Freispruch für Topfschläger: Lauter Protest, gescheiterter Vorwurf
Erstveröffentlicht am 19. Mai 2022
Er protestierte mit Topfschlagen gegen „Querdenken 421“. Dann musste sich der antifaschistische Aktivist selbst vor Gericht verantworten: Eine Polizeibeamtin behauptete, er habe den Hitlergruß gezeigt. Das Amtsgericht Bremen sprach ihn frei. Der Fall lenkt den Blick auf die Macht einer polizeilichen Beschuldigung – und auf einen Gegenprotest, der sich gegen die Verharmlosung des Nationalsozialismus auf der „Querdenken“-Bühne richtete.

Der Vorwurf bezog sich auf eine Kundgebung am 17. Juli 2021 am Bremer Osterdeich. Der Aktivist war durch seinen lautstarken Protest gegen die örtliche „Querdenken“-Szene aufgefallen. Nach unserer damaligen Prozessberichterstattung sprach ihn das Amtsgericht Bremen am Donnerstag, dem 19. Mai 2022, frei. Zwischen der Kundgebung und diesem Freispruch lagen rund zehn Monate.
Eine Zeugin, rund 30 Meter Entfernung
Nach unserem Prozessbericht erklärte die Polizeibeamtin, sie habe aus ungefähr 30 Metern Entfernung mehrfach die verbotene Geste gesehen. Sie wurde darin als einzige Zeugin für diesen Vorwurf beschrieben. Zugleich schilderte der Bericht eine übersichtliche Situation auf einer Wiese, gutes Wetter sowie zahlreiche weitere anwesende Polizist:innen und Zivilpersonen. Eine Bestätigung ihrer Beobachtung durch weitere Zeug:innen dokumentierte er nicht.
Der Beschuldigte bestritt den Vorwurf. Nach der damaligen Schilderung folgte das Gericht seiner und der Darstellung seiner Verteidigerin. Damit scheiterte die Beschuldigung vor dem Amtsgericht. Eine gerichtlich festgestellte bewusste Falschbeschuldigung durch die Beamtin ist hingegen nicht belegt.
Die Kritik trifft einen konkreten Vorgang: Die Aussage einer Polizeibeamtin führte zu einem Verfahren gegen einen Demonstranten, ohne dass am Ende eine Verurteilung stand. Eine Uniform macht aus einer Beobachtung keine Gewissheit. Gerade ein Vorwurf, der einen antifaschistischen Aktivisten mit einer nationalsozialistischen Geste in Verbindung bringt, verlangt eine genaue Prüfung dessen, was tatsächlich wahrgenommen wurde.
NS-Verharmlosung auf der „Querdenken“-Bühne
Wogegen sich der Protest richtete, dokumentiert unser Bericht vom 17. Juli 2021: Bei der Kundgebung wurde das als „Pegida“-Hymne bekannte Lied „Wir!“ abgespielt. Der als „DJ Kolja“ auftretende Redner setzte nach unserer damaligen Beobachtung Corona-Maßnahmen mit Verbrechen des Nationalsozialismus gleich. [1] Solche Vergleiche verharmlosen die nationalsozialistische Verfolgung und Vernichtung. Zugleich erlauben sie es einer Protestszene, sich selbst in die Rolle historischer Verfolgter zu setzen.
Der Gegenprotest war deutlich größer als die Kundgebung. Timo Thalmann berichtete im Weser-Kurier von knapp 30 Teilnehmer:innen der Demonstration und knapp 100 Gegendemonstrant:innen. Angemeldet gewesen seien 150 Teilnehmer:innen. Der Bericht schildert außerdem einen Blockadeversuch und ein Einschreiten der Polizei; anschließend sei der Demonstrationszug in Richtung Innenstadt weitergezogen. [2]
Der Topf war in dieser Auseinandersetzung ein Mittel hörbaren Widerspruchs. Auf der einen Seite stand eine Kundgebung, auf deren Bühne die NS-Geschichte für die eigene Opferinszenierung vereinnahmt wurde. Auf der anderen Seite widersprachen Menschen dieser politischen Zumutung. Dieser Inhalt verschwindet, wenn von dem Geschehen nur noch eine Auseinandersetzung zwischen Demonstration und Gegendemonstration übrig bleibt.
Der Freispruch macht den Prozess nicht ungeschehen
Ein Strafvorwurf kann Menschen unter Rechtfertigungsdruck setzen und politischen Protest belasten, auch wenn er vor Gericht scheitert. Darin liegt die Brisanz dieses Falls: Ein Gegner der „Querdenken“-Szene musste sich gegen den Vorwurf einer NS-Geste verteidigen, während die auf der Kundgebungsbühne dokumentierte NS-Verharmlosung den Anlass für kritischen Widerspruch lieferte.
Der Aktivist wurde freigesprochen. Für die politische Bewertung bleibt entscheidend, was sein Protest sichtbar machte: Eine Szene, die Maßnahmen gegen eine Pandemie mit NS-Verbrechen gleichsetzt, banalisiert diese Verbrechen. Lauter Widerspruch dagegen ist notwendig. Dass ein solcher Widerspruch unbequem ist, nimmt ihm nichts von seiner Berechtigung.
Redaktion
AfD Watch Bremen
Quellen und weiterführende Recherchen
Am Ende: „Querdenken 421“ am Osterdeich
Eigener Bericht zur Kundgebung, zum abgespielten Lied und zu den NS-Vergleichen eines Redners. Die Darstellung des weiteren Demonstrationsverlaufs weicht vom Weser-Kurier ab; ein dauerhaft verhinderter Aufzug wird hier deshalb nicht behauptet.
Demonstrationen am Osterdeich: Querdenker versammeln 30 Teilnehmer
Zeitgenössischer Bericht zu den Größen beider Versammlungen, zum Blockadeversuch und zum weiteren Verlauf. Die abschließende Lagebewertung wird dort der Polizei zugeschrieben. Der spätere Prozess ist nicht Gegenstand dieses Berichts.
