Brandanschlag auf die Friese: Rechter Hass und staatliche Gleichgültigkeit

Ein Neonazi zündet während eines Konzerts ein Bremer Jugendzentrum an. Menschen entkommen dem Feuer, doch die Folgen bleiben. Antifaschistische Recherchen tragen entscheidend zur Aufklärung bei, während Ermittlungen stocken und die Politik ihre Behörden verteidigt. Der Angriff auf die Friese verlangt eine Auseinandersetzung mit neonazistischen Netzwerken, ungleich verteilter Solidarität und einer staatlichen Verantwortung, die mit dem Strafurteil nicht erledigt ist.

Ich habe fünf Jahre lang nicht einen Tag nicht an dieses Brandgeschehen gedacht.“ Das sagte ein Sozialarbeiter, der den Anschlag auf die Friese miterlebt hatte, im Mai 2025 gegenüber Panorama 3. Für ihn waren die Jahre zwischen Feuer und Urteil eine Zeit, in der das Geschehen täglich gegenwärtig blieb. Eine solche Aussage muss den Maßstab der Aufarbeitung bestimmen: Welche Sicherheit gewannen die Angegriffenen zurück? Welche zusätzliche Last muteten ihnen Behörden und Politik zu?

In der Nacht zum 16. Februar 2020 brannte es im Obergeschoss des Jugendzentrums, während unten ein Konzert stattfand. Mindestens 27 Menschen befanden sich nach den gerichtlichen Feststellungen im Gebäude, drei wurden durch Rauchgas verletzt. Am 22. Mai 2025 verurteilte das Landgericht Bremen den Neonazi Jan E. wegen schwerer Brandstiftung sowie gefährlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Die Neonazis Nico J. und Dave S. erhielten Bewährungsstrafen wegen unterlassener Hilfeleistung; ihre Beteiligung an der Brandlegung war juristisch nicht nachweisbar. Radio Bremen berichtete über das Urteil.

Das Überleben beendet den Angriff nicht

Ein Brandanschlag verändert die Bedeutung eines vertrauten Ortes. Ein Jugendzentrum steht für Begegnung, Musik, gemeinsame Arbeit und die Möglichkeit, sich einen Teil der Stadt anzueignen. In der Friese wurde dieser Raum zur Gefahrenzone. Die menschenverachtende Logik dahinter ist brutal: Die vermeintliche politische Zugehörigkeit der Anwesenden soll genügen, ihre Unversehrtheit preiszugeben. Das Gericht stellte ein Handeln aus Hass auf politisch Andersdenkende fest. Einen Tötungsvorsatz konnte es juristisch nicht nachweisen. Zugleich ging es um einen gezielten Angriff auf einen bekannten linken Treffpunkt. Der spontane Tatentschluss, von dem das Gericht ausging, entstand innerhalb eines gefestigten politischen Feindbildes. Diese Unterscheidung geht aus der ausführlichen Gerichtsberichterstattung von Radio Bremen hervor.

Für die Überlebenden bleibt die existenzielle Erfahrung: Ein anderer Mensch setzte den Ort in Brand, an dem sie sich aufhielten. Sie mussten einer Gefahr entkommen, deren Ausgang sie nicht kontrollierten. Die strafrechtliche Grenze des Beweisbaren kann diese Erfahrung weder aufheben noch ihre Schwere bemessen. Wer den fehlenden Nachweis eines Tötungsvorsatzes als Entwarnung liest, verwechselt die Voraussetzungen einer Verurteilung mit der Lebenswirklichkeit der Angegriffenen. Eine betroffene Person beschrieb gegenüber Soliport und dem Beratungsstellenverband VBRG die fünfjährige Wartezeit und den Prozess ausdrücklich als retraumatisierend. Die Unterstützung der Nebenklage und die Konfrontation mit den Angeklagten verlangten erhebliche Kraft. Die Stellungnahme vom Mai 2025 dokumentiert damit eine zweite Belastung: Betroffene mussten sich um Aufklärung bemühen, während sie die Folgen des Anschlags verarbeiteten. Soliport und VBRG: Stellungnahme vor der Urteilsverkündung.

