Hass verliert den Freispruch

Erstveröffentlicht am 23. Februar 2023

Olaf Latzels queerfeindliche Äußerungen ließen sich nicht mit einem lückenhaften Urteil aus der Welt schaffen. Am 23. Februar 2023 hob das Oberlandesgericht Bremen seinen Freispruch auf. Die Entscheidung traf eine Begründung, die religiös verbrämte Abwertung verharmloste. Ein rechtskräftiger Schuldspruch folgte allerdings nicht: 2024 endete das Verfahren gegen eine Geldauflage. Für Betroffene war damit längst nichts erledigt.

Olaf Latzel im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Bremen am 23. Februar 2023.
Olaf Latzel im Oberlandesgericht Bremen, 23. Februar 2023. Foto: AfD Watch Bremen.

Der Freispruch vom 20. Mai 2022 war eine Entlastung für den Pastor der St.-Martini-Gemeinde – und ein Schlag für Menschen, gegen deren Gleichberechtigung sich seine Worte richteten. Im Oktober 2019 hatte er in einem Eheseminar Homosexualität abgewertet, eine „Homolobby“ beschworen und Menschen beim Christopher Street Day mit Verbrechen in Verbindung gebracht. Das Amtsgericht verurteilte ihn 2020 wegen Volksverhetzung. Das Landgericht sprach ihn 2022 frei. Die Revision der Staatsanwaltschaft brachte diesen Freispruch zu Fall. [1]

Die Würde der Betroffenen verschwand hinter der Bibel

Der Jurist Tore Vetter hatte das Problem bereits nach dem Freispruch in der taz benannt: Die Berufung auf Religion darf strafbare Äußerungen nicht immunisieren. In seiner Kritik rückte er die Perspektive queerer Menschen ins Zentrum. Wer behauptet, lediglich Homosexualität abzulehnen, kann die Menschen, deren Leben damit abgewertet wird, nicht aus der Betrachtung entfernen. Vetter kritisierte, dass das Landgericht gerade diese Perspektive verkannt habe. [2]

Das Oberlandesgericht beanstandete 2023 zunächst eine unzureichende Tatsachengrundlage: Das Landgericht hatte für seine Auslegung auf Zusammenhänge des Seminars verwiesen, deren Wortlaut es im Urteil nur unvollständig wiedergab. Der Freispruch ließ sich deshalb nicht hinreichend überprüfen. Das Verfahren musste vor einer anderen Kammer neu verhandelt werden. [1]

Auch inhaltlich traf die Kritik einen empfindlichen Punkt. Latzel hatte Homosexualität als eine der „Degenerationsformen von Gesellschaft“ bezeichnet. Das Landgericht relativierte dies mit seinem Glaubensverständnis, nach dem alle Menschen Sünder:innen seien. Das Oberlandesgericht hielt entgegen: Der Begriff der Degeneration legt eine nachträgliche Verschlechterung nahe. Auch die Deutung, mit den Verbrechern beim CSD seien lediglich frühere Störer:innen seiner Gemeinde gemeint gewesen, überzeugte den Senat nicht. [3]

Das ist der Kern der Verharmlosung: Eine abgewertete Lebensweise wird gedanklich von den Menschen getrennt, die sie leben; die Beschimpfung einer sichtbaren Minderheit wird auf einen vermeintlich harmloseren Adressat:innenkreis verengt. Latzels Sprache stellte queeres Leben als Verfall und Bedrohung dar. Die religiöse Verpackung nimmt dieser Botschaft nichts von ihrer politischen Härte. Für die neue Verhandlung stellte das Oberlandesgericht ausdrücklich klar, dass Religions- und Meinungsfreiheit zurücktreten müssen, wenn eine Äußerung die Menschenwürde anderer angreift. Ob Latzels Worte den Straftatbestand erfüllten, entschied es damit noch nicht. Das Urteil vom 23. Februar 2023, Aktenzeichen 1 Ss 48/22, hob den Freispruch auf; es ersetzte ihn nicht durch einen Schuldspruch. [3]

Betroffene mussten den Druck aufrechterhalten

Vor dem Oberlandesgericht protestierten am 23. Februar 2023 Verbände und Aktivist:innen gegen Latzels Äußerungen. Unsere damalige Berichterstattung dokumentierte die Forderung des Bündnisses Queerlobby, die Bremische Evangelische Kirche müsse Konsequenzen ziehen. Die Hoffnung auf Einsicht des Pastors reiche nicht aus. Der Protest richtete sich damit auch gegen eine Kirchenleitung, die über seinen weiteren Einsatz zu entscheiden hatte.

