Bremer AfD nur noch in der Stadtverordneten-Versammlung in Bremerhaven vertreten.
Die AfD wurde aufgrund parteiinterner Streitigkeiten nicht zur Bürgerschaftswahl 2023 zugelassen. Aufstellen lassen wollten sich KandidatInnen aus zwei konkurrierenden AfD-Verbände unter dem Parteinamen “Alternative für Deutschland Bremen”. Das Landeswahlamt und das Gericht stellten damit einen Verstoß gegen die Wahlordnung fest. Zwei Wahllisten für eine Partei, bzw. eine Wahlliste für zwei zerstrittene Parteien sind nicht zulässig.
Bis zur Entscheidung in letzter Instanz, bleibt die Bürgerschaft von den Streit unberührt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Gericht dem Antrag der AfD stattgeben sollte, wären Neuwahlen erforderlich.