Schranke statt freier Zugang: Symbolbild für eine Politik, die kritischem Engagement Räume und Handlungsmöglichkeiten versperren will. Bürger in Wut setzen AfD-Kritiker:innen mit Forderungen nach Förderentzug und institutionellen Sanktionen unter Druck.

Schranke statt freier Zugang: Symbolbild für eine Politik, die kritischem Engagement Räume und Handlungsmöglichkeiten versperren will. Bürger in Wut setzen AfD-Kritiker:innen mit Forderungen nach Förderentzug und institutionellen Sanktionen unter Druck. Bild: AfD Watch Bremen.

Antifaschismus im Visier: Wutbürger wollen keine Kritik an der AfD

Bürger in Wut nehmen mit einer neuen Anfrage die Bremer Unterstützung für antifaschistischen Proteste gegen den AfD-Parteitag ins Visier. Die Vorgeschichte zeigt, wie weit ihr Zugriff reicht: Berufsrechtlicher Druck, Förderstopps und Raumentzug sollen kritisches Engagement institutionell treffen. Wiederholt nützt diese Politik der AfD, aus der mehrere Bremer BIW-Politiker stammen. Der moralische Kontrollanspruch kollidiert mit der eigenen Bilanz extrem rechter Kontakte und rassistischer Ausfälle.

Wer gegen die AfD mobilisiert, soll sich bis in seine beruflichen und finanziellen Verbindungen hinein erklären: Diese politische Stoßrichtung prägt die Kleine Anfrage von Jan Timke und der Fraktion Bürger in Wut vom 16. September 2026. Die Drucksache 21/2004 enthält 16 Fragen zum Erfurter Parteitag im Juli. Erfragt werden unter anderem die Beteiligung von Landesbediensteten, mögliche dienstrechtliche Konsequenzen bei Pflichtverletzungen, Bremer Unterstützungsstrukturen, die Nutzung des Alten Sportamts, Verfassungsschutzbeobachtung und Förderbeziehungen einschließlich „Demokratie leben!“.

Der Fragenkatalog reicht weit über die Aufklärung einzelner Taten auf dem antifaschistischen Protest gegen den AfD-Parteitag hinaus: Er erfasst die organisatorischen und materiellen Voraussetzungen des Protests. Diese rechtsaußen stützende Politik steht nicht isoliert im Parlament. Bei der Finanzierung studentischer Selbstorganisation, bei Förderausschlüssen und beim Umgang mit unerwünschten Orten gibt es nachweisbare Übereinstimmungen über die BIW hinaus. Sie reichen von ähnlichen Problemdeutungen bis zum gemeinsamen Abstimmungsverhalten. Es zeigt, an welchen Stellen die Forderung nach autoritärer Ordnung zum gemeinsamen Argument für institutionellen Druck und Verdrängung wird.

Parteigrenzen wechseln, AfD-Kritik bekämpfen

Auffällig ist, wie wiederholt BIW beziehungsweise zuletzt unter dem Titel Bündnis Deutschland (BD) Kritiker:innen der AfD unter Druck setzen: mit der neuen Anfrage zur Mobilisierung gegen deren Parteitag, mit den Forderungen gegen antifaschistische Aktionstage des AStA vom Mai 2025 und mit der Zustimmung zum FDP-Antrag gegen die Pflichtmitgliedschaft in der Studierendenschaft im Juni 2025. Beim letzten Vorstoß stimmte auch der AfD-Abgeordnete Sven Lichtenfeld dafür. Zusammen zeigen sie eine politische Richtung, die der AfD nützt: Der Rechtfertigungsdruck trifft jene, die gegen sie mobilisieren; deren Ressourcen und institutionelle Stellung sollen geschwächt werden. BIW/BD übernehmen damit wiederholt parlamentarische Angriffe, die im Interesse der AfD liegen.

Die personelle Durchlässigkeit macht diese Nähe wenig überraschend. Mit Piet Leidreiter, Sven Schellenberg und Ulf Nummensen traten 2023 gleich mehrere frühere AfD-Politiker für BIW an. Auch Sven Lichtenfeld war aus der AfD zu BIW gekommen, bevor ihn die neue Fraktion 2023 ausschloss; die taz dokumentierte diese Wechsel und Brüche. Hinzu kommt der frühere AfD-Politiker Gerald Höns, den das Ortsamt West heute für BiW führt. Diese Biografien belegen politische Kontinuitäten über Parteigrenzen hinweg. Die Abgrenzung zur AfD bleibt inhaltlich dort schwach, wo frühere Parteikolleg:innen unter anderem Namen dieselben kritischen Stimmen der Zivilgesellschaft angreifen.

