Presse raus, Macht unter sich: Wie die Bremer AfD Öffentlichkeit aussperrt

Bericht und Analyse

Die Bremer AfD hat bei ihrer Kandidat:innenaufstellung in Bremerhaven sämtliche Medien ausgeschlossen. Parteichef Sergej Minich begründete das auch mit Gleichbehandlung. Der Vorgang zeigt ein autoritäres Verständnis von Öffentlichkeit: Die Partei beansprucht politische Macht und hält journalistische Kontrolle vor der Tür.

Am 22. August 2026 stellte die AfD in Räumen des Havenhostels ihre Bremerhavener Kandidat:innen für die Bürgerschaftswahl auf. Journalist:innen durften die Versammlung nicht begleiten. Radio Bremen dokumentierte den Ausschluss. Minich verwies gegenüber dem Sender auf eine Entscheidung der Versammlung und eine Gefährdungslage für Mitglieder. Man habe alle Pressevertreter:innen gleich behandeln wollen und deshalb alle ausgeschlossen. [1]

Screenshot aus dem Fernsehbericht: Mehrere Menschen stehen im Eingangsbereich der AfD-Versammlung; eine Person im Vordergrund ist unkenntlich gemacht.
Die Zugangssituation bei der AfD-Versammlung in Bremerhaven. Screenshot aus „buten un binnen“, 22. August 2026. Bildrechte: Radio Bremen.

Alle aussperren und das Gleichbehandlung nennen

Die Begründung dreht den Anspruch auf unabhängige Beobachtung ins Gegenteil. Gleichbehandlung wird zur Rechtfertigung dafür, niemanden mehr beobachten zu lassen. Am Ende besitzen alle Redaktionen denselben Platz: draußen. Die Öffentlichkeit verliert damit den unmittelbaren Einblick in die Auswahl der Menschen, die für ein parlamentarisches Mandat antreten sollen.

Eine behauptete Gefährdungslage beantwortet zudem nicht die Frage, weshalb jede journalistische Anwesenheit ausgeschlossen werden musste. Der pauschale Ausschluss trifft die professionelle Beobachtung als solche. Seine Wirkung ist eindeutig: Über Vorstellungen der Bewerber:innen, Auseinandersetzungen und den Ablauf kann die Presse nicht aus eigener Anschauung berichten. Die Partei gewinnt dadurch Kontrolle darüber, welche Informationen aus dem Raum nach außen gelangen. Parteien sind jedoch kein Selbstzweck. Ihre gesamte Existenz ist an die Verfassung gebunden. Die systematische Abschottung parteipolitischer Entscheidungsprozesse gegenüber unabhängiger Presse berührt das demokratische Öffentlichkeits- und Kontrollprinzip und verändert das Verhältnis zwischen Partei, Medien und Öffentlichkeit.

Übergriffe, Feindbilder, verschlossene Türen

Am 30. April 2014 griffen nach einem Bericht der taz Sicherheitskräfte bei einer AfD-Veranstaltung im Bremer Konsul-Hackfeld-Haus die Rechtsextremismus-Expertin Andrea Röpke und einen Fotografen an. Der Fotograf wurde dem Bericht zufolge geschubst und stürzte; beiden versuchte man die Kameras abzunehmen. Sie erhielten Hausverbot. Anschließend verweigerte der Veranstalter auch der taz den Zugang. Der Angriff auf die Arbeit der Presse bestand hier aus körperlichem Bedrängen, dem Zugriff auf Arbeitsmittel und dem Ausschluss. [3]

Nach einem AfD-Parteitag in Bremen-Huchting am 17. Juni 2018 berichtete die taz erneut von Übergriffen: Frank Magnitz griff dem Reporter Sebastian Heidelberger in die Kamera und packte eine Reporterin am Arm. Robert Teske, damals Vorsitzender der Jungen Alternative Bremen, drängte die Reporterin mit der Schulter gegen ein Auto; ein Polizist ging dazwischen. Magnitz beanspruchte laut Bericht: „Ich entscheide, was Sie filmen dürfen und was nicht.“ Gerald Höns erklärte, die Presse werde informiert, „nur nicht die Lügenpresse“. [4]