Ein Rechtsstaat darf Zugang zu wirksamer Aufklärung nicht von der Ausdauer seiner verletzten Bürger:innen abhängig machen. Wer nach einem Anschlag weiterarbeiten, Freundschaften pflegen oder überhaupt wieder Sicherheit empfinden möchte, schuldet dem Staat keine jahrelange zusätzliche Ermittlungsarbeit. Unterstützung muss auch denjenigen offenstehen, die für einen solchen Kampf keine Kraft haben.

Das neonazistische Umfeld war organisiert und bekannt

Der Angriff lässt sich nicht angemessen verstehen, wenn die Biografien der drei Männer erst an der Tür der Friese beginnen. Der Bremer Verfassungsschutzbericht 2025 ordnet die beiden wegen unterlassener Hilfeleistung Verurteilten der früheren Gruppe „Phalanx 18“ zu. Diese Verbindung führt in ein Milieu, dessen Gewaltorientierung den Behörden bereits vor der Tat bekannt war.

Schon im November 2019 hatte Innensenator Ulrich Mäurer den Verein verboten. Die offizielle Begründung beschrieb eine nationalsozialistische Ausrichtung, Radikalisierungsversuche und gezielt gesuchte körperliche Auseinandersetzungen. Der Verein warb außerdem für rechtsextreme Kampfsportveranstaltungen. Eine für den Jahrestag der Novemberpogrome geplante Musikveranstaltung war zuvor untersagt worden. Die Innenbehörde sah darin eine beabsichtigte Verhöhnung jüdischer NS-Opfer. Die damalige Senatsmitteilung dokumentiert diese Einschätzung. Gerade dieses Vorwissen verschärft die Verantwortung der Sicherheitsbehörden. Ein Vereinsverbot beendet weder persönliche Beziehungen noch gemeinsame Feindbilder. Wer eine Gruppe wegen ihrer Gewaltorientierung auflöst, muss sich daran messen lassen, wie aufmerksam anschließend die Aktivitäten ihrer Mitglieder verfolgt werden. Der Erfolg einer Verbotsverfügung erschöpft sich nicht im Verschwinden eines Namens.

Die Recherche von Jean-Philipp Baeck und Lotta Kampmann zeichnet weitere Verbindungen nach: Die Neonazis Nico J. und Dave S. waren im Oktober 2019 auf einem Gruppenfoto von „Phalanx 18“ nahe der Friese zu sehen und besuchten im Januar 2020 eine Kundgebung der Partei „Die Rechte“ in Bremerhaven. Nico J. gehörte demnach zu deren regionalem Kern; bei dessen Gründung 2018 wirkte der Neonazi-Kader Henrik Ostendorf mit. Bereits 2016 nahmen Nico J. und Jan E. gemeinsam an einer geschlossenen Veranstaltung mit der Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck teil. Als Verbindung zu jüngeren Gruppierungen wie „Weserems-Aktion“ und „Division 1161“ beschreibt die Recherche den Bremer Neonazi Martin B., der ebenfalls mit ihnen auf Demonstrationen unterwegs war.

Damit wird ein Zusammenhang aus Parteiarbeit, persönlichen Kontakten und gemeinsamer politischer Sozialisation sichtbar. Die beschriebenen Verbindungen belegen keine gemeinsame Anschlagsplanung dieser Organisationen; auch eine Beteiligung Martin B.s an der Tat ist damit nicht belegt. Sie widerlegen aber eine Betrachtung, die nur drei voneinander und von ihrer Szene isolierte Männer sehen will und sich in der „Einzelfall“-Rhetorik der politischen Analyse entzieht. Für die Gefahrenanalyse ist entscheidend, wo sich Menschen gegenseitig in ihrer Gewaltbereitschaft bestätigen und wie Kontakte zwischen älteren Kadern und neuen Gruppen fortbestehen.