Ein überwiegend friedlicher Protest wird zum Anlass für weitreichende Kontrolle

Die Thüringer Polizei zog am 5. Juli eine positive Einsatzbilanz. In der Spitze hätten sich bis zu 31.000 Menschen an Versammlungen beteiligt. Zugleich meldete sie bis Sonntagmittag 65 Straftaten, 13 Ordnungswidrigkeiten und elf leicht verletzte Polizeibeamte. Sie berichtete über einen Durchbruchversuch sowie Angriffe auf rechte Medienschaffende. Sie erklärt aber nicht Tausende andere Demonstrierende zu Tatbeteiligten. Diese Differenzierung wollen Wutbürger und AfD in ihrer Darstellung selbstverständlich nicht. 

Der Bremer Zusammenhang war öffentlich: Die VVN-BdA Bremen kündigte am 3. Juni ihre Unterstützung für die von Studis gegen Rechts organisierte Busanreise an. Sie nannte Veranstaltungen und Spenden als Finanzierungswege, damit die Fahrt bezahlbar bleibe. Darin zeigt sich zunächst, wie politische Beteiligung praktisch ermöglicht wird. Eine solche Ankündigung belegt weder die Verwendung zweckwidriger öffentlicher Mittel noch die Beteiligung der Unterstützenden an Gewalttaten. Beides müsste zunächst konkret nachgewiesen werden, statt mit dieser scheinheiligen Senatsanfrage an der Kriminalisierung friedlichen Protestes mitzuwirken. Wer die Infrastruktur einer Mobilisierung politisch angreift, berührt deshalb mehr als eine einzelne Demonstration: Es geht auch darum, wer die Mittel hat, sich überhaupt wirksam einzumischen. Antifaschistische selbstorganisierte Mittel wollen extrem rechte sowie rechtskonservative Akteur:innen selbstverständlich nicht gegen sich sehen.

Wer andere kriminalisiert, scheitert selbst vor Gericht

Wie wenig der erhobene Zeigefinger über die eigene Rechtstreue aussagt, zeigt BiW-Akteur Gerald Höns. Der damalige AfD-Politiker wollte den Verkauf eines Bunkers an den Kulturverein Zuckerwerk verhindern und rückte diesen in die Nähe von Straftäter:innen bzw. Brandstifter:innen. Das Landgericht Bremen untersagte ihm 2019 diese Darstellung. Nach einer Abmahnung hatte Höns die Möglichkeit zur Klarstellung nicht genutzt, sondern seine Äußerungen trotzig wiederholt. Gegenstand war ein Unterlassungsverfahren: Rechtswidrig war hier die öffentliche Verdächtigung durch den Politiker, der vor angeblicher Kriminalität warnte die gar nicht existierte. Der Fall belegt, wie eine solche Zuschreibung einem Kulturprojekt den Zugang zu Räumen erschweren soll.

Höns selbst hatte nach einer Recherche Andrea Röpkes von 2016 enge Kontakte zu kriminellen Rockergruppen. Sie berichtete unter Bezug auf den Weser-Kurier über ein Treffen von 27 Motorradgruppen in seinem Bunker und ein früheres Vermietungsangebot an die Hells Angels, das Sicherheitsbehörden verhindert hätten. Es macht seine pauschale Verdächtigung eines fremden Umfelds besonders fragwürdig. Auch die Verbindung zur heutigen politischen Struktur ist konkret: Das Ortsamt West führt Höns für Bürger in Wut im Waller Fachausschuss Bau, Umwelt und Verkehr. Mit dem Wechsel des politischen Etiketts verschwindet diese Vorgeschichte nicht.

Milde für die eigenen Leute, Härte gegen Kritik

Die selektive Milde reicht bis zum BIW-Gründer. 2013 nahm die Wählervereinigung Martin Korol auf, nachdem dessen antiziganistische und sexistische Äußerungen zum Ausschluss aus SPD und Fraktion geführt hatten. Jan Timke hatte ihn gezielt angesprochen. Gegenüber der taz erklärte er damals, die betreffenden Äußerungen nicht zu teilen; Korol habe sich entschuldigt und eine zweite Chance verdient. Die Aufnahme war eine bewusste politische Entscheidung in Kenntnis der Kontroverse. Für den eigenen Mitstreiter ließ Timke damit eine Unterscheidung zwischen Person, früheren Aussagen und weiterer politischer Zusammenarbeit gelten, die in den heutigen Forderungen nach institutionellem Ausschluss linker Kritiker:innen nicht wiederzuerkennen ist.

2018 berichtete der Weser-Kurier über einen Beschäftigten der von Timke und Piet Leidreiter gegründeten Sicherheitsfirma Brewag, dem Kontakte zur rechtsextremen, vom Verfassungsschutz beobachteten Bruderschaft Nordic 12 zugeschrieben wurden. Timke bestätigte das Arbeitsverhältnis, erklärte aber, von diesen Verbindungen „nichts gewusst“ zu haben. Der Mann sei bei einer Auftragsübernahme mit übernommen und inzwischen entlassen worden. Gerade dieses Vorgehen legt den Maßstab offen: Im eigenen Unternehmen stellt Timke auf tatsächliche Kenntnis und persönliche Verantwortung ab. Bei politischen Kritiker:innen soll dagegen schon die Untersuchung eines Verdachts mit einem Förderstopp verbunden werden, wie später beim Kultur- und Veranstaltungsraum Kukoon.