2019 setzte sich die Ausgrenzung in den Pressekonferenzen fort. Am 21. Januar verwehrte die Bremer AfD einem taz-Journalisten den Zutritt, nachdem bereits die Kandidat:innenaufstellung ohne Medien stattgefunden hatte. Die Landespressekonferenz Bremen verurteilte die Diskriminierung und rief andere Redaktionen zur Solidarität auf. Am 2. September schloss die AfD erneut die taz aus, diesmal eine Journalistin. Wieder protestierte die Landespressekonferenz. [5] [6]

Diese Vorgänge belegen ein wiederkehrendes Verhältnis zur Presse: Journalist:innen werden körperlich bedrängt, als illegitime Beobachter:innen abgewertet oder vom Zugang ausgeschlossen. Das Schlagwort „Lügenpresse“ spricht ihnen schon vor jeder konkreten Recherche die Glaubwürdigkeit ab. Wer kritische Berichterstattung so zum Feind erklärt, bereitet den Boden dafür, ihre Behinderung als gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Der autoritäre Kern liegt im Anspruch, die Bedingungen der eigenen Kontrolle selbst festzulegen. Eine Redaktion soll beobachten dürfen, solange die Beobachteten es zulassen. Gerade die Möglichkeit, Widersprüche, Konflikte und problematische Positionen unabhängig festzuhalten, wird dadurch beschnitten. Für Bürger:innen verengt sich der Blick auf die Partei; ihre Selbstdarstellung erhält einen strukturellen Vorteil.

Wer ins Parlament will, übernimmt eine öffentliche Aufgabe

Parteien wirken nach Artikel 21 des Grundgesetzes an der politischen Willensbildung mit; ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. § 1 des Parteiengesetzes bezeichnet ihre Mitwirkung ausdrücklich als öffentliche Aufgabe und zählt die Aufstellung von Wahlbewerber:innen dazu. Die Auswahl parlamentarischen Personals ist deshalb von erheblichem öffentlichem Interesse. [7] [8]

§ 19 des Bremischen Wahlgesetzes schreibt für die Aufstellung unter anderem eine geheime Wahl, das Vorschlagsrecht der stimmberechtigten Teilnehmer:innen, die Vorstellung der Bewerber:innen und eine Niederschrift vor. Ein ausdrückliches allgemeines Zutrittsrecht für Journalist:innen enthält diese Vorschrift nicht. Die Geheimhaltung der einzelnen Stimmabgabe und die Beobachtung von Reden und Verfahrensabläufen sind dabei unterschiedliche Fragen. [9]

Daraus ergibt sich ein politisches Transparenzproblem. Bewerber:innen können öffentlich um Vertrauen werben, während wesentliche Teile ihrer innerparteilichen Auswahl unbeobachtet bleiben. Das öffentliche Interesse an diesem Verfahren reicht weiter als die spätere Mitteilung, wer welchen Listenplatz erhalten hat. Es umfasst auch die Frage, mit welchen Positionen jemand antritt und wie sich eine Partei bei der Auswahl ihres Personals verhält.

Unsere Forderung: Pressezugang im Wahlrecht absichern

Die Bremische Bürgerschaft sollte diese Transparenz im Wahlrecht verbindlich stärken. Wir fordern einen klar geregelten, diskriminierungsfreien Zugang für journalistische Beobachtung bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen. Akkreditierung darf nicht von der politischen Haltung einer Redaktion oder der Gefälligkeit ihrer Berichte abhängen. Die geheime Stimmabgabe und berechtigte Persönlichkeitsrechte müssen dabei geschützt werden. Beschränkungen sollten an konkrete, dokumentierte Gründe und an die Prüfung weniger einschneidender Maßnahmen gebunden sein. Wer eine gesamte Presseöffentlichkeit ausschließt, müsste erklären, weshalb etwa räumliche Vorkehrungen oder gezielte Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Ein wirksamer Zugang braucht außerdem erreichbare Verantwortliche und gerichtlichen Rechtsschutz, der noch vor Ende der Veranstaltung praktisch greifen kann. Diese Regeln müssen für alle Parteien gelten.

