Freispruch für Hetze
Der Freispruch für Olaf Latzel hatte keinen Bestand. Das Strafverfahren endete 2024 gegen eine Geldauflage; 2025 folgte eine kirchliche Disziplinarmaßnahme. Dokumentiert bleibt eine Sprache, die Homosexualität zum gesellschaftlichen Verfall erklärt und queere Sichtbarkeit mit Verbrechen verbindet. Die Einstellung des Verfahrens macht diese Abwertung nicht harmlos.
Latzels Freispruch ist aufgehoben. Seine Worte bleiben dokumentiert.
Am 23. Februar 2023 hob das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen den Freispruch vom 20. Mai 2022 auf und verwies das Verfahren an eine andere Strafkammer zurück. Die Feststellungen des Landgerichts reichten für eine Überprüfung seiner Entscheidung nicht aus: Wesentliche Zusammenhänge des Eheseminars waren im Urteil nicht hinreichend wiedergegeben. [1]
Was das Landgericht verharmloste
Die Kritik des Oberlandesgerichts ging über fehlende Textpassagen hinaus. Das Landgericht hatte Latzels Einordnung von Homosexualität als gesellschaftliche Degeneration mit dessen Vorstellung relativiert, alle Menschen seien Sünder:innen. Das Oberlandesgericht beanstandete diese Deutung: Der verwendete Begriff lege gerade eine nachträgliche negative Abweichung nahe. Auch die Annahme, Latzels Äußerung über Verbrecher beim CSD habe lediglich frühere Störer:innen seiner Gemeinde gemeint, überzeugte den Senat nicht. [1]
Zugleich stellte das Gericht klar: Wird die Menschenwürde anderer angegriffen, müssen Religions- und Meinungsfreiheit zurücktreten. Ob Latzels Aussagen den Straftatbestand erfüllten, sollte die neue Verhandlung klären. Die Aufhebung war deshalb kein Schuldspruch. [1]
Der dokumentierte Wortlaut erlaubt dennoch eine klare journalistische Bewertung. Im Eheseminar vom 19. Oktober 2019 sprach Latzel von „Genderdreck“ und bezeichnete Homosexualität als eine der „Degenerationsformen von Gesellschaft“. Über den Christopher Street Day sagte er: „Echt, überall laufen diese Verbrecher rum, von diesem Christopher Street-Day“. Diese Äußerungen führt das Landgericht selbst in seiner Mitteilung zum erneuten Prozess auf. [2]
Darin steckt ein Feindbild: Gleichgeschlechtliches Leben erscheint als Verfallserscheinung, die öffentliche Sichtbarkeit queerer Menschen als bedrohlich. Latzel nutzte seine Autorität als Pastor, um solche Herabsetzungen religiös aufzuladen. Wer Menschen auf diese Weise beschreibt, liefert seinem Publikum Begriffe für ihre Ausgrenzung.
5.000 Euro beendeten den Prozess
Am 28. August 2024 stellte das Landgericht das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und Latzels zunächst vorläufig ein. Die Auflage: 5.000 Euro an das Bremer Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben. Latzel räumte vor Gericht schwere Fehler ein und bat Betroffene um Entschuldigung. Die Vorsitzende bewertete seine Entschuldigung als glaubwürdig. [3]
Am 20. September 2024 berichtete Radio Bremen unter Berufung auf einen Sprecher des Landgerichts, dass Latzel die Zahlung geleistet hatte und das Verfahren endgültig eingestellt war. [4] Damit endete das Verfahren ohne rechtskräftigen Schuldspruch und ohne fortbestehenden Freispruch. Die Geldauflage nach § 153a Strafprozessordnung ist keine strafgerichtliche Geldstrafe. [5]
Gehaltskürzung statt Schlussstrich
Auch kirchlich blieb der Vorgang nicht folgenlos. Am 20. Mai 2025 teilte die Bremische Evangelische Kirche mit, Latzels Bezüge für 48 Monate um fünf Prozent zu kürzen. Die einbehaltenen Beträge sollen Organisationen zugutekommen, die queere Menschen unterstützen. Die Kirchenleitung begründete die Maßnahme ausdrücklich mit der Schwere seines Fehlverhaltens. [6]
Latzel focht die Maßnahme nicht an. Der Vorstand von St. Martini erklärte jedoch, dies bedeute keine Anerkennung der Verfügung. Nach dem am 1. Juli 2025 veröffentlichten epd-Bericht hielt er zugleich daran fest, dass „praktizierte Homosexualität gegen den Willen Gottes gerichtet ist“, und rief zum Protest gegen Kirchenvertreter:innen mit anderer Position auf. [7]
Latzel selbst wies den Vorwurf der Volksverhetzung in einem späteren IDEA-Interview zurück. Er habe sich für seine Wortwahl entschuldigt, halte seine Aussagen aber für missverständlich, berichtete Radio Bremen am 29. Juli 2025. [8]
Die öffentliche Reaktion aus St. Martini zeigt damit die Grenze der Entschuldigung: Der Gemeindevorstand verteidigte die religiöse Abwertung gleichgeschlechtlicher Beziehungen weiter und wandte sich gegen kirchlichen Widerspruch. Für queere Menschen bleibt diese Botschaft ausgrenzend. Ein beendeter Prozess und ein finanzieller Abzug beseitigen das dahinterstehende Feindbild nicht.