Im selben Jahr wurde auf Timkes Facebook-Seite ein aus dem Chemnitzer Strafverfahren geleakter Haftbefehl verbreitet, der auch Namen von Zeug:innen und der zuständigen Richterin enthielt. Der Deutschlandfunk dokumentierte Timkes Reaktion: Er berief sich auf „Unkenntnis der Strafbarkeit„, verwies auf die Löschung und kritisierte die Durchsuchung seiner Wohnung als unverhältnismäßig. Wer den Beitrag eingestellt hatte, ließ er offen.Politisch aufschlussreich bleibt, dass der Law-and-Order-Politiker beim staatlichen Zugriff auf sich selbst sehr genau nach Verhältnismäßigkeit fragte und gleichzeitig auffallend oft in Unkenntnis von belastenden Tatsachen ist. 

Rechte Kontakte und die Sprache der Entmenschlichung

Auch 2023 musste sich BIW mit der eigenen Personalauswahl befassen. Auf ihrer Wahlliste stand Heiko Werner, dessen Teilnahme an einem Aufmarsch für die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck und einer Demonstration der NPD und militanten Kameradschaftsszene 2018 dokumentiert war. Nach den Veröffentlichungen erklärten die BIW, diesen Hintergrund „nicht gekannt“ zu haben, und strebten seinen Ausschluss an. Über eine entsprechende Reaktion zu dem BiW-Politiker André Minne, dessen Kontakte ebenfalls öffentlich geworden waren, konnte die taz am 22. Mai 2023 hingegen nicht berichten.

Bei Minne hatten Andreas Speit und Andrea Röpke Facebook-Kontakte und Interaktionen mit Stefan Ahrlich dokumentiert, einer bekannten Figur zwischen Hells Angels und rechtsextremen Standarte-Hooligans. Entscheidend ist daneben Minnes eigene Sprache: Über Blockaden der Letzten Generation schrieb er „Der ZeckenKärcher könnte es ‚lösen‘“. Die Metapher macht politische Gegner:innen zu Ungeziefer und ihre gewaltsame Entfernung zur vermeintlichen Reinigung. Das ist eine Entmenschlichung, die sich an seiner eigenen Äußerung festmachen lässt und an die Sprache der NS-Diktatur erinnert. Die BIW-Fraktion präsentiert Minne heute als ihren sozial- und gesundheitspolitischen Sprecher. Ausgerechnet jemand, der Protestierende in dieser Weise herabsetzte, spricht für die Fraktion über gesellschaftliche „Fürsorge“. Diese Vorgeschichte verschärft die Frage nach dem Zweck der neuen Anfrage. Die Fraktion beansprucht, das demokratische Engagement anderer bis in ihre Berufe und Unterstützungsstrukturen hinein zu durchleuchten. Zugleich zeigt ihre eigene Bilanz, wie sehr sie selbst auf die Unterscheidung zwischen einem Kontakt, einer persönlichen Äußerung, tatsächlicher Kenntnis und zurechenbarem Handeln angewiesen ist.

Aus Behördenkritik soll ein Berufsrisiko werden

Wie weit die Fraktion diesen Zugriff treiben möchte, zeigt ihre Anfrage vom 11. März 2026 zur Teilnahme verbeamteter Lehrkräfte an einer Demonstration. Julia Tiedemann, Jan Timke und die damals unter Bündnis Deutschland auftretende Fraktion erklärten darin bereits das Demonstrieren gegen den Landesverfassungsschutz für unvereinbar mit dienstlichen Loyalitätspflichten. Die gemeinsame Teilnahme mit der Interventionistischen Linken und der Roten Hilfe wurde als Verstoß gegen Verfassungstreue bewertet. Anschließend fragte die Fraktion nach disziplinarischen Maßnahmen gegen teilnehmende oder anderweitig unterstützende Beamt:innen. Der politische Dissens wurde damit ausdrücklich mit der Aussicht auf berufliche Sanktionen verknüpft.

Das ist ein überaus autoritärer Anspruch: Die Bewertung einer Demonstration durch eine rechte Fraktion soll zum Maßstab beruflicher Zuverlässigkeit werden. Dabei verpflichtet § 33 Beamtenstatusgesetz Beamt:innen auf die freiheitliche demokratische Grundordnung und zu Mäßigung bei politischer Betätigung. Eine Pflicht, eine konkrete Behörde politisch unangreifbar zu behandeln, steht dort nicht. Behördenkritik und Verfassungsfeindschaft sind unterschiedliche Dinge. Eine Unterscheidung zu der Biw und AfD offenbar nicht Willens oder Fähig sind. Wer beides gleichsetzt, macht staatliche Institutionen gegen demokratischen Widerspruch unempfindlich und legt Beschäftigten nahe, ihren Protest besser zu unterlassen. Die politische Härte dieser Forderung liegt gerade darin, dass sie das berufliche Abhängigkeitsverhältnis als Druckmittel gegen öffentliches Engagement einsetzt.

