Sandra Brinkmann: Bürgernähe für eine Politik der Ausgrenzung
Sandra Brinkmann arbeitet an der kommunalen Verankerung der parlamentarischen Rechten in Bremerhaven. Die stellvertretende Vorsitzende der Bürger-in-Wut-Fraktion beschäftigt sich mit Schulen, Familien und Verwaltung. Gerade in diesen vermeintlich unaufgeregten Politikfeldern liegen weitreichende Konflikte: Ihre Fraktion fordert die Trennung von Kindern suchtkranker Eltern von ihren Familien, lehnt inklusive Beschulung für bestimmte Kinder ab und will Methadonprogramme beenden. Brinkmanns politische Verantwortung ergibt sich aus ihrer Führungsfunktion in dieser Fraktion und aus den Positionen, die sie selbst öffentlich vertritt.
Fraktionsführung ist politische Verantwortung
Das Bremerhavener Ratsinformationssystem führt Brinkmann als Stadtverordnete und stellvertretende BIW-Fraktionsvorsitzende. Sie arbeitet im Schul- und Kulturausschuss und im Jugendhilfeausschuss mit; für weitere Gremien, darunter den Personal- und Organisationsausschuss, ist sie als Sprecherin ihrer Fraktion verzeichnet. Die Parteidarstellung bestätigt ihre Führungsfunktion. In ihrem Kandidatinnenprofil zur Bürgerschaftswahl 2023 sind das Geburtsjahr 1969, die Tätigkeit als Steuerfachangestellte und Listenplatz neun für BIW im Wahlbereich Bremerhaven dokumentiert. Ihr heutiges Mandat liegt im Stadtparlament.
Brinkmann gehört damit zur Leitung einer politischen Struktur, die der Politikwissenschaftler Lothar Probst für die Bundeszentrale für politische Bildung als rechtspopulistisch einordnet. Die Fraktion veröffentlicht auf ihrer heutigen BIW-Website weiterhin ihr Bremerhavener Programm mit Stand April 2024, damals unter dem Namen Bündnis Deutschland formuliert. Es ist der politische Bezugsrahmen ihrer parlamentarischen Arbeit. Die darin enthaltenen Forderungen sind Aussagen der Fraktion; Brinkmann ist als deren stellvertretende Vorsitzende an der politischen Verantwortung dafür zu messen.
Kinderschutz mit pauschaler Familientrennung
Im familienpolitischen Programm steht eine einschneidende Forderung: „Kinder alkohol- und drogenabhängiger Eltern sind zu ihrem Schutz in Heimen oder Pflegefamilien unterzubringen.“ Die Formulierung knüpft die Trennung pauschal an die Suchterkrankung der Eltern. Sie benennt weder eine konkrete Gefährdungsschwelle noch die Prüfung, ob Unterstützung innerhalb der Familie den Schutz des Kindes gewährleisten kann. Zwar erklärt die Fraktion das Kindeswohl allgemein zur Richtschnur. Ihre konkrete Forderung macht aus einer Erkrankung jedoch einen generellen Anlass zur Fremdunterbringung. Für betroffene Eltern und Kinder geht es dabei um einen massiven Eingriff in ihr Zusammenleben.
Der gesetzliche Maßstab ist erheblich anspruchsvoller. Nach § 1666a BGB darf ein Kind nur von seiner Familie getrennt werden, wenn sich die Gefahr auch durch andere Maßnahmen einschließlich öffentlicher Hilfen nicht abwenden lässt. Eine Suchtdiagnose ersetzt diese Prüfung nicht. Die pauschale Programmforderung überspringt damit genau die Abwägung, die Familien vor unverhältnismäßigen Eingriffen schützen soll. Darin liegt ihre autoritäre Schlagseite: Unter dem Versprechen des Schutzes wird eine ganze Gruppe von Eltern als grundsätzlich ungeeignet für das Zusammenleben mit ihren Kindern behandelt.
Eine bewährte Behandlung soll verschwinden
Auch die Drogenpolitik der Fraktion richtet sich gegen die Versorgung suchtkranker Menschen. Unter dem Leitbild der Abstinenz verlangt ihr Programm zur inneren Sicherheit, bestehende Methadonprogramme schrittweise zurückzufahren und schließlich einzustellen. Eine medizinische Behandlung wird damit einem politischen Endziel untergeordnet. Für Menschen, die auf diese Therapie angewiesen sind, würde die Umsetzung den Verlust eines etablierten Behandlungsangebots bedeuten. Dass die Forderung ausgerechnet im Sicherheitskapitel steht, verdeutlicht den vorherrschenden Blick: Suchterkrankung wird hier vor allem unter Ordnung und Kontrolle verhandelt.
Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt dagegen ausdrücklich die Behandlung der Opioidabhängigkeit mit Medikamenten wie Methadon und Buprenorphin. Sie zählt diese Verfahren zu den am besten hinsichtlich Wirksamkeit und Kosteneffektivität belegten Behandlungsoptionen und setzt auf einen besseren Zugang zur Versorgung. Das politische Ziel, Methadonprogramme vollständig abzuschaffen, steht diesem fachlichen Maßstab entgegen. Die Kritik betrifft deshalb die konkrete Versorgung und Gesundheit der Betroffenen. Brinkmann führt eine Fraktion mit, die den Abbau dieser Behandlung zum Programm erhebt.
