Polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen vor dem CSD Bremen. Das Motiv steht symbolisch für die staatliche Logik von Schutz und Abgrenzung: Queere Sichtbarkeit wird räumlich gesichert, während institutionelle Kategorien und Zuständigkeitsgrenzen bestimmen, welche Formen queerfeindlicher Mobilisierung erkannt und bearbeitet werden.

Redaktion AfD Watch Bremen

Teil 3 der Serie „Evangelikale Rechte“

Polizeistatistiken, Verfassungsschutzberichte, kirchliche Stellungnahmen und das Wissen von Betroffenenorganisationen beschreiben dieselbe gesellschaftliche Wirklichkeit aus unterschiedlichen Perspektiven. Was dabei sichtbar wird, hängt wesentlich davon ab, welche Institution hinsieht, welche Fragen sie stellt und welche Kategorien sie verwendet.

Die ersten beiden Teile unserer Serie haben queer- und transfeindliche Brückennarrative sowie ihre Verbreitungswege zwischen Gemeinden, Medien, Mobilisierungsräumen und politischen Akteur:innen rekonstruiert. Dieser dritte Teil untersucht, wie staatliche und kirchliche Institutionen in Bremen darauf reagieren – und was sich verändert, wenn die Erfahrungen Betroffener zum Ausgangspunkt der Betrachtung werden.

Mehr registrierte Taten – und die Grenzen der Statistik

Im Land Bremen wurden 2025 insgesamt 60 politisch motivierte Straftaten gegen Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentitäten registriert. Im Vorjahr waren es 26 Fälle. Innensenatorin Eva Högl erklärte bei der Vorstellung der Zahlen, Queerfeindlichkeit werde durch organisierte Aktionen sichtbarer und aggressiver. Die Zahlen dokumentieren einen starken Anstieg der polizeilich erfassten Fälle. Zugleich ist die Statistik von ihrer Erfassungslogik geprägt: Die politisch motivierte Kriminalität ist eine Eingangsstatistik. Aufgenommen werden polizeilich bekannt gewordene Sachverhalte bereits beim Anfangsverdacht und anschließend bestimmten Phänomen- und Themenbereichen zugeordnet. Erlebnisse, die nicht angezeigt werden, unterhalb der Strafbarkeit bleiben oder bei der Aufnahme anders kategorisiert werden, erscheinen darin nicht.

Dass der Zugang zur Polizei selbst eine Hürde sein kann, erkannten beide Polizeibehörden des Landes mit neuen Angeboten an. Seit Mai 2025 bietet die Polizei Bremen in geschützten Räumen eine queersensible Anzeigenaufnahme an. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven richtete im Oktober 2025 eine monatliche Sprechstunde außerhalb eines Polizeigebäudes in der „Alten Bürger“ ein. Beratung und Vermittlung an Hilfestellen sind an beiden Orten auch ohne Strafanzeige möglich. In ihren öffentlichen Begründungen verweisen die Behörden ausdrücklich auf die emotionale Belastung nach queerfeindlichen Taten und auf mögliche Hemmungen, diese anzuzeigen.

Damit stehen zwei institutionelle Befunde nebeneinander: Die registrierten queerfeindlichen Straftaten haben sich innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt. Gleichzeitig schafft die Polizei einen besonderen Zugang, weil das reguläre Anzeigeverfahren Betroffene offenbar nicht in jedem Fall erreicht. Die Statistik beschreibt deshalb das polizeilich erfasste Geschehen – nicht die Gesamtheit queer- und transfeindlicher Abwertung, Bedrohung und Gewalt.

Was der Verfassungsschutz sieht, entscheidet sich an seinem Auftrag

Der Bremer Verfassungsschutzbericht 2025 behandelt Queerfeindlichkeit ausführlich in den Kapiteln über Rechtsextremismus und Islamismus. Er beschreibt rechtsextreme Mobilisierungen gegen CSD-Veranstaltungen sowie islamistische und salafistische Akteur:innen, die Homosexualität als „Sünde“ markieren, heteronormative Ordnungsbilder vertreten und queerfeindliche Verschwörungserzählungen verbreiten. Christlich-fundamentalistische oder christlich-nationalistische Strukturen bilden im Bericht keinen eigenen Untersuchungsbereich. Dass diese Auslassung strukturell rassistische Perspektiven des Staates auf religiösen Extremismus kennzeichnet, ist ein verbreitetes Problem.