Die FDP fragt mit: Vom Verein bis in den öffentlichen Dienst

Auch die FDP richtet parlamentarische Fragen auf das Umfeld linker Organisationen. Ihre Kleine Anfrage zur Roten Hilfe, beantwortet in der Senatsmitteilung vom 24. März 2026, Drucksache 21/1721, erfasst Kontakte zu demokratischen Parteien, Kooperationen mit Abgeordneten und die Beschäftigung von Vereinsmitgliedern in Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Senat bezeichnet die Rote Hilfe als linksextremistisch. Zugleich erklärt er, dass ihm keine Erkenntnisse über den Umfang ihrer Mitgliedschaft im öffentlichen Dienst vorliegen. Zur Beobachtung von Abgeordneten verweist er auf enge verfassungsrechtliche Grenzen.

Die Schnittmenge mit BIW liegt in der Ausweitung des Blicks: Eine beobachtete Organisation wird zum Ausgangspunkt, um parteipolitische, parlamentarische und berufliche Verbindungen abzufragen. Die FDP-Anfrage fordert damit noch keine Disziplinarmaßnahmen. Doch der Schritt vom Verhalten einer Organisation zur politischen Durchleuchtung ihres Umfelds ist erkennbar. Entscheidend bleibt, ob konkrete Pflichtverletzungen untersucht werden oder bereits Kontakte und Mitgliedschaften Menschen verdächtig machen sollen. Ein Beschäftigungsverhältnis ist kein Beweis für einen Missstand.

Erst den Geldhahn zudrehen, dann prüfen

Beim Kulturraum Kukoon blieb es ebenfalls nicht bei Auskunftswünschen. Am 4. März 2026 verlangte Timke einen sofortigen Förderstopp bis zum Abschluss einer vollständigen Prüfung. Anlass war eine Veranstaltung, der die Fraktion einen linksextremen Bezug zuschrieb. Die Einrichtung sollte den finanziellen Druck also bereits während der verlangten Aufklärung spüren. Politisch wird damit eine Vorverurteilung in Verwaltungshandeln übersetzt: Der Verdacht soll genügen, um zunächst die materielle Grundlage zu beschneiden. Gerade ein Kulturort kann auf diese Weise auch dann geschwächt werden, wenn die späteren Feststellungen die öffentlichen Vorwürfe nicht tragen.

Beim Kukoon ist das keine bloß abstrakte Gefahr. Nach dem Bericht der taz vom 18. Mai 2026 hatte auch CDU-Kulturpolitiker Claas Rohmeyer die Buchvorstellung der Roten Hilfe zum Anlass genommen, eine öffentliche Finanzierung von Extremismus zu behaupten. Die Kulturbehörde stellte anschließend klar: Die Veranstaltung bewegte sich im Rahmen der Kunst- und Meinungsfreiheit; gefördert worden war das Kulturzentrum, nicht die einzelne Veranstaltung. Es sollte weder Rückforderungen noch Einschränkungen künftiger Förderung geben. Die Behörde selbst hatte zuvor Konsequenzen in Aussicht gestellt. Der Fall zeigt deshalb auch staatliche Mitverantwortung: Ein Kulturort geriet unter Druck, bevor die zuständige Verwaltung seine Freiheit zur Programmgestaltung ausdrücklich bestätigte.

Dass auch das unterstützende Umfeld zum Angriffsziel wird, dokumentiert die Erklärung gegen die Zionsgemeinde vom 23. Mai 2025. Unter Verweis auf berichtete Sachbeschädigungen durch eine Klimagruppe verlangte Timke die sofortige Beendigung ihrer Raumnutzung und die Vorladung des verantwortlichen Pastors in die Innendeputation. Die politische Botschaft reicht über die beschuldigten Personen hinaus: Wer ihnen Räume überlässt, gerät selbst unter Rechtfertigungsdruck. Aus einer konkreten strafrechtlichen Frage wird so eine Auseinandersetzung darüber, welche gesellschaftlichen Orte oppositionelles Engagement noch ermöglichen sollen.

Die Hochschule als politisch sortierter Raum

Auch gegen studentischen Antifaschismus erhob die Fraktion einen Ausschlussanspruch. Am 9. Mai 2025 forderte der damalige BD-Wissenschaftssprecher Holger Fricke eine Krisensitzung der Wissenschaftsbehörde und eine umfassende Überprüfung des AStA. Hintergrund waren antifaschistische Aktionstage der Studierendenvertretungen von Universität und Hochschule Bremen. Studierende, denen Fricke ein fehlendes Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zuschrieb, hätten an den Hochschulen „nichts verloren“. Damit wurde aus der Kritik an Veranstaltungsinhalten die Forderung, die Zugehörigkeit ihrer Organisator zur Hochschule infrage zu stellen.

