
Kein Zutritt für die Demokratie. Wer kritisch über die AfD berichtet wird ausgeschlossen. Da helfen auch keine richterlichen Beschlüsse.- Bildmitte: Landesschatzmeister der Bremer AfD Ahmet Görgülü. Bildrechte: Radio Bremen, buten un binnen. 22.08.2026
Bei der Aufstellung ihrer Kandidat:innen für die Bürgerschaftswahl hat die Bremer AfD die gesamte Presse ausgeschlossen. Selbst einem Fachjournalisten, der seinen Zutritt zuvor gerichtlich durchgesetzt hatte, wurde der Zugang verweigert. Der Vorfall steht in einer langen Reihe gezielter Angriffe und Ausschlüsse kritischer Journalist:innen. Die Bremer Bürgerschaft muss daraus Konsequenzen ziehen.
Bei der AfD-Aufstellungsversammlung am 22. August 2026 in Bremerhaven blieben die Türen für Journalist:innen verschlossen. Auch ein Fachjournalist, der beim Amtsgericht Bremen einen Beschluss zu seinem Zutritt erwirkt hatte, durfte die Veranstaltung nach dem Bericht von Radio Bremen nicht betreten. Radio Bremen beziehungsweise buten un binnen war nicht Antragsteller des gerichtlichen Verfahrens. Der Sender hatte keinen eigenen Beschluss erwirkt, ging jedoch davon aus, die Kandidat:innenaufstellung journalistisch begleiten zu können. Stattdessen schloss die AfD sämtliche Medien aus – den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ebenso wie den Fachjournalisten mit gerichtlich bestätigtem Zutrittsrecht.
Damit geht der Vorgang weit über einen gewöhnlichen Streit um das Hausrecht einer Partei hinaus. Wer einem konkret verpflichtenden Gerichtsbeschluss die praktische Wirkung verweigert, missachtet eine tragende Struktur des demokratischen Rechtsstaates. Gerichtliche Entscheidungen stehen nicht zur freien Disposition derjenigen, gegen die sie ergangen sind.
Kandidat:innenaufstellung ist keine reine Privatangelegenheit
Parteien sind keine staatlichen Behörden. Sie erfüllen nach Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraf 1 des Parteiengesetzes jedoch eine öffentliche Verfassungsaufgabe: Sie wirken an der politischen Willensbildung mit und stellen Kandidat:innen für öffentliche Wahlen auf. Ihre Entscheidungen bestimmen damit, welche Personen später in Parlamente einziehen und politische Macht ausüben können. Das Bremische Wahlgesetz enthält Vorgaben für diese Aufstellungen. Die Kandidat:innen müssen in geheimer Abstimmung gewählt werden, Bewerber:innen müssen Gelegenheit erhalten, sich vorzustellen, und über die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Außerdem müssen Verantwortliche eidesstattlich versichern, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden.
Geheim sein muss die individuelle Wahlentscheidung der stimmberechtigten Parteimitglieder. Daraus folgt kein zwingendes Gebot, die gesamte Versammlung einschließlich Redebeiträgen, Verfahrensentscheidungen und möglicher Konflikte jeder journalistischen Beobachtung zu entziehen. Das Bundesverfassungsgericht leitet aus dem Demokratieprinzip den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl ab. Danach müssen wesentliche Schritte eines Wahlverfahrens grundsätzlich öffentlich überprüfbar sein. In der verfassungsrechtlichen Diskussion wird dieser Kontrollgedanke auch auf die innerparteiliche Kandidat:innenaufstellung bezogen. Das geltende Bremische Wahlgesetz formuliert bislang jedoch kein ausdrückliches Zutrittsrecht für Journalist:innen. Genau diese Regelungslücke ermöglicht es Parteien, die demokratisch bedeutsame Auswahl ihres politischen Personals weitgehend hinter verschlossenen Türen vorzunehmen.
Die staatliche Teilfinanzierung der Parteien verstärkt das öffentliche Interesse an Transparenz. Der entscheidende Punkt bleibt jedoch ihre verfassungsrechtliche Funktion: Kandidat:innenaufstellungen sind der gesetzlich geregelte Zugang zu parlamentarischer Macht.
Seit Jahren gegen kritische Berichterstattung
Der Presseauschluss in Bremerhaven ist kein isolierter Vorgang. Der Bremer AfD-Landesverband fällt seit Jahren durch die gezielte Behinderung, Auswahl und Ausgrenzung kritischer Journalist:innen auf.
