Antifaschismus im Visier: Wutbürger wollen keine Kritik an der AfD

Recherche und Analyse

Fördermittel streichen, Räume entziehen, Beamt:innen mit Disziplinarverfahren unter Druck setzen: Bürger in Wut und ihre unter dem Namen Bündnis Deutschland auftretende Vorgängerfraktion haben wiederholt die Grundlagen kritischen Engagements angegriffen. Die neue Anfrage zu den Protesten gegen den AfD-Parteitag in Erfurt setzt diese Politik fort. Bei einzelnen Vorstößen tragen CDU und FDP den Druck mit. Für die AfD entsteht ein handfester Vorteil: Wer ihr öffentlich widerspricht, soll um die Voraussetzungen seiner Arbeit kämpfen.

Geschlossene Schranke vor einem begrünten Weg; daran ein Warnschild vor einem freilaufenden Hund.
Symbolbild: Eine geschlossene Schranke steht für den politischen Zugriff auf Räume und Handlungsmöglichkeiten kritischen Engagements. Bild: AfD Watch Bremen.

Wer organisiert Protest? Wer stellt Räume, wer bezahlt die Anreise, wer arbeitet im Landesdienst? Die Kleine Anfrage von Jan Timke und Bürger in Wut vom 16. September 2026 richtet 16 Fragen auf die Mobilisierung gegen den AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli in Erfurt. Abgefragt werden Landesbedienstete und mögliche dienstrechtliche Konsequenzen, Bremer Unterstützungsstrukturen, das Alte Sportamt, Verfassungsschutzbeobachtung und Förderbeziehungen einschließlich „Demokratie leben!“. Die Reichweite ist erheblich: Die Fraktion will die personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen des Protests erfassen.

Die Anfrage verlangt an mehreren Stellen eine Unterscheidung zwischen einzelnen Handlungen, beteiligten Organisationen und dem Gesamtbündnis. Sie hält ausdrücklich fest, dass frühere Vorgänge im Alten Sportamt die Rechtswidrigkeit der Veranstaltungen von 2026 ebenso wenig belegen wie polizeiliche Gesamtzahlen eine pauschale Zurechnung zum Bündnis „Widersetzen“ erlauben. Diese eigenen Einschränkungen sind entscheidend. Politisch steht der Fragenkatalog zugleich in einer Reihe konkreter Forderungen nach Förderentzug, Raumentzug und beruflichen Sanktionen. An dieser Vorgeschichte muss sich sein Kontrollanspruch messen lassen.

Andere Parteischilder, Angriffe im Interesse der AfD

BIW und die zuvor als Bündnis Deutschland (BD) auftretende Fraktion nehmen wiederholt AfD-kritisches Engagement ins Visier: die Mobilisierung gegen den Parteitag, antifaschistische Aktionstage des AStA und die Beitragsgrundlage studentischer Selbstorganisation. Beim letztgenannten Vorstoß stimmte der AfD-Abgeordnete Sven Lichtenfeld mit. Der Druck trifft Menschen und Organisationen, die der AfD öffentlich widersprechen. Ihre Ressourcen und Handlungsmöglichkeiten sollen schrumpfen.

Die personelle Nähe ist dokumentiert. Piet Leidreiter, Sven Schellenberg und Ulf Nummensen traten 2023 nach ihrer AfD-Zeit für BIW an. Auch Lichtenfeld wechselte aus der AfD zu BIW, bevor ihn die neue Fraktion 2023 ausschloss. Die taz dokumentierte diese Wechsel und Brüche. Hinzu kommt der frühere AfD-Politiker Gerald Höns, den das Ortsamt West für BD im Waller Fachausschuss Bau, Umwelt und Verkehr führt.

Die politische Nähe zeigt sich hier praktisch: Ehemalige AfD-Funktionär:innen betreiben unter anderen Parteischildern Angriffe auf dieselben kritischen Milieus. Beim Vorstoß gegen die Studierendenschaft zeigt sich diese Nähe im gemeinsamen Abstimmungsverhalten. Die Wirkung reicht über die Konkurrenz der rechten Parteien hinaus: Geschwächt werden soll die organisierte Gegenwehr.

