Nach drei Hausdurchsuchungen am vergangenen Donnerstag, demonstrierten Bremer AntifaschistInnen am Samstag Nachmittag gegen staatliche Repression. Vorausgegangen war die Strafanzeige eines Querdenkers nach einer antifaschistischen Aktion.
Kritisiert wurde auf der Demonstration die Politik der Justiz und Polizei, sich zu Erfüllungsgehilfen der “Querdenken“-Szene zu machen. Bereits am 05.12.2020 hatten AntifaschistInnen mit Repression zu kämpfen, obgleich diese sich gegen eine verbotene “Querdenken”-Demo legal versammelten.
Grundlage der Hausdurchsuchungen soll die Behauptung eines Querdenkers sein, dieser wäre durch eine antifaschistische Aktion im April 2020 vor seinem Wohnhaus, durch die Äußerung “Halt’s Maul!” genötigt worden und dadurch in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt gewesen. Die Bremer Staatsanwaltschaft soll die Hausdurchsuchungen veranlasst haben, lediglich beruhend auf eine vage Personenbeschreibung durch den Querdenker.
Antworten auf die Frage, inwieweit der Straftatbestand Nötigung einen derart schweren Grundrechtseingriff und aufwendige Fahndung rechtfertigt, bleiben Bremer Staatsanwaltschaft und Polizei bislang schuldig. Wiederholt offene Aufforderung zu schweren Straftaten durch AkteurInnen der Bremer “Querdenken“-Szene, bleiben hingegen ohne Konsequenzen.
Redaktion
AfD Watch Bremen