Kulturförderung, kirchliche Räume, studentische Selbstorganisation und das Dienstverhältnis von Lehrkräften sind unterschiedliche Bereiche. Die dokumentierten Forderungen verbinden sie durch eine gemeinsame Stoßrichtung: Politische Gegner:innen sollen institutionell verwundbar werden. Wer nicht nur ihre Positionen bekämpft, sondern ihre Arbeitsplätze, Räume und Finanzierung zum Gegenstand von Ausschlussforderungen macht, greift die Bedingungen ihrer Handlungsfähigkeit an. In dieser Zusammenschau bekommt das Ordnungsversprechen der Fraktion seinen repressiven Gehalt. Die Verwaltung soll zum Hebel werden, mit dem sich missliebiges Engagement zurückdrängen lässt.

Gegen den AStA stimmen CDU, FDP, BD und AfD gemeinsam

Wie anschlussfähig dieser Zugriff ist, zeigt die Bürgerschaftsdebatte vom 19. Juni 2025, Protokollseiten 7611 bis 7632. Die FDP verlangte mit Drucksache 21/1183, die Pflichtmitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft aufzuheben. Ihr Abgeordneter Marcel Schröder begründete dies mit der politischen Ausrichtung des Bremer AStA und der Forderung, dessen „linksradikalen Sumpf“ trockenzulegen. Das Protokoll vermerkt dazu Beifall von FDP, CDU und BD. Für den Antrag stimmten anschließend diese drei Fraktionen, der AfD-Abgeordnete Sven Lichtenfeld und der fraktionslose Sascha Schuster. SPD, Grüne und Linke lehnten ihn ab; der Antrag scheiterte.

Hier verdichtet sich die Schnittmenge zu einer konkreten Entscheidung. Die FDP begründet einen Eingriff in die Beitragsgrundlage studentischer Selbstorganisation mit deren politischer Ausrichtung; CDU, BD und AfD tragen ihn mit. Die Sumpfmetapher erklärt politisches Engagement zum Unrat, dessen Beseitigung als Reinigung erscheint. Aus Kritik an Veranstaltungen wird ein Angriff auf die institutionelle Grundlage einer gewählten Vertretung. Die formale Freiwilligkeit des Austritts verdeckt dabei den ausdrücklich gegen den AStA gerichteten politischen Zweck.

Gegen Gesinnungsprüfungen reden, für Förderausschlüsse stimmen

Schon am 22. August 2024 gab es eine ähnliche Abstimmungskonstellation. Die CDU wollte eine Extremismusklausel für Zuwendungsempfänger:innen einführen; die FDP legte einen eigenen Antrag gegen die Förderung von Antisemit:innen, Rassist:innen und Extremist:innen vor. Laut Plenarprotokoll, Seiten 4421 bis 4446, stimmte BD beiden Anträgen zu. Beim FDP-Antrag votierten auch CDU und FDP dafür; CDU-Abgeordneter Claas Rohmeyer stimmte dagegen. Beim CDU-Antrag enthielt sich die FDP. Beide Vorstöße scheiterten.

Bemerkenswert ist die Begründung von BiW-Abgeordneter Julia Tiedemann: Sie warnte vor unscharfen Begriffen, willkürlichen Förderentscheidungen und Gesinnungsprüfungen. Trotzdem kündigte sie Zustimmung „mit massiven Bauchschmerzen“ an. Diese Warnungen treffen den Kern des Problems: Wer politisch dehnbare Zuschreibungen zur Eintrittskarte für Förderung macht, verschiebt Macht über gesellschaftliche Beteiligung in die Verwaltung. CDU und FDP bezogen ihre Vorschläge ausdrücklich auch auf Rassismus und Antisemitismus. Die kritische Frage bleibt, welche überprüfbaren Handlungen einen Ausschluss begründen sollen – und wer die dafür maßgeblichen Kategorien kontrolliert.

Am Ölhafen trifft Räumungspolitik auf rechte Gewalt

Beim Wagenplatz Ölhafen in Walle steht das Zuhause der Bewohner auf dem Spiel. Mit ihrem Antrag vom 15. April 2024 verlangten Sven Schellenberg, Piet Leidreiter und die BD-Fraktion die unverzügliche behördliche Räumung. Schon der Titel erklärte den Ort zum rechtsfreien Raum. Die geforderte Antwort auf den Nutzungskonflikt war die Auflösung des Wohnprojekts; bis dahin sollten Polizei und Ordnungsamt einschreiten und die Bewohner:innen gegebenenfalls für Entsorgungskosten aufkommen. Das alternative Zusammenleben wurde zum Missstand erklärt, an dessen Beseitigung sich staatliche Durchsetzungsfähigkeit beweisen sollte.