Friedlicher Protest unter Generalverdacht

Die Thüringer Polizei zog am 5. Juli 2026 eine positive Einsatzbilanz: In der Spitze hätten bis zu 31.000 Menschen an den Versammlungen teilgenommen; das Wochenende sei überwiegend friedlich verlaufen. Bis Sonntagmittag meldete sie zugleich 65 Straftaten, 13 Ordnungswidrigkeiten und elf leicht verletzte Polizeibeamt:innen. Sie berichtete über einen Durchbruchversuch und Angriffe auf Medienschaffende. Diese vorläufige Bilanz erfasst unterschiedliche Vorgänge im gesamten Einsatzgeschehen. Strafrechtliche Verantwortung betrifft die jeweiligen Taten und die daran beteiligten Personen.

Die Bremer Unterstützung war öffentlich: Die VVN-BdA kündigte am 3. Juni finanzielle Hilfe für die von Studis gegen Rechts organisierte Busanreise an. Veranstaltungen und Spenden sollten die Fahrt bezahlbar machen. Solche Strukturen ermöglichen Beteiligung auch Menschen mit wenig Geld. Wer diesen Zugang unter Extremismusverdacht stellt, erhöht den Druck auf die Organisator:innen und ihre Unterstützer:innen. Die in der Anfrage verknüpften Fragen nach Fördermitteln, Dienstverhältnissen und Räumen reichen damit unmittelbar in die Handlungsfähigkeit der Protestbewegung hinein.

Höns: Kulturprojekt verdächtigt, vor Gericht gescheitert

Gerald Höns wollte als AfD-Politiker den Bunkerverkauf an den Kulturverein Zuckerwerk verhindern und rückte diesen in die Nähe von Straftäter:innen und Brandstifter:innen. Nach einer Abmahnung wiederholte er seine Äußerungen, statt sie klarzustellen. Das Landgericht Bremen untersagte ihm 2019 diese Darstellung. Der Politiker, der vor angeblicher Kriminalität warnte, wurde damit selbst wegen einer rechtswidrigen öffentlichen Verdächtigung in die Schranken gewiesen. Die Zuschreibung sollte einem Kulturprojekt den Zugang zu Räumen erschweren.

Höns selbst pflegte laut einer Recherche Andrea Röpkes von 2016 Kontakte zu Rockergruppen. Dokumentiert wurden ein Treffen von 27 Motorradgruppen in seinem Bunker und ein früheres Vermietungsangebot an die Hells Angels, das Sicherheitsbehörden dem Bericht zufolge verhindert hatten. Der Widerspruch liegt im Umgang mit diesen Kontakten: Höns bot Rockergruppen Räume und begegnete einem linken Kulturprojekt zugleich mit einer Verdächtigung, deren weitere Verbreitung das Gericht untersagte.

Zweite Chancen für die eigenen Leute

2013 nahm BIW Martin Korol auf, nachdem antiziganistische und sexistische Äußerungen zu seinem Ausschluss aus SPD und Fraktion geführt hatten. Timke hatte ihn gezielt angesprochen. Er teile die Aussagen nicht, Korol habe sich entschuldigt und eine zweite Chance verdient, erklärte Timke der taz. Für den eigenen Mitstreiter galt Differenzierung – ein Maßstab, der bei Forderungen nach institutionellem Ausschluss linker Kritiker:innen kaum wiederzuerkennen ist.

2018 griff der Weser-Kurier unsere Recherche zu einem Beschäftigten der Sicherheitsfirma Brewag auf, die Timke und Leidreiter gegründet hatten. Dem Mann wurden Kontakte zur rechtsextremen Bruderschaft Nordic 12 zugeschrieben. Timke bestätigte das Arbeitsverhältnis und erklärte, die Verbindungen seien dem Unternehmen unbekannt gewesen. Der Beschäftigte sei mit einem Auftrag übernommen und inzwischen entlassen worden. Für das eigene Unternehmen führte Timke tatsächliche Kenntnis und persönliche Verantwortung an. Beim späteren Angriff auf das Kukoon sollte bereits die laufende Verdachtsprüfung einen Förderstopp begründen.

