Begriffe und Einordnungen

Was ist NS-Ideologie?

Die nationalsozialistische Ideologie ordnet Menschen nach rassistischen, antisemitischen und sozialdarwinistischen Kriterien. Sie richtet sich gegen Gleichheit, Menschenwürde, Demokratie und gesellschaftliche Vielfalt. Zwischen 1933 und 1945 bildete sie die Grundlage einer Diktatur, eines europäischen Vernichtungskrieges, der Shoah und weiterer nationalsozialistischer Massenverbrechen.

Drei verbundene Bildkreise veranschaulichen rassistische Hierarchisierung, die Durchdringung von Staat und Gesellschaft sowie Verfolgung und Vernichtung: eingeteilte Menschenfiguren, Behörden und eine Befehlshierarchie, ein Lagertor mit Gleisen, zurückgelassenes Gepäck und Schuhe, Fabriken und zerstörte Gebäude.

NS-Ideologie ist kein neutraler Sammelbegriff für besonders autoritäre oder menschenfeindliche Positionen. Gemeint ist die Weltanschauung der nationalsozialistischen Bewegung und des von der NSDAP beherrschten Staates. Ihre zentralen Bestandteile waren völkischer Nationalismus, rassistischer Antisemitismus, das Führerprinzip, die Vorstellung einer nach vermeintlicher Herkunft geordneten „Volksgemeinschaft“, Sozialdarwinismus, Antikommunismus, patriarchale Geschlechterpolitik sowie das Streben nach Krieg, Eroberung und Vernichtung.

Der Nationalsozialismus war dabei keine vollständig geschlossene Theorie. Seine Propaganda verband ältere antisemitische, koloniale, nationalistische, antislawische, ableistische und antidemokratische Vorstellungen zu einer politischen Weltanschauung. Entscheidend war nicht nur, was Nationalsozialist:innen behaupteten, sondern was daraus praktisch folgte: Entrechtung, Enteignung, Vertreibung, Zwangssterilisation, Zwangsarbeit, Krieg und industriell organisierter Massenmord.

Begriffe aus der Sprache der Täter erscheinen in diesem Text in Anführungszeichen. Das gilt etwa für „Volksgemeinschaft“, „arisch“, „Rassenhygiene“, „Lebensraum“ und „Euthanasie“. Auch die Bezeichnung „Drittes Reich“ war Teil der nationalsozialistischen Selbstinszenierung und sollte nicht unmarkiert als neutraler historischer Begriff übernommen werden.

01 — Begriff, Entstehung und Machtübertragung

Die nationalsozialistische Ideologie entstand aus politischen Strömungen, die bereits vor der Gründung der NSDAP existierten. Dazu gehörten völkischer Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, Antikommunismus, Militarismus, koloniales Großmachtdenken und die Ablehnung der parlamentarischen Demokratie. Die NSDAP radikalisierte und verband diese Vorstellungen mit dem Anspruch, Staat und Gesellschaft vollständig nach rassistischen Kriterien neu zu ordnen. Adolf Hitler wurde am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt. Diese Ernennung war noch nicht mit der vollständigen Errichtung der Diktatur identisch. Erst durch politischen Terror, die Verfolgung der Opposition, die Außerkraftsetzung von Grundrechten, das sogenannte Ermächtigungsgesetz, die Zerschlagung der Gewerkschaften und die Gleichschaltung staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen beseitigte die NS-Bewegung die Demokratie. Das Deutsche Historische Museum beschreibt das Zusammenspiel von Terror und Propaganda, mit dem die nationalsozialistische Führung ihren uneingeschränkten Herrschaftsanspruch durchsetzte.

Der häufig verwendete Begriff „Machtergreifung“ stammt aus der nationalsozialistischen Propaganda. Er vermittelt den Eindruck einer eigenständigen, beinahe zwangsläufigen Eroberung der Macht. Tatsächlich wurde Hitler von Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannt und von konservativen Eliten unterstützt, die glaubten, ihn politisch kontrollieren zu können. Die anschließende Diktatur entstand durch das Zusammenwirken von NS-Gewalt, staatlichen Institutionen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Machtgruppen sowie der Beteiligung und Anpassung erheblicher Teile der Bevölkerung.