Solche Vorschläge sind eine politische Forderung, keine bereits bestehende Zulassungsvoraussetzung. Aus dem dokumentierten Presseausschluss allein folgt daher noch nicht, dass der Bremerhavener Wahlvorschlag ungültig ist. Die Konsequenz muss eine rechtlich tragfähige Absicherung unabhängiger Beobachtung sein.

Wer öffentliche Macht anstrebt, muss kritische Öffentlichkeit aushalten. Die Bremer AfD hat am 22. August gezeigt, wie sie sich davon abschirmen will. Alle Journalist:innen gleichermaßen auszusperren macht diese Abschottung umfassender. Demokratischer wird sie dadurch nicht.

Redaktion
AfD Watch Bremen

Quellen und weiterführende Recherchen

Zeitgenössische Berichte, Stellungnahmen der Landespressekonferenz und geltende Gesetzestexte. Die persönliche Abweisung trotz eines Beschlusses schilderte der betroffene Fachjournalist der Redaktion. Der Fernsehbildbeleg ersetzt nicht die vollständige Gerichtsentscheidung. Quellen geprüft am 23. September 2026.

02 · Radio Bremen · Michael Brandt · 29. August 2026 · Fernsehbeitrag

War die Aufstellungsversammlung der Bremer AfD rechtmäßig?

Sichtbarer Bildbeleg bei etwa 00:17: Beschlussabschrift des Amtsgerichts Bremen, Aktenzeichen 7 C 310/26. Vollständiger Tenor, Beschlussdatum und Zustellung sind damit nicht dokumentiert. Die eigene Schilderung des betroffenen Journalisten ist davon zu unterscheiden.

03 · taz · Jean-Philipp Baeck · 30. April 2014

AfD-Veranstaltung in Bremen: Journalisten angegriffen

Zeitgenössischer Bericht über den Angriff von Sicherheitskräften auf Andrea Röpke und einen Fotografen im Konsul-Hackfeld-Haus sowie über die anschließenden Hausverbote und den Ausschluss der taz.

05 · Landespressekonferenz Bremen · 21. Januar 2019 · Stellungnahme

Ausschluss eines taz-Journalisten von der AfD-Pressekonferenz

Primärquelle der Landespressekonferenz, veröffentlicht über die Senatspressestelle. Dokumentiert den Ausschluss und den Aufruf zur Solidarität; keine gerichtliche Entscheidung.

06 · Landespressekonferenz Bremen · 2. September 2019 · Stellungnahme

Erneutes Zutrittsverbot für eine taz-Journalistin

Dokumentiert einen weiteren Ausschluss und die Kritik der Landespressekonferenz an der Diskriminierung kritischer Berichterstattung. Die Betroffene war eine Journalistin.

07 · Grundgesetz · Artikel 21 Absatz 1

Parteien und demokratische Willensbildung

Verfassungsrechtliche Funktion der Parteien und Anforderung an ihre innere Ordnung. Die Vorschrift enthält kein ausdrücklich formuliertes allgemeines Pressezutrittsrecht zu jeder Parteiveranstaltung.

09 · Bremisches Wahlgesetz · § 19 · Fassung seit 16. Juli 2026

Aufstellung der Wahlvorschläge

Insbesondere Absatz 3 zu geheimer Wahl, Vorschlagsrecht und Vorstellung sowie Absatz 6 zur Niederschrift und Versicherung an Eides statt. Änderungsgesetz vom 30. Juni 2026. Die im Beitrag geforderten zusätzlichen Pressezugangsregeln sind ein Reformvorschlag.