Ebenfalls 2018 erschien auf Timkes Facebook-Seite ein geleakter Haftbefehl aus dem Chemnitzer Strafverfahren, einschließlich der Namen von Zeug:innen und der zuständigen Richterin. In seinem Bericht über die damaligen Ermittlungen schilderte der Deutschlandfunk, wie Timke sich auf Unkenntnis der Strafbarkeit berief, auf die Löschung verwies und die Durchsuchung seiner Wohnung als unverhältnismäßig kritisierte. Die Urheberschaft des Posts ließ er offen. Politisch aufschlussreich ist sein eigener Maßstab: Beim staatlichen Zugriff auf sich selbst verlangte der Law-and-Order-Politiker sorgfältige Abwägung.

Rechte Kontakte, entmenschlichende Sprache

2023 stand Heiko Werner auf der BIW-Wahlliste. Dokumentiert waren seine Teilnahme an einem Aufmarsch für die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck und an einer Demonstration der NPD und militanten Kameradschaftsszene 2018. Nach den Veröffentlichungen erklärte BIW, den Hintergrund nicht gekannt zu haben, und strebte seinen Ausschluss an. Die taz beschrieb den Vorgang am 22. Mai 2023 als Teil der Imagepflege einer Partei auf Fusionskurs.

Andreas Speit und Andrea Röpke hatten auch André Minnes Facebook-Kontakte und Interaktionen mit Stefan Ahrlich dokumentiert, einer Figur zwischen Hells Angels und rechtsextremen Standarte-Hooligans. Hinzu kommt Minnes eigene Äußerung über Klimablockaden: „Der ZeckenKärcher könnte es ‚lösen‘“. Das Bild erklärt Protestierende zu Ungeziefer und ihre gewaltsame Entfernung zur Reinigung. Es entmenschlicht politische Gegner:innen. Die Fraktion präsentiert Minne als sozial- und gesundheitspolitischen Sprecher. Ausgerechnet der Politiker, der Menschen in einer solchen Metapher gewaltsamer Reinigung beschreibt, soll für gesellschaftliche Fürsorge stehen.

Behördenkritik soll zum Berufsrisiko werden

In der Anfrage vom 11. März 2026 erklärten Julia Tiedemann, Timke und BD bereits das Demonstrieren gegen den Landesverfassungsschutz für unvereinbar mit dienstlichen Loyalitätspflichten. Gemeinsame Teilnahme mit der Interventionistischen Linken und der Roten Hilfe werteten sie als Verstoß gegen Verfassungstreue. Es folgten Fragen nach Disziplinarmaßnahmen gegen teilnehmende oder unterstützende Beamt:innen.

Der autoritäre Anspruch steckt bereits in dieser Gleichsetzung: Wer eine Sicherheitsbehörde kritisiert oder mit der falschen Organisation demonstriert, soll um seine berufliche Zuverlässigkeit fürchten. § 33 Beamtenstatusgesetz verpflichtet Beamt:innen auf die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie zu Mäßigung bei politischer Betätigung. Timke und Tiedemann machen daraus einen Loyalitätstest gegenüber einer Behörde.

Die Antwort des Senats vom 21. April 2026 setzt dieser Lesart eine klare Grenze. Sie bekräftigt die Meinungs-, Versammlungs- und Koalitionsfreiheit von Beamt:innen sowie ihr Recht auf politische Betätigung und Behördenkritik. Die bloße Teilnahme an der Demonstration vom 1. März sei keine Dienstpflichtverletzung. Disziplinarische Maßnahmen setzten eine im Einzelfall festgestellte schuldhafte Pflichtverletzung voraus. Der Vorstoß zielte damit auf berufliche Sanktionen für ein Verhalten, das der Senat als grundrechtlich geschützte Beteiligung einordnet.

Auch die FDP richtet ihren Blick auf das Umfeld linker Organisationen. Ihre am 24. März 2026 beantwortete Anfrage zur Roten Hilfe erfasst Parteikontakte, Kooperationen mit Abgeordneten und Vereinsmitglieder in Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Senat ordnet den Verein als linksextremistisch ein, verweist bei Abgeordneten jedoch auf die engen verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Beobachtung. Zur Zahl der Vereinsmitglieder im öffentlichen Dienst habe er keine Erkenntnisse. Der FDP-Vorstoß zielt auf die Erfassung solcher Verbindungen; die BD-Anfrage verlangt darüber hinaus die Prüfung beruflicher Sanktionen. Gemeinsam weiten beide den Blick von konkreten Handlungen auf politische und berufliche Beziehungen aus.

