Schranke statt freier Zugang: Symbolbild für eine Politik, die kritischem Engagement Räume und Handlungsmöglichkeiten versperren will. Bürger in Wut setzen AfD-Kritiker:innen mit Forderungen nach Förderentzug und institutionellen Sanktionen unter Druck.

Schranke statt freier Zugang: Symbolbild für eine Politik, die kritischem Engagement Räume und Handlungsmöglichkeiten versperren will. Bürger in Wut setzen AfD-Kritiker:innen mit Forderungen nach Förderentzug und institutionellen Sanktionen unter Druck. Bild: AfD Watch Bremen.

Antifaschismus im Visier: Wutbürger wollen keine Kritik an der AfD

Zivilgesellschaftliches Engagement gegen die extreme Rechte wird kriminalisiert. Bürger in Wut nehmen mit einer neuen Anfrage die Bremer Unterstützung für Proteste gegen den AfD-Parteitag ins Visier. Frühere Vorstöße zeigen, worauf diese Politik hinausläuft: Disziplinardruck, Förderstopps und Raumentzug. Ausgerechnet eine Partei mit einer eigenen Bilanz extrem rechter Kontakte und rassistischer Ausfälle beansprucht, andere auf demokratische Zuverlässigkeit zu prüfen. Der AfD nutzt dieser Druck. Bei einzelnen Angriffen ziehen CDU und FDP mit.

Wer organisiert Protest? Wer stellt Räume, wer bezahlt die Anreise, wer arbeitet im Landesdienst? Die Kleine Anfrage von Jan Timke und Bürger in Wut vom 16. September 2026 richtet 16 Fragen auf die Mobilisierung zum Erfurter AfD-Parteitag im Juli. Sie erfasst Landesbedienstete und mögliche dienstrechtliche Konsequenzen, Bremer Unterstützungsstrukturen, das Alte Sportamt, Verfassungsschutzbeobachtung und Förderbeziehungen einschließlich „Demokratie leben!“.

Die Anfrage räumt ein, dass frühere Vorgänge keine Rechtswidrigkeit der Veranstaltungen 2026 belegen und sich die Erfurter Vorfallsbilanz keinem Bündnis pauschal zurechnen lässt. Eine Senatsantwort enthält sie nicht. Ihr politischer Zugriff reicht dennoch weit über einzelne Taten hinaus: Durchleuchtet werden die organisatorischen und materiellen Voraussetzungen antifaschistischer Beteiligung. Die Vorgeschichte zeigt, welche Ausschlussforderungen daran anschließen können.

Andere Parteischilder, Angriffe im Interesse der AfD

BIW und die unter Bündnis Deutschland (BD) auftretende Fraktion nehmen wiederholt AfD-kritisches Engagement ins Visier: die Mobilisierung gegen den Parteitag, antifaschistische Aktionstage des AStA und die Beitragsgrundlage studentischer Selbstorganisation. Beim letzten Vorstoß stimmte der AfD-Abgeordnete Sven Lichtenfeld mit. Der Druck trifft diejenigen, die der AfD öffentlich widersprechen; ihre Ressourcen und Handlungsmöglichkeiten sollen schrumpfen.

Die personelle Nähe ist dokumentiert. Piet Leidreiter, Sven Schellenberg und Ulf Nummensen traten 2023 nach ihrer AfD-Zeit für BIW an. Auch Lichtenfeld wechselte aus der AfD zu BIW, bevor ihn die neue Fraktion 2023 ausschloss. Die taz dokumentierte diese Wechsel und Brüche. Hinzu kommt der frühere AfD-Politiker Gerald Höns, den das Ortsamt West für BD im Waller Fachausschuss Bau, Umwelt und Verkehr führt.

Ein anderes Parteischild schafft keine politische Distanz. Wo frühere AfD-Leute unter neuem Namen dieselben kritischen Stimmen angreifen, setzt sich politische Nähe praktisch fort. Dafür braucht es keinen nachgewiesenen Pakt.

