Urteilsverkündung im Berufungsverfahren gegen den evangelikalen Pastor der Bremer Matinigemeinde. Landgericht Bremen, 20.05.2022. Bild: AfD Watch Bremen

Das Bremer Landgericht kommt zur Entscheidung den Bremer Pastor Olaf Latzel von dem Vorwurf der Volksverhetzung freizusprechen. Seine Aussagen zur Homosexualität seien von der Religionsfreiheit gedeckt. Das Amtsgericht kam 2020 zur gegenteiligen Auffassung.

Vor dem Landgericht protestierten Abgeordnete der Bürgerschaft von “Die Linke” und Grüne, mit Betroffenen und Verbänden der LGBTQ+-Community, gegen die als Hetze empfundenen Äußerungen des evangelikalen Pastors und seiner reaktionären Gemeinde. 

Recherchen zeigen in Bremen ein weitreichendes Netzwerk evangelikaler rechter Strömungen um den Pastor und “St. Martini-Gemeinde”. Äußerungen von Latzel sind nicht allein religiöser Natur, sondern haben eine erhebliche politische Dimension und sind ein Angriff auf die liberale Demokratie.

Jener programmatische Angriff der Evangelikalen, wurde durch das Landgericht vollständig ausgeklammert. Hingegen wies das Bremer Amtsgericht bei seinem Urteil 2020 unmissverständlich religiöse Befindlichkeiten in säkulare Schranken.

Redaktion
AfD Watch Bremen

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