
Was ist Reichsbürger-Ideologie?
Erfundene Staaten, selbst ausgestellte Ausweise und die Behauptung, Deutschland sei eine Firma: Reichsbürger-Ideologie erklärt die demokratische Rechtsordnung für ungültig. Hinter dem Versprechen persönlicher oder nationaler „Souveränität“ stehen vielfach autoritäre Herrschaftsansprüche, völkische Ausgrenzung und antisemitische Feindbilder.
Darum geht es auf dieser Seite
- Verstehen: Was verbindet Reichsbürger:innen und Selbstverwalter:innen – und welche Unterschiede gibt es?
- Behauptungen prüfen: Warum tragen die Erzählungen über ein fortbestehendes Reich, eine „BRD GmbH“ oder fehlende Souveränität nicht?
- Gefahren erkennen: Wie werden aus Staatsleugnung Ausgrenzung, Einschüchterung und Gewalt – auch im eigenen Umfeld?
Kurz erklärt
Wer sich selbst zum Staat erklärt, entzieht sich demokratischer Kontrolle
„Reichsbürger-Ideologie“ bezeichnet ein Bündel staatsleugnender Vorstellungen. Ihre Anhänger:innen erklären die Bundesrepublik, ihre Institutionen oder die für sie geltenden Gesetze für illegitim. Manche berufen sich auf ein historisches Reich, andere auf ein angeblich übergeordnetes Naturrecht.
Der politische Maßstab ist die Gleichheit der Rechte. Wer nur der eigenen Gruppe staatliche Zugehörigkeit zugesteht oder sich selbst über allgemein geltendes Recht stellt, greift dieses Prinzip an. Wie stark einzelne Personen organisiert, radikalisiert oder gewaltbereit sind, muss gesondert betrachtet werden.
01 · Begriffe und Milieus
Viele Fantasiestaaten, ein gemeinsamer Angriff auf die Rechtsordnung
Es gibt keine einheitliche Reichsbürgerorganisation. Zum Spektrum gehören Einzelpersonen, lose Netzwerke und organisierte Gruppen mit konkurrierenden „Regierungen“. Die Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger beschreibt die Vielfalt dieser Milieus: Historische Staatsbilder, esoterische Vorstellungen und persönliche Ermächtigung können sich in wechselnden Kombinationen verbinden.
Reichsbürger:innen
Sie behaupten beispielsweise, ein historisches Deutsches Reich sei der einzig rechtmäßige Staat. Daraus leiten sie angebliche Ämter, eigene Dokumente oder die Ungültigkeit heutiger Gesetze ab.
Selbstverwalter:innen
Sie erklären sich oder ihr Grundstück für unabhängig von der Bundesrepublik. Eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches ist dafür nicht zwingend Teil ihrer Erzählung.
Die Grenzen verlaufen fließend. Eine Person kann zugleich einen Fantasiestaat unterstützen, sich auf „Naturrecht“ berufen und geltendes Recht selektiv für die eigenen Interessen beanspruchen. Entscheidend ist die behauptete Befugnis, sich der gemeinsamen Rechtsordnung einseitig zu entziehen.
02 · Staatsleugnung und Souveränismus
Die angebliche Befreiung beginnt mit einer erfundenen Fremdherrschaft
In vielen Erzählungen sei Deutschland nur scheinbar unabhängig. Hinter Parlamenten und Behörden stünden geheime Mächte, die das „eigentliche Volk“ unterdrückten. Der Politikwissenschaftler Jan Rathje bezeichnet dieses Denkmuster als verschwörungsideologischen Souveränismus: Eine als natürlich ausgegebene Ordnung soll gegen eine angeblich allumfassende Verschwörung wiederhergestellt werden.
Damit lässt sich persönlicher Kontrollverlust politisch umdeuten. Eine Niederlage vor Gericht wird zum Beleg, dass Gerichte illegitim seien. Ein Steuerbescheid erscheint als Forderung einer fremden Macht. Wer widerspricht, kann selbst dem behaupteten Unterdrückungssystem zugerechnet werden. So wird die Erzählung gegen Gegenbelege abgeschirmt.
