
Beschädigte Fensterfront der AfD-Geschäftsstelle in der Falkenstraße 24, Juli 2017. Unterhalb der Fenster steht „Fuck AFD!“. Das Foto belegt die Beschädigung, nicht die Identität der Verantwortlichen. Bild: AfD Watch Bremen.
Zerbrochene Scheiben, unbelegte Schuldzuweisung: Die AfD macht Wahlkampf mit „Linksterror“
Anfang Juli 2017 wurden die Fensterscheiben der Bremer AfD-Geschäftsstelle in der Falkenstraße 24 eingeworfen. Während die Verantwortlichen zum Zeitpunkt der damaligen Berichterstattung nicht ermittelt waren, erklärte Landeschef Frank Magnitz die Linkspartei zur Initiatorin. Ein Banner und ein Flugblatt trugen diese politische Deutung in die Nachbarschaft. Der Fall zeigt, wie die AfD eine tatsächliche Sachbeschädigung mit einer unbelegten Beschuldigung ihrer politischen Gegner verknüpfte.
Magnitz erklärte die Schuldfrage für geklärt
Am 4. Juli 2017 äußerte sich der damalige Bremer AfD-Landesvorsitzende Frank Magnitz gegenüber Radio Bremen zu den Steinwürfen: „Das ist gelebte Demokratie von den Linken. Von den Linken, diesmal nicht nur so als allgemeiner Oberbegriff, sondern in diesem Fall ganz eindeutig initiiert von einer in unserem Parlament sitzenden Partei, der Linken!“. Damit beschuldigte Magnitz ausdrücklich eine bestimmte Partei, den Angriff initiiert zu haben. Die Linksfraktion wies den Vorwurf gegenüber Radio Bremen zurück. Eine öffentlich belegte Verbindung zwischen der Partei und den Steinwürfen stand seiner Behauptung damals nicht zur Seite. Der gegen die AfD gerichtete Schriftzug an der Fassade konnte diese Lücke nicht schließen: Eine politische Botschaft identifiziert weder die Täter noch mögliche Auftraggeber. Auch Protest gegen ein Parteibüro belegt keine Beteiligung an dessen Beschädigung.
Die Sachbeschädigung war real und aufklärungsbedürftig. Gerade deshalb ist die Unterscheidung zwischen Tat und politischer Zuschreibung entscheidend. Magnitz präsentierte mit „ganz eindeutig“ eine Gewissheit, für die er in der dokumentierten Äußerung keinen Beleg lieferte. Wer einen politischen Gegner öffentlich zum Urheber einer Straftat erklärt, muss sich an dieser Behauptung messen lassen. Die eigenen beschädigten Scheiben ersetzen den Nachweis nicht.
Ein Flugblatt macht die Nachbarschaft zum Schauplatz
Kurz nach dem Interview traten AfD-Akteure vor der beschädigten Fensterfront auf und brachten das Banner an. Ein an die Nachbarschaft verteiltes, von Magnitz unterzeichnetes Flugblatt setzte die Botschaft fort. Darin warb er für ein friedliches Miteinander, warnte zugleich vor Funktionären der Linkspartei und rückte diese mit Verweisen auf SED und DDR in den Mittelpunkt. Schließlich verband er die Aufforderung, „Linksterror“ zurückzuweisen, mit der Behauptung, die Linkspartei bestimme, wer sich in der Straße niederlassen dürfe.
Das Schreiben verschob damit die Auseinandersetzung: Nachbar:innen sollten ihre Haltung zur AfD im Zusammenhang mit Gewalt und einer angeblichen Bevormundung durch die Linkspartei betrachten. Die Bezeichnung „Linksterror“ verschärfte diese Gegenüberstellung zusätzlich. Sie war die politische Wortwahl der AfD, kein im Flugblatt belegtes Ermittlungsergebnis. Eine Partei darf Schutz vor Angriffen verlangen. Daraus entsteht aber kein Anspruch, ihren Gegner ohne Nachweis die Verantwortung zuzuschreiben oder friedlichen Protest unter einen Gewaltverdacht zu stellen.
Parallel dokumentierte AfD Watch Bremen erneut neonazistische Aufkleber im Umfeld des Standorts. Über Berichte, wonach Gerald Höns selbst extrem rechte Aufkleber in Bremen anbrachte, hatte die Redaktion gesondert berichtet. Daraus lässt sich keine Urheberschaft für jedes Exemplar in der Falkenstraße ableiten. Die dokumentierte rechte Propaganda bleibt dennoch Gegenstand berechtigter Kritik – ebenso wie der Auftritt der AfD in einer vielfältig geprägten Nachbarschaft.
Öffentlich Untermieter, intern eigene Geschäftsstelle
