Gottes Wille gegen gleiche Rechte: Bremens christliche Rechte im Kulturkampf
Analyse · Erstveröffentlichung: 14. Mai 2022 · Überarbeitet: 22. September 2026
Auf dem Bremer Marktplatz wird sexuelle Vielfalt zum „Gender-Wahn“ erklärt. In St. Martini verteidigt der Gemeindevorstand die Abwertung gleichgeschlechtlicher Beziehungen. Evangelikal geprägte Träger wirken in Schulen hinein. Dahinter steht ein Machtanspruch: Eine religiös begründete Sexualmoral soll bestimmen, welche Lebensweisen anerkannt werden. Für queere Menschen und die reproduktive Selbstbestimmung hat dieser Kulturkampf konkrete Folgen.

Am 14. Mai 2022 dokumentierten wir auf dem Bremer Marktplatz feministischen Protest für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Wenige Wochen später, am 24. Juni, hob der US Supreme Court mit dem Urteil Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization den bundesverfassungsrechtlichen Schutz dieses Rechts auf. Die Urteile Roe und Casey wurden verworfen. Was damals als drohender Rückschritt auf den Transparenten stand, wurde zur gerichtlichen Entscheidung. Auch in Bremen richtet sich religiös begründete Agitation gegen sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung. [1] [2]
„Kinderschutz“ als Kampfansage gegen Vielfalt
Ein anderes Bild desselben Tages zeigt die Gegenposition: „Laßt unsere Kinder in Ruhe! Keinen Gender-Wahn an den Schulen und Kindergärten!“ steht auf einer Tafel. Die Botschaft erklärt die Auseinandersetzung mit geschlechtlicher Vielfalt zur Gefahr, vor der Kinder abgeschirmt werden müssten. In dieser Logik geraten auch queere Schüler:innen und ihre Lebenswirklichkeit unter Verdacht: Ihre Sichtbarkeit erscheint als Störung einer angeblich natürlichen Ordnung. Der Anspruch auf Schutz wird gegen diejenigen gewendet, die selbst Schutz vor Abwertung brauchen. [1]

Latzels Hetze war mehr als eine Frage des Tons
Der Bremer Pastor Olaf Latzel benutzte in seinem Eheseminar 2019 die Ausdrücke „Genderdreck“ und „teuflische Homo-Lobby“ und sprach von „Verbrechern“ auf dem Christopher Street Day. Wer die politische Sichtbarkeit queerer Menschen mit solchen Feindbildern belegt, wertet ihre Auseinandersetzung um gleiche Rechte moralisch ab. Die religiöse Sprache verschärft diese Grenzziehung: Aus gesellschaftlicher Vielfalt wird ein Kampf gegen das vermeintlich Böse. Das Strafverfahren endete im September 2024 nach einer Entschuldigung und Zahlung von 5.000 Euro an das Rat&Tat-Zentrum mit einer endgültigen Einstellung. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung steht damit nicht am Ende des Verfahrens. [3]
Die kirchliche Auseinandersetzung ging weiter. Die Bremische Evangelische Kirche verhängte 2025 eine Kürzung von Latzels Bezügen um fünf Prozent für vier Jahre; er verzichtete auf ein Rechtsmittel. Der Vorstand von St. Martini hielt in seiner Erklärung vom 29. Juni 2025 zugleich an der Behauptung fest, praktizierte Homosexualität widerspreche Gottes Willen. Die Ehe solle heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben. Kritik daran deutete der Vorstand als Angriff auf die eigene Bibeltreue. Damit geht es erkennbar um die inhaltliche Ordnung hinter der Wortwahl: Gleichgeschlechtliche Beziehungen erhalten in diesem Modell keinen gleichberechtigten Platz. Die Gemeinde verteidigt diese Hierarchie auch nach dem Ende des Strafprozesses. [4] [5]
Steuergeld ersetzt keine wirksame Kontrolle
Wie weit evangelikale Strukturen in den Bildungsbereich reichen, dokumentierte der Senat am 29. Juni 2021 auf eine Anfrage der Linksfraktion. Er nannte die Freie Evangelische Bekenntnisschule (FEBB) und das Sozialwerk der Freien Christengemeinde als Träger der Privatschule Mentor im Netzwerk der Evangelischen Allianz Bremen. Für 2020 wies er rund 5,92 Millionen Euro Zuschüsse an die FEBB-Schulen und 527.548 Euro an Mentor aus. Die Antwort verwies auf die Schulaufsicht und übernahm ausführliche Selbstauskünfte der Schulen zum Unterricht. Diese versicherten unter anderem eine wertfreie Vermittlung sexueller Vielfalt. [6]