Erst den Geldhahn zudrehen, dann prüfen

Beim Kukoon verlangte Timke am 4. März 2026 einen sofortigen Förderstopp bis zum Abschluss einer vollständigen Prüfung. Eine angeblich linksextremistische Veranstaltung sollte genügen, um dem Kulturort schon während der Aufklärung die Mittel zu entziehen. Vorverurteilung sollte Verwaltungspraxis werden.

Auch CDU-Kulturpolitiker Claas Rohmeyer behauptete anlässlich einer Buchvorstellung der Roten Hilfe eine öffentliche Finanzierung von Extremismus. Die Kulturbehörde stellte anschließend klar: Die Veranstaltung war von Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt; die Förderung galt dem Kulturzentrum, das über Programm und Vermietung selbst entscheiden durfte. Laut taz vom 18. Mai 2026 sollten Rückforderungen und Einschränkungen künftiger Förderung ausbleiben. Zuvor hatte auch die Behörde Konsequenzen in Aussicht gestellt. Der Kulturort stand bereits unter Druck, bevor die Verwaltung seine Programmfreiheit bestätigte.

Die freie Bremer Kulturszene reagierte mit einer gemeinsamen Erklärung vom 23. April 2026. Stadtkultur Bremen warnte vor politischer Vorselektion, intransparenten Prüfverfahren und der Verengung öffentlicher Diskussionsräume. Der Konflikt betrifft die Autonomie von Kulturorten: Wer eine Förderung jederzeit über das politische Etikett eingeladener Gäste angreifen kann, schafft einen Anreiz zur vorsorglichen Selbstzensur.

Bei der Zionsgemeinde verlangte Timke am 23. Mai 2025 unter Verweis auf berichtete Sachbeschädigungen einer Klimagruppe deren sofortigen Raumentzug und die Vorladung des verantwortlichen Pastors in die Innendeputation. Der Zugriff erfasst damit auch das unterstützende Umfeld. Wer Räume bereitstellt, soll sich für die politischen Aktivitäten seiner Gäste rechtfertigen.

Hochschulen politisch aussortieren

Am 9. Mai 2025 verlangte der damalige BD-Wissenschaftssprecher Holger Fricke wegen antifaschistischer Aktionstage der Studierendenvertretungen von Universität und Hochschule Bremen eine Krisensitzung der Wissenschaftsbehörde und die Überprüfung des AStA. Studierende, denen er ein fehlendes Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zuschrieb, hätten an Hochschulen „nichts verloren“. Veranstaltungsinhalte wurden zum Anlass, die Hochschulzugehörigkeit ihrer Organisator:innen infrage zu stellen.

Wie anschlussfähig der Angriff auf studentische Selbstorganisation ist, zeigt die Bürgerschaftsdebatte vom 19. Juni 2025. Die FDP wollte die Pflichtmitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft aufheben. Marcel Schröder begründete dies mit der politischen Ausrichtung des AStA: Dessen „linksradikalen Sumpf“ gelte es trockenzulegen. Beifall kam von FDP, CDU und BD. Diese Fraktionen, der AfD-Abgeordnete Lichtenfeld und der fraktionslose Sascha Schuster stimmten dafür. SPD, Grüne und Linke verhinderten den Antrag. Die Sumpfmetapher erklärt politisches Engagement zum Unrat. Der Eingriff in die Beitragsgrundlage soll eine gewählte Vertretung wegen ihrer politischen Ausrichtung schwächen. Hinter dem Versprechen freiwilliger Mitgliedschaft steht hier ein ausdrücklich gegen den AStA gerichteter Angriff – gemeinsam getragen von FDP, CDU, BD und einem AfD-Abgeordneten.

Vor Gesinnungsprüfungen warnen, Förderausschlüssen zustimmen

Am 22. August 2024 stimmte BD sowohl für die CDU-Forderung nach einer Extremismusklausel für Zuwendungsempfänger:innen als auch für den FDP-Antrag mit dem Originaltitel „Keine Steuergelder für Antisemiten, Rassisten und Extremisten!“ vom 8. August 2024, Drucksache 21/694. Den FDP-Antrag unterstützte auch die CDU mit Ausnahme Claas Rohmeyers; beim CDU-Antrag enthielt sich die FDP. Beide Anträge scheiterten an der Mehrheit von SPD, Grünen und Linken.