Friedlicher Protest unter Generalverdacht

Die Thüringer Polizei zog am 5. Juli eine positive Einsatzbilanz: bis zu 31.000 Versammlungsteilnehmende, zugleich 65 gemeldete Straftaten, 13 Ordnungswidrigkeiten und elf leicht verletzte Polizeibeamt bis Sonntagmittag. Sie berichtete über einen Durchbruchversuch und Angriffe auf Medienschaffende. Solche Taten verlangen Aufklärung. Sie machen Tausende andere Demonstrierende nicht zu Tatbeteiligten.

Die Bremer Unterstützung war öffentlich: Die VVN-BdA kündigte am 3. Juni Hilfe für die Busanreise von Studis gegen Rechts an. Veranstaltungen und Spenden sollten die Fahrt bezahlbar machen. Daraus folgen weder zweckwidrig verwendete öffentliche Mittel noch eine Beteiligung an Gewalt. Wer solche Zusammenhänge behauptet, muss sie belegen. Die Infrastruktur des Protests unter Verdacht zu stellen, trifft dagegen schon die Möglichkeit, überhaupt wirksam mitzumachen.

Höns: Kulturprojekt verdächtigt, vor Gericht gescheitert

Gerald Höns wollte als AfD-Politiker den Bunkerverkauf an den Kulturverein Zuckerwerk verhindern und rückte diesen in die Nähe von Straftäter und Brandstifter. Nach einer Abmahnung wiederholte er seine Äußerungen, statt sie klarzustellen. Das Landgericht Bremen untersagte ihm 2019 diese Darstellung. Rechtswidrig war im Unterlassungsverfahren die öffentliche Verdächtigung durch den Politiker, der vor angeblicher Kriminalität warnte. Die Zuschreibung sollte einem Kulturprojekt den Zugang zu Räumen erschweren.

Höns selbst pflegte laut einer Recherche Andrea Röpkes von 2016 Kontakte zu Rockergruppen. Dokumentiert wurden ein Treffen von 27 Motorradgruppen in seinem Bunker und ein früheres Vermietungsangebot an die Hells Angels, das Sicherheitsbehörden verhindert hätten. Das belegt keine eigene Straftat oder Clubmitgliedschaft. Es verschärft aber den Widerspruch: Ein Politiker mit solchen Kontakten kriminalisierte ein fremdes Umfeld mit einer gerichtlich untersagten Darstellung. Sein Wechsel aus der AfD ins BIW/BD-Umfeld beseitigt diese Vorgeschichte nicht.

Zweite Chancen für die eigenen Leute

2013 nahm BIW Martin Korol auf, nachdem antiziganistische und sexistische Äußerungen zu seinem Ausschluss aus SPD und Fraktion geführt hatten. Timke hatte ihn gezielt angesprochen. Er teile die Aussagen nicht, Korol habe sich entschuldigt und eine zweite Chance verdient, erklärte Timke der taz. Für den eigenen Mitstreiter galt Differenzierung – ein Maßstab, der bei Forderungen nach institutionellem Ausschluss linker Kritiker kaum wiederzuerkennen ist.

2018 berichtete der Weser-Kurier über einen Beschäftigten der von Timke und Leidreiter gegründeten Sicherheitsfirma Brewag, dem Kontakte zur rechtsextremen, vom Verfassungsschutz beobachteten Bruderschaft Nordic 12 zugeschrieben wurden. Timke bestätigte das Arbeitsverhältnis, habe davon aber nichts gewusst. Der Mann sei mit einem Auftrag übernommen und inzwischen entlassen worden. Im eigenen Unternehmen zählen tatsächliche Kenntnis und persönliche Verantwortung. Beim späteren Angriff auf das Kukoon sollte bereits die laufende Verdachtsprüfung einen Förderstopp begründen.

Ebenfalls 2018 erschien auf Timkes Facebook-Seite ein geleakter Haftbefehl aus dem Chemnitzer Strafverfahren, einschließlich Namen von Zeug und der zuständigen Richterin. Laut Deutschlandfunk berief sich Timke auf Unkenntnis der Strafbarkeit, verwies auf die Löschung und kritisierte die Wohnungsdurchsuchung als unverhältnismäßig. Wer den Beitrag eingestellt hatte, ließ er offen. Dokumentiert sind damalige Ermittlungen, keine Verurteilung. Der politische Widerspruch bleibt: Beim Zugriff auf sich selbst verlangt der Law-and-Order-Politiker sehr genau Verhältnismäßigkeit.

