Narrenfreiheit: Bremer „Spaziergänge“, Polizeieinsatz und bedrohte Presse

Erstveröffentlichung: · Kommentar und Dokumentation zum 3. Januar 2022

Innensenator Ulrich Mäurer kündigte Ende Dezember 2021 ein konsequentes Vorgehen gegen Regelverstöße bei sogenannten „Spaziergängen“ an. Auf dem Bremer Marktplatz erlebten wir wenige Tage später eine Szene, die unser Team bedrohte und die Dokumentation behinderte. Antifaschist:innen kritisierten zugleich den Polizeieinsatz gegen den Gegenprotest. Der Abend wirft die Frage auf, wie wirksam die angekündigten Regeln und der Schutz kritischer Öffentlichkeit tatsächlich durchgesetzt wurden.

Menschen vor der Raths-Apotheke auf dem Bremer Marktplatz am Abend des 3. Januar 2022; unmittelbar daneben steht ein Polizeifahrzeug.
Versammlung aus dem Corona-Protestmilieu auf dem Bremer Marktplatz, 3. Januar 2022. Aufnahme aus unserer damaligen Vor-Ort-Dokumentation. Bild: AfD Watch Bremen.

Die Ansage des Innensenators

Am 30. Dezember 2021 erklärte Ulrich Mäurer, die regelmäßig stattfindenden Proteste gegen die Corona-Maßnahmen würden als Demonstrationen behandelt. Sein Ressort kündigte Maskenpflicht, Abstandsregeln und weitere Auflagen an. Bei unangemeldeten Versammlungen sollte die Polizei die erforderlichen Vorgaben vor Ort erteilen und die Versammlung bei Bedarf auflösen. Verstöße gegen Hygieneauflagen sollten verfolgt werden. [2]

Die Mitteilung richtete ihre Strafandrohung wegen unterlassener Anmeldung ausdrücklich an Veranstalter:innen und Leiter:innen. Ein weitergehendes pauschales Verbot nach dem Vorbild Karlsruhes stellte Mäurer als mögliche spätere Maßnahme in Aussicht. [2] Die politische Ansage war damit deutlich: Wer einen organisierten Protest „Spaziergang“ nennt, soll sich dadurch den geltenden Anforderungen nicht entziehen können.

Was am 3. Januar auf dem Marktplatz geschah

Nach unserer damaligen Schätzung fanden sich etwa 100 Personen aus dem Corona-Protestmilieu auf dem Marktplatz ein. Wir beobachteten, wie sich antifaschistische Gruppen dem Aufmarsch entgegenstellten und die Polizei gegen den Gegenprotest einschritt. Während der Dokumentation wurden Mitglieder unseres Teams aus der Szene heraus bedroht und an ihrer Arbeit gehindert. Diese Beobachtungen veröffentlichten wir am folgenden Tag. [1]

Auch Wolfgang Lange, Moderator der Bremer Montagsdemo und MLPD-Mitglied, schilderte das Geschehen aus eigener Anschauung. Nach seinem Bericht begann der angekündigte „Spaziergang“ nach dem Ende der Montagsdemo um 18.30 Uhr. Antifaschist:innen stellten sich in den Weg. Lange beschrieb zunächst abwartende Einsatzkräfte und anschließend eine Polizeikette, die beide Gruppen trennte. Seine Darstellung dokumentiert damit auch den zeitlichen Verlauf: Das polizeiliche Vorgehen veränderte sich im Laufe des Abends. [3]

Zur vollständigen Darstellung gehört die damalige Berichterstattung über die polizeiliche Einsatzbilanz. BremenNews berichtete am 4. Januar 2022, die Polizei habe insgesamt etwa 300 Menschen aus den verschiedenen Lagern gezählt, einen größeren „Spaziergang“ gestoppt und eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufgenommen. Beschrieben wurden außerdem ein Handgemenge nach einem Vorstoß von Gegendemonstranten mit einem Banner, Anzeigen gegen zwei Männer sowie weitere Anzeigen und Platzverweise. Die Angaben beruhen auf der Darstellung der Polizei. [4]

Die Kritik richtet sich damit auf die Prioritäten und die Wirkung des Einsatzes. Unsere Beobachtung war, dass sich der polizeiliche Druck in den von uns dokumentierten Situationen vor allem gegen den antifaschistischen Protest richtete, während unser Team Anfeindungen ausgesetzt blieb. [1] Eine Einsatzbilanz mit Anzeigen beantwortet für sich genommen noch nicht die Frage, wie wirksam bedrohte Journalist:innen und friedlich Protestierende vor Ort geschützt wurden.

„Spaziergang“ ist kein Freibrief

Die rechtliche Einordnung ist klarer als die damalige politische Rhetorik: Auch ein als „Spaziergang“ bezeichneter gemeinsamer politischer Protest kann eine Versammlung sein und unter den Schutz von Artikel 8 des Grundgesetzes fallen. Eine fehlende Anmeldung allein rechtfertigt nach der von Legal Tribune Online erläuterten Rechtslage keine Auflösung. Zugleich können verhältnismäßige Auflagen erteilt und Verstöße verfolgt werden. Bei entsprechenden Gefahren und fortgesetzten Verstößen kommt auch eine Auflösung in Betracht. [5]

Für die Bewertung des Bremer Abends zählt deshalb, welche Regeln vor Ort angeordnet und durchgesetzt wurden und wie die Polizei auf konkrete Übergriffe reagierte. Das Etikett „Spaziergang“ hebt diese Verantwortung ebenso wenig auf wie eine lautstarke Berufung auf Freiheit. Pressefreiheit und friedlicher Gegenprotest gehören zu den Rechten, deren Ausübung praktisch ermöglicht werden muss.

