Ostkurvensaal 2007: Neonazis überfallen antifaschistisches Engagement und staatliche Stellen verschieben den Fokus auf die Falschen

Sie wurden angegriffen, weil sie sich gegen Rassismus stellten. Anschließend mussten junge Werder-Fans jahrelang auf einen Prozess warten, der nach zwei Verhandlungstagen mit Geldstrafen endete. Der Überfall auf die Feier von Racaille Verte zeigt, wie rechte Gewalt Räume beherrschen soll – und wie ihre Entpolitisierung diejenigen im Stich lässt, die sich ihr entgegenstellen.

Antirassismus sollte wehtun

In der Nacht vom 20. auf den 21. Januar 2007 überfielen rechte Hooligans die Jubiläumsfeier der Werder-Ultragruppe Racaille Verte im Ostkurvensaal des Weserstadions. Die Gruppe feierte ihr einjähriges Bestehen. Nach den zeitgenössischen Berichten drangen ungefähr zwei Dutzend Angreifer ein. Menschen wurden geschlagen, bespuckt und eingeschüchtert; zwei Verletzte mussten im Krankenhaus behandelt werden. Weitere Angriffe wurden für den Fall angedroht, dass die Fans an ihrer antirassistischen Positionierung festhielten. Werder Bremen, Mitteilung vom 9. Februar 2007, Dokumentation und Demonstrationsaufruf aus der Fanszene, September 2011

Der Angriff traf Menschen in einem Raum, der ihnen Gemeinschaft und Sicherheit bieten sollte. Er richtete sich gegen eine Haltung: gegen den Versuch, Rassismus im eigenen Fußballumfeld zurückzudrängen. Darin liegt seine politische Bedeutung. Die Gewalt sollte den Preis für Widerspruch erhöhen. Wer öffentlich gegen rechte Dominanz auftrat, sollte damit rechnen müssen, körperlich angegriffen zu werden. Auch die nicht unmittelbar Geschlagenen mussten diese Drohung verstehen. Zehn Jahre später berichteten Betroffene in einer taz-Reportage über die Angst und Orientierungslosigkeit nach dem Überfall. Ein unter verändertem Namen zitierter Fan erinnerte sich: „Wir wussten lange danach nicht, was wir machen sollten.“ Die Aussagen beschreiben eine erschütterte Gemeinschaft. Eine Feier war in die Erfahrung umgeschlagen, dass bekannte Neonazis den eigenen Treffpunkt stürmen und einzelne Menschen herausgreifen konnten. Gareth Joswig, taz, 17. Juni 2017

Diese Perspektive muss die Auseinandersetzung bestimmen. Verletzungszahlen erfassen nur einen Teil des Geschehens. Politische Gewalt greift auch die Freiheit an, sich zu organisieren, eine Haltung zu zeigen und gemeinsam öffentliche Räume zu nutzen. Wenn junge Menschen überlegen müssen, ob ein antirassistisches Transparent die nächste Attacke auslöst, haben die Angreifer:innen bereits Einfluss auf ihren Alltag gewonnen.

Die Schläger kamen aus einem bekannten rechten Netzwerk

Die beteiligten Strukturen waren keineswegs unbekannt. Der Bremer Senat benannte in seinem Rechtsextremismusbericht 2013 persönliche Verbindungen und gemeinsame Aktivitäten der Gruppen Standarte Bremen, Nordsturm Brema und City-Warriors Bremen mit der rechtsextremen Szene. Angehörige von Standarte und Nordsturm ordnete er der am Überfall beteiligten Gruppe zu. Der Bericht beschrieb zudem Verbindungen in das NPD-Umfeld und Aktivitäten zur Verherrlichung des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß. Senatsbericht 2013, Drucksache 18/943, Abschnitt A 2.3

Auch das Innenressort bezeichnete Standarte Bremen und Nordsturm Brema im Dezember 2011 ausdrücklich als gewaltbereite Gruppen mit rechtsextremistischer Ausrichtung. Es ordnete die Band Kategorie C – Hungrige Wölfe demselben Hooliganmilieu zu. Die politische Einordnung beruhte damit auch auf staatlichen Erkenntnissen. Bremer Innenressort, 7. Dezember 2011

