Jan Timke in der Bürgerschaft mit der tendenziösen Anfrage: “Linksextremes Banner der Werder-Fangruppe Caillera‘‘. Bildquelle: Vimeo, Bürgerschaft Bremen 11/2018

Abgeordneter der BIW, Jan Timke, kriminalisiert in der Bürgerschaft antirassistisches Engagement der Bremer Ultra-Gruppe Caillera

Am vergangenen Mittwoch machte der Werder-Präsident Hess-Grunewald auf dem Marktplatz vor tausenden BremerInnen deutlich, dass es zivil-gesellschaftliches Engagement braucht gegen die Normalisierung von Rassismus und Hass. “Wir müssen raus auf die Straße und wir müssen Gesicht zeigen”, war eines seiner Appelle. Dieses “Gesicht zeigen” und das Engagement gegen Rassismus, passt nicht jedem. Einen den das besonders stört ist Jan Timke und seine Law and Order Partei “Bürger in Wut” (BiW).

Vor einigen Monaten konnte nachgewiesen werden, dass der Bürgerschaftsabgeordnete und Parteichef der BiW, Jan Timke, in seinem Security-Unternehmen Neonazis einstellte. Kurz davor hatte Timke und sein Parteikollege sich mit einem militanten Neonazi für Propaganda-Zwecke am Bahnhofsvorplatz ablichten lassen. Gegen Timke wird zudem strafrechtlich ermittelt. Vor ein paar Wochen sorgte Timke für fragwürdige Aufmerksamkeit, indem er, trotz seiner Kenntnis als Polizeibeamter um die Strafbarkeit, einen Haftbefehl veröffentlichte. Wohlgemerkt unter großen Beifall der Neonazis-Szene und der AfD. Das Ziel war im Fahrwasser der Hetze gegen Minderheiten politisches Kapital im laufenden Vorwahlkampf zu schlagen. Sein Mitarbeiter und ebenfalls BiW Politiker, Martin Korol, hielt für die extrem rechte “JA” Bremen einen Vortrag und ist ständig mit dem nicht weniger völkisch-nationalistischen Propagandisten der AfD, Alexander Tassis, anzutreffen.

Die von Timke kriminalisierte Choreografie von Caillera, in Frankfurt. Bildquelle: meinwerder.de

Kritik an innerdeutsche Zustände unerwünscht

Nun stellte sich derselbe Timke für sein Klientel in die Bürgerschaft, um sich darüber zu echauffieren, dass die Ultra-Gruppe Caillera beim Auswärtsspiel des SV Werder Bremen in Frankfurt, im Stadion mehrere Banner zeigte. Unter anderem eines mit der Aufschrift: “Deutschland du mieses Stück Scheisze”. Vom Senat verlangte Timke eine Erklärung und mögliche Sanktionen gegen Caillera. Im zweiten Schritt monierte Timke, dass Caillera das Werder Fanprojekt im Impressum ihrer Homepage als Anschrift ausweist und stellte das Projekt in die Mitverantwortung für die Banner. Timke versuchte damit die weitere Förderungsfähigkeit des Projekts in Zweifel zu ziehen. Was Timke unterschlägt, dass das Banner in einem offensichtlichen Kontext eingebettet war. Des Weiteren stand zu lesen: “Der Nazimob wütet, der Staat spielt mit”, “Heidenau”, “Connewitz”, “Lichtenhagen”, “Hoyerswerder” und “Chemnitz”. Orte, die bundesweit durch neonazistische Ausschreitungen und Anschläge politisch gebrandmarkt sind und in denen Behörden nachweislich versagten. Wenn Timke dieses Versagen indirekt in Abrede stellen will, um die Kritik von Caillera daran zurückweisen zu können, würde das bedeuten, brennende Asyleinrichtungen und zu Tode verängstigte Minderheiten gingen den Staat sowieso nichts an.

Obwohl also erkennbar war, dass die Fan-Gruppe Kritik an diesen Zuständen übte, behauptete Timke eine damit begangene Straftat. Tatsächlich wird strafrechtlich in der Sache ermittelt. Wie immer, wenn Ultra-Gruppierungen sich mit ihren Choreografien unfreundlich und provokativ gegen Rassismus positionieren. Das juristische Ergebnis ist allerdings vorhersehbar. Bei einem ähnlich gelagerten Fall hatte die Berliner Staatsanwaltschaft bereits festgestellt, dass die Aussage “Deutschland du mieses Stück Scheiße” keine strafrechtliche Relevanz hat und somit nicht unter § 90 a StGB fällt. Dessen Tatbestände vor der “Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole” schützen sollen und nicht vor scharfer Kritik an staatlichen Behörden. Somit fällt diese öffentliche Äußerung unter die Meinungsfreiheit. Eine Meinung die rechte Ideologie angreift. Dass die Botschaft von Caillera wohl auch im Kontext des Versagens des VS und Polizei, im Zusammenhang mit neonazistischen Terror, zu deuten ist und sich darüber hinaus gegen dessen zunehmende Normalisierung richtet, interessiert die BiW nicht im geringsten. Im Gegenteil, sie selbst ist bei diesem Thema durch ihren Unwillen sich von AfD Akteuren und Neonazis abzugrenzen, derart befangen, dass diese Anfrage der BiW schon deshalb keine inhaltliche Legitimation haben kann. Die BiW will wie die AfD die Meinungsfreiheit immer dort eingeschränkt wissen, wo sich engagierte Menschen deutlich gegen Rassismus und rechter Gewalt positionieren.

Rede des Werder-Präsidenten Hess-Grunewald auf dem Bremer Marktplatz am 14.11.2018. Bild: AfD Watch Bremen

Durchschaubares Manöver

Der gestrige Appell des Werder-Präsidenten bedeutet sicher nicht, sich erst die Erlaubnis von der BiW oder AfD abholen zu müssen, um rechte Umtriebe in den Straßen und Stadien kritisieren zu dürfen. Der Appell bedeutet auch nicht, dass Kritik am (strukturellen) Rassismus und zunehmender Normalisierung von völkischen Nationalismus nicht weh tun darf und für Empörung im rechten Spektrum sorgen. Dass hier die BiW als erste aufspringt, um das Engagement der Bremer Ultras im Stadion zu kriminalisieren, ist daher bezeichnend. Die AfD Bremen hatte bereits versucht antifaschistische Fankultur zu kriminalisieren. Das Manöver der BiW ist durchschaubar. Es ist Wahlkampf und die BiW braucht unbedingt Aufmerksamkeit aus dem rechten WählerInnen-Spektrum. Und selbstverständlich fischt sie im hart umkämpften AfD Teich.

Mit ihrer Positionierung gegen antirassistisches Engagement hat die BiW erneut demonstriert, dass ihre “Bürgerlichkeit” nur aufgesetzt ist. Mit diesen und ähnlichen Anfragen in der Bürgerschaft und ihrer Kriminalisierung von antirassistischen Engagement, macht sie nichts weniger als das Geschäft des neonazistischen Spektrums und das der AfD. 

Redaktion
AfD Watch Bremen