Denunziation als Druckmittel: Die Bremer AfD gegen kritische Lehrkräfte

Recherche und Analyse · Rückblick auf 2018 bis 2022

2018 ging der Bremer AfD-Politiker Marvin Mergard gegen einen Lehrer vor, der eine seiner Stellungnahmen im Unterricht diskutieren ließ. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Im folgenden Jahr schaltete die Partei ein Meldeportal für Beschwerden über Lehrkräfte frei. Das Projekt endete mit einer Abschaltungsanordnung und einem Bußgeld. Der Fall zeigt, wie die AfD den Ruf nach politischer Neutralität als Druckmittel gegen kritische Bildung einsetzte.

Schwarz-Weiß-Aufnahme einer Buchseite mit der Formel 2 + 2 = 5.
Symbolbild aus dem bisherigen Beitrag: eine Buchseite mit der Formel „2 + 2 = 5“. Bildnachweis im Foto: Paw-BR.

Mergards Beschwerde: Eine Parteierklärung wird zum Unterrichtsthema

Im Juni 2018 berichtete die taz über den Konflikt an einer Oberschule in Bremen-Nord. Im Unterricht war eine Stellungnahme Mergards behandelt worden, der damals für die AfD im Vegesacker Beirat saß. Darin griff er die Flüchtlingsunterstützer:innen der „Ökumenischen Starthilfe Grohn“ an. Der Text stellte der christlichen Aufforderung „Liebe deinen Nächsten“ die abwertende Formel „Liebe alles Fremde“ gegenüber. [1]

Nach dem damaligen Bericht soll der Lehrer dabei auch auf AfD Watch Bremen verwiesen haben. Mergard veranlasste eine dienstrechtliche Überprüfung und warf dem Pädagogen nach Informationen der taz außerdem persönliche Beleidigungen vor. Gegenstand des Konflikts waren damit sowohl die Behandlung eines politischen Textes als auch von Mergard erhobene Vorwürfe zum Unterricht. [1]

An der zitierten Formulierung lässt sich die ausgrenzende Stoßrichtung seiner Erklärung erkennen: Hilfe für Geflüchtete erscheint als Hinwendung zu vermeintlich Fremden, die gegen die Sorge für die Nächsten ausgespielt wird. Solche Grenzziehungen gehören in die politische Auseinandersetzung. Gerade ihre Sprache macht sie zum geeigneten Gegenstand kritischer Unterrichtsanalyse.

Die Beschwerde scheiterte – der Druck blieb

Die Bremer Bildungsbehörde wies die Dienstaufsichtsbeschwerde nach mehreren Wochen zurück. Zuvor hatte es Gespräche, schriftliche Stellungnahmen und interne Beratungen gegeben. Das dokumentierte Karsten Krüger im Oktober 2018 für die Bremer Lehrer:innenzeitung der GEW. [2]

Der betroffene Lehrer berichtete dort auch von den Folgen: Ein zunächst von der Schulleitung vorgeschlagener offener Brief zur öffentlichen Positionierung gegen die AfD kam nicht zustande. Nach eigener Darstellung wurde er angehalten, sich mit Äußerungen über die Partei zurückzuhalten. Zugleich ermutigte er Kolleg:innen, politische Aussagen weiterhin im Unterricht zu behandeln. [2]

Darin liegt die einschüchternde Wirkung solcher Verfahren: Eine zurückgewiesene Beschwerde kann Zeit binden, Rückhalt erschüttern und Vorsicht im Kollegium auslösen. Die berichtete Aufforderung zur Zurückhaltung zeigt, wie der Druck über die eigentliche Prüfung hinausreichen konnte. Wer eine Parteiaussage analysiert, muss dann zusätzlich abwägen, welchen persönlichen Aufwand diese Auseinandersetzung nach sich zieht.

Vom Einzelfall zum parteieigenen Meldeportal

Ende 2018 kündigte die Bremer AfD ein eigenes Portal an, über das Schüler:innen und Eltern Lehrkräfte melden sollten. Die GEW Bremen warnte im Dezember vor dem Versuch, Pädagog:innen einzuschüchtern und schulische Arbeit pauschal unter Verdacht zu stellen. Ihr Landesvorstandssprecher Christian Gloede sah insbesondere die Auseinandersetzung mit menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Positionen bedroht. [3]

Am 20. Mai 2019, wenige Tage vor der Bürgerschaftswahl, wurde das Bremer Portal freigeschaltet. Der damalige Landesvize Thomas Jürgewitz hatte angekündigt, eingehende Beschwerden zu prüfen und gegebenenfalls an die Schulbehörde weiterzugeben. Damit wollte eine Partei Meldungen über den Unterricht sammeln und selbst über deren politische und administrative Weiterverwendung entscheiden. [4]

Diese Konstruktion machte die AfD zugleich zum Gegenstand möglicher Unterrichtskritik und zur Sammelstelle für Beschwerden darüber. Für Lehrkräfte entstand die Drohkulisse einer parteipolitischen Kontrolle. Auch das Vertrauen im Klassenraum stand auf dem Spiel: Offene Diskussionen werden erschwert, wenn Beteiligte damit rechnen müssen, dass einzelne Aussagen herausgelöst und an eine Partei weitergereicht werden.