Die Räumungsforderung hatte bereits eine bürgerliche Vorgeschichte. Ein gemeinsamer Antrag von CDU und FDP im Beirat Walle verlangte, die Nutzung bis Ende Februar 2021 zu beenden und bei ausbleibender Lösung am 1. März zu räumen. Das belegt eine frühere gemeinsame Forderung dieser beiden Parteien, keine Absprache mit BD. Inhaltlich war die Räumung als politische Antwort damit längst im Umlauf. In ihrer Kleinen Anfrage vom 9. Juli 2026, Drucksache 21/860 S, steigerte die CDU den Konflikt zur „schleichenden Kapitulation des Rechtsstaats“. Sie stellte linke Aktivist:innen und alternative Wohnformen den vermeintlich „rechtstreuen“ Bürger:innen gegenüber. Die Anfrage behandelt auch konkrete Vertrags-, Planungs- und Umweltfragen. Ihre politische Rahmung geht darüber hinaus: Ein ungelöster Nutzungskonflikt wird zum Beweis staatlicher Unterwerfung unter eine linke Sondergruppe. Wer Verständigung oder Legalisierung verfolgt, erscheint in dieser Erzählung bereits als schwach. Darin liegt die diskursive Nähe zur BD-Forderung nach Wiederherstellung von Ordnung durch Räumung.

Die Bewohner:innen lebten zu diesem Zeitpunkt bereits mit konkreter Bedrohung. Nach ihrer Schilderung wurden sie in der Nacht zum 2. Februar 2024 von einer teilweise vermummten Gruppe angegriffen; zwei Menschen bekamen Pfefferspray ab, eine Person wurde am Kopf verletzt. Gegenüber der taz beschrieben sie die zermürbende Ungewissheit vor weiteren Angriffen. Ein Schutzzaun sollte Sicherheit schaffen, obwohl er ihrem Verständnis offenen Zusammenlebens widersprach. Zugleich berichteten sie von Spenden, praktischer Hilfe und Solidarität aus der Nachbarschaft. Ihr Alltag kreiste um eine elementare Frage: ob sie in ihrem eigenen Zuhause sicher sein können.

Im Juni 2024 wurde der Zaun angezündet. Die Polizei bestätigte der taz Ermittlungen wegen Brandstiftung. Bewohner:innen berichteten von wiederkehrenden Attacken, Böllern, Stein- und Flaschenwürfen sowie Nazi-Parolen. Mitarbeitende des Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus beschrieben den alternativen Lebensentwurf als Feindbild der örtlichen Rechten. Die damalige BD-Anfrage wirke auf ihn wie eine Legitimation, „aus dem vermeintlich bürgerlichen rechten Spektrum Angriffe zu starten“. Sie benennt den Zusammenhang, den die Räumungsrhetorik ausblendet: Hier wird ein Lebensort delegitimiert, dessen Bewohner:innen bereits angegriffen werden. Ihre Betroffenheit wird ausgeklammert und gleichzeitig eine Kriminalisierung ohne Sachgrund aufgebaut. Wer Sicherheit verspricht, muss sich daran messen lassen, ob sie auch für diese Menschen gelten soll.

Bremerhaven: Suchtkranke aus dem touristischen Zentrum

In der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung lässt sich eine weitere Überschneidung bis in einen Beschluss verfolgen. Mit ihrem Antrag vom 2. August 2023 wollte BD die als „Trinkerszene“ bezeichnete Gruppe am Hanse-Carré durch ein zeitlich begrenztes Alkoholverbot auflösen. Die Begründung verband geschilderte Belästigungen und Übergriffe mit Umsatzverlusten, abschreckenden Bildern und einem beschädigten Stadtimage. Die Perspektive der Patient:innen der dortigen Methadonausgabe blieb gegenüber den Interessen von Handel und Tourismus nachgeordnet. SPD, CDU und FDP antworteten mit einem gemeinsamen Änderungsantrag vom 12. September 2023. Er ersetzte das Alkoholverbot durch die Prüfung einer Verlegung der Methadonausgabestelle. Gesucht werden sollte ein Standort außerhalb von Innenstadt und touristischem Zentrum; bis dahin waren engmaschige Kontrollen und gegebenenfalls Aufenthaltsverbote vorgesehen. Zugleich verlangte die Koalition Sozialkonzepte und die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Betroffenen. Das Beschlussprotokoll vom 8. Februar 2024, Seiten 12 und 13, dokumentiert die Annahme dieser geänderten Fassung unter dem ursprünglichen BD-Antrag.

Hier wurde ein rechter Vorstoß von den drei Regierungsfraktionen in eine andere Maßnahme übersetzt. Die Instrumente unterscheiden sich erheblich; das räumliche Ziel bleibt problematisch: Das touristische Zentrum soll von einer als „störend“ beschriebenen Gruppe entlastet werden. Die ergänzten Hilfen ändern nichts daran, dass bereits vor der Standortprüfung feststeht, wo die medizinische Versorgung möglichst nicht stattfinden soll. Die Verantwortung dafür tragen in diesem Fall auch Sozialdemokrat:innen. Die politische Trennlinie verläuft zwischen einer Stadt, die Beschwerden und Versorgung gemeinsam bearbeitet, und einer Politik, die die Sichtbarkeit sozialer Not von Menschen vorrangig als Standortnachteil behandelt.