Ein Protestmilieu mit rechter Vorgeschichte

Der politische Hintergrund war bereits lange vor diesem Abend dokumentiert. Unsere Recherche „Gefährlich unterschätzt“ beschrieb für die Bremer Proteste im Frühjahr 2020 unter anderem die Teilnahme des damaligen AfD-Abgeordneten Heiner Löhmann, öffentlich auftretende Reichsbürger-Ideologie und QAnon-Propaganda. Hinzu kamen Akteure, die zuvor bei neonazistischen Aufmärschen beobachtet worden waren. [6] Solche gemeinsamen Auftritte eröffneten der extremen Rechten politische Anschlussmöglichkeiten. Die freundliche Selbstbeschreibung als Bewegung für Freiheit verdeckte diese Verbindungen.

Auch die Sorge vor Gewalt hatte einen konkreten lokalen Anlass. In unserem Beitrag zum 19. Dezember 2021 in Findorff berichteten wir über den Vorwurf, ein Teilnehmer habe Gegendemonstrierende mit einem Cuttermesser bedroht und eine Person an der Hand verletzt. Die Verletzung schilderten wir auf Grundlage von Aussagen vor Ort; die Sicherstellung eines Messers hielten wir fotografisch fest. [7] Der Vorgang machte die Gefährdung von Menschen sichtbar, die sich den Aufmärschen entgegenstellten.

Bedrohte Presse braucht wirksamen Schutz

Die Erfahrungen auf dem Marktplatz standen in einem bundesweiten Zusammenhang. Imre Grimm berichtete am 11. Januar 2022 für das RedaktionsNetzwerk Deutschland über die Warnungen des Deutschen Journalisten-Verbands: Journalist:innen wurden bei Corona-Protesten beschimpft, bespuckt, bedroht und körperlich angegriffen. Der Verband forderte wirksamen Schutz durch die Polizei und verwies auf gezielte Behinderungen von Kameraaufnahmen. [8]

Wer dokumentierende Journalist:innen einschüchtert, erschwert die öffentliche Kontrolle des Geschehens. Aufnahmen machen sichtbar, wer auftritt, welche Parolen verbreitet werden und wie Demonstrierende und Einsatzkräfte handeln. Drohungen treffen deshalb die Betroffenen unmittelbar und können zugleich die Berichterstattung über ein politisches Milieu einschränken.

Unsere Forderung bleibt: Auflagen nachvollziehbar durchsetzen, Bedrohungen konsequent verfolgen und die Arbeit vor Ort schützen. Wer diesen Schutz ankündigt, muss sich an seiner praktischen Umsetzung messen lassen. Für Journalist:innen und antifaschistisch Engagierte entscheidet sich Sicherheit in der konkreten Situation auf der Straße.

Präzisierung zur Erstfassung: Die damalige pauschale Darstellung einer untätigen Polizei wird durch die berichtete Unterbindung eines größeren „Spaziergangs“ und die Anzeigen ergänzt. Die Bezeichnung als „illegale Versammlung“ allein wegen fehlender Anmeldung war rechtlich zu pauschal und wurde korrigiert. [4] [5]

Redaktion
AfD Watch Bremen

Quellen und weiterführende Recherchen

1. AfD Watch Bremen · Vor-Ort-Dokumentation · 3./4. Januar 2022

Fotodokumentation vom Bremer Marktplatz

Aufnahme unserer Redaktion vom 3. Januar 2022. Die im Text zugeordneten Beobachtungen und Bedrohungen schilderten wir in der Erstveröffentlichung vom 4. Januar 2022; sie beruhen auf unserer damaligen Vor-Ort-Dokumentation.

3. Bremer Montagsdemo · Wolfgang Lange · Bericht zum 3. Januar 2022

Beobachtungen eines Teilnehmers: Redebuch 2022, Seiten 11–13

Langes Bericht „Faschisten und Querdenker haben hier kein Rederecht“ schildert die Abläufe auf dem Marktplatz. Der Autor benennt seine Rolle als Moderator und seine MLPD-Zugehörigkeit.

4. BremenNews · Michael Labiner · 4. Januar 2022

Konfrontation in der Innenstadt

Zeitgenössischer Bericht über die polizeiliche Einsatzbilanz: gestoppter Aufzug, Anzeigen und Platzverweise. Die darin wiedergegebenen Polizeiaussagen werden im Text ausdrücklich zugeordnet.

5. Legal Tribune Online · Annelie Kaufmann und Markus Sehl · 10. Januar 2022

„Corona-Spaziergänge“ kann man verbieten – oder nicht?

Juristische Einordnung zu Versammlungsfreiheit, fehlender Anmeldung, Auflagen und Auflösung. Erläutert die damaligen Maßstäbe anhand von Fachinterviews und Gerichtsentscheidungen.

6. AfD Watch Bremen · Archivbeitrag vom 16. Mai 2020

Gefährlich unterschätzt

Unsere Recherche zur politischen Zusammensetzung früher Bremer Corona-Proteste, zu AfD-Anschlussstellen, Reichsbürger-Ideologie und Verschwörungspropaganda; verlinkt ist die heute verfügbare Fassung.

7. AfD Watch Bremen · 19. Dezember 2021

Außer Kontrolle

Vor-Ort-Bericht aus Findorff mit Aussagen zu einem mutmaßlichen Messerangriff und einem Foto der Sicherstellung. Dient der Einordnung der damaligen Gefährdungslage.

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