Dem steht der Bericht eines ehemaligen FEBB-Schülers gegenüber, den die taz im September 2020 unter dem Pseudonym Max veröffentlichte. Er schilderte für die Jahre 2015 und 2016, nach seinem Coming-out als trans Mann herabgesetzt und nicht mit seinem gewählten Namen angesprochen worden zu sein. Außerdem berichtete er von Gebeten für seine vermeintliche Heilung und gegen einen angeblichen Dämon. Die Schule bestritt die Vorwürfe; eine abschließende gerichtliche Feststellung liegt den hier ausgewerteten Quellen nicht zugrunde. Der Bericht macht dennoch einen zentralen Schutzkonflikt sichtbar: Wenn Erwachsene die Identität eines Jugendlichen als religiös zu korrigierenden Fehler behandeln, steht das Machtgefälle der Schule gegen dessen Selbstbestimmung. [7]
Der Senat stellte bereits im Dezember 2020 klar, dass weder rechtliche noch pädagogische Gründe gegen die Verwendung selbst gewählter Namen und Pronomen im Schulalltag sprechen. Entscheidend bleibt, ob die formulierten Maßstäbe betroffene Schüler:innen tatsächlich erreichen. Eine Schule kann sich christlich nennen; ihre pädagogische Verantwortung erledigt sich nicht mit einem Bekenntnis zur Nächstenliebe. [8]
Abtreibungsgegner:innen im Klassenzimmer
Auch der Zugang zu öffentlichen Schulen ist belegt. In der Fragestunde vom 28. Januar 2021 benannte der Senat Angebote der damaligen „Christlichen Eltern-Initiative“, inzwischen „Menschenskinners!“, unter anderem an der Werkschule Huchting und der Oberschule In den Sandwehen. Zum Angebot gehörte das Projekt „Schwanger schaf(f)t Konflikt“. Die taz dokumentierte im Februar 2021 die programmatische Ausrichtung des Vereins gegen Schwangerschaftsabbrüche und zitierte eine frühere Projektbeschreibung, in der ein Abbruch als Lösung ausgeschlossen wurde. Damit stellt sich eine konkrete Machtfrage: Wer prägt im Unterricht die Maßstäbe, nach denen Jugendliche über ihren eigenen Körper und eine ungewollte Schwangerschaft nachdenken? [9] [10]
Der Senat sah damals keine Anhaltspunkte, die einen Ausschluss des Vereins rechtfertigten, und verwies auf weitere schulaufsichtliche Prüfung. Die taz legte zugleich Widersprüche zwischen behördlichen Auskünften und Aussagen der Projektverantwortlichen offen. Gerade in einem verpflichtenden Bildungsraum genügt die Selbstauskunft eines interessengeleiteten Anbieters nicht als Beleg für ergebnisoffene Aufklärung. Wer eine Entscheidung moralisch vorab verwirft, bringt eine Richtungsvorgabe mit. Ob Jugendliche ihr widersprechen können, ohne beschämt oder unter Druck gesetzt zu werden, ist eine Frage pädagogischer Macht. [9] [10]
Wenn „Heilung“ die eigene Identität zum Feind macht
Konversionspraktiken setzen genau dort an: Sie sollen sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität verändern oder unterdrücken. Die Methoden reichen von religiösen Ritualen bis zu psychologischen und verhaltensbezogenen Interventionen. Der Begriff „Therapie“ suggeriert einen medizinischen Nutzen, den diese Versuche nicht nachgewiesen haben. Eine 2024 veröffentlichte Untersuchung unter Leitung von Stanford Medicine mit 4.426 Teilnehmenden fand Zusammenhänge zwischen berichteten Konversionserfahrungen und stärkeren Symptomen von Depression, posttraumatischer Belastung beziehungsweise Suizidalität. Die Zusammenhänge unterschieden sich nach Art der Konversionsversuche. Die Befragungsstudie belegt keine individuelle Ursache und liefert keine Bremer Fallzahlen; sie dokumentiert jedoch erhebliche gesundheitliche Belastungen im Zusammenhang mit diesen Praktiken. [11]