Hinzu kommen die im Prozess bekannt gewordenen Gewaltfantasien. Nach der Gerichtsreportage von Endstation Rechts bejubelten die Männer das Feuer noch rund zwei Jahre später beim gemeinsamen Hören von Rechtsrock. Überwachte Gespräche handelten auch von bewaffneten Angriffen auf linke Viertel und sexualisierter Gewalt gegen Frauen wegen ihrer St.-Pauli-Kleidung. Beim Haupttäter fanden sich NS-Propaganda, die Aufschrift „Danke Uwe“ und das Blood-&-Honour-Manifest „Der Weg vorwärts“. Eine gemeinsam gebildete Terrorzelle sah die Strafkammer dennoch nicht. Aus unserer Sicht ein Fehler, der die Tat verharmlost. 

Die politische Aussage dieser Funde und Gespräche reicht über die Organisationsfrage hinaus. Gewalt erschien hier als gemeinsam vorstellbare und nachträglich gefeierte Handlung gegen entwertete Menschen. Genau darin liegt die Bedrohung eines solchen Milieus: Die praktische Schwelle zur Tat kann sinken, ohne dass vorher ein formeller Befehl ergeht. Soliport und VBRG bewerten den Friese-Anschlag als rechtsterroristisch.

Antifaschistische Recherche trug die Aufklärung mit

Nach der taz erkannten Zeug:innen bereits im März 2020 zwei mögliche Beteiligte auf Bildern von Recherche Nord wieder. Im Oktober folgte ein ausführliches anonymes Hinweisschreiben. Der Linken-Abgeordnete Nelson Janßen brachte die Konsequenz auf den Punkt: „Wir können heute nicht sagen, ob es ohne die antifaschistische Recherche überhaupt zu einer Anklage gekommen wäre“. Die taz dokumentiert die frühen Hinweise und Janßens Bewertung.

Ob es ohne diese Arbeit tatsächlich eine Anklage gegeben hätte, lässt sich rückblickend nicht sicher feststellen. Ihr belegter Beitrag verbietet es jedoch, antifaschistische Recherche als nebensächliche Zuarbeit abzuhaken. Fotografien, Personenkenntnis und die Beobachtung rechter Veranstaltungen ermöglichten es, Hinweise überhaupt einzuordnen. Das war Wissen, das für die Strafverfolgung praktisch nutzbar wurde. Daraus folgt eine unbequeme Frage für die Sicherheitspolitik: Welchen Wert misst sie denjenigen bei, die rechte Strukturen über Jahre dokumentieren? Wer solche Arbeit pauschal unter Extremismusverdacht stellt, muss sich mit ihrem Beitrag zur Aufklärung dieses Verbrechens auseinandersetzen. Demokratischer Schutz entsteht auch dort, wo Engagierte gegen behördliche Selbstzufriedenheit recherchieren. Die Frage, wo nach den Skandalen im Kontext des NSU-Terrors in dieser Nacht der Bremer Verfassungsschutz war, bleibt unbeantwortet. Der unverdiente Titel „Frühwarnsystem“ wirkt wie Polemik für die Betroffenen des Brandanschlags.

Die Ermittlungsfehler waren politisch verantwortete Entscheidungen

Die Senatsantwort vom 17. Juni 2025 bestätigt, dass die zuständige Sachbearbeiterin zeitweise für die „Soko Spielplatz“ eingesetzt wurde. Wegen einer akuten Gefahr für eine andere Person sei priorisiert worden; wesentliche zusätzliche Maßnahmen im Friese-Verfahren unterblieben währenddessen. Behördenleitung und Innensenator waren nach Angaben des Senats laufend informiert. Die Durchsuchungen erfolgten erst am 23. September 2021.

Die andere Gefahrenlage musste bearbeitet werden. Politisch erklärungsbedürftig ist, weshalb dafür die Aufklärung eines Brandanschlags auf ein besuchtes Jugendzentrum derart zurückstehen konnte. Wenn zwei schwere Bedrohungen zugleich auftreten, wird die personelle Ausstattung der Ermittlungen zur Frage wirksamen Schutzes. Die Verantwortung dafür lässt sich nicht vollständig an die einzelne Sachbearbeiterin weiterreichen. Eine bekannte Ressourcenentscheidung ist eine Führungsentscheidung. Bei der späteren Durchsuchung rief die Ermittlungsführerin den abwesenden Hauptverdächtigen an. Laut taz erschien er etwa 45 Minuten später; sein Telefon hatte er entsorgt. Der Senat verteidigte den Anruf als Ermessensentscheidung. Zudem widerspricht die taz der Regierungsdarstellung, zwei Namen seien erst im Oktober 2020 bekannt geworden: Die Identifizierungen seien bereits im März protokolliert worden. Der Bericht vom Juni 2025 benennt beide Punkte.