Tiedemann warnte in derselben Debatte vor unscharfen Begriffen, willkürlichen Förderentscheidungen und Gesinnungsprüfungen – und kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion „mit massiven Bauchschmerzen“ an. Sie benannte also selbst die Gefahr, die sie politisch mittrug: Dehnbare Zuschreibungen können darüber entscheiden, welche Organisationen ihre Arbeit finanzieren können. Der Widerspruch steht im Protokoll. Die Warnung vor politischem Missbrauch ging mit der Zustimmung zu genau den Instrumenten einher, denen sie dieses Risiko zuschrieb.

Ölhafen: Räumungsdruck auf bereits Angegriffene

Für den Wagenplatz Ölhafen verlangten Schellenberg, Leidreiter und BD am 15. April 2024 die unverzügliche Räumung. Schon der Antragstitel erklärte das Wohnprojekt zum rechtsfreien Raum. Bis zur Räumung sollten Polizei und Ordnungsamt einschreiten, Bewohner:innen gegebenenfalls Entsorgungskosten tragen. Staatliche Durchsetzung sollte sich an der Beseitigung ihres Zuhauses beweisen.

Bereits CDU und FDP im Beirat Walle hatten ein Nutzungsende im Februar 2021 und andernfalls die Räumung am 1. März verlangt. In ihrer Anfrage vom 9. Juli 2026 steigerte die CDU den Konflikt zur „schleichenden Kapitulation des Rechtsstaats“. Neben konkreten Vertrags-, Planungs- und Umweltfragen entwarf sie den Gegensatz zwischen linken Aktivist:innen und vermeintlich rechtstreuen Bürger:innen. Verständigung und Legalisierung erscheinen in dieser Erzählung bereits als staatliche Schwäche.

Die Bewohner:innen waren längst bedroht. Nach ihrer Schilderung griff sie am 2. Februar 2024 eine teilweise vermummte Gruppe an: Pfefferspray traf zwei Menschen, eine Person erlitt eine Kopfverletzung. Sie berichteten der taz von Angst vor weiteren Angriffen, zugleich von Spenden und nachbarschaftlicher Solidarität. Ein Schutzzaun widersprach ihrem offenen Wohnkonzept, sollte aber Sicherheit schaffen. Im Juni brannte der Zaun; die Polizei bestätigte Ermittlungen wegen Brandstiftung. Bewohner:innen schilderten weitere Attacken, Böller, Stein- und Flaschenwürfe sowie Nazi-Parolen. Ein Mitarbeiter des Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus beschrieb den Lebensentwurf als rechtes Feindbild. Die damalige BD-Anfrage wirke wie eine Legitimation, „aus dem vermeintlich bürgerlichen rechten Spektrum Angriffe zu starten“.

Die Kritik des Beratungsteams richtet sich auf die politische Delegitimierung eines bereits angegriffenen Wohnorts. Die Verantwortung für die Gewalttaten ist davon getrennt und personenbezogen zu klären. Die dokumentierte politische Verantwortung von BD liegt in ihren eigenen Forderungen: Während Bewohner:innen Schutz vor Angriffen suchen, verlangt die Fraktion die Beseitigung ihres Zuhauses. Ihr Ordnungsversprechen richtet staatliche Härte gegen die Angegriffenen.

Bremerhaven: Soziale Not aus dem Stadtbild verdrängen

Mit ihrem Antrag vom 2. August 2023 wollte BD die „Trinkerszene“ am Hanse-Carré durch ein zeitlich begrenztes Alkoholverbot auflösen. Geschilderte Belästigungen und Übergriffe verband die Fraktion mit Umsatzverlusten und einem beschädigten Stadtimage. Die Patient:innen der dortigen Methadonausgabe erschienen vor allem durch die Brille von Handel und Tourismus.

SPD, CDU und FDP ersetzten das Verbot mit ihrem Änderungsantrag vom 12. September 2023 durch die Prüfung einer Verlegung der Methadonausgabe außerhalb von Innenstadt und touristischem Zentrum. Bis dahin: engmaschige Kontrollen und gegebenenfalls Aufenthaltsverbote. Hinzu kamen Sozialkonzepte und die Berücksichtigung der Bedürfnisse Betroffener. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss diese Fassung am 8. Februar 2024.