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02 — Rassismus, Antisemitismus und „Volksgemeinschaft“

Die nationalsozialistische Gesellschaftsvorstellung beruhte nicht auf gleichen Rechten, sondern auf rassistischer Hierarchie. Menschen wurden anhand zugeschriebener Abstammung, körperlicher Merkmale, Religion, Gesundheit, Leistungsfähigkeit und politischer Haltung bewertet. Die behauptete Existenz klar voneinander abgrenzbarer menschlicher „Rassen“ war wissenschaftlich nicht haltbar. Dennoch halfen Ärzt:innen, Wissenschaftler:innen, Jurist:innen und Verwaltungsbeschäftigte dabei, diese Kategorien zu entwickeln und praktisch durchzusetzen. Die propagierte „Volksgemeinschaft“ versprach Zugehörigkeit und soziale Anerkennung, war aber von Beginn an ein Projekt der Ausgrenzung. Die Nürnberger Gesetze von 1935 machten politische Rechte von einem sogenannten „Ariernachweis“ abhängig und verboten Beziehungen zwischen Jüdinnen und Juden und Menschen, die das Regime als „deutschblütig“ definierte. Das Deutsche Historische Museum dokumentiert, wie die rassistische Einteilung gesetzlich, wissenschaftlich und propagandistisch verankert wurde.

Eine besondere Stellung nahm der nationalsozialistische Antisemitismus ein. Jüdinnen und Juden wurden nicht nur als religiöse oder gesellschaftliche Minderheit angefeindet. Die NS-Ideologie erfand ein angebliches, weltweit handelndes „Judentum“, das gleichzeitig für Kapitalismus, Kommunismus, Demokratie, gesellschaftliche Vielfalt und Deutschlands Niederlage im Ersten Weltkrieg verantwortlich gemacht wurde. Diese widersprüchlichen Zuschreibungen funktionierten als geschlossenes Verschwörungsbild. Mit der nationalsozialistischen Machtübertragung wurde der rassistische Antisemitismus zur staatlichen Politik.

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03 — Führerprinzip, Diktatur und gesellschaftliche Durchdringung

Das Führerprinzip lehnte demokratische Willensbildung, Gewaltenteilung und die Kontrolle politischer Macht ab. Staat, Partei, Behörden und Organisationen sollten hierarchisch aufgebaut sein. Entscheidungen wurden nicht durch gleiche politische Beteiligung legitimiert, sondern durch die behauptete Autorität eines „Führers“, dem unbedingter Gehorsam geschuldet werde.

Diese Herrschaft beruhte auf Gewalt. Politische Gegner:innen wurden verhaftet, gefoltert, in Konzentrationslager verschleppt oder ermordet. Parteien und Gewerkschaften wurden verboten, Medien und Kultur kontrolliert, die Justiz gleichgeschaltet und Grundrechte außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig lässt sich die Stabilität des Regimes nicht allein durch Zwang erklären. Propaganda, soziale Angebote, berufliche Aufstiegsmöglichkeiten, rassistisch verteilte Privilegien und die Beteiligung an Ausgrenzung und Enteignung schufen Zustimmung und materielle Interessen.

NS-Organisationen erfassten Menschen von der Kindheit bis ins Berufsleben. Schule, Hitlerjugend, Bund Deutscher Mädel, Deutsche Arbeitsfront, Wohlfahrtsorganisationen, Verwaltung, Militär und Kulturinstitutionen vermittelten die Ideologie und kontrollierten gesellschaftliche Räume. Der Nationalsozialismus war deshalb nicht nur die Herrschaft einer kleinen Führungsschicht. Seine Verbrechen wurden durch Behörden, Unternehmen, Wissenschaft, Medizin, Polizei, Wehrmacht und zahlreiche Mitwirkende in der Gesellschaft ermöglicht.

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04 — Sozialdarwinismus, Eugenik und Vernichtungspolitik

Der Nationalsozialismus übertrug die Vorstellung eines angeblichen natürlichen Konkurrenzkampfes auf menschliche Gesellschaften. Völker und konstruierte „Rassen“ sollten sich demnach in einem Kampf um Überleben, Raum und Vorherrschaft befinden. Solidarität, individuelle Rechte und der Schutz verletzlicher Menschen galten als Schwäche, wenn sie den behaupteten Interessen des „Volkskörpers“ widersprachen. Menschen mit körperlichen, psychischen oder kognitiven Behinderungen wurden als Belastung und als angebliche Gefahr für die „Erbgesundheit“ verfolgt. Bis 1944 wurden schätzungsweise bis zu 400.000 Menschen zwangssterilisiert. Unter der beschönigenden Bezeichnung „Euthanasie“ ermordeten nationalsozialistische Einrichtungen von 1940 bis 1945 etwa 300.000 Menschen, die als behindert oder psychisch krank eingestuft worden waren. Der Gedenkort T4 ordnet diese Krankenmorde als eigenständigen Teil der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik ein.