Der Verfassungsschutz soll gesetzlich definierte Bestrebungen gegen die “freiheitliche demokratische Grundordnung” und weitere Schutzgüter beobachten. Sein Bericht ist deshalb keine Gesamterhebung menschenfeindlicher Einstellungen und Mobilisierungen. Er zeigt, welche Vorgänge die Behörde unter ihren gesetzlichen Kategorien erfasst und wie sie diese sicherheitspolitisch bewertet. Das ist ein sehr kleines Feld und Betroffene finden in dieser Perspektive gar nicht statt.

Eine weitergehende Einschätzung äußerte der Leiter des Landesamtes, Thorge Koehler, im August 2024 gegenüber Radio Bremen. Homosexuellenfeindlichkeit verbinde unterschiedliche extremistische Szenen und bilde aus deren Sicht ein gemeinsames Feindbild. In sozialen Medien nutzten die Szenen gegenseitige Echokammern. Radio Bremen dokumentierte dabei ähnliche Bildmotive in islamistischen und rechtsextremen Accounts sowie queerfeindliche Kommunikation von AfD Bremen und Äußerungen Olaf Latzels. Und hier endet auch die Perspektive dieser Behörde. Die Aussage benennt oberflächlich einen gemeinsamen Diskurs- und Resonanzraum. Sie beschreibt, wie verschiedene Akteur:innen ähnliche Feindbilder und Symboliken verbreiten. Für die institutionelle Wahrnehmung bleibt jedoch entscheidend, unter welcher Kategorie Akteur:innen bereits geführt werden. Rechtsextreme und islamistische Queerfeindlichkeit werden dadurch als Teil eines etablierten Beobachtungsfeldes sichtbar. Religiös begründete Abwertung aus christlichen Gemeinden oder Kampagnen erscheint dagegen vorrangig als kirchlicher, gesellschaftspolitischer oder strafrechtlicher Konflikt und nicht als die weitere Seite einer problematischen Ideologie.

Die Rechtsextremismus- und Geschlechterforscherin Juliane Lang erklärt, weshalb dieser kategoriale Unterschied gesellschaftliche Überschneidungen nur begrenzt erfasst. Antifeminismus könne als Scharnier zwischen offen gewaltbereiten Gruppierungen und Akteur wirken, die sich von offener Gewalt distanzieren. Das Feindbild „Gender“ sei ursprünglich in katholisch-klerikalen Kreisen mobilisiert und später von der extremen Rechten aufgegriffen und mit eigenen Bedrohungserzählungen verbunden worden.

Gerade darin liegt die Bedeutung des Brückendiskurses: Dieselben Narrative können in unterschiedlichen organisatorischen Zusammenhängen auftreten, ohne dass diese von einer gemeinsamen Stelle koordiniert werden. Eine Analyse, die ausschließlich bereits definierte extremistische Organisationen betrachtet, erfasst diese gesellschaftliche Anschlussfähigkeit nur teilweise.

Was der Senat 2021 wusste

Wie weit die damalige staatliche Wahrnehmung reichte, zeigt eine Antwort des Bremer Senats vom 29. Juni 2021. Anlass war eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Verbreitung und politischen Bedeutung evangelikaler Strömungen im Land Bremen.

Der Senat verwies in seiner Antwort vom 29. Juni 2021 auf die damalige Selbstdarstellung der Evangelischen Allianz Bremen. Danach gehörten zu ihrem Umfeld 31 deutschsprachige Gemeinden, darunter vier in Bremerhaven, sowie 23 internationale Gruppen und Gemeinden. Zudem benannte er zwei Privatschulträger aus diesem Spektrum. Für das Jahr 2020 wies die Antwort staatliche Zuschüsse nach dem Privatschulgesetz von zusammen rund 6,45 Millionen Euro aus. Die Antwort konnte die institutionelle Infrastruktur und öffentliche Finanzierung vergleichsweise genau beziffern. Bei Fragen nach sogenannten Ex-Gay- oder Konversionsangeboten, Erfahrungen von Aussteiger, Kontakten zur Querdenken-Bewegung und Beziehungen zwischen evangelikalen Akteur, AfD und „Christen in der AfD“ hielt der Senat dagegen jeweils fest, dass ihm keine entsprechenden Erkenntnisse vorlägen. Polizei und Landesamt für Verfassungsschutz beobachteten die genannten christlichen Gruppen nicht.

