Im Namen der Volksverblödung: Wie die Bremer AfD Kritik vor Gericht bekämpfte
Erstveröffentlichung: · Recherche zum innerparteilichen Konflikt 2017/2018
Frank Regener kritisierte die Verbindungen der Bremer AfD zu extrem rechten Gruppierungen. Der Landesverband zog gegen sein ehemaliges Mitglied vor Gericht. In der Verhandlung am 18. Oktober 2018 stellte die Vorsitzende Richterin der Unterlassungsklage ein vernichtendes Zeugnis aus. Der Vorgang zeigt, wie die Parteiführung unter Frank Magnitz versuchte, Widerspruch gegen ihren Rechtskurs juristisch zu unterbinden.

Wer den Rechtskurs kritisiert, verliert sein Amt
Der Streit hatte eine politische Vorgeschichte. Frank Regener führte den AfD-Kreisverband Bremen-Mitte-West. Er wandte sich gegen die Annäherung der Landespartei an die Identitäre Bewegung und gegen die Unterstützung für Björn Höcke. Am 11. Oktober 2017 enthob der Landesvorstand unter Frank Magnitz den Kreisvorstand seiner Ämter. Die Landesführung begründete den Eingriff unter anderem damit, dass interne Vorgänge und Auseinandersetzungen an die Öffentlichkeit gelangt seien. Andreas Speit dokumentierte das Vorgehen in der taz. [2]
Noch im Oktober trat Regener aus der AfD aus. In seiner damals von uns veröffentlichten Erklärung beklagte er demokratische Defizite und radikale rechte Tendenzen. Speit griff diese Erklärung am 26. Oktober 2017 auf. [2] Politisch ging es damit um die Durchsetzung des Rechtskurses: Ein gewählter Kreisvorstand widersprach der Landesführung öffentlich und verlor seine Funktionen. Die Parteispitze behandelte den Widerspruch als Disziplinproblem.
Aus politischer Kritik wird ein Unterlassungsverfahren
Regener hatte der Landesführung öffentlich vorgeworfen, sich mit demokratiefeindlichen und vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierungen gemeinzumachen. In seiner Aufzählung nannte er die Identitäre Bewegung, die Patriotische Plattform und Bürger in Wut. Bei Bürger in Wut war die Behauptung einer Beobachtung falsch. Regener korrigierte sie und gab gegenüber der Wählervereinigung eine Unterlassungserklärung ab. [3] [4]
Auch die AfD verlangte eine Unterlassungserklärung. Regener verweigerte sie; die Partei verklagte ihn. Jürgen Theiner berichtete darüber im Weser-Kurier vom 19. Oktober 2018. [3] Die Landesführung wollte damit eine rechtlich durchsetzbare Grenze für die öffentliche Kritik eines früheren Funktionärs erreichen. Der Streit über ihre politischen Verbindungen wurde für Regener zu einem Verfahren, in dem er sich gegen einen Unterlassungsanspruch verteidigen musste.
Die Nähe zu den Identitären war öffentlich sichtbar
Die Kritik an diesen Verbindungen hatte konkrete Anknüpfungspunkte. Gareth Joswig berichtete am 21. September 2017 in der taz über den Bremer AfD-Abgeordneten Alexander Tassis: Dieser hatte ein Foto vom Aufhängen von Wahlplakaten veröffentlicht, auf dem sein Parteifreund Adrian Ochmanski ein T-Shirt der Identitären Bewegung trug. Derselbe Bericht beschrieb, wie Magnitz, Marvin Mergard und Robert Teske bei Angela Merkels Wahlkampfauftritt in Bremen gemeinsam mit Identitären Flugblätter verteilten. [5]
Im April 2018 recherchierten Andreas Speit und Sebastian Heidelberger außerdem Hinweise auf die Beschäftigung des IB-Aktivisten Jonas Schick beim Aufbau von Magnitz’ Regionalbüro. Sie stützten ihren Bericht unter anderem auf Videomaterial, das Schicks regelmäßiges Betreten der Büroräume zu Arbeitszeiten dokumentierte. [6]
Gemeinsame Wahlkampfaktionen und die recherchierten personellen Verbindungen machten die politische Nähe greifbar. Die öffentliche Selbstdarstellung einer klaren Abgrenzung kollidierte mit der Praxis vor Ort. Genau an diesem Widerspruch setzte Regeners Kritik an.
