Bodenhagen behielt ihr Mandat zunächst und wechselte im Oktober 2020 zur CDU. Die taz berichtete später über Chatprotokolle, in denen Bodenhagen unter anderem rassistische Sprache, Beiträge aus dem extrem rechten Blog „PI-News“ und verschwörungsideologische Erzählungen verbreitet haben soll. Eine nachvollziehbare Abkehr von diesen Positionen war nach Darstellung der Zeitung nicht erkennbar. Dennoch nahmen CDU-Kreisverband und CDU-Fraktion Bodenhagen auf.

Pascal Hiller legte sein Mandat nieder. Für ihn rückte am 6. Oktober 2020 Sven Lichtenfeld in die Stadtverordnetenversammlung nach. Lichtenfeld hatte 2019 auf Platz fünf der AfD-Liste kandidiert. Er trug jedoch nicht zu einer dauerhaften Wiederherstellung der alten Fraktion bei und wechselte 2021 zu den Bürgern in Wut. Als Bodenhagen 2021 schließlich aus der Stadtverordnetenversammlung ausschied, fiel ihr Mandat nicht an die CDU. Kommunalwahlmandate werden den gewählten Personen beziehungsweise der ursprünglichen Wahlliste zugeordnet. Für die AfD rückte deshalb Jens Kupke nach. Die Stadt Bremerhaven führt Kupke für den Zeitraum 2021 bis 2023 als AfD-Stadtverordneten. Gemeinsam mit Jürgewitz und Koch erreichte die AfD erneut die erforderliche Zahl von drei Mitgliedern und gewann ihren Fraktionsstatus zurück. Innerhalb einer Wahlperiode war die Partei damit von vier auf zwei Mitglieder geschrumpft und anschließend durch ein Nachrückmandat wieder zur Fraktion geworden. Entscheidend war kein neuer Wahlerfolg, sondern die rechtliche Zuordnung des frei gewordenen Mandats zur AfD-Wahlliste von 2019.

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2019: Der parlamentarische Höhepunkt

Bei der Wahl am 26. Mai 2019 steigerte die AfD ihr Ergebnis deutlich. Sie erhielt 17.804 Stimmen beziehungsweise 8,67 Prozent und vier Mandate. Gewählt wurden Thomas Jürgewitz, Natalia Bodenhagen, Pascal Hiller und Wolfgang Koch. Damit erreichte die Partei erstmals Fraktionsstärke. Der Stimmenzuwachs fiel besonders in Teilen von Lehe und Leherheide sichtbar aus. Die taz beschrieb das damalige Gesamtergebnis als deutlichen Rechtsruck in Bremerhaven: AfD und Bürger in Wut kamen zusammen auf mehr als 16 Prozent. Die NPD verlor zwar ihr letztes Mandat, doch ihr parlamentarisches Verschwinden bedeutete keinen Rückgang rechter Politik. Die Kräfteverhältnisse verschoben sich zugunsten von AfD und BIW.

Mit dem Fraktionsstatus erhielt die AfD mehr Redezeit, stärkere Mitwirkungsrechte in Ausschüssen und erheblich höhere finanzielle Zuwendungen. Fraktionsstatus bedeutet in Bremerhaven deshalb weit mehr als eine Bezeichnung. Er entscheidet über Personal, parlamentarische Infrastruktur und die Möglichkeiten, politische Debatten zu beeinflussen. Der Wahlerfolg von 2019 blieb der parlamentarische Höhepunkt der Bremerhavener AfD. Schon im folgenden Jahr begann die Fraktion auseinanderzubrechen.

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2015: Der erste Einzug mit zwei Mandaten

Bei der Bremerhavener Kommunalwahl vom 10. Mai 2015 zog die AfD erstmals in die Stadtverordnetenversammlung ein. Sie erhielt nach dem amtlichen Wahlergebnis 7.603 Stimmen, 4,69 Prozent und zwei der insgesamt 48 Sitze. Die meisten persönlichen Stimmen auf der AfD-Liste entfielen auf Thomas Jürgewitz und Joachim Barthel. Damit begann die parlamentarische Geschichte der Bremerhavener AfD nicht mit einem, sondern mit zwei Stadtverordneten. Für eine Fraktion reichte das nicht. Nach der Bremerhavener Geschäftsordnung müssen sich mindestens drei Stadtverordnete zusammenschließen. Unterhalb dieser Schwelle bleibt lediglich die Anerkennung als Gruppe.