Diese Senatsantwort dokumentiert den behördlichen Wissensstand des Jahres 2021. Sie zeigt eine deutliche Asymmetrie: Gemeinden, Schulträger und Förderbeträge waren administrativ erfasst. Zu möglichen Auswirkungen auf Betroffene und politischen Transferwegen verfügte der Senat nach eigener Auskunft über kaum Informationen. Unsere Recherche belegt, dass offenbar auch gar nicht so tiefgreifend danach gesucht wurde.

Die inzwischen ausgewerteten öffentlichen Quellen erweitern dieses Bild. Der zweite Teil unserer Serie dokumentiert wiederkehrende gemeinsame Veranstaltungen von St.-Martini-Gemeinde und Gemeindehilfsbund, einen Auftritt Tobias Riemenschneiders bei den „Christen in der AfD“, publizistische Transfers in den Medienraum der Familie von Storch und jährliche Mobilisierung aus der St.-Martini-Gemeinde zum „Marsch für das Leben“. Diese Befunde lagen teils zeitlich nach der Senatsantwort; andere öffentlich auffindbare Verbindungen reichen weiter zurück. Sie zeigen, welche Erkenntnisse eine Recherche gewinnt, wenn sie Funktionen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Mobilisierungsaufrufe systematisch miteinander abgleicht. Besonders auffällig ist die Trägheit der Bürgerschaft durch die Sichtung der Senatsanfragen. Trotz einer erheblichen Zunahme religiös verkleideter Hetze und Gewalt gegen queere und trans* Menschen wird kaum eine anhaltende Beobachtung der Entwicklung gefordert oder regelmäßig abgefragt, wie sich fundamentalistische Gruppen im Bundesland entwickeln. 

Von fehlenden Erkenntnissen zur Suche nach Betroffenen

Besonders deutlich wird die Entwicklung beim Thema Konversionsbehandlungen. Im Juli 2026 rief die Bremer Gesundheitsbehörde Betroffene ausdrücklich auf, sich – auch anonym – bei ihr zu melden. Die Behörde wolle stärker gegen Angebote vorgehen, die sexuelle Orientierung unterdrücken oder verändern sollen. Sie verwies dabei auf erhebliche gesundheitliche Folgen bis hin zu Suizidalität.Der Schritt markiert eine veränderte institutionelle Aufmerksamkeit gegenüber dem 2021 dokumentierten Erkenntnisstand. Die Behörde wartet nicht mehr ausschließlich auf bereits aktenkundige Fälle, sondern versucht, Erfahrungen aus einem schwer zugänglichen Bereich überhaupt erst sichtbar zu machen.

Das Bundesgesundheitsministerium definiert Konversionsbehandlungen als gezielte Versuche, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität zu verändern oder zu unterdrücken. Entscheidend ist das Ziel der Einflussnahme; deshalb können auch seelsorgerische Gespräche darunterfallen. Das Ministerium nennt Depressionen, Angststörungen, den Verlust sexueller Gefühle, ein erhöhtes Suizidrisiko sowie Minderheitenstress als dokumentierte Folgen. Forschungsarbeiten wie das von Klemens Ketelhut geleitete Projekt „Konversionsbehandlungen: Kontexte. Praktiken. Biografien“ untersuchen deshalb nicht nur ausdrücklich als Therapie bezeichnete Angebote. Sie fragen auch nach religiösen, sozialen und biografischen Kontexten, in denen Menschen unter Druck geraten, ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu verleugnen oder zu unterdrücken. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit stellt die Forschung als Grundlage für Prävention und Beratung bereit.