Die Morde waren nicht allein das Werk einzelner überzeugter Nationalsozialist:innen. Ärzt:innen erstellten Gutachten, Verwaltungen organisierten Transporte, Pflegeeinrichtungen meldeten Patient:innen und Behörden verschleierten Todesursachen. Die Verbrechen zeigen, wie eine Ideologie der Ungleichwertigkeit durch vermeintlich sachliche Formulare, medizinische Diagnosen und bürokratische Routinen in praktische Gewalt übersetzt werden kann.

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05 — Expansion, „Lebensraum“ und Vernichtungskrieg

Die NS-Ideologie verstand Deutschland als rassistisch definierte Großmacht, die Anspruch auf territoriale Expansion habe. Besonders Mittel- und Osteuropa wurden als Raum betrachtet, der erobert, ausgebeutet und dauerhaft neu geordnet werden sollte. Die dort lebenden Menschen sollten vertrieben, versklavt, ausgehungert oder ermordet werden, sofern sie den deutschen Besatzungsplänen im Weg standen. Der Überfall auf Polen am 1. September 1939 und der Krieg gegen die Sowjetunion ab Juni 1941 waren deshalb nicht nur militärische Auseinandersetzungen. Sie waren Eroberungs- und Vernichtungskriege. Antislawischer Rassismus, Antisemitismus, Antikommunismus und die Vorstellung eines „Lebensraums im Osten“ verbanden sich zu einer Politik der Besatzung, Ausplünderung, Deportation und massenhaften Tötung. Das Deutsche Historische Museum beschreibt die Eroberung von „Lebensraum“ und die Vernichtung des konstruierten „jüdischen Bolschewismus“ als grundlegende Ziele der NS-Führung.

Auch die Wehrmacht war an diesem Vernichtungskrieg beteiligt. Sie unterstützte die Besatzungspolitik, arbeitete mit SS und Polizei zusammen, war in Kriegsverbrechen verwickelt und schuf vielerorts die Bedingungen für Massenerschießungen und Deportationen. Die Vorstellung einer politisch unbeteiligten oder „sauberen Wehrmacht“ ist historisch widerlegt.

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06 — Shoah und weitere nationalsozialistische Verbrechen

Die Shoah – häufig auch als Holocaust bezeichnet – war die systematische Verfolgung und Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden durch das nationalsozialistische Deutschland sowie seine Verbündeten und Kollaborateur:innen. Rund sechs Millionen jüdische Kinder, Frauen und Männer wurden durch Massenerschießungen, in Ghettos, Konzentrations- und Vernichtungslagern, durch Gas, Hunger, Zwangsarbeit, Krankheiten und gezielte Misshandlungen ermordet. Das United States Holocaust Memorial Museum dokumentiert die Zahl und die unterschiedlichen Formen des Mordens. Das NS-Regime verfolgte und ermordete zugleich zahlreiche weitere Menschen. Dazu gehörten Sinti und Roma, Menschen mit Behinderungen, polnische und sowjetische Zivilist:innen, sowjetische Kriegsgefangene, politische Gegner:innen, Gewerkschafter:innen, homosexuelle Männer, Zeug:innen Jehovas, Zwangsarbeiter:innen sowie Menschen, die von den Nationalsozialist:innen als „asozial“ oder „Berufsverbrecher“ kategorisiert wurden. Schwarze Menschen waren ebenfalls rassistischer Verfolgung, Entrechtung und Zwangssterilisation ausgesetzt.

Diese Verfolgungsgeschichten müssen gemeinsam erinnert, aber historisch unterschieden werden. Nicht alle Gruppen wurden aus denselben Gründen, mit denselben Methoden oder mit demselben umfassenden Vernichtungsziel verfolgt. Der Völkermord an den Sinti und Roma war ein rassistisch organisierter Massenmord, dessen Anerkennung nach 1945 jahrzehntelang verweigert wurde. Das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma dokumentiert den Weg in den Völkermord und die fortgesetzte Ausgrenzung der Überlebenden. Auch bei der Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung ist Differenzierung notwendig. Das Regime verschärfte 1935 den Paragrafen 175 und verurteilte mehr als 50.000 Männer. Tausende wurden in Konzentrationslager verschleppt. Weibliche Homosexualität war – mit Ausnahme des annektierten Österreichs – nicht in gleicher Weise strafbar; lesbische Frauen konnten dennoch überwacht, ausgegrenzt und unter anderen Verfolgungskategorien inhaftiert werden. Die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas dokumentiert diese Verfolgung und ihre lange Ausblendung aus der Erinnerungskultur.