Hier geht es um konkrete Verantwortlichkeit: Ein möglicher Beweisträger ging verloren, und die Darstellung des frühen Ermittlungsstands ist umstritten. Der Hinweis auf zulässiges Ermessen beantwortet nicht, ob eine Entscheidung fachlich angemessen war. Eine Regierung, die ihre Behörden kontrollieren soll, darf sich nicht damit begnügen, für jedes beanstandete Vorgehen eine formale Erklärung zu finden. Sie muss dessen Folgen bewerten. Wieso in Anbetracht dieses Versagens mit System nicht ein:e einzige:r Abgeordnete:r oder Beamt:in berufliche Konsequenzen erfuhr, gehört ebenso zum unbeantworteten Fragenkatalog. 

Auch die nicht beschlagnahmte rechtsterroristische Propaganda wirft diese Frage auf. Soliport und VBRG kritisieren ausdrücklich, dass Material mit möglichem Beweiswert für die Tatmotivation vor Ort blieb. Der Senat verweist unter anderem darauf, dass privater Literaturbesitz regelmäßig nicht strafbar sei. Er dokumentiert zugleich spätere Strukturermittlungen und die Weitergabe von Erkenntnissen an das Innenressort sowie niedersächsische Behörden. Diese Folgemaßnahmen gehören zur Bilanz. Die Strafbarkeit des Besitzes und die Bedeutung eines Gegenstands für die Aufklärung eines Anschlags sind allerdings verschiedene Fragen.

Laut gegen links, unzureichend solidarisch mit Angegriffenen

Die politische Schieflage lässt sich konkret benennen. Am 9. Juni 2021 warben CDU und FDP für eine zusätzliche Sondersitzung der Innendeputation zu Angriffen auf die Polizei. Sie verlangten ein gemeinsames, deutliches politisches Signal. Die gemeinsame Initiative ist öffentlich dokumentiert. Am selben Tag warf die CDU der Sozialsenatorin vor, über die Förderung des Jugendhauses Buchte linksextreme Strukturen zu finanzieren. Anlass war ein Solidaritätstransparent. Die Pressemitteilung von Sandra Ahrens verband den Vorwurf mit parlamentarischem Aufklärungsbedarf.

Die Naturfreundejugend wies die Gleichsetzung ihrer Jugendarbeit mit dem Aufbau extremistischer Strukturen zurück. Sie verwies auf Rechtshilfe, Unschuldsvermutung und ihre pädagogische Arbeit. Zugleich hielt sie der CDU ausdrücklich den damals weiterhin unaufgeklärten Friese-Anschlag entgegen. Ihre Stellungnahme im Jugendhilfeausschuss vom 17. Juni 2021 macht deutlich: Die Kritik an ungleichen politischen Maßstäben wurde bereits während der schleppenden Ermittlungen vorgetragen. Im September 2021 beschrieb Friese-Leiter Holger Lauster gegenüber der taz, Unterstützung sei vom örtlichen Beirat gekommen; ein deutliches Signal von Bürgerschaftsabgeordneten und Sozialsenatorin habe er vermisst. Menschen aus dem angegriffenen Umfeld seien sogar selbst als linksextrem dargestellt worden. Die damalige Berichterstattung hält diese Erfahrung fest. Das ist ein schwerwiegender Befund: Während ein Jugendzentrum nach einem Brandanschlag um Anerkennung seiner Gefährdung rang, waren parlamentarische Empörung und öffentliche Delegitimierung bei einer Auseinandersetzung um ein Transparent sofort verfügbar. Wer so Politik macht, hat den Verfassungsauftrag an das Amt nicht verstanden. 