Unter den Angeklagten des Ostkurvensaal-Verfahrens war Hannes Ostendorf, Sänger von Kategorie C. Die Fachjournalistin Andrea Röpke dokumentierte 2011 seine Beteiligung am Verfahren und die Vermarktungsstrukturen der Band. Sie beschrieb, wie deren vermeintlich unpolitisches Auftreten den Zugang zu Konzerten erleichterte und zugleich ein rechtes Publikum mobilisierte. Andrea Röpke, Endstation Rechts, 29. November 2011

An solchen Verbindungen zeigt sich, warum die Trennung in Fußball, Musik und politische Organisation analytisch zu kurz greift. Gemeinsame Veranstaltungen, Kleidung, persönliche Loyalitäten und die Anerkennung körperlicher Durchsetzungsfähigkeit können ein Milieu zusammenhalten, ohne dass jeder Beteiligte derselben Organisation angehört. Für seine Wirkung ist entscheidend, dass politische Feindschaft und verfügbare Gewalt zusammenfinden. Wer nur nach Parteibüchern sucht, übersieht die sozialen Beziehungen, durch die Einschüchterung praktisch möglich wird.

„Unpolitisch“ war vor allem die Freiheit der Rechten

Die antirassistischen Ultras bedrohten einen bestehenden Machtanspruch. Martin Endemann beschrieb im Fußballmagazin RUND bereits im Februar 2007 den Konflikt: Während Gruppen wie Racaille Verte und Infamous Youth für jüngere Fans attraktiver wurden und rechte Symbolik zurückdrängten, verloren die Hooligans Einfluss auf den Nachwuchs. Ein anonym zitierter Fan berichtete von wiederholten Bedrohungen, Verfolgungen und Angriffen im Stadionumfeld. Martin Endemann, RUND, Februar 2007

In diesem Zusammenhang bekommt die Forderung, Politik aus dem Stadion herauszuhalten, einen konkreten Sinn. Sie schützt bestehende Verhältnisse, wenn rechte Präsenz als selbstverständlich gilt und erst der Widerspruch dagegen zum politischen Problem erklärt wird. Ein rassistischer Spruch bleibt dann angeblich Teil rauer Fankultur; ein antirassistisches Transparent soll hingegen den Frieden stören. Eine solche Regel verteilt Redefreiheit und Zugehörigkeit zugunsten derjenigen, die bereits über Macht verfügen.

Der Überfall setzte diesen Herrschaftsanspruch körperlich durch. Antirassistisches Engagement sollte eingeschüchtert werden, damit die Rechten ihre Stellung behalten konnten. Das ist der Zusammenhang zwischen Menschenfeindlichkeit und dem Angriff auf solidarische Fans: Wer der Abwertung anderer widerspricht, gerät selbst ins Visier. Die Gewalt richtet sich damit auch gegen die Möglichkeit, diskriminierte Menschen wirksam zu unterstützen.

Ein runder Tisch kann die Macht der Schläger verlängern

RUND berichtete nach dem Angriff, das Fanprojekt habe einen runden Tisch mit den Ultras und ihren Angreifern vorgeschlagen. Die Betroffenen lehnten ab. Auch die spätere taz-Reportage dokumentierte die Erinnerung an diesen Vorschlag. RUND, Februar 2007, taz, 17. Juni 2017

Darin liegt ein grundlegendes Problem einer Befriedungslogik, die vor allem wieder Ruhe herstellen will. Wer nach einem gezielten Angriff Täter und Angegriffene als zwei streitende Seiten behandelt, verkennt das Machtgefälle. Für die Betroffenen steht ihre Sicherheit auf dem Spiel. Die Angreifer können dagegen schon durch ihre Anwesenheit verdeutlichen, dass sie weiterhin erreichbar und gefährlich sind. Ein Gesprächsangebot wird unter solchen Bedingungen schnell zur Zumutung, den eigenen Schutz mit denjenigen auszuhandeln, die ihn gerade zerstört haben.