Für die institutionelle Betrachtung verändert diese Perspektive die Leitfrage. Im Mittelpunkt steht nicht allein, ob eine Organisation ein formales „Therapieangebot“ bewirbt. Entscheidend ist auch, welche religiösen Praktiken, Beratungen oder sozialen Abhängigkeiten bei Betroffenen als Veränderungsdruck wirken und welche Zugänge zu Schutz und unabhängiger Beratung bestehen.

Fünf Jahre institutioneller Konflikt um Olaf Latzel

Die Causa Olaf Latzel zeigt besonders deutlich, wie öffentliche Positionierung, Strafrecht, kirchliches Disziplinarrecht und Gemeindeautonomie ineinandergreifen. Am 24. April 2020 distanzierte sich der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche von Latzels Äußerungen aus einem sogenannten Eheseminar. Die Kirchenleitung erklärte, Menschen seien herabgesetzt, beleidigt und in ihrer Würde verletzt worden, und stellte sich an die Seite homosexuell lebender Menschen. Am 14. Mai 2020 eröffnete sie ein Disziplinarverfahren, setzte dieses mit Blick auf das laufende Strafverfahren jedoch zunächst aus.

Nach der erstinstanzlichen Verurteilung durch das Amtsgericht Bremen enthob die BEK Latzel im Dezember 2020 vorläufig des Dienstes. Die Entscheidung blieb an den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gekoppelt. Im März 2021 äußerte die kirchliche Disziplinarkammer Bedenken gegen die vorläufige Dienstenthebung und empfahl eine Verständigung. Daraufhin hob die BEK die Maßnahme im April 2021 auf; Latzel bat erneut um Entschuldigung, und die Beteiligten vereinbarten Regeln für seine weitere Dienstausübung. Das staatliche Strafverfahren endete ohne Sachurteil. Das Landgericht Bremen stellte es im August 2024 nach § 153a Strafprozessordnung gegen die Auflage vorläufig ein, 5.000 Euro an das Rat&Tat-Zentrum zu zahlen. Nach der Zahlung wurde das Verfahren am 20. September 2024 endgültig eingestellt. Damit wurde weder die erstinstanzliche Verurteilung rechtskräftig noch ein Freispruch ausgesprochen.

Erst danach setzte die BEK ihr Disziplinarverfahren fort. Am 20. Mai 2025 entschied der Kirchenausschuss, Latzels Bezüge für 48 Monate um fünf Prozent zu kürzen. Die einbehaltenen Mittel sollen queeren Anlaufstellen zugutekommen. Latzel legte kein Rechtsmittel ein; die St.-Martini-Gemeinde erklärte zugleich, dieser Verzicht sei kein Anerkenntnis der Maßnahme. Die dokumentierte Chronologie zeigt eine Kirchenleitung, die Latzels Äußerungen früh und deutlich verurteilte, ihre stärkeren personalrechtlichen Schritte aber eng an das staatliche Strafverfahren band. Zwischen der Eröffnung des Disziplinarverfahrens und seiner abschließenden Entscheidung lagen fünf Jahre. Währenddessen blieb Latzel – abgesehen von der vorläufigen Dienstenthebung zwischen Dezember 2020 und April 2021 – als Pastor tätig und verbreitete seine Predigten weiterhin über gemeindeeigene und externe Medienkanäle.

Eine selbstständige Gemeinde und die Grenzen kirchlicher Distanzierung

Die Bremer Kirchenverfassung gibt den einzelnen Gemeinden eine weitreichende Selbstständigkeit. Diese Struktur prägte den Konflikt von Anfang an. Bereits 2020 erklärte die BEK, Latzel stehe zwar in einem beamtenähnlichen Pfarrdienstverhältnis zur Kirche; eine Versetzung setze jedoch einen Antrag der Gemeinde voraus. Bei St.-Martini war ein solcher Antrag nicht zu erwarten. Ende November 2024 erklärte die St.-Martini-Gemeinde nach der damals geltenden Kirchenverfassung das Ruhenlassen ihrer Rechte und Pflichten gegenüber der BEK. Zugleich wird sie auf der Website der Landeskirche weiterhin als Gemeinde geführt, und Olaf Latzel erscheint dort als Pastor. Die Konstruktion verbindet institutionelle Zugehörigkeit, ein fortbestehendes Pfarrdienstverhältnis und weitgehende gemeindliche Eigenständigkeit.