Schulpolitik gegen das Recht auf Teilhabe
Besonders unmittelbar berührt Brinkmanns Aufgabenbereich die bildungspolitische Programmatik. Die Fraktion macht gemeinsames Lernen und die von ihr als verfehlt bezeichnete Inklusion für schlechtere Bildungsqualität mitverantwortlich. Für Kinder mit Schwierigkeiten beziehungsweise Störungen in den Bereichen Lernen, Sprache oder Verhalten lehnt sie inklusive Beschulung im Regelunterricht ausdrücklich ab. Kinder mit Behinderungen sollen vorzugsweise Förderschulen besuchen. Die Forderung zielt somit auf eine systematische Trennung nach zugeschriebenem Förderbedarf. Betroffen wären ausgerechnet Kinder, deren gleichberechtigte Teilhabe besondere Unterstützung verlangt.
Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zur Gewährleistung eines inklusiven Bildungssystems und zur notwendigen Unterstützung innerhalb des allgemeinen Bildungssystems. Menschen dürfen wegen ihrer Behinderung davon nicht ausgeschlossen werden. An diesem Maßstab ist die pauschale Ablehnung gemeinsamer Beschulung zu kritisieren: Die Fraktion beantwortet Unterstützungsbedarf mit institutioneller Aussonderung. Für Brinkmann, die ihre Fraktion 2023 ausdrücklich als schulpolitische Sprecherin vorstellte, gehört dieser Konflikt zum Kern ihres politischen Tätigkeitsfeldes.
Sparpolitik mit vorgefertigten Feindbildern
Brinkmann vertritt die rechte Agenda auch persönlich nach außen. Gemeinsam mit Julia Tiedemann präsentierte sie im August 2025 das Sparkonzept der damaligen BD-Fraktion. Radio Bremen berichtete über Pläne zum Personalabbau, zur Verkleinerung des Stadtparlaments und zum Stopp kostspieliger Projekte. Zugleich hielt der Bericht fest, dass die Fraktion den erwarteten finanziellen Ertrag ihrer Vorschläge nicht beziffern konnte. Wer sich als besonders wirtschaftlich handelnde Alternative präsentiert, muss sich an dieser Lücke messen lassen: Für die politische Forderung nach Einschnitten gab es bei der Vorstellung keine bezifferte Gesamtentlastung.
Das 16-seitige Papier beginnt mit der Behauptung einer „suchtartigen Ausgabenorgie“ und wertet Klimaschutz, Diversität und Migration als ideologisch geprägte Ausgabenfelder ab. So erhält Haushaltskritik eine gezielte politische Stoßrichtung: Bestimmte gesellschaftliche Aufgaben werden vorab delegitimiert. Im Personalteil fordert das Konzept unter anderem die Streichung von Fastlane-Stellen und grundsätzlich den Wegfall einer unbesetzten Stelle für jede neu geschaffene; gesetzliche Pflichtaufgaben werden ausgenommen. Brinkmanns Auftritt neben Tiedemann macht ihre Rolle konkret. Sie war öffentliche Mitvertreterin eines Programms, das eine Kürzungsagenda mit der Abwertung gesellschaftlicher Vielfalt verbindet.
Bürgernähe schafft Zugang für rechte Politik
Brinkmanns eigener Änderungsantrag mit Tiedemann vom Dezember 2024 zur Kita an der Weichselstraße zeigt, wie sich Fürsorgeversprechen und räumliche Ausgrenzung verbinden können. Die Politikerinnen befürworteten zusätzliche Kitaplätze in Lehe, erklärten aber die Nähe zur sichtbaren Prostitution und mögliche Begegnungen mit suchtkranken Menschen beziehungsweise Drogenutensilien zum Gefährdungsszenario. Ihre konkrete Forderung war die Sperrung der Verbindung zwischen Lessing- und Weichselstraße für Fußgänger und Fahrräder. Die behauptete Gefahrenlage blieb im Antrag wie so oft unbeziffert. Sexarbeiter:innen und suchtkranke Menschen erscheinen darin pauschal als problematisches Umfeld, von dem Kinder räumlich getrennt werden sollen. Wo konkret die Gefährdung der Kinder in ihrem Alltag liegen soll, obwohl bisher die Polizei keine solchen Gefahren mitteilt, erklärt die lediglich behauptete Gefahrenlage von BiW nicht.
Zu ihrem Auftreten gehört zugleich sachbezogene Kontrolle: Den privaten Sicherheitsdienst an der Wilhelm-Raabe-Schule kritisierte Brinkmann im Oktober 2023 als überzogen und potenziell verunsichernd für Schüler:innen. Anschließend fragte sie mit Sascha Schuster nach Kosten, Vergabe und Qualifikation des Wachpersonals. Diese öffentliche Positionierung zeigt, wie sie im kommunalen Alltag als Ansprechpartnerin für nachvollziehbare Anliegen auftritt. Gerade deshalb ist ihre Führungsverantwortung zentral: Über Schulprobleme, Kitaplätze und Verwaltungskritik gewinnt eine Fraktion öffentliche Anschlussfähigkeit, deren Programm zugleich medizinische Versorgung zurückdrängen, Familien pauschal trennen und inklusive Bildung beschneiden will. Die Normalisierung rechter Politik vollzieht sich auch dort, wo solche Forderungen im Windschatten alltäglich wirkender Sacharbeit mitgeführt werden.
Redaktion
AfD Watch Bremen