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07 — Arbeit, Geschlecht und der Mythos vom „Sozialismus“

Der Begriff „Nationalsozialismus“ führt bis heute zu der falschen Behauptung, die NSDAP sei eine sozialistische oder linke Partei gewesen. Auch in der AfD werden diese falschen Behauptungen regelmäßig aufgestellt und verbreitet. Der Parteiname ist jedoch kein Beleg für ihre politische Einordnung. Der Nationalsozialismus bekämpfte die sozialistische Arbeiter:innenbewegung, lehnte Klassenpolitik und internationale Solidarität ab und ersetzte sie durch die rassistisch definierte Unterordnung unter Nation und „Volksgemeinschaft“.

Nach der Machtübertragung wurden Kommunist:innen, Sozialdemokrat:innen und Gewerkschafter:innen verfolgt. Am 2. Mai 1933 besetzten SA und SS Gewerkschaftshäuser, beschlagnahmten Vermögen und zerschlugen die freien Gewerkschaften. An ihre Stelle trat die Deutsche Arbeitsfront, in der Beschäftigte und Unternehmen zwangsweise in eine hierarchische Organisation eingebunden wurden. Nach Darstellung des Deutschen Historischen Museums diente die Deutsche Arbeitsfront der Kontrolle und ideologischen Beeinflussung der arbeitenden Bevölkerung. Private Unternehmen und Eigentumsverhältnisse bestanden grundsätzlich fort, wurden jedoch den Zielen von Aufrüstung, Krieg und rassistischer Neuordnung untergeordnet. Unternehmer profitierten von Rüstungsaufträgen, der Zerschlagung gewerkschaftlicher Rechte, Enteignungen und Zwangsarbeit. Sozialpolitische Angebote des Regimes begründeten keine allgemeine soziale Gleichheit. Sie waren an politische Anpassung, Leistungsfähigkeit und die Zugehörigkeit zur rassistisch definierten „Volksgemeinschaft“ gebunden.

Auch die Geschlechterpolitik folgte dieser Ordnung. Als „arisch“ eingeordnete Frauen sollten Kinder für die „Volksgemeinschaft“ gebären, Familienarbeit übernehmen und die NS-Ideologie weitergeben. Andere Frauen wurden verfolgt, zwangssterilisiert, zu Abtreibungen gezwungen oder ermordet. Die patriarchale Unterordnung von Frauen schloss ihre aktive Mitwirkung am Regime nicht aus: Frauen arbeiteten als Funktionärinnen, Aufseherinnen, Fürsorgerinnen, Ärztinnen, Sekretärinnen und Denunziantinnen an seiner Stabilisierung mit. Das Deutsche Historische Museum beschreibt sowohl die Unterordnung als auch die organisatorische Einbindung von Millionen Frauen.

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08 — Fortwirkung nach 1945, Neonazismus und Strafrecht

Mit der militärischen Niederlage des NS-Staates endete die nationalsozialistische Ideologie nicht. Ehemalige Funktionsträger:innen kehrten teilweise in Behörden, Justiz, Medizin, Wissenschaft und Wirtschaft zurück. Antisemitische, rassistische, antiziganistische, ableistische und autoritäre Vorstellungen bestanden gesellschaftlich fort. Viele Opfergruppen mussten jahrzehntelang um Anerkennung, Entschädigung und öffentliches Gedenken kämpfen. Neonazismus bezeichnet politische Zusammenhänge, die sich positiv auf wesentliche Elemente des historischen Nationalsozialismus beziehen. Dazu können die Verehrung Hitlers, die Verwendung nationalsozialistischer Symbole, rassistischer Antisemitismus, die Vorstellung einer homogenen „Volksgemeinschaft“, die Leugnung oder Verharmlosung der Shoah und die Rechtfertigung nationalsozialistischer Gewalt gehören. Die extreme Rechte ist jedoch breiter als der Neonazismus. Nicht jede extrem rechte Organisation übernimmt sämtliche Bestandteile der historischen NS-Ideologie oder bezeichnet sich offen als nationalsozialistisch. Einige Akteur:innen modernisieren deren Kerngedanken, ersetzen belastete Begriffe oder verbinden sie mit neueren politischen Strategien.