Rathje zeigt außerdem historische Verbindungen zum organisierten Rechtsextremismus: Die Reichsidee wurde nach 1945 von extrem rechten Akteur:innen gegen die Bundesrepublik mobilisiert. Die Verbreitung in neuen Milieus beseitigt diese politischen Traditionslinien nicht.
Demokratische Kritik
Regierungen, Gesetze und Behörden dürfen scharf kritisiert werden. Kritik kann überprüfbare Fehler benennen, Veränderungen fordern und Rechte einklagen.
Staatsleugnung
Die Rechtsordnung wird zum bloßen Täuschungsmanöver erklärt. An die Stelle überprüfbarer Argumente tritt die Behauptung, jede Gegenposition sei Teil der Verschwörung.
03 · Das Urteil von 1973
Ein Gerichtsurteil ist kein Gründungsbrief für ein eigenes Reich
Häufig beruft sich die Szene auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 zum Grundlagenvertrag zwischen Bundesrepublik und DDR. Das Gericht ging vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Völkerrechtssubjekt aus. Zugleich erklärte es die Bundesrepublik für mit diesem Staat identisch – damals räumlich nur teilweise, unter den Bedingungen der deutschen Teilung.
Wer daraus die Existenz eines weiteren, handlungsfähigen Reichsstaates neben der Bundesrepublik ableitet, unterschlägt diesen Zusammenhang. Die Entscheidung ermächtigte keine Privatperson, eine Reichsregierung einzusetzen, Steuern abzuschaffen oder Gerichte für ungültig zu erklären. Auch eine 2015 vom Bundestag dokumentierte Antwort der Bundesregierung erläutert die völkerrechtliche Identität und das Fehlen einer davon unabhängigen staatlichen Reichsorganisation.
Was bedeutet „Völkerrechtssubjekt“?
Gemeint ist ein Träger von Rechten und Pflichten im internationalen Recht. Die Aussage über die rechtliche Kontinuität eines Staates beantwortet nicht die Frage, welche historische Verfassung heute gilt. Sie verleiht auch niemandem ein Regierungsamt. Ein einzelner Satz über staatliche Kontinuität hebt die geltende Verfassungsordnung nicht auf.
04 · Firmenmythos und Besatzung
Wortspiele machen aus Deutschland keine „GmbH“
Staaten können Unternehmen besitzen und privatrechtliche Verträge schließen. Daraus folgt nicht, dass der Staat selbst eine Firma wäre. Die Behauptung einer „BRD GmbH“ vermischt unterschiedliche Rechtsformen und erklärt einzelne Registereinträge zum vermeintlichen Beweis gegen die gesamte Staatsordnung.
Auch der Titel „Grundgesetz“ macht die Verfassung nicht ungültig. Artikel 20 legt die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung fest: Staatsgewalt geht vom Volk aus; Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sind rechtlich gebunden. Eine private Zustimmungserklärung jedes einzelnen Menschen ist keine Voraussetzung dafür, dass Gesetze gelten.
Die Erzählung einer fortdauernden Besatzung scheitert am Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990. Artikel 7 beendet die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes und bestimmt die volle Souveränität des vereinten Deutschlands über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. Dass der Vertrag einen anderen Titel als „Friedensvertrag“ trägt, ändert seinen Regelungsgehalt nicht.
05 · Pseudorecht und Einschüchterung
Erfundene Rechtsmacht erzeugt reale Belastung
Eigene Ausweise, „Lebenderklärungen“, Fantasiegerichte und private Gebührenforderungen sollen den Eindruck besonderer Rechte erzeugen. Reale Gesetzesbegriffe werden dafür mit historischen Fundstücken und erfundenen Regeln zusammengesetzt. Ein aufwendig gestaltetes Dokument verleiht jedoch keine staatliche Hoheitsgewalt.