Was solche Abwertung anrichten kann, schilderte Rebecca Gefken 2024 gegenüber der taz. Die damalige stellvertretende Geschäftsführerin von Belladonna war in einem christlich-fundamentalistischen Umfeld in Bremen aufgewachsen und hatte viele Gottesdienste Latzels besucht. Als sie ihre eigene Queerness erkannte, empfand sie diese als etwas Schlimmes: „Ich habe mich falsch und sündig gefühlt.“ Gefken kritisierte auch seine Entschuldigung und vermisste eine ernsthafte Auseinandersetzung mit queeren Lebensrealitäten. [4]

Ihr Bericht macht die Folgen greifbar, die in der Debatte über Latzels Religionsfreiheit leicht an den Rand geraten: Menschen lernen, ihre eigene Identität als Makel zu betrachten. Für einen Pastor, der solche Vorstellungen mit religiöser Autorität verstärkt, kann der Hinweis auf Glaubensüberzeugungen keine politische Entlastung sein. Seine Worte treffen Menschen auch dann, wenn ein Strafverfahren ohne Verurteilung endet.

Der Prozess endete – das Feindbild blieb

Am 28. August 2024 stellte das Landgericht das Verfahren zunächst vorläufig gegen eine Geldauflage ein. Latzel sollte 5.000 Euro an das Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben zahlen. Er bat um Entschuldigung; die Vorsitzende hielt diese für glaubwürdig. Aktivist:innen des Bündnisses Queerlobby widersprachen dieser positiven Bewertung. Lilli Hasche kritisierte gegenüber der taz insbesondere, dass Latzel selbst in seiner Entschuldigung die abwertende Bezeichnung „Gendermenschen“ verwendet habe. [5]

Nach der Zahlung war das Verfahren endgültig eingestellt, wie Radio Bremen am 20. September 2024 berichtete. Ein neuer Freispruch oder ein rechtskräftiger Schuldspruch erging nicht. [6] Die Kirche reagierte im Mai 2025 mit einer Kürzung seiner Bezüge um fünf Prozent für vier Jahre. Die einbehaltenen Beträge sollen Organisationen zugutekommen, die queere Menschen unterstützen. [7]

Latzel focht die Disziplinarmaßnahme nicht an. Der Vorstand von St. Martini erklärte jedoch, der Verzicht bedeute keine Anerkennung der Verfügung. Zugleich hielt er an der Position fest, praktizierte Homosexualität widerspreche Gottes Willen, und rief zum Protest gegen Kirchenvertreter:innen mit anderer Auffassung auf. [8] Die finanzielle Sanktion beendete damit nicht die öffentlich verteidigte Abwertung gleichgeschlechtlicher Beziehungen.

Ein Ende des Verfahrens ist kein Ende der Verantwortung

Latzels Freispruch hielt der Überprüfung nicht stand. Die spätere Einstellung beantwortete die Strafbarkeitsfrage nicht abschließend. Gesellschaftlich bleibt der Vorgang eindeutig kritikwürdig: Ein Pastor erklärte queeres Leben zur Verfallserscheinung, und sein Gemeindevorstand verteidigte auch nach der kirchlichen Sanktion die religiös begründete Abwertung homosexueller Beziehungen. Die Betroffenenperspektive lässt sich weder mit einer Bibelstelle noch mit einem abgeschlossenen Verfahren beiseiteschieben.

Zum damaligen Berufungsurteil führt der aktualisierte Beitrag „Freispruch für Hetze“. Die überregionalen Verbindungen St. Martinis untersucht unser Dossier „Glaube, Reichweite, rechte Politik“.

Redaktion
AfD Watch Bremen

Quellen und weiterführende Recherchen

Fachjournalistische Berichte, Betroffenenperspektiven und weiterführende Recherchen. Die Originalentscheidung ergänzt die genaue Prüfung der Urteilsbegründung.

taz · Franziska Betz · 1. September 2024

Wie umgehen mit dem Hassprediger?

Enthält Rebecca Gefkens Schilderung eigener Erfahrungen und Stimmen zur Verantwortung der Kirchenleitung. Für den genauen Abschluss des Strafverfahrens siehe die Meldung vom 20. September 2024.

taz · Franziska Betz · 28. August 2024

Jetzt kann nur noch Gott richten

Prozessbericht zur vorläufigen Einstellung, zu Latzels Entschuldigung und zur Kritik des Bündnisses Queerlobby.

Weiterführendes Dossier · AfD Watch Bremen

Der Fall Laye Alama Condé

Gesonderte Recherche zur Brechmittelfolter, zur politischen Verantwortung und zur strafrechtlichen Aufarbeitung.

Weiterführendes Dossier · AfD Watch Bremen

Glaube, Reichweite, rechte Politik

Recherche zu St. Martini, religiösen Medienangeboten und überregionalen Verbindungen der christlichen Rechten.

Historischer Beitrag mit Nachtrag · AfD Watch Bremen

Freispruch für Hetze

Der Bericht zum Berufungsurteil vom 20. Mai 2022 mit ergänztem Verfahrensfortgang.