Politische Bildung braucht einen Maßstab gegen Rassismus

Hendrik Cremer erläuterte 2019 für das Deutsche Institut für Menschenrechte, welche Grenzen und Pflichten dabei gelten: Lehrkräfte müssen die parteipolitische Chancengleichheit beachten und dürfen den Unterricht nicht für Wahlwerbung einsetzen. Zugleich gehört die kritische Behandlung rassistischer und rechtsextremer Positionen zum menschenrechtlich begründeten Bildungsauftrag. Die gleiche Würde aller Menschen bildet dessen verbindlichen Maßstab. [5]

Der Beutelsbacher Konsens verlangt, Schüler:innen nicht zu überwältigen, politische und wissenschaftliche Kontroversen angemessen darzustellen und eigenständige Urteilsbildung zu ermöglichen. Daraus entsteht kein Anspruch einer Partei, ihre Aussagen im Unterricht vor begründeter Kritik zu schützen. Nach Cremers Analyse müssen rassistische Positionen auch dann kritisch behandelt werden, wenn sie von einer Partei vertreten werden. [5]

Die AfD verschob mit ihrer Meldekampagne den Schwerpunkt: Lehrkräfte sollten sich für die kritische Behandlung von Parteipositionen rechtfertigen. Die fachliche Frage, was an einer Aussage ausgrenzend oder demokratiefeindlich ist, drohte hinter der Angst vor einer Beschwerde zu verschwinden. Davon profitiert eine Partei, deren Rhetorik gerade zum Gegenstand der Analyse wird.

Neun Tage online, später 6.000 Euro Bußgeld

Das Bremer Portal war nach der späteren Berichterstattung des Deutschlandfunks neun Tage online. Dann musste die AfD es auf Anordnung der Landesdatenschutzbeauftragten Imke Sommer wegen Datenschutzverstößen aus dem Netz nehmen. [6]

Sommer hatte die Partei bereits vor dem Start gewarnt, wie der Weser-Kurier im November 2019 berichtete. Im selben Monat entfernte der neue Landesvorstand das Projekt von der Homepage und distanzierte sich davon. Landeschef Peter Beck erklärte gegenüber der Zeitung, mit dem Portal habe man vor allem Schlagzeilen erzeugen wollen. Seiner Behauptung, es sei nie funktionsfähig online gewesen, widersprach Sommer. Der Schulbehörde war damals kein über das Portal gemeldeter Fall bekannt. [4]

Im Mai 2022 wurde die finanzielle Folge bekannt: Gegen den Bremer AfD-Landesverband war ein Bußgeld von 6.000 Euro verhängt worden. Der Deutschlandfunk berichtete unter Berufung auf Sommers Angaben gegenüber Radio Bremen und der Nordsee-Zeitung, der Bescheid sei rechtskräftig; die AfD habe ihn nicht angefochten. [6]

Ein gescheiterter Pranger und seine politische Botschaft

Das Portal scheiterte früh. Der zuvor dokumentierte Fall des Nordbremer Lehrers zeigt jedoch, dass politischer Druck bereits durch eine einzelne Beschwerde entstehen konnte. Die Ankündigung eines dauerhaften Meldewegs weitete diese Drohkulisse auf andere Lehrkräfte aus.

Für Schulen folgt daraus eine konkrete Aufgabe: Sie müssen berechtigte Beschwerden sorgfältig prüfen und zugleich Lehrkräfte bei fachlich begründeter Demokratie- und Menschenrechtsbildung unterstützen. Eine kritische Analyse der AfD darf nicht schon deshalb zum beruflichen Risiko werden, weil die Partei sie mit einer Beschwerde beantwortet. Öffentliche Rückendeckung und klare Maßstäbe verhindern, dass die Angst vor Denunziation den Unterricht bestimmt.

Redaktion
AfD Watch Bremen

Quellen und weiterführende Recherchen

Zeitgenössische Berichte, die Perspektive des betroffenen Lehrers und eine menschenrechtliche Analyse politischer Bildung. Quellen geprüft am 1. Oktober 2026.

[3] GEW Bremen · Christian Gloede · 19. Dezember 2018

GEW kritisiert AfD-Meldeplattformen

Zeitgenössische gewerkschaftliche Stellungnahme zur angekündigten Bremer Plattform und ihren Folgen für Lehrkräfte und politische Bildung.

[4] Weser-Kurier · Ralf Michel · 28. November 2019

AfD distanziert sich von Lehrermeldeportal

Bericht über den Start im Mai, die Warnung und Anordnung der Datenschutzbeauftragten sowie den späteren Rückzug des neuen AfD-Landesvorstands.

[5] Deutsches Institut für Menschenrechte · Hendrik Cremer · August 2019

Das Neutralitätsgebot in der Bildung

Fachanalyse zum Verhältnis von parteipolitischer Neutralität, Menschenrechtsbildung und Kritik an rassistischen Parteipositionen; besonders Kapitel 2.3 zu Kontroversität, Neutralität und Sachlichkeit.