Bereits im April 2014 wurden die Fachjournalistin Andrea Röpke und ein Fotograf bei einer AfD-Veranstaltung im Bremer Konsul-Hackfeld-Haus von Sicherheitskräften bedrängt. Nach Recherchen der taz versuchten diese, den Journalist:innen ihre Kameras abzunehmen. Der Fotograf wurde augenscheinlich geschubst und stürzte. Beide wurden aus dem Saal gezerrt. Anschließend durfte auch die taz die Veranstaltung nicht weiter begleiten. Radio Bremen und ein Fotograf der Bild-Zeitung konnten dagegen im Saal bleiben. Der pressefeindliche Vorgang zeigte früh das Prinzip selektiver Öffentlichkeit: Zugang erhielten Medien, von denen sich die Partei eine für sie günstigere Darstellung versprach. Fachjournalist:innen, die seit Jahren zu extrem rechten Strukturen recherchierten, wurden dagegen als Störfaktor behandelt.
Im Mai 2018 eskalierte die Situation erneut. Eine Versammlung des Bremer AfD-Landesverbandes in Huchting fand unter vollständigem Ausschluss der Presse statt. Als Journalist:innen das Eintreffen der Teilnehmenden dokumentierten, griff der damalige Landesvorsitzende Frank Magnitz nach einer Kamera und versuchte, Aufnahmen zu verhindern. Der damalige AfD-Funktionär Robert Teske packte nach Darstellung der taz eine Reporterin am Arm und drängte sie gegen ein Auto. Die Polizei musste eingreifen. Der damalige AfD-Pressesprecher Gerald Höns erklärte dem Bericht zufolge, die Presse werde über die Ergebnisse informiert – „nur nicht die Lügenpresse“. Positiv nannte er dagegen die damals noch rechtskonservative Wochenzeitung Junge Freiheit. Auch hier ging es erkennbar nicht um einheitliche organisatorische Regeln, sondern um die politische Sortierung von Medien in erwünschte und unerwünschte Berichterstattung.
Am 20. Januar 2019 stellte die AfD ihre Kandidat:innen für die Bremer Bürgerschaftswahl erneut unter vollständigem Ausschluss der Medien auf. Am folgenden Tag verweigerte sie einem taz-Journalisten zusätzlich den Zutritt zu einer Pressekonferenz. Der damalige AfD-Landesvorstand Thomas Jürgewitz bezeichnete die Zeitung als „Institution im Kampf gegen rechts“ und „Organ der Antifa“. Magnitz begründete den Ausschluss laut taz sinngemäß damit, die Zeitung schreibe regelmäßig etwas anderes als das, was ihr gesagt werde. Die Landespressekonferenz Bremen verurteilte den Ausschluss als Verstoß gegen die Freiheit der Berichterstattung und gegen die gebotene Gleichbehandlung von Medien. Dennoch verweigerte die AfD am 2. September 2019 erneut einem taz-Journalisten den Zutritt zu einer Pressekonferenz. Wieder sprach die Landespressekonferenz von einer nicht hinnehmbaren Diskriminierung. Die Entwicklung ist damit deutlich: Auf tätliche Übergriffe gegen Fachjournalist:innen folgten vollständige Ausschlüsse von Parteiversammlungen, die gezielte Ausgrenzung einzelner Redaktionen und schließlich die Verweigerung eines gerichtlich zugesprochenen Zutritts. Während Radio Bremen 2014 noch im Veranstaltungsraum bleiben durfte, traf der vollständige Ausschluss 2026 auch den öffentlich-rechtlichen Sender.
Die Methoden wechseln, das Ziel bleibt: Kritische Beobachtung soll begrenzt, Berichterstattung kontrolliert und Öffentlichkeit nach den politischen Interessen der Partei ausgewählt werden.
Wer nur genehme Medien zulässt, greift konkret die Pressefreiheit an
Pressefreiheit bedeutet nicht, dass Parteien bestimmen dürfen, welche journalistischen Ergebnisse ihnen gefallen. Sie schützt gerade die unabhängige, kritische und unbequeme Berichterstattung. Medien nach ihrer redaktionellen Haltung auszuwählen, Fachjournalist:innen wegen ihrer Rechercheschwerpunkte auszugrenzen oder Journalist:innen auszuschließen, weil sie angeblich „nicht das schreiben“, was die Partei hören möchte, folgt einem autoritären Verständnis von Öffentlichkeit: Zugang erhält, wer die eigene Selbstdarstellung übernimmt. Wer kontrolliert, überprüft und widerspricht, soll draußen bleiben.
