Zuletzt wurde Pastor Olaf Latzel nach seinen evangelikalen Hasspredigten gegen queeres Leben vom Bremer Landgericht vom Vorwurf der „Volksverhetzung“ frei gesprochen. Nun verliert er diesen Freispruch vor dem Oberlandesgericht (OLG). Der Senat im Revisionsverfahren sieht erhebliche Mängel bei der Urteilsbegründung.
Vor dem Bremer OLG wurde am Vormittag das „Freispruch“-Urteil des Landgerichts vom Senat aufgehoben. Das Urteil weise erhebliche Mängel auf. Daher sei das Verfahren neu vor einer Kammer am Landgericht Bremen zu eröffnen, so der Senat. Konkret wurde der Vorsitzende Richter in seiner Begründung: “Er ist Pastor. Ja, das spielt eine Rolle, weil es eigentlich mit Artikel 4 Grundgesetz (GG) der Religionsfreiheit in der Prüfung unterfällt. Dafür brauchte es keine Sachverständigen. Aber es sagt nichts über die Strafbarkeit, hier die Schranke des Art. 4 GG. Die wurde nicht geprüft. Die Grenze an diesem Grundrecht ist Art. 1 GG, die Menschenwürde. Die ist die wichtigste Schranke und die hat jede Person zu achten! Art. 1 GG hat folglich besonderes Gewicht. Ein Schutzauftrag des Staates. Das heißt also, die Menschenwürde steht über dem Religionsrecht!“. Neben dieser Ohrfeige an das Landgericht, kritisierte der Senat weitere schwerwiegende handwerkliche Fehler des Landgerichts, die in der Gesamtschau offenbar zu unrecht zu einem Freispruch für den Pastor geführt hatten.
Dass das Landgericht immer mal wieder mangelnde Qualifizierung erkennen lässt, zeigte sich auch schon beim bundesweit bekannt gewordenen “Brechmittel”-Prozess, zum Fall des zu Tode gefolterten Bremer Laya Alama Condé. Der BGH in Strafsachen hob sogar zwei Mal das Urteil des Landgerichts auf, weil die Beweiswürdigung des Landgerichts „es unterlässt, alle in die Bewertung einzubeziehenden rechtlichen Maßstäbe zu beachten“. So der BGH. – Ob der damalige Amtsarzt bei seinen Handlungen auch ein rassistisches Motiv gehabt haben könnte, wollte das Landgericht damals nicht feststellen. Das Landgericht hat also ein anhaltendes Problem mit seiner juristischen Kompetenz, wenn nicht sogar mit seinem Demokratieverständnis.
Wann das Verfahren vor dem Bremer Landgericht neu aufgerollt werden muss, ist noch unklar. Ebenso, ob Latzel weiterhin mit Segen der „Bremischen Evangelischen Kirche“ (BEK) von der Kanzel aus sein reaktionäres Weltbild predigen darf.
Öffentlicher Druck auf die Bremische Evangelische Kirche wächst
Vor dem OLG protestierten verschiedene Verbände und AktivistInnen gegen die Hassreden des Pastors und fordern eine deutliche Positionierung der Bremer Kirchenvertretung (BEK) mit entsprechenden Konsequenzen für den Hassprediger und seine rechtsoffene evangelikale Gemeinde. So schreibt das “Bündnis Queerlobby” in einer Pressemitteilung: Es genüge nicht, “auf eine Einsichtsfähigkeit Latzels zu hoffen und auf eine Dialogbereitschaft mit Menschenfeinden zu setzen, wie es zuletzt der Schriftführer der BEK Bernd Kuschnerus, äußerte. Indem der Kirchenausschuss Latzel weiter gewähren lässt, geht die Landeskirche Hand in Hand mit evangelikalen Fundamentalisten und trägt die Verantwortung für den von ihnen gesäten Hass“.
Die BEK äußerte sich auf ihrer Plattform bisher nicht zu der Entscheidung des OLG.
Redaktion
AfD Watch Bremen