Freispruch für einen antifaschistischen Aktivisten, der mit lautstarken Topfschlagen regelmäßig die “Querdenker-Szene” erzürnte. Eine Polizeibeamtin unterstellte ausgerechnet dem Aktivisten den “Hitlergruß” in Richtung eines “Querdenken 421”-Aufmarsches gezeigt zu haben. Vor dem Amtsgericht blieb davon nichts übrig.
Gegen einen Aktivisten, dem vorgeworfenen wurde am 17.07.2021 den „Hitlergruß“ in Richtung eines “Querdenken”-Aufmarschs gezeigt zu haben, erging am Donnerstag Freispruch. Eine Polizeibeamtin fehlinterpretierte die Gestiken des Beschuldigten. Das Gericht folgte der Darstellung der Verteidigerin und des Beschuldigten, die glaubhaft machen konnten, unter keinen Umständen jemals eine solche Geste zu zeigen.
Auffällig an der Darstellung der Beamtin bei der Vernehmung im Bremer Amtsgericht, war die Einseitigkeit der Perspektive, die bereits für Polizei und Staatsanwaltschaft ausreichte ein Verfahren gegen den antifaschistischen Aktivisten einzuleiten. Aus ca. 30 Metern Entfernung will die Beamtin als einzige Zeugin(!) in der Sache mehrfach das Zeigen der verbotenen Geste bei einem Antifaschisten gesehen haben. Inmitten von Hundertschaften der Polizei, bei strahlenden Wetter auf einer großen Wiese mit guter Sicht und vielen weiteren zivilen Personen.
Nun, in Bremen wurden in der gleichen Woche drei dringend des Mordes Tatverdächtige aus der U-Haft entlassen, weil die Justiz behauptet, erheblich Überlastet zu sein und Fristen nicht einhalten zu können.
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Redaktion
AfD Watch Bremen