Der beschlossene Prüfauftrag verbindet soziale Hilfen mit einer eindeutigen räumlichen Vorgabe: Die Methadonausgabe soll möglichst außerhalb der Innenstadt und des touristischen Zentrums liegen. Patient:innen werden damit zugleich als Menschen mit Unterstützungsbedarf und als Störung des gewünschten Stadtbilds behandelt. Auch SPD, CDU und FDP tragen Verantwortung für diese Verdrängungslogik. Die Bedürfnisse von Handel und Tourismus bestimmen mit darüber, wo medizinische Versorgung stattfinden soll.

Geflüchtete abwehren, Selbstbestimmung zurücknehmen

Am 5. Mai 2026 stellte die Fraktion das Scheitern der geplanten Geflüchtetenunterkunft im Tabakquartier als eigenen politischen Erfolg dar. In ihrer Pressemitteilung verknüpfte sie ihre Flugblattaktion und den Protest von Anwohner:innen mit dem Rückzug des Investors. Leidreiter hob die Interessen von Eigentümer:innen und Menschen mit hohen Mieten hervor. Die Selbstzuschreibung dokumentiert vor allem das politische Ziel: Die Verhinderung einer Unterkunft für Schutzsuchende wird als Schutz eines aufstrebenden Wohnquartiers gefeiert.

Timkes Erklärung vom 9. Dezember 2025 verknüpfte unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit „importierter Kriminalität“. Aus schutzbedürftigen jungen Menschen wird eine eingeführte Gefahr. Diese rassistisch aufgeladene Zuschreibung verdrängt individuelle Verantwortung durch Herkunft und Aufenthaltsstatus – und bedient die Stimmungsmache der AfD. Beim Antrag zur Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes vom 1. Juli 2026 dienten Missbrauchsfälle und Frauenräume zur Begründung, selbstbestimmte Geschlechtszuordnung grundsätzlich zurückzunehmen. Änderungen sollten erneut fachwissenschaftliche Gutachten voraussetzen. Der trans*feindliche Kern liegt in der Verallgemeinerung: Eine ganze Gruppe soll die Anerkennung ihrer Identität wieder von fremder Bestätigung abhängig machen müssen.

Parallel verlangte Minne am 26. September 2024, die Pläne für eine Landes-Antidiskriminierungsstelle einzustellen: zu teuer, vorhandene Ansprechpersonen, überwiegend tolerante Bevölkerung. Eine tolerante Mehrheit hilft jedoch niemandem, der konkret Diskriminierung erfährt und Unterstützung braucht. Deren Ausbau erklärt die Fraktion zur verzichtbaren Ausgabe.

Die Anmaßung hinter der bürgerlichen Fassade

Die Vorgänge zeigen einen wiederkehrenden politischen Zugriff: Erst werden Orte, Veranstaltungen oder Kontakte mit Extremismus und Unordnung verbunden; anschließend sollen Förderstellen, Dienstvorgesetzte oder Ordnungsbehörden handeln. Beim Kukoon lautete die Forderung, die Mittel bereits während der Prüfung zu sperren. Beim AStA sollte die gesetzliche Grundlage seiner Mitgliedschaft fallen. Beim Ölhafen stand die Räumung des Wohnorts im Antrag. Die Sanktion trifft jeweils die Voraussetzungen gemeinschaftlichen Handelns.

Für die eigenen Reihen führte Timke Unkenntnis, Entschuldigung und zweite Chancen an. Gegenüber linken Projekten setzt seine Fraktion auf institutionellen Druck. Bei Zuckerwerk untersagte ein Gericht die kriminalisierende Darstellung; beim Kukoon bestätigte die Kulturbehörde die Freiheit des angegriffenen Orts. Die jeweiligen Sachverhalte unterscheiden sich. Zusammen zeigen sie, wie politische Verdächtigungen Kultur, Protest und Selbstorganisation unter existenziellen Rechtfertigungsdruck setzen.

Wessen Sicherheit, wessen Freiheit?

Die Angegriffenen brauchen selbst Schutz. Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt dokumentierte für 2025 in 13 Bundesländern 1.729 rassistische und 325 queerfeindliche Angriffe sowie 663 Angriffe auf politische Gegner:innen und zivilgesellschaftlich Engagierte. Die Fachstellen berichten von Angst, Rückzug und aufgegebenem Engagement. Diese bundesweite Erhebung beschreibt den gesellschaftlichen Hintergrund, vor dem politische Angriffe auf alternative Wohnorte, Kultur und antifaschistische Organisationen zusätzlich Gewicht bekommen.