Rechte Kontakte, entmenschlichende Sprache

2023 stand Heiko Werner auf der BIW-Wahlliste. Dokumentiert waren seine Teilnahme an einem Aufmarsch für die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck und an einer Demonstration der NPD und militanten Kameradschaftsszene 2018. Nach den Veröffentlichungen erklärte BIW, den Hintergrund nicht gekannt zu haben, und strebte seinen Ausschluss an. Über eine entsprechende Reaktion auf die bekannt gewordenen Kontakte André Minnes konnte die taz am 22. Mai 2023 nicht berichten.

Andreas Speit und Andrea Röpke hatten Minnes Facebook-Kontakte und Interaktionen mit Stefan Ahrlich dokumentiert, einer Figur zwischen Hells Angels und rechtsextremen Standarte-Hooligans. Hinzu kommt Minnes eigene Äußerung über Klimablockaden: „Der ZeckenKärcher könnte es ‚lösen‘“.

Protestierende werden zu Ungeziefer, ihre gewaltsame Entfernung zur Reinigung. Diese Entmenschlichung erinnert an die Schädlingsrhetorik des Nationalsozialismus. Heute präsentiert die Fraktion Minne als sozial- und gesundheitspolitischen Sprecher. Ausgerechnet er soll für gesellschaftliche Fürsorge stehen. Eine Fraktion mit dieser Bilanz beansprucht, das demokratische Engagement anderer bis in Berufe und Unterstützungsstrukturen hinein zu durchleuchten.

Behördenkritik soll zum Berufsrisiko werden

In der Anfrage vom 11. März 2026 erklärten Julia Tiedemann, Timke und BD bereits das Demonstrieren gegen den Landesverfassungsschutz für unvereinbar mit dienstlichen Loyalitätspflichten. Gemeinsame Teilnahme mit der Interventionistischen Linken und der Roten Hilfe werteten sie als Verstoß gegen Verfassungstreue. Es folgten Fragen nach Disziplinarmaßnahmen gegen teilnehmende oder unterstützende Beamt.

Der autoritäre Anspruch ist offenkundig: Die politische Bewertung einer rechten Fraktion soll über berufliche Zuverlässigkeit entscheiden. § 33 Beamtenstatusgesetz verpflichtet auf die freiheitliche demokratische Grundordnung und zu politischer Mäßigung. Eine Pflicht, Behörden von Kritik auszunehmen, steht dort nicht. Wer Behördenkritik mit Verfassungsfeindschaft gleichsetzt, macht berufliche Abhängigkeit zum Druckmittel gegen demokratischen Widerspruch. Auch die FDP durchleuchtet das Umfeld linker Organisationen. Ihre am 24. März 2026 beantwortete Anfrage zur Roten Hilfe erfasst Parteikontakte, Kooperationen mit Abgeordneten und Vereinsmitglieder in Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Senat bezeichnet die Rote Hilfe als linksextremistisch, hat aber keine Erkenntnisse zum Umfang ihrer Mitgliedschaft im öffentlichen Dienst. Für die Beobachtung von Abgeordneten verweist er auf enge verfassungsrechtliche Grenzen.

Die FDP verlangt hier keine Disziplinarmaßnahmen. Die Schnittmenge liegt in der Ausweitung des Verdachts auf parlamentarische und berufliche Verbindungen. Kontakte, Mitgliedschaften und Arbeitsverhältnisse ersetzen keinen Nachweis konkreter Pflichtverletzungen.

Erst den Geldhahn zudrehen, dann prüfen

Beim Kukoon verlangte Timke am 4. März 2026 einen sofortigen Förderstopp bis zum Abschluss einer vollständigen Prüfung. Eine angeblich linksextremistische Veranstaltung sollte genügen, um dem Kulturort schon während der Aufklärung die Mittel zu entziehen. Vorverurteilung sollte Verwaltungspraxis werden.