Die bisherigen Vorfälle im Bremer Landesverband zeigen, dass Appelle allein diese Praxis nicht beendet haben. Weder die öffentliche Kritik nach den Angriffen von 2014 und 2018 noch die Stellungnahmen der Landespressekonferenz nach den Ausschlüssen von 2019 verhinderten eine Fortsetzung. 2026 erreicht diese Abschottung mit der Missachtung des gerichtlich angeordneten Zutritts eine neue Stufe.
Die Bremer Bürgerschaft muss nun die Gesetzeslücke schließen
Die Bremer Bürgerschaft darf es nicht bei parteipolitischen Stellungnahmen belassen. Sie muss die Öffentlichkeit von Kandidat:innenaufstellungen gesetzlich absichern. Das Wahlrecht sollte verhindern, dass Parteien ihre Listen im Verborgenen aufstellen und eine unabhängige Kontrolle nach Belieben ausschließen. Dazu braucht es einen gesetzlich geregelten Zugang akkreditierter Journalist:innen und ein transparentes, rechtzeitiges sowie diskriminierungsfreies Akkreditierungsverfahren. Die geheime Stimmabgabe muss geschützt bleiben, während Redebeiträge, Verfahrensentscheidungen und der übrige Ablauf der Aufstellungsversammlung journalistisch beobachtet werden können. Der Ausschluss einzelner Journalist:innen darf nur bei einer konkreten, gerichtsfest nachweisbaren und dokumentierten Gefährdung des Versammlungsablaufs möglich sein. Gleichzeitig muss das Gesetz einen gerichtlichen Eilrechtsschutz vorsehen, der noch vor oder während einer Aufstellungsversammlung tatsächlich wirksam werden kann. Medienausschlüsse sollten gegenüber der Wahlleitung begründet und dokumentiert werden müssen. Werden gesetzliche Transparenzpflichten verletzt oder gerichtliche Zutrittsentscheidungen missachtet, darf dies nicht folgenlos bleiben. Dafür braucht es wirksame wahlrechtliche Konsequenzen.
Diese Regeln müssen für alle Parteien gleichermaßen gelten. Ihre besondere Dringlichkeit zeigt sich dort, wo extrem rechte oder autoritär auftretende Parteien Pressefreiheit als Privileg behandeln, kritische Medien politisch aussortieren und die Auswahl ihres politischen Personals möglichst unbeobachtet vornehmen wollen. Demokratie beginnt nicht erst mit dem Ankreuzen eines Wahlzettels. Sie umfasst auch den Weg, auf dem Parteien festlegen, wer überhaupt zur Wahl steht. Diese Entscheidungen benötigen nachvollziehbare Verfahren, unabhängige Beobachtung und wirksame rechtsstaatliche Kontrolle. Wer die Presse aussperrt, entzieht politische Machtbildung der öffentlichen Kontrolle. Wer Gerichtsbeschlüsse ignoriert, missachtet den Rechtsstaat – der für alle gleich zu gelten hat. Genau darin liegt die politische Zuspitzung dieses Vorgangs: Die AfD inszeniert sich als Hüterin von Recht, Ordnung und Verfassungstreue. Tatsächlich erkennt sie rechtsstaatliche Regeln offenbar vor allem nur dort an, wo sie den eigenen Interessen dienen. Wo unabhängige Gerichte ihrer Abschottung Grenzen setzen, verweigert sie selbst einer gerichtlichen Entscheidung die praktische Wirkung.
Damit setzt sich die langjährige Geschichte der Bremer AfD im Umgang mit kritischer Presse fort – von tätlichen Übergriffen über die gezielte Auswahl genehmer Medien bis zum vollständigen Ausschluss journalistischer Öffentlichkeit. In Bremerhaven hat diese Entwicklung einen neuen Tiefpunkt erreicht: Jetzt genügt selbst ein Beschluss des Amtsgerichts nicht mehr, um einem Fachjournalisten den gerichtlich zugesprochenen Zugang zu verschaffen.
Eine extrem rechte Partei, die den Rechtsstaat für sich reklamiert und ihn mit Füßen tritt, sobald er ihre Macht begrenzt, verteidigt keine demokratische Ordnung. Sie zeigt, wie wenig ihr diese Ordnung bedeutet, wenn sie sich ihr selbst unterwerfen soll.
Redaktion
AfD Watch Bremen