Sozialpädagogische Arbeit muss Beziehungen aufbauen und Veränderungen ermöglichen. Sie braucht dafür klare Grenzen gegenüber Einschüchterung. Der Schutz Betroffener und die Anerkennung des politischen Angriffs dürfen nicht zum Verhandlungsgegenstand werden. Dass das Fanprojekt später gemeinsam mit engagierten Fans gegen Diskriminierung arbeitete und Betroffene unterstützte, gehört ebenfalls zur Geschichte. Gerade deshalb sollte die frühere Kritik nicht aus einer nachträglichen Erfolgserzählung verschwinden.

Angst ist kein Beleg für fehlenden Aufklärungswillen

Der damalige Fanprojektleiter Thomas Hafke schilderte, wie schwer es zunächst war, mit den Jugendlichen über die Nacht zu sprechen. Nach einigen Wochen waren sie zu Aussagen bereit. Entscheidend war, dass möglichst viele gemeinsam aussagten, damit einzelne Zeug nicht herausgegriffen werden konnten. Nach seiner Darstellung machten schließlich mehr als sechzig Fans Angaben bei der Polizei; nach ungefähr drei Monaten waren die Befragungen abgeschlossen. Thomas Hafke, „Überfall auf antirassistische Fußballfans und die Folgen“

Das ist eine Geschichte mühsam hergestellten Vertrauens. Die Betroffenen mussten abwägen, ob eine Aussage ihre Sicherheit verbessert oder sie neuen Angriffen aussetzt. Die gemeinsame Entscheidung reduzierte die Gefahr, als Einzelne sichtbar zu werden. Darin lag bereits eine erhebliche solidarische Leistung – und eine Voraussetzung dafür, dass das Verfahren überhaupt auf Zeugenaussagen gestützt werden konnte. Wer daraus vor allem eine anfängliche Aussageverweigerung macht, verschiebt die Verantwortung. Die Angst vor Neonazis ist Teil der Tatfolgen. Behörden müssen sie als Schutzproblem begreifen. Eine Strafverfolgung, die Aussagen benötigt, muss glaubwürdig vermitteln, dass die Aussagebereiten anschließend nicht alleinbleiben. Das Vertrauen darauf ist keine Ressource, die der Staat beliebig abrufen kann.

Viereinhalb Jahre warten – zwei Tage verhandeln

Nach dem Senatsbericht wurde die Anklageschrift im April 2010 verfasst. Der Prozess gegen sieben Beschuldigte begann am 22. September 2011. Am 29. September endete er mit Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen. Zwischen Angriff und Hauptverhandlung lagen damit mehr als viereinhalb Jahre. Senatsbericht 2013, Abschnitt B 9.1

Die zeitgenössische Prozessberichterstattung beschreibt eine von Amtsrichter Hans Ahlers angeregte Verständigung: Geständnisse ermöglichten einen schnellen Abschluss, die vorgesehenen Zeug wurden nicht mehr gehört. Als wesentlicher Grund für die milden Sanktionen wurde die überlange Verfahrensdauer angeführt. Bei zwei zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten wurden die Geldstrafen nach damaliger Berichterstattung zur Bewährung ausgesetzt. Christian Jakob, taz, 29. September 2011

Die Kritik daran darf nicht bei der Forderung nach möglichst harten Strafen stehen bleiben. Auch Angeklagte haben Anspruch auf ein Verfahren ohne rechtsstaatswidrige Verzögerung. Der Skandal liegt in einer institutionellen Abfolge: Der Staat lässt zu viel Zeit verstreichen; dieser Zeitablauf wirkt zugunsten der Beschuldigten; die Betroffenen erleben schließlich einen verkürzten Prozess, in dem ihre Erfahrungen nicht mehr öffentlich zur Sprache kommen. Die Folgen staatlicher Langsamkeit tragen damit auch diejenigen, die ohnehin angegriffen wurden. Eine Verständigung ist nicht schon deshalb illegitim, weil sie ein Verfahren verkürzt. Sie wird aber zum Problem, wenn die Verfahrensökonomie den Blick auf den Charakter der Tat verengt. Ein Angriff auf antirassistische Organisierung lässt sich nicht angemessen erfassen, indem man nur die Zahl der Schläge, die unmittelbaren Verletzungen und die Verfahrenskosten betrachtet. Zur Tat gehören die Auswahl der Angegriffenen, das politische Umfeld und die Drohung an andere, sich künftig zurückzuhalten.