Auch CDU-Kulturpolitiker Claas Rohmeyer behauptete anlässlich der Buchvorstellung der Roten Hilfe eine öffentliche Finanzierung von Extremismus. Die Kulturbehörde stellte anschließend klar: Die Veranstaltung war von Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt; gefördert wurde das Kulturzentrum, nicht die einzelne Veranstaltung. Laut taz vom 18. Mai 2026 sollte es weder Rückforderungen noch Einschränkungen künftiger Förderung geben. Zuvor hatte auch die Behörde Konsequenzen in Aussicht gestellt. Der Kulturort stand bereits unter Druck, bevor die Verwaltung seine Programmfreiheit bestätigte. Bei der Zionsgemeinde verlangte Timke am 23. Mai 2025 unter Verweis auf berichtete Sachbeschädigungen einer Klimagruppe deren sofortigen Raumentzug und die Vorladung des verantwortlichen Pastors in die Innendeputation. Der Zugriff reicht über Beschuldigte hinaus: Wer Räume bereitstellt, soll sich ebenfalls rechtfertigen.

Hochschulen politisch aussortieren

Am 9. Mai 2025 verlangte der damalige BD-Wissenschaftssprecher Holger Fricke wegen antifaschistischer Aktionstage der Studierendenvertretungen von Universität und Hochschule Bremen eine Krisensitzung der Wissenschaftsbehörde und die Überprüfung des AStA. Studierende, denen er ein fehlendes Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zuschrieb, hätten an Hochschulen „nichts verloren“. Veranstaltungsinhalte wurden zum Anlass, die Hochschulzugehörigkeit ihrer Organisator infrage zu stellen.

Wie anschlussfähig der Angriff auf studentische Selbstorganisation ist, zeigt die Bürgerschaftsdebatte vom 19. Juni 2025. Die FDP wollte die Pflichtmitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft aufheben. Marcel Schröder begründete dies mit der politischen Ausrichtung des AStA: Dessen „linksradikalen Sumpf“ gelte es trockenzulegen. Beifall kam von FDP, CDU und BD. Diese Fraktionen, der AfD-Abgeordnete Lichtenfeld und der fraktionslose Sascha Schuster stimmten dafür. SPD, Grüne und Linke verhinderten den Antrag. Die Sumpfmetapher erklärt politisches Engagement zum Unrat. Der Eingriff in die Beitragsgrundlage soll eine gewählte Vertretung wegen ihrer politischen Ausrichtung schwächen. Hinter dem Versprechen freiwilliger Mitgliedschaft steht hier ein ausdrücklich gegen den AStA gerichteter Angriff – gemeinsam getragen von FDP, CDU, BD und einem AfD-Abgeordneten.

Vor Gesinnungsprüfungen warnen, Förderausschlüssen zustimmen

Am 22. August 2024 stimmte BD sowohl für eine CDU-Extremismusklausel für Zuwendungsempfänger als auch für den FDP-Antrag gegen die Förderung von Antisemit, Rassist und Extremist. Den FDP-Antrag unterstützte auch die CDU mit Ausnahme Rohmeyers; beim CDU-Antrag enthielt sich die FDP. Beide scheiterten.

Tiedemann warnte vor unscharfen Begriffen, willkürlichen Förderentscheidungen und Gesinnungsprüfungen – und stimmte „mit massiven Bauchschmerzen“ zu. Damit benannte sie selbst die Gefahr, die sie politisch mittrug: Dehnbare Zuschreibungen können darüber entscheiden, wer gesellschaftliche Beteiligung finanzieren kann. Dass CDU und FDP auch Rassismus und Antisemitismus erfassten, beantwortet nicht, welche überprüfbaren Handlungen den Ausschluss begründen und wer diese Kategorien kontrolliert.

Ölhafen: Räumungsdruck auf bereits Angegriffene

Für den Wagenplatz Ölhafen verlangten Schellenberg, Leidreiter und BD am 15. April 2024 die unverzügliche Räumung. Schon der Antragstitel erklärte das Wohnprojekt zum rechtsfreien Raum. Bis zur Räumung sollten Polizei und Ordnungsamt einschreiten, Bewohner gegebenenfalls Entsorgungskosten tragen. Staatliche Durchsetzung sollte sich an der Beseitigung ihres Zuhauses beweisen.