Für Betroffene bleiben die Folgen real: Beschäftigte müssen Schreiben bearbeiten, Drohungen aushalten und auf persönliche Feindmarkierungen reagieren. Eine 2025 veröffentlichte Untersuchung der Hochschulen Bremen und Osnabrück mit 155 niedersächsischen Verwaltungseinheiten verdeutlicht die Belastung. 93 Prozent der Befragten berichteten von Kontakten mit der Szene, fast 40 Prozent von Drohungen oder aggressivem Verhalten. In 30 Prozent der Fälle wurden Gewaltandrohungen oder körperliche Gewalt berichtet.
Diese Ergebnisse beziehen sich auf die untersuchten Verwaltungen in Niedersachsen. Sie sind weder eine Erhebung für Bremen noch eine Aussage darüber, welcher Anteil aller Reichsbürger:innen gewalttätig ist. Der Befund zeigt, wie ideologische Staatsleugnung den Alltag anderer Menschen beeinträchtigen kann.
Nicht jeder Behördenkonflikt ist Reichsbürger-Ideologie
Ein Widerspruch gegen einen Bescheid, eine Klage oder eine Zahlungsschwierigkeit reicht für diese Einordnung nicht aus. Auch ein rechtmäßig ausgestellter Staatsangehörigkeitsausweis ist für sich kein Beleg. Aussagekräftig ist der Zusammenhang: Werden Behörden grundsätzlich für illegitim erklärt, eigene Hoheitsrechte behauptet oder Gesetze aufgrund einer erfundenen Staatszugehörigkeit zurückgewiesen?
06 · Verbindungen zur extremen Rechten
Der rechte Kern steckt im Menschenbild
Die entscheidende Frage lautet: Wer soll dazugehören und gleiche Rechte besitzen? Völkische Reichsideologien beantworten sie über Abstammung. Eine behauptete „Blutlinie“ tritt an die Stelle gleicher staatsbürgerlicher Rechte. Wer Zugehörigkeit so festlegt, schafft eine politische Ordnung der Ungleichheit.
Antisemitismus liefert dazu Feindbilder. Die Amadeu Antonio Stiftung und das Kulturbüro Sachsen dokumentieren unter anderem, wie Heinrich Prinz Reuß in einer Rede von 2019 der jüdischen Familie Rothschild die Steuerung von Kriegen und politischen Umbrüchen zuschrieb. Die Handreichung belegt auch antisemitische Verschwörungserzählungen des KRD-Gründers Peter Fitzek. Solche Aussagen verwandeln komplexe Geschichte in die vermeintliche Machenschaft jüdischer „Drahtzieher“.
Kritik an Banken oder mächtigen Institutionen ist nicht automatisch antisemitisch. Antisemitisch wird die Erklärung dort, wo Jüdinnen und Juden offen oder durch entsprechende Chiffren als verborgenes, kollektiv handelndes Machtzentrum verantwortlich gemacht werden.
Jan Rathje widerspricht der Vorstellung, Rechtsextremismus sei im Milieu lediglich eine Randerscheinung. Er beschreibt einen extrem rechten Kern mit einem anschlussfähigen Vorfeld. Die Einordnung des gesamten Spektrums bleibt in der Forschung umstritten; seine völkischen und antisemitischen Schlüsselakteur:innen werden durch die Vielfalt des Milieus jedoch nicht weniger extrem rechts.
Warum Distanz zu Hitler keine demokratische Haltung beweist
Rechtsextremismus setzt kein offenes Bekenntnis zum Nationalsozialismus voraus. Auch ein an 1871 orientiertes Staatsmodell kann gleiche Rechte verwerfen. Ebenso schließen esoterische Sprache oder das Versprechen persönlicher Freiheit autoritäre und antisemitische Vorstellungen nicht aus. Entscheidend sind die tatsächlichen Regeln für Zugehörigkeit, Macht und Menschenwürde.