Unsere weiterführende Recherche zu Latzel, St. Martini und ihren überregionalen Verbindungen: Glaube, Reichweite, rechte Politik.
Archiv: Bericht vom 20. Mai 2022

Das Bremer Landgericht kommt zur Entscheidung den Bremer Pastor Olaf Latzel von dem Vorwurf der Volksverhetzung freizusprechen. Seine Aussagen zur Homosexualität seien von der Religionsfreiheit gedeckt. Das Amtsgericht kam 2020 zur gegenteiligen Auffassung.
Vor dem Landgericht protestierten Abgeordnete der Bürgerschaft von „Die Linke“ und Grüne, mit Betroffenen und Verbänden der LGBTQ+-Community, gegen die als Hetze empfundenen Äußerungen des evangelikalen Pastors und seiner reaktionären Gemeinde.
Recherchen zeigen in Bremen ein weitreichendes Netzwerk evangelikaler rechter Strömungen um den Pastor und „St. Martini-Gemeinde“. Äußerungen von Latzel sind nicht allein religiöser Natur, sondern haben eine erhebliche politische Dimension und sind ein Angriff auf die liberale Demokratie.
Jener programmatische Angriff der Evangelikalen, wurde durch das Landgericht vollständig ausgeklammert. Hingegen wies das Bremer Amtsgericht bei seinem Urteil 2020 unmissverständlich religiöse Befindlichkeiten in säkulare Schranken.
Redaktion
AfD Watch Bremen
Quellen und weiterführende Recherchen
Gerichtsentscheidung, Verfahrensfortgang, kirchliche Stellungnahme und zeitgenössische Berichterstattung.
Urteil 1 Ss 48/22: Aufhebung des Freispruchs
Entscheidung mit Begründung. Besonders relevant: Seite 2 zur Aufhebung sowie Seiten 16–17 zu Menschenwürde und Auslegung der Äußerungen.
Pressemitteilung 61/2024 zum erneuten Berufungsverfahren
Dokumentiert die angeklagten Äußerungen aus dem Eheseminar vom 19. Oktober 2019 und die vorausgegangene Aufhebung des Freispruchs.
Vorläufige Einstellung gegen Geldauflage
Berichtet über die Entscheidung nach § 153a StPO, Latzels Entschuldigung und deren Bewertung durch die Vorsitzende.
Gerichtsverfahren gegen Latzel endgültig eingestellt
Bestätigung der Zahlung und der endgültigen Einstellung unter Berufung auf einen Sprecher des Landgerichts.
§ 153a StPO: Einstellung unter Auflagen
Rechtsgrundlage für die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage; Absatz 2 betrifft das gerichtliche Verfahren nach Anklageerhebung.
Kirchenausschuss entscheidet im Disziplinarverfahren
Mitteilung über die Kürzung der Bezüge um fünf Prozent für 48 Monate und die Verwendung der einbehaltenen Beträge.
Latzel geht nicht gegen Disziplinarstrafe vor
Berichtet über den Verzicht auf Rechtsmittel und die fortbestehende Position des Gemeindevorstands zu Homosexualität.
Latzel weist den Vorwurf der Volksverhetzung zurück
Wiedergabe seiner Einlassung in einem IDEA-Interview nach Abschluss der Verfahren.
Glaube, Reichweite, rechte Politik
Recherche zu St. Martini, religiösen Medienangeboten und überregionalen Verbindungen der christlichen Rechten.
Freispruch für Olaf Latzel: Christlich hassen ist legal
Zeitgenössischer Bericht von Benno Schirrmeister. Bereits im ursprünglichen Beitrag verlinkt; beschreibt den damaligen Verfahrensstand.
Freispruch für umstrittenen Bremer Pastor Latzel
Originalverweis des Archivbeitrags. Beim erneuten Quellenabruf nicht zugänglich; für den aktuellen Verfahrensstand sind die oben aufgeführten Nachweise maßgeblich.
Freispruch im Fall Latzel: „Dreck!“
Originalverweis des Archivbeitrags. Beim erneuten Quellenabruf nicht zugänglich; als damaliger Kommentar dokumentiert.

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