Bereits CDU und FDP im Beirat Walle hatten ein Nutzungsende im Februar 2021 und andernfalls die Räumung am 1. März verlangt. In ihrer Anfrage vom 9. Juli 2026 steigerte die CDU den Konflikt zur „schleichenden Kapitulation des Rechtsstaats“. Neben konkreten Vertrags-, Planungs- und Umweltfragen entwarf sie den Gegensatz zwischen linken Aktivist:innen und vermeintlich rechtstreuen Bürger:innen. Verständigung und Legalisierung erscheinen in dieser Erzählung bereits als staatliche Schwäche.

Die Bewohner:innen waren längst bedroht. Nach ihrer Schilderung griff sie am 2. Februar 2024 eine teilweise vermummte Gruppe an: Pfefferspray traf zwei Menschen, eine Person erlitt eine Kopfverletzung. Sie berichteten der taz von Angst vor weiteren Angriffen, zugleich von Spenden und nachbarschaftlicher Solidarität. Ein Schutzzaun widersprach ihrem offenen Wohnkonzept, sollte aber Sicherheit schaffen. Im Juni brannte der Zaun; die Polizei bestätigte Ermittlungen wegen Brandstiftung. Bewohner:innen schilderten weitere Attacken, Böller, Stein- und Flaschenwürfe sowie Nazi-Parolen. Ein Mitarbeiter des Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus beschrieb den Lebensentwurf als rechtes Feindbild. Die damalige BD-Anfrage wirke wie eine Legitimation, „aus dem vermeintlich bürgerlichen rechten Spektrum Angriffe zu starten“.

Diese Einschätzung belegt keine Tatbeteiligung der Fraktion. Sie benennt die politische Wirkung einer Rhetorik, die einen bereits angegriffenen Lebensort delegitimiert. Wer Sicherheit verspricht, muss erklären, warum die Sicherheit seiner Bewohner darin so wenig Platz hat.

Bremerhaven: Soziale Not aus dem Stadtbild verdrängen

Mit ihrem Antrag vom 2. August 2023 wollte BD die „Trinkerszene“ am Hanse-Carré durch ein zeitlich begrenztes Alkoholverbot auflösen. Geschilderte Belästigungen und Übergriffe verband die Fraktion mit Umsatzverlusten und einem beschädigten Stadtimage. Die Patient der dortigen Methadonausgabe erschienen vor allem durch die Brille von Handel und Tourismus.

SPD, CDU und FDP ersetzten das Verbot mit ihrem Änderungsantrag vom 12. September 2023 durch die Prüfung einer Verlegung der Methadonausgabe außerhalb von Innenstadt und touristischem Zentrum. Bis dahin: engmaschige Kontrollen und gegebenenfalls Aufenthaltsverbote. Hinzu kamen Sozialkonzepte und die Berücksichtigung der Bedürfnisse Betroffener. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss diese Fassung am 8. Februar 2024.

Die Instrumente unterscheiden sich, doch die räumliche Vorgabe bleibt: Medizinische Versorgung soll möglichst anderswo stattfinden. Auch Sozialdemokrat tragen hier Verantwortung für eine Politik, die sichtbare soziale Not zum Standortnachteil erklärt. Ergänzte Hilfen heben diese Verdrängungslogik nicht auf.

Geflüchtete abwehren, Selbstbestimmung zurücknehmen

Am 5. Mai 2026 feierte die Fraktion die verhinderte Geflüchtetenunterkunft im Tabakquartier. Nach ihrer Darstellung hatte sie Flugblätter verteilt; Anwohner mobilisierten, der Investor zog sich zurück. Leidreiter betonte die Interessen von Eigentümer und Menschen mit hohen Mieten. Ob die BIW-Kampagne den Rückzug bewirkte, ist damit nicht belegt. Ihr gefeierter Erfolg ist eindeutig: Schutzsuchende werden nicht einziehen.