07 · Macht und Geschäftsmodelle
Freiheit versprechen, Gefolgschaft und Geld verlangen
Staatsleugnung kann ein Geschäftsmodell sein. Gebühren für Dokumente, Seminare zum angeblichen „Systemausstieg“, eigene Währungen und Immobilienprojekte binden Menschen an die Anbieter. Die versprochene Unabhängigkeit kann in neue finanzielle und persönliche Abhängigkeiten führen.
Das „Königreich Deutschland“ zeigt den Widerspruch besonders deutlich. Wer sich dort vom demokratischen Staat lösen wollte, sollte die Ordnung eines selbst ernannten Herrschers anerkennen. Die zivilgesellschaftliche Handreichung von 2024 beschreibt, dass Mitglieder sich Rechte innerhalb der Organisation erst durch „Bewährung“ verdienen sollten. Freiheit wird zur Belohnung für Unterordnung.
Am 13. Mai 2025 wurde das KRD durch das Bundesinnenministerium verboten. Im Juli 2026 wurde eine Anklage der Bundesanwaltschaft gegen vier mutmaßliche Führungsmitglieder öffentlich. Der Vorwurf betrifft unter anderem eine mitgliedschaftliche Beteiligung als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung. Legal Tribune Online dokumentiert Verbot und Anklage. Eine Anklage ist keine Verurteilung; die individuelle strafrechtliche Verantwortung muss das Gericht feststellen.
08 · Gewalt und Umsturzvorwürfe
Wenn Staatsleugnung Gewalt zur „Notwehr“ umdeutet
Wer staatliche Maßnahmen als Angriff einer feindlichen Macht betrachtet, kann Gewalt als angebliche Selbstverteidigung rechtfertigen. Jan Rathjes Untersuchung zur Gewaltlegitimation zeigt dieses Muster anhand von Primärquellen. Die Feindbilder richten sich nicht nur gegen Behörden: Auch jüdische und migrantische Menschen können als Teil der behaupteten Verschwörung markiert werden.
2016 erschoss ein Reichsbürger bei einem Polizeieinsatz im bayerischen Georgensgmünd einen Beamten. Er wurde dafür zu lebenslanger Haft verurteilt. Rathje ordnet die Tat in die Entwicklung des Milieus ein. Der Fall zeigt, warum eine skurrile Selbstdarstellung kein zuverlässiger Maßstab für Harmlosigkeit ist.
Für 2025 nennt der Verfassungsschutzbericht des Bundes etwa 26.000 Personen im Spektrum, davon rund 2.600 als gewaltorientiert. Das sind behördliche Schätzungen. „Gewaltorientiert“ umfasst dort auch Drohungen und gewaltbefürwortende Äußerungen; die Zahl bezeichnet keine 2.600 verurteilten Gewalttäter:innen.
Was wird der Gruppe um Heinrich Prinz Reuß vorgeworfen?
Die Prozessbeobachtung der Universität Marburg dokumentiert die Vorwürfe zum im Mai 2024 vor dem OLG Frankfurt eröffneten Verfahren. Sie betreffen unter anderem eine terroristische Vereinigung und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Nach der Anklage sollte die bestehende Staatsordnung gewaltsam beseitigt und durch eine eigene Ordnung ersetzt werden. Vergleichbare Verfahren wurden in München und Stuttgart eröffnet.
Die Vorwürfe sind als solche zu benennen. Politische Analyse, Anklagebehauptung und gerichtlicher Schuldnachweis sind unterschiedliche Ebenen. Aus einem Verfahren gegen bestimmte Beschuldigte lässt sich zudem keine individuelle Schuld anderer Szeneangehöriger ableiten.
09 · Bremen und Bremerhaven
Die Fantasiestaaten reichen bis an Bremer Amtstüren
Für das Land Bremen nennt der Verfassungsschutzbericht 2025 rund 175 Personen im Spektrum. Er beschreibt überwiegend Einzelpersonen und Kleingruppen. Die Schätzung ist keine vollständige Erhebung; sie erlaubt keine belastbare Hochrechnung auf ein unbekanntes Dunkelfeld.