Das deutsche Schutzgesetz gilt seit Juni 2020. Es untersagt Konversionsbehandlungen an Minderjährigen und an Erwachsenen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruht. Werbung, Angebot und Vermittlung sind ebenfalls verboten. Maßgeblich ist das Ziel der Behandlung, nicht ihre religiöse oder medizinische Verpackung. Der problematische Kern bleibt derselbe: Menschen sollen ihre Orientierung oder Identität einem vorgegebenen Normalitätsideal unterwerfen. [12]
Keine Akten sind kein Beleg für Sicherheit
Am 15. Juli 2026 teilte das Bremer Gesundheitsressort mit, ihm sei die Zuständigkeit für Bußgeldverfahren zu Konversionsbehandlungen zugeordnet worden, und rief Betroffene zu Meldungen auf. Am 8. September antwortete der Senat auf eine FDP-Anfrage: Bei Gesundheitsämtern und Meldestelle seien keine Betroffenenmeldungen eingegangen. Für die vergangenen fünf Jahre seien keine entsprechenden Angebote oder Behandlungen bekannt und keine Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Zugleich räumte der Senat ein, dass belastbare Erkenntnisse zur Verbreitung fehlen. Die im Dokument genannten acht bis 17 möglichen Betroffenen jährlich sind lediglich eine grobe Modellrechnung, keine erhobenen Fälle. [13] [14]
Die politische Leerstelle liegt damit offen: Die Verwaltung beschreibt vor allem das, was bei ihr ankommt. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass Menschen in religiösen oder familiären Abhängigkeiten sicher vor solchen Übergriffen sind. Ein Meldeweg ist ein notwendiger Anfang; seine Wirksamkeit ist mit seiner Einrichtung noch nicht bewiesen. Schutz muss auch diejenigen erreichen, die ihre Erfahrungen zunächst als eigenes Versagen deuten oder einen Bruch mit ihrem sozialen Umfeld fürchten. Beratungszugänge außerhalb der jeweiligen Gemeinde und die Stärkung Betroffener sind deshalb entscheidend.
Die AfD übersetzt den Kulturkampf in Förderverbote
Wie aus diesem Feindbild Politik werden soll, zeigt der AfD-Antrag 21/3308 vom 16. Dezember 2025. Die Fraktion verlangte unter anderem das Ende bestimmter Förderungen für queere und reproduktive Rechte, keine Regenbogenflaggen an deutschen Auslandsvertretungen und die Aufhebung des Aktionsplans „Queer leben“. Die Begründung stellte entsprechende Rechte als Bedrohung der Freiheit dar. Das ist eine politische Umkehrung: Schutz und Sichtbarkeit von Minderheiten werden zum Angriff erklärt, ihre Einschränkung zur Verteidigung der Gesellschaft. [15]
Der Theologe Hans-Ulrich Probst beschreibt „Anti-Genderismus“ und die Ablehnung von Abtreibungsrechten als Themen, über die die AfD Teile konservativ-christlicher Milieus anspricht. Der Zusammenhang liegt in den gemeinsamen Angriffszielen; daraus folgt keine gemeinsame Organisation aller hier genannten Akteur:innen. Die Gefahr für eine pluralistische Demokratie ist dennoch konkret: Wenn gleiche Rechte als moralischer Verfall gelten, lassen sich ihre Einschränkung und der Entzug von Unterstützung als vermeintlicher Schutz von Familie und Glauben verkaufen. [16]
In Bremen treffen diese Konflikte auf Schulen, Gemeinden und Behörden. Daran muss sich der Umgang mit der christlichen Rechten messen lassen: an der Freiheit von Jugendlichen, der Selbstbestimmung über den eigenen Körper und der Gleichberechtigung queerer Menschen. Ein religiöses Bekenntnis verleiht niemandem das Recht, anderen diese Freiheit abzusprechen. Wer Ausgrenzung als Fürsorge inszeniert, muss sich an den Folgen seiner Forderungen messen lassen.
Unsere weiterführenden Recherchen zu Organisationen, Medien und politischen Verbindungen finden sich im Schwerpunkt Christliche Rechte und im Dossier Glaube, Reichweite, rechte Politik.
