Bremer AfD Landesvorstand instrumentalisiert erfolglos Justiz für parteiinternen Rachefeldzug
Die AfD in Bremen ist eine Partei, die mit Neonazis gemeinsame Sache macht. Das ist offenkundig. Unterstreichen können das Personen die in der Partei jahrelang aktiv waren. Frank Regener, der bis 2017 zum Vorstand des Kreisverbandes Mitte-West gehörte, ist einer von vielen ehemaligen AfD Mitgliedern, die mit dem Landesvorstand brachen, da ihnen der autoritäre Landesvorstand mit einer deutlich völkisch-nationalistischen Ausrichtung zu radikal wurde.
So hatte Regener 2017 über die Homepage des Kreisverbandes Mitte-West, öffentlich mitgeteilt: „Der Landesvorstand der AfD macht sich gemein mit vom Verfassungsschutz (VS) beobachteten und verfassungsfeindlichen Organisationen wie Identitäre Bewegung, Patriotische Plattform und BiW“. Die Behauptung die rechtspopulistische Partei BiW würde vom VS beobachtet, zog Regener schon kurz nach seiner Veröffentlichung zurück. Nach offen ausgetragenen Streit zwischen dem Kreisverband und Landesvorstand, bei dem es für Regener nicht nur um Rechtsextremisten in der Partei, sondern auch um dubiosen Umgang mit der Parteikasse und um willkürliche Parteiausschlussverfahren ging, löste Magnitz den gesamten Kreisverband wie zum Trotz einfach auf. Das Motto, alle die nicht auf Linie sind, rausschmeißen! Rechtswidrig hin oder her. Um noch ordentlich nach zu treten, verlangte Magnitz im Namen des AfD Landesvorstands die schriftliche Zusage, dass Regener seine angeblich “beleidigende, diffamierende und üble Nachrede” zurück nimmt. Da Regener sich strikt weigerte offenkundige Tatsachen zurückzunehmen, beauftragte der Landesvorstand die bundesweit bekannte Kölner Kanzlei Höcker und verklagte Regener vor dem Bremer Landgericht auf Unterlassung.
Die kostspielige Kanzlei Höcker ist vor allem bekannt durch Dr. Ralf Höcker (CDU), der u.a. 2017 den Fall Erdogan gegen Böhmermann’s satirisches “Schmähgedicht” vertrat und behauptete, die vermeintliche “Beleidigung Erdogan’s ist vergleichbar mit einer Massenvergewaltigung”. Ebenso verlangte Höcker im Auftrag der AfD, dass das AfD kritische Magazin Der rechte Rand die Domain afd-im-bundestag.de nicht weiter betreibt. Höcker forderte das Magazin zur Unterlassung auf und drohte mit Geldforderung, sollte das Magazin dem nicht nachkommen. Die Verantwortlichen des Magazins ließen sich von der AfD nicht einschüchtern und ließen eine Frist der Kanzlei bewusst verstreichen. Die von Höcker verklagte Stiftung Warentest kam zu der treffenden Auffassung „Ralf Höcker hält es für seinen Job, Journalisten zu beeinflussen, indem er sie bedroht“. –
Selbstverständlich ist die Kanzlei von Höcker die perfekte Vertretung für den Vorstand der Bremer AfD. Am vergangenen Donnerstag fand die Klage des Landesverbandes im Bremer Landgericht entsprechend seinen Höhepunkt. Teile des aufgelösten Kreisverbandes, ausgetretene Mitglieder wie Regener, weitere geächtete Parteimitglieder die sich der Landesvorstand seit Jahren mit aussichtslosen Parteiausschlussverfahren fern hält, trafen in den Fluren des Landgerichts auf die völkische Fraktion, alias Magnitz und seinen Stellvertreter Thomas Jürgewitz. Selbstverständlich war auch der Politclown aus dem Beirat Walle zugegen. Ebenso auf Schritt und Tritt, Martin Korol (BiW).
Blamables Eigentor
Von den VerfahrensrichterInnen bekam der Landesvorstand eine satte Ohrfeige. Magnitz und seine selbsternannte “Privat”-Partei hatten über Monate die formale Pflicht nicht erfüllt, eine ladefähige Anschrift dem Gericht mitzueilen. Statt wie erforderlich eine persönliche Anschrift anzugeben, beließ es der Vorstand dabei nur die Büroadresse in der Helgolander Str.3 mitzuteilen und die Adresse eines seltsamen Briefkastens am Aumunder-Heerweg 55 in Vegesack. Obwohl das Gericht eine ladefähige Anschrift verlangte, blieb der Landesvorstand dabei, keine ladefähige Anschrift zu nennen. Absurd, da Magnitz Privatadresse durch sein Amt als Beirat in Bremen Burg seit 2015 öffentlich ist.
So wies das Gericht die Unterlassungsklage gegen Regener bereits aus formalen Gründen zurück. Inhaltlich sah es für den Landesvorstand auch nicht besser aus. Eine behauptete Ehrverletzung des Landesverbands war durch die längst zurückgenommene Aussage Regeners, die Partei BiW sei Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutz, schon nicht zutreffend. Hier hätte wenn überhaupt die BiW klagen müssen, was sie nicht tat. Zum anderen, weil an der Äußerung, der Landesvorstand macht sich mit vom VS beobachteten Organisationen wie der “IB” und der ebenso rechtsextremen “Patriotischen Plattform” gemein, nichts ehrverletzendes in der Aussage stecken kann. Das Gericht hatte vor der öffentlichen Verhandlung die Verbindungen zwischen AfD und rechtsextremer Organisationen aus frei zugänglichen Quellen überprüft und kam zur selben Erkenntnis. Im Ergebnis schoss sich der Landesvorstand mit dieser Klage ein gewaltiges Eigentor. Das was der Landesvorstand an offenkundigen Tatsachen unterdrückt wissen wollte, ist nun auch seitens des Gerichts Tatsache.
Trotz vorhersehbarer Aussichtslosigkeit der Unterlassungsklage gegen Regener, bleibt der Vorstand bei seinem Rachefeldzug und pocht trotzig auf ein Urteil des Gerichts. Magnitz witterte im Interview gegenüber Radio Bremen, aufgrund seiner Niederlage, politische Befangenheit des Gerichts. Geld scheint für den Vorstand plötzlich keine Rolle mehr zu spielen. Schon jetzt verbrannte der Vorstand allein nur für dieses Verfahren um die 10.000 Euro. Auch für Prozesse gegen weitere ehemalige Kreisverband-Mitglieder schmeißt der Landesvorstand weitere ca. 6.000 Euro zum Fenster raus. Die AfD wählenden Harz 4 BezieherInnen dürfte freuen wie die Partei mit Geld umgeht. Dass ausgerechnet dieser Landesvorstand sich in der Vergangenheit öffentlich beschwerte, wie schleppend Prozesse in der überlasteten Bremer Justiz voran kämen, setzt dem ganzen die Krone auf. Spätestens in diesem Kontext ist der Punkt erreicht, wo jedes Verständnis aufkäme. wenn die nächste Instanz die diesen aussichtslosen Rachefeldzug aburteilen soll, Magnitz und seiner Bagage “im Namen des Volkes” den Prozessordner mit Schmackes an den Kopf donnert.
Redaktion
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