Der Bericht nennt zwei Gruppierungen mit Aktivitäten in Bremen: Das „Indigene Volk Germaniten“ leitet aus einer behaupteten Abstammung Sonderrechte ab. Die „Internationale Organisation Völkerrecht“ beruft sich auf einen angeblich übergeordneten Rechtskreis. Von beiden gingen demnach 2025 Schreiben an Bremer Behörden. Das KRD hatte zum Zeitpunkt seines Verbots laut Bericht keine festen Organisationsstrukturen mehr in Bremen, weiterhin aber Mitglieder und Unterstützer:innen.
Diese Angaben beziehen sich auf das Bundesland. Sie belegen nicht automatisch eine bestimmte Gruppengröße oder Organisationsstruktur in Bremerhaven. Für beide Städte bleibt entscheidend, konkrete Einschüchterung und demokratiefeindliche Aktivitäten ernst zu nehmen.
Wo gibt es Unterstützung in Bremen und Bremerhaven?
Das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus unterstützt bei rechten, rassistischen, antisemitischen und verschwörungsideologischen Vorfällen im eigenen Umfeld. Das Angebot ist kostenlos, menschenrechtsorientiert und bei Bedarf anonym. Auch Schulen, Vereine und Initiativen können sich beraten lassen.
Für eine erste Einordnung helfen konkrete Aussagen, Schreiben und eine nachvollziehbare Beschreibung des Vorfalls. Ein ungewöhnlicher Begriff allein ersetzt keinen Beleg. Bei Drohungen steht der Schutz der betroffenen Menschen im Vordergrund.
Gleiche Rechte lassen sich nicht privat aufkündigen
Für AfD Watch Bremen steht der demokratiefeindliche Gehalt dieser Ideologie im Mittelpunkt: Menschen werden nach Herkunft, Zugehörigkeit oder Gefolgschaft sortiert, demokratische Kontrolle wird bestritten und erfundene Autorität gegen andere eingesetzt. Wer diese Muster als bloße Schrulligkeit behandelt, übersieht ihre Betroffenen und ihre politische Wirkung.
Wissen anwenden
Drei Lernbeispiele zum Einordnen
Die folgenden Situationen sind erfunden. Sie zeigen typische Argumentationsmuster und helfen, berechtigte Kritik von staatsleugnenden Behauptungen zu unterscheiden.
1. „Mein Ausweis befreit mich von euren Gesetzen.“
Situation: Ein Vereinsmitglied präsentiert einen gekauften „Staatsausweis“ und behauptet, für das eigene Grundstück gälten nur noch die selbst festgelegten Regeln.
Einordnung: Ein privates Dokument begründet keine staatliche Souveränität. Hier wird aus einem Mitgliedschafts- oder Kaufvorgang ein angeblicher Austritt aus der Rechtsordnung abgeleitet. Zu prüfen ist, welche Hoheitsrechte behauptet werden und ob andere damit unter Druck geraten.
Diskussionsfrage: Wer würde die Rechte anderer schützen, wenn eine einzelne Person die Regeln einseitig festlegen dürfte?
2. „Das Verfassungsgericht hat unser Reich bestätigt.“
Situation: Ein Beitrag zeigt einen Satz aus dem Urteil von 1973. Daraus folge angeblich, heutige Behörden hätten keinerlei Befugnisse.
Einordnung: Der Beitrag überspringt die Aussage zur Identität der Bundesrepublik mit dem Völkerrechtssubjekt und den historischen Kontext der deutschen Teilung. Die behauptete Folge steht nicht im Urteil. Das ist ein Beispiel für die Umdeutung einer echten Quelle durch Auslassung.
Diskussionsfrage: Welche Textstellen und späteren rechtlichen Entwicklungen fehlen in der Darstellung?
3. „In unserer Gemeinschaft zählen nur die richtigen Vorfahren.“
Situation: Eine Gruppe verspricht Freiheit und Gemeinschaft. Volle Mitbestimmung sollen jedoch nur Menschen erhalten, die eine bestimmte familiäre Abstammung nachweisen.