Vor Gericht zerfällt die Opferrolle
Am 18. Oktober 2018 verhandelte die siebte Zivilkammer des Landgerichts Bremen über den Streit. Nach dem Bericht von Gareth Joswig beanstandete die Vorsitzende Richterin Claudia Göhrs zunächst die fehlende ladungsfähige Anschrift der Klägerseite. Bereits daraus ergaben sich nach ihrer Einschätzung durchgreifende Einwände gegen die Zulässigkeit der Klage. [4]
Auch inhaltlich sah Göhrs erhebliche Probleme. Zur Aussage über die Verbindungen der AfD zu den genannten Milieus äußerte sie sich nach dem taz-Bericht zustimmend. Aus der falschen Behauptung über Bürger in Wut leitete sie dagegen keinen eigenen Anspruch der AfD ab. [4] Die Partei versuchte, eine bereits korrigierte Aussage über eine andere Organisation gegen den Kritiker zu wenden. Die Richterin stellte gerade diesen Anspruch infrage.
Die Güteverhandlung endete ohne Einigung. Als Termin für die Urteilsverkündung wurde der 8. November 2018 genannt. Magnitz kündigte gegenüber dem Weser-Kurier bereits Berufung an, sobald das schriftliche Urteil vorliege. Theiner beschrieb den Stand ausdrücklich als juristischen Etappensieg für Regener. [3] Der dokumentierte Befund vom 18. Oktober war damit eine klare gerichtliche Einschätzung gegen die Prozessposition der AfD.
Auch die innerparteiliche Entmachtung stieß auf rechtliche Grenzen
Parallel liefen gesonderte Verfahren gegen Maßnahmen der Parteiführung. Die taz berichtete am 17. Oktober 2018, wie das Landgericht den Vorstand bei der Auseinandersetzung mit zwei anderen Mitgliedern auf die Pflicht hinwies, Betroffene anzuhören und Entscheidungen zu begründen. Die Betroffenen wehrten sich gegen den sofortigen Entzug ihrer Ämter und Mitgliedsrechte. [7]
Über das dazu ergangene Urteil mit dem Aktenzeichen 1 O 861/18 berichtete Joswig am 22. November 2018. Nach dem der taz vorliegenden Urteil waren die sofortigen Ausschlüsse unrechtmäßig. Das Gericht beanstandete unter anderem fehlende Begründungen und die Verweigerung rechtlichen Gehörs. Es bestätigte den Schutz der Mitgliedsrechte, den die Betroffenen zuvor durch eine einstweilige Verfügung erwirkt hatten. [8]
Dieses Urteil betraf die Mitgliedschaftsrechte zweier Personen aus dem Kreisverband Mitte-West. Regeners Verfahren drehte sich um seine öffentliche Äußerung. Politisch gehören beide Konflikte zur selben Auseinandersetzung: Die Landesführung setzte organisatorische Macht und juristischen Druck gegen den Widerspruch zum Rechtskurs ein. Die Gerichtsverfahren machten sichtbar, welche Rechte der Führungsanspruch der Parteispitze überging.
Juristischer Druck traf auch kritischen Journalismus
Im selben Jahr dokumentierte das antifaschistische Fachmagazin der rechte rand einen weiteren Konflikt mit der AfD. Am 26. Februar 2018 hatte die Partei das Magazin durch die Kanzlei Höcker auffordern lassen, die Domain afd-im-bundestag.de aufzugeben. Zur Begründung berief sie sich auf ihr Namensrecht. Die Redaktion nutzte die Adresse für ihre Berichterstattung über die AfD und erklärte am 5. März 2018, die verlangte Unterlassungserklärung nicht abzugeben. [9]
Die Erklärung des Magazins dokumentiert den Vorgang aus der Perspektive der betroffenen Redaktion. Ihr Gegenstand war die Nutzung einer Domain für kritische Berichterstattung. [9] Zusammen mit dem Bremer Fall wird eine politische Praxis erkennbar: Kritik wird mit anwaltlichen Forderungen konfrontiert, die Zeit, Geld und juristische Gegenwehr verlangen. Der Druck entsteht bereits durch die Auseinandersetzung selbst.