Schon vor den Steinwürfen hatten Magnitz’ Angaben zu den Räumen Fragen aufgeworfen. Gegenüber taz und Radio Bremen hatte er erklärt, die AfD nutze sie lediglich gelegentlich als Untermieterin eines Sozialberatungsvereins. Eine von der taz am 19. Juni 2017 ausgewertete interne Korrespondenz zeichnete ein anderes Bild: Magnitz kündigte den Mitgliedern eine neue Geschäftsstelle des Landesverbandes an und verwies auf einen eigenen Mietvertrag ab dem 1. Juni. Er war zugleich Hausverwalter der Immobilie. Hinweise auf die Partei an der Außenfassade sollten nach seiner internen Anweisung aus Sicherheitsgründen unterbleiben.
Die taz fand in dieser Korrespondenz keine Bestätigung für die behauptete Rolle des Sozialberatungsvereins. Das ist ein konkreter Widerspruch zwischen öffentlicher Darstellung und interner Kommunikation. Im später verteilten Flugblatt bezeichnete Magnitz die Räume selbst als neue Geschäftsstelle. Wer gegenüber Journalist:innen die Bedeutung eines Standorts herunterspielt und ihn gegenüber Mitgliedern sowie Nachbar:innen als Parteizentrale beschreibt, muss sich Fragen nach seiner Glaubwürdigkeit gefallen lassen.
Opfererzählung trotz eigener rechter Verbindungen
Auch bei den Kontakten der Jungen Alternative zur „Identitären Bewegung“ stand die öffentliche Distanzierung im Widerspruch zu dokumentierten Auftritten. Andrea Röpke berichtete am 6. Juli 2017 bei Endstation Rechts, dass Robert Teske und Marvin Mergard am 17. Juni an einer IB-Demonstration in Berlin teilgenommen hatten. Magnitz verwies auf ihre Teilnahme als Privatpersonen; die beiden erklärten, das Demonstrationsmotto entspreche ihren Prinzipien. Nach dem Bericht bestätigte der Bremer Senat Kontakte und eine Prüfung ihrer Bedeutung für die Bewertung der JA durch den Verfassungsschutz. Das war noch keine Mitteilung über eine bereits angeordnete Beobachtung der gesamten Partei.
Röpke dokumentierte außerdem Höns’ Verbreitung von Links zur antisemitisch geprägten Website hoahe.de und seine Verbindung zu deren Betreiber. Hinzu kamen Treffen von Rockergruppen in seinem Bunker und sein Auftreten als Fürsprecher der Hells Angels in Walle. Diese konkreten Verbindungen begründeten öffentliche Nachfragen. Die Beschädigung eines AfD-Büros erledigte sie nicht. Ein weiteres Beispiel für den Umgang mit widersprechenden Feststellungen bot der Streit um die Bürgerschaftswahl 2015. Nach der vollständigen Neuauszählung der Bremerhavener Stimmzettel blieb die AfD unter fünf Prozent; Thomas Jürgewitz erhielt kein Bürgerschaftsmandat. Wie die taz am 14. September 2016 berichtete, waren zwar Auszählungsfehler korrigiert worden, diese änderten die Mandatsverteilung jedoch nicht. Landeswahlleiter Jürgen Wayand sah den Manipulationsvorwurf widerlegt. Jürgewitz sprach dagegen von einem politischen Urteil und einem Einfluss „von oben“. Auszählungsfehler und eine organisierte Wahlmanipulation sind unterschiedliche Behauptungen; der Nachweis des einen belegt das andere nicht.
Die Darstellung einer von feindlichen Mächten bedrängten Partei lässt sich politisch mobilisieren: Kritik erscheint dann als Verfolgung, die eigene Anhängerschaft als belagerte Gemeinschaft. Anknüpfungspunkte bietet das neurechte Denken um Akteure wie Götz Kubitschek, mit dem sich Volker Weiß in seiner Studie „Die autoritäre Revolte“ beschäftigt. Die Besprechung im Tagesspiegel beschreibt unter anderem die politische Aufladung des „Abendlandes“. Für den konkreten Fall in Bremen bleibt jedoch Magnitz’ eigene Kommunikation ausschlaggebend: Aus einer ungeklärten Tat machte er eine eindeutige Beschuldigung der Linkspartei. So wurde aus der Forderung nach Aufklärung ein politischer Angriff. Die beschädigte Fensterfront lieferte dafür das Bild – den fehlenden Beweis lieferte sie nicht.
Redaktion
AfD Watch Bremen

Gerald Höns, links sitzend, Frank Magnitz, Mitte, und Marvin Mergard, rechts auf der Leiter, vor der Geschäftsstelle. Das Banner trägt die Aufschrift „Gegen Linksterror! Wir bleiben hier!“.

An die Nachbarschaft gerichtetes Flugblatt, unterzeichnet von Frank Magnitz. Es verknüpft die Beschädigung der Geschäftsstelle mit Angriffen auf die Linkspartei. Belege für deren Beteiligung an der Tat enthält das abgebildete Schreiben nicht. Fotoquelle: der Redaktion zugespielt

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