Im Gericht setzte sich die Einschüchterung fort

Hafke berichtete, dass sich der Anhang der Angeklagten teilweise vermummt und pöbelnd im Gerichtsgebäude bewegte. Prozessbeobachter, Journalist und andere Anwesende seien gegen ihren Willen fotografiert worden. Auch Werder Bremen kritisierte die Umstände des ersten Verhandlungstags ausdrücklich und verwies auf vermummte Sympathisanten und das Fotografieren von Prozessbeobachter. Thomas Hafkes Prozessbericht, Werder Bremen, 29. September 2011

Diese Vorgänge sind für die Bewertung des Verfahrens zentral. Ein Gericht soll einen Raum schaffen, in dem Menschen über Gewalt sprechen können, ohne deren soziale Macht erneut ertragen zu müssen. Werden Beobachter dort gezielt fotografiert, kann das unter den gegebenen Umständen als Ankündigung wirken: Wir wissen, wer ihr seid. Die Bedrohung muss nicht ausgesprochen werden, um verständlich zu sein. Besonders bitter ist deshalb, dass Betroffene bereits auf eine Nebenklage verzichtet hatten, um nicht erneut zur Zielscheibe zu werden. Das berichtete Henning Bleyl zum Prozessauftakt. Ein Angegriffener, dem eine Brille ins Auge geschlagen worden war, äußerte schon damals seine Enttäuschung über den Verfahrensverlauf und seine Sorge vor weiteren Überfällen. Henning Bleyl, Kreiszeitung, 23. September 2011

Die Schutzpflicht des Staates beginnt nicht erst bei einer weiteren vollendeten Körperverletzung. Sie betrifft auch die Bedingungen, unter denen Betroffene ihre Rechte überhaupt wahrnehmen können. Wer ihnen öffentliche Courage abverlangt, muss dafür sorgen, dass der Gerichtsgang ihren Schutz nicht weiter aushöhlt. Andernfalls wird aus dem Versprechen rechtsstaatlicher Hilfe eine zusätzliche Belastung.

Auch die Berufung brachte den Betroffenen keine Anhörung

Am 4. September 2012 wurden die Berufungen zweier Verurteilter verworfen, nachdem diese nicht zur Verhandlung erschienen waren. Nach dem damaligen taz-Bericht hatte das Landgericht für dieses Verfahren Zeug geladen und weitere Vernehmungen vorgesehen. Durch das Fernbleiben kam es dazu nicht. Die beiden Verurteilungen blieben bestehen. Simone Schnase, taz, 4. September 2012

Das darf nicht als Freispruch missverstanden werden. Für die Betroffenen blieb dennoch die ausgefallene Möglichkeit, das Geschehen vor Gericht zu schildern. Ihre Erfahrung verweist auf einen Unterschied, den die öffentliche Debatte häufig übergeht: Ein Verfahren kann mit einer Verurteilung enden und trotzdem zentrale Erwartungen an Anerkennung, Aufklärung und Schutz enttäuschen. Die Zahl abgeschlossener Verfahren sagt darüber wenig aus.

Stadionverbote scheiterten jahrelang am Behördenverkehr

Werder hatte bereits im Februar 2007 Maßnahmen gegen identifizierte Angreifer angekündigt. Im September 2011 erklärte Vereinspräsident Klaus-Dieter Fischer dann, Polizei und Staatsanwaltschaft hätten über Jahre keine zustellungsfähigen Adressen bereitgestellt – zunächst aus ermittlungstechnischen, später aus datenschutzrechtlichen Gründen. Deshalb hätten die angekündigten Stadionverbote nicht umgesetzt werden können. Diese Erklärung ist die dokumentierte Darstellung des Vereins. Werder-Mitteilung vom Februar 2007, Werder-Mitteilung vom September 2011