Geflüchtete sollen draußen bleiben

Im Tabakquartier in Woltmershausen erklärte die Fraktion am 5. Mai 2026 die Verhinderung einer geplanten Geflüchtetenunterkunft zum eigenen Erfolg. Nach ihrer Darstellung hatte sie Flugblätter verteilt; anschließend hätten Anwohner:innen gegen das Vorhaben mobilisiert. Piet Leidreiter begrüßte den Rückzug des Investors und hob die Interessen derjenigen hervor, die Eigentum erworben hätten oder hohe Mieten zahlten. Ob die Fraktionskampagne für den Rückzug ausschlaggebend war, belegt diese Selbstdarstellung nicht. Unmissverständlich ist jedoch, was als Erfolg verkauft wird: Schutzsuchende Menschen die auf Hilfe angewiesen sind werden dort nicht einziehen.

So entsteht eine Hierarchie der Zugehörigkeit. Die Ansprüche der bereits Etablierten erhalten Gewicht, die künftigen Bewohner:innen erscheinen als Zumutung für deren Lebensumfeld. Dazu passt Timkes Erklärung vom 9. Dezember 2025, in der er die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter mit „importierter Kriminalität“ verknüpfte. Die deutlich rassistisch aufgeladene Zuspitzung macht aus einer Frage des Schutzes junger Menschen eine Erzählung über eingeführte Gefahr. Eine Erzählung die zur Entmenschlichung und Stimmunsgmache der AfD gegen Geflüchtete beiträgt. Individuelle Verantwortung tritt hinter die Zuschreibung an eine nach Herkunft und Aufenthaltsstatus bestimmte Gruppe zurück.

Selbstbestimmung soll wieder von fremder Zustimmung abhängen

Beim Angriff auf trans* Rechte wird dieselbe Umkehrung sichtbar: Die Anerkennung einer benachteiligten Gruppe wird als Gefahr für andere dargestellt. In ihrem Antrag vom 1. Juli 2026 zur Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes berufen sich Tiedemann, Timke und die BD-Fraktion auf Missbrauchsfälle und den Schutz von Frauenräumen. Der Antrag wendet sich aber ausdrücklich gegen das Grundprinzip selbstbestimmter Geschlechtszuordnung. Änderungen des Geschlechtseintrags sollen wieder durch fachwissenschaftliche Gutachten belegt werden müssen. Damit richtet sich die Forderung auf die Selbstbestimmung der Betroffenen insgesamt.

Der trans*feindliche Gehalt liegt in dieser Verallgemeinerung: Angeführte Übergriffe und Missbrauchsrisiken dienen zur Begründung, einer ganzen Gruppe die selbstbestimmte Anerkennung zu entziehen. Die Betroffenen sollen erneut davon abhängig werden, ob Dritte ihre Identität bestätigen. Parallel bekämpfte die Fraktion den Ausbau institutionellen Diskriminierungsschutzes. BiW-Politiker André Minne verlangte am 26. September 2024, die Pläne für eine Landes-Antidiskriminierungsstelle sofort einzustellen. Er verwies auf Kosten, vorhandene Ansprechpersonen und eine mehrheitlich tolerante Bevölkerung. Eine angeblich tolerante Mehrheit beantwortet jedoch nicht, wohin sich diejenigen wenden können, die tatsächlich Diskriminierung erfahren. Ihre Unterstützung wird zur verzichtbaren Ausgabe erklärt.

Kritik soll ihre Räume, Mittel und Wirkung verlieren

Die von uns hier nicht abschließend dokumentierten Fälle verbindet eine wiederkehrende Verschiebung der Beweislast. Am Anfang steht ein konkreter Anlass: eine umstrittene Veranstaltung, ein Nutzungskonflikt, eine beobachtete Organisation oder ein Übergriff. Im nächsten Schritt gerät ein ganzes Umfeld unter Druck. Räume werden zu Unterstützungsstrukturen, Kontakte zu Verdachtsmomenten, Förderungen zu einer möglichen Finanzierung des Feindes. Wer in diese Kette gerät, soll seine institutionelle Berechtigung neu beweisen. Der Fall Kukoon zeigt, wie weit die öffentliche Verdächtigung der späteren fachlichen Bewertung vorauslaufen kann.

