„Die Heimat“ – vormals NPD

„Die Heimat“ ist eine rechtsextreme deutsche Kleinpartei, die am 28. November 1964 als „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) gegründet wurde. Im Juni 2023 beschloss sie ihre Umbenennung. Nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichts war damit keine inhaltliche Neuausrichtung verbunden. Das Gericht bewertete den Namenswechsel vielmehr als Versuch, die mit dem Namen NPD verbundene gesellschaftliche Stigmatisierung zu überwinden.

Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2017 fest, dass die Partei ein politisches Konzept verfolgt, das auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Sie strebt demnach einen autoritären Staat an, dessen Zugehörigkeit sich an der Vorstellung einer ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ orientiert. Dieses Konzept missachtet nach Auffassung des Gerichts die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.

Das 2017 beantragte Parteiverbot scheiterte nicht an einer demokratischen oder verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Partei. Ausschlaggebend war ausschließlich, dass ihr nach damaliger Einschätzung die tatsächliche politische Durchsetzungsfähigkeit fehlte. Das Gericht stellte zugleich eine „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ fest. Diese zeige sich insbesondere im ethnischen Volksbegriff, in der antisemitischen Grundhaltung, in geschichtsrevisionistischen Äußerungen sowie in der Verwendung von Sprache, Symbolik und ideologischen Bezugnahmen aus dem Nationalsozialismus. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Januar 2017

Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung

Am 23. Januar 2024 schloss das Bundesverfassungsgericht „Die Heimat“ für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung aus. Damit entfallen für diesen Zeitraum auch steuerliche Begünstigungen der Partei sowie von Zuwendungen an sie.

Das Gericht stellte einstimmig fest, dass die Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung unverändert missachtet und weiterhin auf deren Beseitigung ausgerichtet ist. Ihr Ziel sei die Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen autoritären Staat, der an einer ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichtet ist. Die Umbenennung der NPD habe an dieser Programmatik nichts geändert. Das Gericht bestätigte ausdrücklich den Fortbestand ihrer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 23. Januar 2024

Auf europäischer Ebene gehört „Die Heimat“ der rechtsextremen „Allianz für Frieden und Freiheit“ an. In diesem Netzwerk arbeitet sie mit anderen extrem rechten und neofaschistischen Parteien und Funktionär:innen aus verschiedenen europäischen Staaten zusammen. Zu ihren programmatischen Forderungen gehören die Abschaffung des grundgesetzlich garantierten Asylrechts, eine ethnisch definierte Staatsangehörigkeit sowie die sogenannte „Remigration“ von Menschen mit Migrationsgeschichte.

Während die Gesamtpartei zuletzt Mitglieder verlor, verzeichnete ihre Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ einen deutlichen Zuwachs. Nach Angaben der Bundesregierung stieg deren Mitgliederzahl von rund 230 im Jahr 2023 auf etwa 400 im Jahr 2025. Sicherheitsbehörden und Fachjournalist:innen verweisen zugleich auf Überschneidungen mit neu entstandenen, teilweise gewaltorientierten rechtsextremen Jugendgruppen. Tagesschau, 24. Juli 2026

Redaktion
AfD Watch Bremen