Redaktion
AfD Watch Bremen
Quellen und weiterführende Recherchen
Fotografien, parlamentarische Dokumente, journalistische Recherchen, Forschung und Primärquellen der untersuchten Akteur:innen. Historische Vorgänge und aktuelle Entwicklungen sind im Text datiert.
Bremer Marktplatz: Protest für Selbstbestimmung und Agitation gegen Vielfalt
Beide im Beitrag eingebundenen Originalaufnahmen stammen aus unserer Berichterstattung vom 14. Mai 2022. Aufnahme des feministischen Protests.
Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization, Nr. 19–1392
Originalentscheidung zur Aufhebung von Roe und Casey; Kernaussage im Syllabus, Seite 1. PDF.
Verfahren gegen Pastor wegen Volksverhetzung ist eingestellt
Dokumentiert Latzels Äußerungen, die Geldauflage und die endgültige Einstellung nach ihrer Erfüllung.
Bremer Pastor Olaf Latzel geht nicht gegen Disziplinarstrafe vor
Bericht über die Gehaltskürzung und den Verzicht auf ein Rechtsmittel.
Stellungnahme des Gemeindevorstands zur Disziplinarverfügung
Veröffentlicht beim Gemeindehilfsbund am 30. Juni 2025. Beleg für die eigenen Positionen des Vorstands zu Homosexualität, Ehe und geschlechtlicher Vielfalt.
Evangelikale Strömungen in Bremen: Vertretung, Radikalität und Einfluss
Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion. Schulen und Zuschüsse: Seiten 4–5; Unterricht und Selbstauskünfte: Seiten 6–7. Die Förderbeträge beziehen sich auf 2020. PDF.
Bericht über die Schilderungen des ehemaligen Schülers Max, die damaligen Ermittlungen und das Bestreiten der Vorwürfe durch die Schule. Kein Beleg für einen abschließenden gerichtlichen Befund.
Umgang mit geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sowie mit Mobbing an Schulen
Anfrage der Grünen vom 27. Oktober 2020. Verwendung selbst gewählter Namen und Pronomen: Antwort zu Frage 11, Seite 15. PDF.
Evangelikale Sexualpädagogik an Bremer Schulen?
Anfrage 6 und Antwort des Senats, Seiten 7–8: beteiligte Schulen, Themen der Angebote und schulaufsichtliche Bewertung. PDF.
Evangelikale als Aufklärer an Schulen: Senat sieht kein Problem
Untersucht die Ausrichtung von Menschenskinners! und Widersprüche zwischen Angaben des Vereins und der Bildungsbehörde.
Konversionspraktiken und psychische Belastungen
Bericht der beteiligten Forschungsinstitution zur Studie in The Lancet Psychiatry mit 4.426 Teilnehmenden. Beobachtete Zusammenhänge erlauben keine Zurechnung einzelner Erkrankungen oder eine Hochrechnung auf Bremen.
Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
§ 1: Anwendungsbereich; § 2: Durchführung; § 3: Werbung, Angebot und Vermittlung.
Gesundheitsressort geht gegen Konversionsbehandlungen vor
Mitteilung zur Zuordnung der Bußgeldzuständigkeit und zum Aufruf an Betroffene, sich zu melden.
Wie verbreitet sind Konversionsbehandlungen im Land Bremen?
Antwort auf die FDP-Anfrage vom 27. Juli 2026: Meldungen, Verfahren und Datenlage, Seiten 1–2. Die Zahl acht bis 17 ist ausdrücklich eine Modellrechnung. PDF.
Antrag zur Zurückdrängung sogenannter „woker Positionen“
Primärquelle für die Forderungen der Fraktion, insbesondere Abschnitt II, Nummern 1–5 und 10. Der Beitrag beschreibt den Antrag, keine beschlossene Regierungspolitik. PDF.
Hans-Ulrich Probst über Anti-Genderismus, Abtreibungsrechte und die AfD
Der Theologe erläutert gemeinsame Themen politischer und religiöser Rechter sowie deren Verhältnis zu gesellschaftlicher Vielfalt.
Christliche Rechte: Organisationen, politische Verbindungen und Betroffenenperspektiven
Weiterführend: Glaube, Reichweite, rechte Politik.