Die Sprache bereitet die Eingriffe vor. Ein Sumpf wird trockengelegt, eine Kapitulation beendet, eine störende Szene aufgelöst. Solche Bilder verengen die politischen Antworten: Entzug, Räumung und Verdrängung erscheinen als notwendige Wiederherstellung eines normalen Zustands. Die betroffenen Menschen treten dahinter zurück. Aus demokratischer Auseinandersetzung wird eine Frage, welche Personen und Einrichtungen noch einen legitimen Platz haben sollen. Der doppelte Maßstab liegt dabei in der ungleichen Verteilung von Rechtfertigungsdruck. Für die eigene Seite sollen Unkenntnis, Entschuldigung, persönliche Differenzierung und zweite Chancen zählen. Auf der anderen Seite werden Verbindungen zum Ausgangspunkt weitreichender Ausschlussforderungen. So inszeniert sich eine selbst erklärungsbedürftige Partei als Instanz politischer Unbedenklichkeit. Wie schief dieses Verhältnis werden kann, zeigen Zuckerwerk und Kukoon besonders deutlich: Im ersten Fall untersagte das Gericht die kriminalisierende Darstellung des Politikers; im zweiten bestätigte die Kulturbehörde die Freiheit des angegriffenen Kulturorts. Die Verdächtigung war jeweils weiter gegangen, als die angeführten Belege trugen.

Für die AfD ist die dokumentierte Zustimmung zur Schwächung studentischer Selbstorganisation eine inhaltliche Schnittmenge mit BD, CDU und FDP. Dafür braucht es weder einen gemeinsamen Antrag noch einen nachgewiesenen Pakt. Gerade die eigenständig vertretenen Forderungen verdienen Kritik: Wer linkes Engagement pauschal als Gefahr rahmt und seine institutionellen Grundlagen angreift, macht dessen Einschränkung über die äußerste Rechte hinaus politisch anschlussfähig. Eine Abgrenzung zur AfD muss sich deshalb auch an den eigenen Argumenten und Entscheidungen messen lassen.

Die personellen Wechsel verschärfen diesen Befund. Der Wechsel eines Parteibuchs schafft noch keine politische Distanz. Wo BIW/BD antifaschistisches Engagement unter Rechtfertigungsdruck setzen und seine Handlungsmöglichkeiten beschneiden wollen, verschieben sie die Auseinandersetzung zugunsten der AfD. Das muss sich auch die parlamentarische Konkurrenz von CDU und FDP fragen lassen: Wessen Position wird gestärkt, wenn ausgerechnet diejenigen ihre demokratische Berechtigung verteidigen sollen, die gegen die extreme Rechte mobilisieren?

Sicherheit für wen?

Die Menschen hinter diesen politischen Feindbildern brauchen selbst Schutz. Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt dokumentierte für 2025 in 13 Bundesländern 1.729 rassistische und 325 queerfeindliche Angriffe sowie 663 Angriffe auf politische Gegner:innen und zivilgesellschaftlich Engagierte. Die Fachstellen berichten von Angst, sozialem Rückzug und aufgegebenem Engagement. Die Zahlen zeigen, unter welchen gesellschaftlichen Bedingungen Politik gegen die Handlungsfähigkeit dieser Gruppen betrieben wird. Wenn Angegriffene öffentliche Räume meiden und sich politisch zurückziehen, verliert die Demokratie genau jene Beteiligung, auf die sie angewiesen ist.

Parlamentarische Kontrolle muss staatliches Handeln überprüfen können. Gerade deshalb ist politisch entscheidend, welche Konsequenzen eine Fraktion mit ihren Vorwürfen verbindet. Die hier dokumentierte Bilanz reicht von Disziplinardruck über vorgezogene Förderstopps und Raumentzug bis zur Räumung eines Wohnprojekts und zur Rücknahme geschlechtlicher Selbstbestimmung. Das Muster ist eine Politik der Ausgrenzung, die sich als Wiederherstellung von Ordnung präsentiert. Ihre autoritäre Versuchung besteht darin, gesellschaftlichen Widerspruch durch institutionelle Abhängigkeiten beherrschbar zu machen. Kritik gegen die extrem rechte AfD äußert sich in Demonstrationen, Bildungsarbeit, studentischen Veranstaltungen und der öffentlichen Auseinandersetzung mit rechter Ideologie. Diese Kritik braucht Menschen, die sie vortragen, Orte, an denen sie stattfinden kann, und Mittel, mit denen sie ein Publikum erreicht. Genau diese Voraussetzungen treffen die dokumentierten Forderungen. Wer kritischen Stimmen die institutionelle Grundlage entziehen will, versucht, sie politisch kaltzustellen. Davon profitiert die AfD auch ohne gemeinsame Parteizentrale oder nachgewiesene Absprache.

Für die Betroffenen geht es dabei um sehr konkrete Freiheiten: demonstrieren, ohne wegen bloßer Behördenkritik beruflich unter Druck zu geraten; sich organisieren, ohne politisch missliebige Räume zu verlieren; wohnen, ohne zum zu beseitigenden Problem erklärt zu werden; die eigene Identität anerkannt zu sehen. An diesen Freiheiten muss sich jedes Sicherheitsversprechen messen lassen. Wer Kritik an der AfD mit beruflichem und finanziellem Druck zurückdrängen will, greift die Bedingungen demokratischer Einmischung an. Die Wutbürger beanspruchen politische Freiheit für sich und betreiben den Entzug ihrer Voraussetzungen bei anderen.

Redaktion
AfD Watch Bremen