Am 20. Oktober 2011 meldete Werder schließlich sieben bundesweite Stadionverbote bis zum 30. Juni 2015. Fünf der Betroffenen hatten wegen anderer Vorfälle im Zusammenhang mit einem Spiel in Köln bereits Verbote bis 2013; diese wurden verlängert. Werder Bremen, 20. Oktober 2011

Datenschutz und rechtsstaatliche Verfahren sind notwendige Anforderungen. Gerade deshalb braucht Gefahrenabwehr funktionierende, rechtmäßige Abläufe. Wenn ein Verein nach einem massiven Angriff jahrelang erklärt, an fehlenden Zustellungsdaten zu scheitern, ist das ein institutionelles Schutzproblem. Für bedrohte Fans zählt, ob die angekündigten Maßnahmen wirksam werden. Die Verteilung von Zuständigkeiten darf nicht dazu führen, dass die Verantwortung zwischen Behörden und Verein liegen bleibt.

Die Politik stritt – die Betroffenen brauchten Schutz

Es wäre falsch, sämtlichen demokratischen Parteien Schweigen vorzuwerfen. Grünen-Fraktionschef Matthias Güldner kritisierte den Verfahrensverlauf öffentlich; auch die Linksfraktion unter Kristina Vogt wandte sich entschieden dagegen. Die CDU-Abgeordnete Gabi Piontkowski verlangte einen Bericht für den Rechtsausschuss. Gleichzeitig bescheinigte sie Staatsanwaltschaft und Amtsgericht bereits ein Handeln „mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein“. Sie kritisierte die Zustände im Gericht, wies aber eine grundsätzliche Blindheit der Justiz gegenüber rechts zurück. Benno Schirrmeister, taz, 25. September 2011

Gerade diese Verbindung aus Aufklärungsverlangen und vorweggenommener Entlastung ist kritikwürdig. Wer einen Bericht benötigt, sollte dessen Ergebnis nicht bereits zugunsten der überprüften Institutionen festlegen. Die Unabhängigkeit der Justiz verbietet politische Weisungen an Richter. Sie entzieht Verfahrensdauer, Zeug und institutionelle Fehlleistungen aber keiner öffentlichen Kritik. Eine Demokratie muss beides gewährleisten: unabhängige Gerichte und die Möglichkeit, ihr Handeln an rechtsstaatlichen Maßstäben zu messen. Bemerkenswert ist auch die amtliche Einordnung des Protests. Der Verfassungsschutzbericht 2011 behandelte die Demonstration gegen den Prozessverlauf im Kapitel über Linksextremismus und ordnete rund 300 der etwa 800 Teilnehmer der autonomen Szene zu. Zugleich dokumentierte derselbe Bericht den rechten Hintergrund der Angeklagten. Bremer Verfassungsschutzbericht 2011, Seiten 33 und 40–41

Der Protest wird unter Sicherheitsgesichtspunkten erfasst, während die Betroffenen um Anerkennung der politischen Gewalt kämpfen. Diese Spannung verlangt Aufmerksamkeit. Antifaschistische Organisierung verliert ihren Anspruch auf Schutz nicht dadurch, dass Behörden einzelne Beteiligte beobachten.

2015 kehrte die Verharmlosung zurück

Wie wenig selbstverständlich die politische Einordnung geblieben war, zeigte sich 2015. Nach erneuten Auseinandersetzungen zwischen rechten Hooligans und linken Ultras erklärte Rose Gerdts-Schiffler, damals Sprecherin von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), gegenüber der taz: „Das ist keine Politik, wie wir sie verstehen.“ Sie bezeichnete das Geschehen als Angelegenheit der Polizei. Fanprojektmitarbeiter Daniel Behm widersprach und verwies auf bekannte Akteure aus dem Ostkurvensaal-Komplex. Der Bericht dokumentierte zudem neue Bedrohungen im Stadionumfeld. Jean-Philipp Baeck, taz, 7. Mai 2015

Ein solcher Politikbegriff ist gefährlich eng. Rechte Gewalt verliert ihren politischen Charakter nicht dadurch, dass sie mit Fäusten ausgeübt wird. Wenn Akteure Menschen wegen ihrer antirassistischen Haltung angreifen oder bedrohen, geht es um Macht, Zugehörigkeit und die Durchsetzung einer gesellschaftlichen Ordnung. Wer erst parlamentarische Rede oder Parteiarbeit als Politik erkennt, übersieht die gewaltsame Herstellung politischer Verhältnisse auf der Straße.