Die AfD war 2015 zudem nur ein Teil eines bereits etablierten rechten parlamentarischen Spektrums. Die Bürger in Wut erhielten drei Sitze, die NPD einen. Gemeinsam kamen AfD, BIW und NPD auf sechs Mandate. Die AfD übernahm also keinen zuvor unbesetzten politischen Raum. Sie trat in Konkurrenz zu rechten Strukturen, die in Bremerhaven bereits vor ihrer Gründung Wahlerfolge erzielt hatten.

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Parlamentarische Bilanz

Die parlamentarische Bilanz: Instabilität und Neuorganisation

Von 2015 bis 2026 hat die AfD in Bremerhaven drei Kommunalwahlen bestritten. Sie begann mit zwei Sitzen, erreichte 2019 vier Mandate und ihren bisherigen parlamentarischen Höhepunkt. Im Jahr 2023 fiel sie auf drei Sitze zurück. Nach dem Austritt Kevin Schäfers verlor sie 2024 den Fraktionsstatus. Im Juni 2026 erlosch auch die aus Thomas Jürgewitz und Wolfgang Koch bestehende Gruppe.

Damit endete die parlamentarische AfD-Organisation jedoch nicht. Nur wenige Tage später entstand die „AfD Bremerhaven Gruppe“ aus Sven Lichtenfeld und Claudia Baltrusch.

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Die drei 2023 gewählten AfD-Stadtverordneten haben die Partei verlassen

Die drei 2023 über den AfD-Wahlvorschlag gewählten Stadtverordneten Jürgewitz, Koch und Schäfer gehören der Partei inzwischen nicht mehr an. Die heutige Gruppe besteht aus zwei Personen, die bei derselben Wahl für Bürger in Wut kandidiert hatten. Nur bei Lichtenfeld ist eine aktuelle AfD-Mitgliedschaft belegt. Die AfD verlor damit sämtliche Personen, die 2023 über ihren eigenen Wahlvorschlag in die Stadtverordnetenversammlung einzogen. Gleichzeitig gewann sie über einen späteren Parteieintritt und einen neuen Zusammenschluss parlamentarische Sichtbarkeit unter ihrem Namen zurück.

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Rechtlich zulässig, politisch erklärungsbedürftig

Diese Entwicklung ist eine Folge freier Mandate. Parteien besitzen die gewählten Sitze nicht und können sie nach einem Austritt nicht zurückfordern. Ebenso dürfen sich Stadtverordnete innerhalb der Geschäftsordnung zu neuen Gruppen zusammenschließen. Kritische Berichterstattung muss deshalb zwei Aussagen gleichzeitig festhalten: Der Zusammenschluss ist rechtlich zulässig. Der Gruppenname darf aber nicht den Eindruck erwecken, die heutige Struktur entspreche dem AfD-Wahlergebnis von 2023 oder beide Mitglieder gehörten nachweislich der Partei an.

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Parlamentarische Ressourcen ohne eigenes AfD-Wahlergebnis

Die neue Gruppe erhält Ausschussrechte, organisatorische Beteiligungsmöglichkeiten und gesetzliche öffentliche Beiträge. Diese institutionelle Stellung beruht auf zwei ursprünglich für Bürger in Wut erworbenen Mandaten. Der AfD-Name verändert deren Wahlherkunft nicht. Die organisatorische Instabilität darf zugleich nicht mit politischer Wirkungslosigkeit verwechselt werden. Eine Gruppe kann Anträge und Anfragen einbringen, in allen Ausschüssen vertreten sein und politische Deutungen in die kommunale Öffentlichkeit tragen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt anhand der Programmatik und zahlreicher Äußerungen führender Funktionär:innen zu dem Ergebnis, dass national-völkische, rassistische und rechtsextreme Positionen feste Bestandteile der AfD sind. Die neue Gruppenbildung verschafft der Partei keine rechtliche Verfügungsgewalt über die beiden Mandate. Sie verleiht ihrem Namen und ihrer Politik im Bremerhavener Parlament aber erneut organisatorische Präsenz.

Redaktion
AfD Watch Bremen

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Personendossiers zur parlamentarischen Entwicklung