In der Bürgerschaftsdebatte vom Oktober 2021 kritisierte die Grünen-Abgeordnete Kai Wargalla die fehlende Aufmerksamkeit und die Missachtung der Betroffenen ausdrücklich. Nelson Janßen von der Linken beanstandete ebenfalls mangelnde Solidarität. Die FDP-Abgeordnete Birgit Bergmann erklärte dagegen, nach ihrer Wahrnehmung sei der Anschlag öffentlich stark beachtet worden. Der SPD-Abgeordnete Kevin Lenkeit hob den Ermittlungserfolg hervor und beschrieb den Kampf gegen rechts als Aufgabe mit langem Atem. Das Plenarprotokoll dokumentiert diese unterschiedlichen Positionen.

Gerade dieser Gegensatz ist politisch aufschlussreich. Betroffene berichteten, sich nicht ausreichend unterstützt zu fühlen; Teile des Parlaments sahen bereits Aufmerksamkeit und erfolgreiche Behördenarbeit. Wer darauf nur mit seiner günstigeren Wahrnehmung antwortet, geht der eigentlichen Frage aus dem Weg: Welche Unterstützung fehlte, und weshalb erreichte sie die Angegriffenen nicht? Der Verweis auf einen Ermittlungserfolg beantwortet diese Frage ebenso wenig wie die Versicherung, man nehme Rechtsextremismus selbstverständlich ernst. Letztere Aussage ist zu einer Phrase verkommen. 

Die Linke griff den Fall 2025 mit parlamentarischen Fragen und einer öffentlichen Diskussion mit Friese, Nebenklage und Soliport erneut auf. Die Verantwortung der Regierungsparteien bleibt trotzdem bestehen. Wer den Senat trägt, muss seine Erklärungen kritisch prüfen und auf Konsequenzen bestehen. Solidarität mit Angegriffenen und Loyalität gegenüber der eigenen Regierung können in Konflikt geraten. Dann muss der Schutz der Betroffenen Vorrang haben.

Ein Urteil entlastet die Institutionen nicht

Zwischen Anklage und Prozessbeginn vergingen etwa zweieinhalb Jahre. Das Landgericht begründete die Wartezeit mit vorrangigen Haftsachen und dem Umfang des Verfahrens. Die lange Zeit seit der Tat wirkte bei der Strafzumessung zugunsten Jan E.s. Panorama 3 rekonstruierte diese Verzögerung. Für die Betroffenen bedeuteten dieselben Jahre eine fortdauernde schwere Belastung. Diese unterschiedliche Wirkung der verstrichenen Zeit gehört ins Zentrum der politischen Bewertung.

Die Konsequenz muss eine nachvollziehbare Aufarbeitung sein: Wann lagen welche Hinweise vor? Wer verantwortete die personelle Zurückstellung? Wie wurde der Verlust möglicher Beweise bewertet? Was ergaben die Ermittlungen zu den neonazistischen Verbindungen? Welche Änderungen verhindern, dass Betroffene erneut um elementare Aufmerksamkeit kämpfen müssen? Eine solche Prüfung braucht die Beteiligung der Betroffenen und eine Kontrolle, die über die Selbstauskunft der kritisierten Behörden hinausgeht. Ebenso nötig sind dauerhaft zugängliche Beratung, Unterstützung bei psychischen Folgen und Schutz für bedrohte Einrichtungen. Diese Hilfe darf weder an die Bereitschaft zur Nebenklage noch an politische Wohlgefälligkeit geknüpft sein. Ein selbstverwaltetes Jugendzentrum muss sich seine Schutzwürdigkeit nicht durch Distanzierungsrituale verdienen.

Die Friese steht für ein demokratisches Versprechen, das sich im Alltag bewähren muss: Menschen können zusammenkommen, streiten, feiern und linke Politik betreiben, ohne deshalb um ihr Leben fürchten zu müssen. Neonazistische Gewalt greift dieses Versprechen an. Staatliche Versäumnisse und selektive Solidarität beschädigen es zusätzlich. Dass die Besucher überlebten, ist kein entlastender Umstand für diejenigen, die ihnen wirksamen Schutz und sorgfältige Aufklärung schuldeten.

Redaktion 
AfD Watch Bremen