Timkes Erklärung vom 9. Dezember 2025 verknüpfte unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit „importierter Kriminalität“. Aus schutzbedürftigen jungen Menschen wird eine eingeführte Gefahr. Diese rassistisch aufgeladene Zuschreibung verdrängt individuelle Verantwortung durch Herkunft und Aufenthaltsstatus – und bedient die Stimmungsmache der AfD. Beim Antrag zur Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes vom 1. Juli 2026 dienten Missbrauchsfälle und Frauenräume zur Begründung, selbstbestimmte Geschlechtszuordnung grundsätzlich zurückzunehmen. Änderungen sollten erneut fachwissenschaftliche Gutachten voraussetzen. Der trans*feindliche Kern liegt in der Verallgemeinerung: Eine ganze Gruppe soll die Anerkennung ihrer Identität wieder von fremder Bestätigung abhängig machen müssen.

Parallel verlangte Minne am 26. September 2024, die Pläne für eine Landes-Antidiskriminierungsstelle einzustellen: zu teuer, vorhandene Ansprechpersonen, überwiegend tolerante Bevölkerung. Eine tolerante Mehrheit hilft jedoch niemandem, der konkret Diskriminierung erfährt und Unterstützung braucht. Deren Ausbau erklärt die Fraktion zur verzichtbaren Ausgabe.

Die Anmaßung hinter der bürgerlichen Fassade

Das Muster reicht von der Verdächtigung zum institutionellen Zugriff. Eine Veranstaltung, ein Kontakt oder ein Konflikt genügt, um ganze Zusammenhänge unter Rechtfertigungsdruck zu setzen. Dann stehen Fördermittel, Räume, berufliche Sicherheit oder gesellschaftliche Zugehörigkeit zur Disposition. Die Verwaltung soll erledigen, was politischer Widerspruch nicht erreicht: missliebiges Engagement handlungsunfähig machen. Die Sprache bereitet das vor. Ein „Sumpf“ muss trockengelegt, eine „Kapitulation“ beendet, eine störende Szene beseitigt werden. Menschen und ihre Rechte verschwinden hinter Bildern von Schmutz, Gefahr und staatlicher Ohnmacht. Entzug, Räumung und Verdrängung erscheinen zwangsläufig. Darin liegt die autoritäre Kraft dieser Rhetorik.

Für die eigenen Reihen gelten Unkenntnis, Entschuldigung und zweite Chancen. Bei Kritiker sollen Verbindungen für Ausschlussforderungen reichen. Das ist die Anmaßung einer selbst erklärungsbedürftigen Partei, die sich zur Instanz demokratischer Zuverlässigkeit erhebt. Bei Zuckerwerk untersagte ein Gericht die kriminalisierende Darstellung; beim Kukoon bestätigte die Kulturbehörde die Freiheit des angegriffenen Orts. Die Verdächtigung war den Belegen jeweils vorausgeeilt.

Wessen Sicherheit, wessen Freiheit?

Die Angegriffenen brauchen selbst Schutz. Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt dokumentierte 2025 in 13 Bundesländern 1.729 rassistische und 325 queerfeindliche Angriffe sowie 663 Angriffe auf politische Gegner:innen und zivilgesellschaftlich Engagierte. Die Fachstellen berichten von Angst, Rückzug und aufgegebenem Engagement. Das sind keine BIW zurechenbaren Tatbilanzen. Es sind die Bedingungen, unter denen zusätzlich politischer Druck auf diese Gruppen ausgeübt wird.

Demokratische Kontrolle muss staatliches Handeln überprüfen. Hier dokumentiert sind jedoch Forderungen, Kritik über berufliche und finanzielle Abhängigkeiten zurückzudrängen. Betroffen sind konkrete Freiheiten: demonstrieren, ohne wegen bloßer Behördenkritik beruflich unter Druck zu geraten; sich organisieren und Räume nutzen; sicher wohnen; die eigene Identität anerkannt sehen. AfD-Kritik braucht Menschen, Orte und Mittel. Genau dort setzen die Angriffe an. CDU und FDP müssen sich an ihren eigenen Anträgen, Argumenten und Abstimmungen messen lassen: Wessen Position stärken sie, wenn antifaschistisches Engagement seine Existenzberechtigung verteidigen soll?

Die Wutbürger beanspruchen politische Freiheit für sich und betreiben den Entzug ihrer Voraussetzungen bei anderen. Wer Kritik die Räume und Mittel nehmen will, will ihren Einfluss brechen. Die AfD muss dafür nicht einmal selbst den Antrag stellen.

Redaktion
AfD Watch Bremen