Einordnung: Das Versprechen verdeckt eine völkische Rangordnung. Rechte werden an Herkunft gebunden. Dafür muss die Gruppe weder NS-Symbole zeigen noch offen Gewalt befürworten. Eine Einordnung als Reichsbürgergruppe erfordert darüber hinaus Belege für entsprechende Staats- und Rechtsvorstellungen.
Diskussionsfrage: Welche Menschen werden ausgeschlossen – und weshalb wäre ihre Gleichberechtigung für die Gruppe ein Problem?
Belege und Vertiefung
Quellen und weiterführende Recherchen
Wissenschaftliche Analysen und zivilgesellschaftliche Einordnungen stehen am Anfang. Es folgen Rechtsgrundlagen und die ausdrücklich als Behördenangaben verwendeten Zahlen.
Bürger*innen ohne Reich. Das Milieu der Reichsbürger*innen in Sachsen
Analysen zu Antisemitismus, autoritären Strukturen, Geschäftsmodellen und Handlungsmöglichkeiten. Besonders relevant: die dokumentierten Aussagen von Reuß und Fitzek sowie das Kapitel zum KRD.
Verschwörungsideologischer Souveränismus und Rechtsextremismus
Forschungsdebatte über den extrem rechten Kern des Milieus, Ungleichwertigkeitsvorstellungen und die Grenzen behördlicher Kategorisierung.
„Reichsbürger“ und Souveränismus
Begriffliche Grundlagen, historische Verbindungen zur extremen Rechten und die Entwicklung verschwörungsideologischer Mobilisierung.
Unterschiedliche Organisationsformen, ideologische Bausteine und die Bedeutung persönlicher Ermächtigungsversuche.
Niedersächsische Verwaltungen durch Reichsbürger:innen gefordert
Befragung von 155 Verwaltungseinheiten unter Leitung von Rainer Lisowski. Die Ergebnisse beziehen sich auf Niedersachsen.
Driven by Conspiracies: The Justification of Violence among “Reichsbürger”
Englischsprachige Untersuchung zur Rechtfertigung von Gewalt und zu den Feindbildern des souveränistischen Milieus.
Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Heinrich Prinz Reuß und weitere Angeklagte
Dokumentation der Anklagevorwürfe und des Verfahrens. Die Darstellung einer Anklage ersetzt keinen gerichtlichen Schuldnachweis.
Beratung und Unterstützung im eigenen Umfeld
Kostenloses Angebot für Betroffene, Initiativen und Einrichtungen bei Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und verschwörungsideologischen Vorfällen.
Anklage gegen „König von Deutschland“ und andere erhoben
Bericht zum KRD-Verbot vom Mai 2025 und zur Anklage gegen vier mutmaßliche Führungsmitglieder. Die Vorwürfe werden als strafrechtliche Vorwürfe wiedergegeben.
Entscheidung zum Grundlagenvertrag
Volltext in offizieller englischer Übersetzung. Die Passagen zur staatlichen Kontinuität stehen im Zusammenhang der damaligen deutschen Teilung.
Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“
Einordnung der rechtlichen Identität der Bundesrepublik und des Fehlens einer unabhängigen staatlichen Reichsorganisation.
Artikel 20: Demokratie und Bindung staatlicher Gewalt an das Recht
Grundlegende Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland.
Zwei-plus-Vier-Vertrag: Abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland
Vertragstext und Statusinformationen. Artikel 7 regelt das Ende der Viermächterechte und die volle Souveränität des vereinten Deutschlands.
Verfassungsschutzbericht 2025: „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“
Seite 152: rund 26.000 zugeordnete Personen, davon rund 2.600 als gewaltorientiert. Behördliche Schätzungen und Kategorien.
Reichsbürger:innen und Selbstverwalter:innen im Land Bremen
Seiten 168–170: Schätzung von rund 175 Personen sowie Angaben zu KRD, „Germaniten“ und „Internationaler Organisation Völkerrecht“.