Ein autoritärer Führungsanspruch wird öffentlich
Wir bewerten das Vorgehen gegen Regener als Versuch, Kritik am Rechtskurs der Bremer AfD durch juristischen Druck einzuhegen. Die Absetzung des Kreisvorstands, die Unterlassungsklage und die gesonderten Auseinandersetzungen um Mitgliedsrechte zeigen, wie die Landesführung mit innerparteilichem Widerspruch umging. Zugleich lagen journalistische Belege für die kritisierten Verbindungen längst öffentlich vor.
Für den politischen Anspruch der Partei war die Verhandlung deshalb ein blamabler Moment: Die Führung wollte sich als Geschädigte darstellen und musste sich ihre eigenen Verbindungen sowie die Mängel ihrer Klage entgegenhalten lassen. Die weitere Entwicklung dieses Machtkampfs erschließt unsere Recherche „Auf Linie gebracht: Machtkämpfe und Rechtskurs in der Bremer AfD“.
Berichtigung zur ursprünglichen Fassung: Die am 18. Oktober 2018 berichteten Ausführungen waren richterliche Hinweise in einer Güteverhandlung. Der Termin für die Urteilsverkündung war auf den 8. November 2018 angesetzt. [3] [4]
Redaktion
AfD Watch Bremen
Quellen und weiterführende Recherchen
Die zeitgenössischen Berichte unterscheiden Regeners Unterlassungsverfahren von den Verfahren um Mitgliedsrechte. Weitere Recherchen dokumentieren die damaligen Verbindungen zur Identitären Bewegung. Die Erklärung des Fachmagazins gibt die Perspektive einer betroffenen Redaktion wieder.
Verfahrensbeteiligte im Bremer Landgericht
Bilddokument aus unserem ursprünglichen Beitrag mit Regener, Jürgewitz und Magnitz.
Wer nicht rechts genug ist, wird kaltgestellt
Dokumentiert die Absetzung des Kreisvorstands Mitte-West, die Begründung der Landesführung und Regeners anschließenden Parteiaustritt.
Bremer Ex-AfD-Funktionär siegt gegen Partei
Beschreibt den Stand nach der Verhandlung als Etappensieg. Nennt den für 8. November angesetzten Verkündungstermin und Magnitz’ angekündigte Berufung.
AfD Bremen verklagt Ex-Mitglied: Die AfD ist kein Opfer
Bericht über die Güteverhandlung und die Hinweise von Claudia Göhrs zu Zulässigkeit und Inhalt der Unterlassungsklage.
AfD-Abgeordneter sympathisiert mit IB: Identitäre Kameraden helfen
Zeitgenössische Dokumentation von Tassis’ Wahlkampffoto und gemeinsamen Auftritten von AfD-, JA- und IB-Akteuren in Bremen.
Identitären-Kader als AfD-Mitarbeiter: Das rechtsextreme Regionalbüro
Recherche zu Jonas Schick und dem Aufbau von Magnitz’ Büro. Beschreibt die dokumentierten Beobachtungen und den damaligen Erkenntnisstand.
AfD Bremen verklagt sich selbst: Führerprinzip greift noch nicht
Bericht über gesonderte innerparteiliche Verfahren und den gerichtlichen Hinweis auf Anhörungs- und Begründungspflichten.
Belegt das Urteil zu sofortigen Ausschlüssen zweier Mitglieder und die Bestätigung ihrer Mitgliedsrechte.
Erklärung zum anwaltlichen Schreiben vom 26. Februar 2018 gegen die Domain afd-im-bundestag.de. Primärquelle der betroffenen Redaktion.
Auf Linie gebracht: Machtkämpfe und Rechtskurs in der Bremer AfD
Unsere vertiefende Chronologie zu innerparteilicher Entmachtung, Rechtskurs und den späteren Kämpfen um Funktionen und Mandate.

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