Die konkrete Gefahr liegt in der Verbindung von öffentlicher Stigmatisierung und materieller Abhängigkeit. Ein Kulturort muss um Förderung kämpfen, eine studentische Vertretung um ihre Beitragsgrundlage, eine Lehrkraft um ihre berufliche Integrität. Solcher Druck kann Menschen dazu bringen, Einladungen abzusagen, Bündnisse zu meiden oder ihr Engagement einzuschränken. Genau diese Handlungsmöglichkeiten braucht eine Zivilgesellschaft, die der extremen Rechten wirksam entgegentreten will.

CDU und FDP haben einzelne dieser Vorstöße mitgetragen oder selbst eingebracht. Beim Angriff auf die verfasste Studierendenschaft stimmten sie gemeinsam mit BD und dem AfD-Abgeordneten Lichtenfeld. Darin liegt der politische Nutzen für die AfD: Andere Fraktionen helfen, ihre Gegner:innen unter Druck zu setzen. Die Wutbürger beanspruchen politische Freiheit für sich und wollen deren materielle Voraussetzungen bei anderen beschneiden.

Wer Kritik die Räume, Mittel und berufliche Sicherheit nimmt, greift ihre Wirksamkeit an.

Redaktion
AfD Watch Bremen

Quellen und weiterführende Recherchen

Fachjournalistische Recherchen und zivilgesellschaftliche Stellungnahmen bilden die Grundlage der Einordnung. Verlinkte Anträge, Anfragen und Plenarprotokolle dokumentieren die jeweiligen Forderungen, Antworten und Abstimmungen. Pressemitteilungen der Fraktion belegen deren eigene Aussagen und politische Ziele.

taz · Eiken Bruhn · 3. April 2019

AfD verliert gegen Zuckerwerk

Bericht über das Unterlassungsverfahren gegen Gerald Höns und die Entscheidung des Landgerichts Bremen.

Endstation Rechts · Andrea Röpke · 16. Dezember 2016

Rocker auf Rechtskurs

Recherche zu rechten Rockermilieus und zu Höns’ Kontakten und Vermietungsangeboten.

taz · Simone Schnase · 23. Oktober 2013

Korols wahre Heimat

Bericht über Martin Korols Aufnahme bei BIW und Timkes Begründung nach den antiziganistischen und sexistischen Äußerungen.

Weser-Kurier · Nina Willborn · 5. März 2018

Neonazi arbeitete in Timke-Firma

Bericht über die von uns recherchierten Kontakte eines Brewag-Beschäftigten zu Nordic 12; enthält Timkes Stellungnahme und die Mitteilung über die Kündigung.

taz · Andreas Speit und Andrea Röpke · 11. Mai 2023

Ziemlich unbürgerlich

Recherche zu Heiko Werner, André Minne und Verbindungen ins rechte Rocker- und Hooliganmilieu; Beleg für Minnes Äußerung über Klimablockaden. Seine Funktion nennt das Fraktionsprofil André Minne.

Senat · 24. März 2026 · Drucksache 21/1721

Antwort auf die FDP-Anfrage zur Roten Hilfe

Dokumentiert Fragen nach Parteikontakten und Beschäftigung im öffentlichen Dienst sowie die Antworten und Bewertungen des Senats.

Bündnis Deutschland · 23. Mai 2025 · Pressemitteilung

Timkes Angriff auf die Zionsgemeinde

Eigenveröffentlichung mit der Forderung nach Raumentzug und einer Befassung der Innendeputation.

taz · Lotta Drügemöller · 9. Februar 2024

Aus dem Hinterhalt

Bericht über den Angriff auf den Wagenplatz nach Schilderungen der Bewohner:innen, ihre Bedrohungserfahrungen und solidarische Unterstützung.

taz · Lilli Uhrmacher · 26. Juni 2024

Im Visier der Rechten

Recherche zum Brandanschlag, weiteren Attacken und der Einschätzung des Mobilen Beratungsteams zur politischen Stimmung gegen den Wagenplatz.