Das entlastet niemanden von der Verantwortung für eigene Straftaten. Es verpflichtet die Behörden vielmehr zu genauer Unterscheidung. Eine Untersuchung muss klären, wer wen angegriffen hat, welche Vorgeschichte besteht und ob Einschüchterung politisch ausgewählter Menschen vorliegt. Die pauschale Erzählung zweier gleichermaßen problematischer Lager verdeckt diese Fragen. Sie kann damit genau jene schützen, deren Strategie von der Unschärfe profitiert.

Die Fans erkämpften den Wandel

Die Geschichte des Ostkurvensaals enthält auch eine erfolgreiche Gegenbewegung. Nach dem Überfall bauten Fans und Fanprojekt die Antidiskriminierungsarbeit aus. Hafke beschrieb gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen und Aufklärung über Rechtsextremismus. Im November 2008 widersetzten sich Werder-Fans beim Auswärtsspiel in Bochum öffentlich einer rechten Gruppe mit NSHB-Banner. „Nazis raus“-Rufe machten deutlich, dass die Hooligans den Gästeblock nicht mehr selbstverständlich beherrschten. Thomas Hafkes Rückblick, ntv, 9. November 2008

Der Ostkurvensaal wurde außerdem zum Lernort. Seit Oktober 2009 besteht dort ein Lernzentrum. Zu seinen heute beschriebenen Angeboten gehören Workshops über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus, Diskriminierung und Geschlechtervielfalt. Lernort Stadion: Lernzentrum OstKurvenSaal

Solche Veränderungen verdienen Anerkennung, ohne die erlittene Gewalt nachträglich zu einem nützlichen Wendepunkt umzudeuten. Niemand schuldet der Gesellschaft eine stärkere Bewegung, nachdem er angegriffen wurde. Dass Betroffene und solidarische Fans dennoch weiterarbeiteten, war ihre Leistung. Verein und Institutionen dürfen davon profitieren; sie sollten sich diese Leistung nicht als Beweis dafür anrechnen, dass ihr früheres Handeln ausreichend gewesen sei.

Antifaschistische Courage darf kein persönliches Sicherheitsrisiko bleiben

Der Ostkurvensaal-Überfall zeigt, wie rechte Gewalt über ihre unmittelbaren Opfer hinaus wirkt. Sie soll Beobachter lehren, welchen Preis Widerspruch haben kann. Eine angemessene Antwort muss deshalb mehr leisten als die Aburteilung einzelner Taten. Sie muss den politischen Zusammenhang erkennbar machen, bedrohte Menschen schützen und verhindern, dass Einschüchterung im sozialen Umfeld oder vor Gericht fortgesetzt wird.

Die dokumentierten Berichte über Angst und Erschütterung erlauben keine pauschale Aussage darüber, wie es jedem Betroffenen heute geht. Sie verbieten aber eine Erzählung, nach der mit dem Urteil oder einer verbesserten Fankultur alles erledigt war. Wer verletzt, bedroht und über Jahre hingehalten wurde, hat Anspruch darauf, dass diese Erfahrung Teil der öffentlichen Erinnerung bleibt. Bremens antirassistische Fans stellten sich einem Milieu entgegen, dessen Gewaltbereitschaft und rechte Verbindungen bekannt waren. Sie schufen gemeinsam Voraussetzungen für Strafverfolgung und veränderten die Kultur in der Kurve. Der Maßstab für Polizei, Justiz, Politik und Verein ist deshalb konkret: ob Menschen dieses Engagement ausüben können, ohne den Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit selbst organisieren zu müssen. Courage zu loben ist leicht. Sie verlässlich zu schützen, ist die Verpflichtung.

Redaktion
AfD Watch Bremen