Es existiert kein allgemeiner Straftatbestand mit der Bezeichnung „NS-Ideologie“. Strafbar sein können jedoch konkrete Handlungen. Paragraf 86a des Strafgesetzbuches erfasst unter bestimmten Voraussetzungen die öffentliche Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Paragraf 130 des Strafgesetzbuches stellt unter anderem bestimmte Formen der Volksverhetzung sowie das öffentliche Billigen, Leugnen oder Verharmlosen nationalsozialistischer Völkermordverbrechen unter Strafe. Die gesetzlichen Ausnahmen und der jeweilige Kontext – etwa Berichterstattung, Forschung, Kunst oder politische Bildung – müssen dabei berücksichtigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundgesetz als Gegenentwurf zum nationalsozialistischen Totalitarismus bezeichnet. Menschenwürde, gleiche Rechte, demokratische Kontrolle und der Schutz gesellschaftlicher Minderheiten stehen der nationalsozialistischen Ordnung grundsätzlich entgegen.

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09 — NS-Ideologie und Erinnerung in Bremen

Nationalsozialistische Herrschaft war auch in Bremen keine von außen kommende oder ausschließlich in Berlin organisierte Entwicklung. Bremer Behörden, Unternehmen, Parteiorganisationen, Polizei, Justiz und Teile der Bevölkerung waren an Entrechtung, Enteignung, Deportation, Zwangsarbeit und Kriegswirtschaft beteiligt. Gleichzeitig gab es Verfolgte, widerständige Menschen, Überlebende und Helfer:innen, deren Biografien zur Stadtgeschichte gehören. Am 18. November 1941 wurden 570 Jüdinnen und Juden aus Norddeutschland vom Bremer Hauptbahnhof nach Minsk deportiert. 440 von ihnen kamen aus Bremen. Nur sechs Menschen dieses Transports überlebten. Die Bremer Senatspressestelle dokumentiert die Deportation und das spätere Gedenken in Minsk. Der Bunker „Valentin“ in Bremen-Farge zeigt zugleich die Verbindung von Rüstungsindustrie, Zwangsarbeit und Vernichtungskrieg. Zwischen 1943 und 1945 mussten dort Tausende Menschen aus Europa und Nordafrika arbeiten, darunter zivile Zwangsarbeiter:innen, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge. Nach Angaben des Denkorts Bunker Valentin starben mehr als 1.600 von ihnen durch Unterernährung, Krankheiten und willkürliche Tötungen.

Erinnerungsarbeit darf sich deshalb nicht auf Jahrestage oder moralische Bekenntnisse beschränken. Sie muss nach konkreten Täter:innen, Institutionen, wirtschaftlichen Interessen, lokalen Tatorten und den Perspektiven der Verfolgten fragen. Zugleich verlangt historische Verantwortung begriffliche Genauigkeit: Gegenwärtige Entwicklungen dürfen nicht vorschnell mit dem NS-Staat gleichgesetzt werden. Wo jedoch antisemitische Verschwörungserzählungen, völkische Zugehörigkeitsvorstellungen, rassistische Entrechtung, Geschichtsrevisionismus oder die Verherrlichung nationalsozialistischer Herrschaft auftreten, müssen ihre ideologischen Kontinuitäten benannt werden.

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Fachjournalistische Einordnung

NS-Ideologie ist nicht lediglich eine besonders radikale Variante des Nationalismus. Ihr Kern besteht in der systematischen Verneinung gleicher Menschenwürde. Sie teilt Menschen in angeblich wertvolle und minderwertige Gruppen ein, erklärt Gewalt zum legitimen Mittel gesellschaftlicher Ordnung und verbindet innere Ausgrenzung mit äußerer Expansion. Eine fachlich verantwortliche Darstellung muss deshalb mehrere Verkürzungen vermeiden. Die NS-Diktatur war nicht nur das Werk Hitlers. Die Shoah darf nicht in einer allgemeinen Aufzählung von Kriegsopfern verschwinden. Die unterschiedlichen Verfolgungsgeschichten dürfen nicht gleichgesetzt oder gegeneinander ausgespielt werden. Ebenso wenig war die Bevölkerung ausschließlich Opfer von Propaganda und Zwang: Zustimmung, Mitwirkung, Wegsehen, persönlicher Vorteil und Widerstand existierten nebeneinander. Die Auseinandersetzung mit NS-Ideologie soll erkennbar machen, wie rassistische Weltbilder, institutionelle Macht und gesellschaftliche Beteiligung zusammenwirkten.

Redaktion
AfD Watch Bremen

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