Die Folgen wurden 2025 und 2026 erneut sichtbar. Nach dem Reformationsjubiläum der St.-Martini-Gemeinde am Tag des Bremer CSD 2025 distanzierte sich der Kirchenausschuss von veröffentlichten Redebeiträgen. Diese widersprächen den verfassungsmäßigen Grundsätzen der BEK; die Kirchenleitung missbilligte die Verbreitung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die Verantwortung für Veranstaltung und Veröffentlichung ordnete sie der Gemeinde zu.

Im April 2026 reagierte die BEK auf den von St.-Martini, Gemeindehilfsbund und ADF International veranstalteten Studientag „Christenverfolgung in Deutschland?!“. Der Kirchenausschuss wandte sich gegen den Import eines ausgrenzenden christlich-nationalistischen Kulturkampfs aus den USA, insbesondere gegen Frauen- und LGBTQ-Rechte, und kritisierte die Selbstviktimisierung im Veranstaltungstitel. Erneut verwies die BEK auf die Selbstständigkeit der Gemeinde und ordnete ihr die Verantwortung zu. Die öffentlichen Erklärungen der BEK wurden damit im Laufe der Jahre politisch präziser. Aus der Distanzierung von einzelnen abwertenden Äußerungen entwickelte sich die ausdrückliche Benennung eines transatlantischen christlich-nationalistischen Kulturkampfs. Die praktische Reichweite dieser Positionierung bleibt durch die institutionelle Eigenständigkeit von St.-Martini begrenzt: Die Gemeinde verfügt weiterhin über Räume, Veranstaltungen und digitale Verbreitungskanäle für die von der Kirchenleitung kritisierten Inhalte.

Was Betroffenenorganisationen früher benannten

Der CSD Bremen stellte am 30. April 2020 Strafantrag gegen Olaf Latzel. Der Verein beschrieb dessen Äußerungen als Teil eines vergifteten gesellschaftlichen Klimas und forderte die BEK auf, queere Menschen und Dritte zu schützen. Nach dem Urteil des Amtsgerichts erneuerte er diese Forderung. Damit formulierte eine Betroffenenorganisation bereits zu Beginn des institutionellen Verfahrens eine andere Leitfrage als Strafjustiz und Dienstrecht. Entscheidend war für sie nicht nur, wie einzelne Aussagen juristisch einzuordnen waren. Sie fragte nach deren Wirkung auf queere Menschen, nach gesellschaftlichem Klima und nach der Schutzverantwortung einer Kirche gegenüber Personen außerhalb des unmittelbaren Dienstverhältnisses.

Das Rat&Tat-Zentrum knüpfte daran in seiner Arbeit zu religiösen Konversionspraktiken an. In seinem Jahresabschluss und Ausblick für 2024 schrieb der Verein, der Fall Latzel habe erneut verdeutlicht, wie fundamentalistische Religionsausübung Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung unterdrücken und schädigen könne. Für Januar 2025 kündigte Rat & Tat eine Veranstaltung mit Klemens Ketelhut, Bremer Betroffenen und Verantwortlichen der BEK zu religiösen Konversionsbehandlungen und ihren Folgen an. Diese Perspektive ergänzt institutionelle Akten um Erfahrungswissen: Menschenfeindliche Diskurse wirken nicht erst, wenn eine Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet, eine Straftat angezeigt oder eine dienstrechtliche Sanktion rechtskräftig wird. Sie beeinflussen Zugehörigkeit, Selbstbild, Sicherheit, psychische Gesundheit und den Zugang zu Gemeinde, Schule oder Familie.

Betroffenenwissen ersetzt dabei weder strafrechtliche Prüfung noch wissenschaftliche Forschung. Es beantwortet eine andere, für Prävention und Schutz zentrale Frage: Welche Folgen zeigen sich bei den Menschen, gegen die sich Abwertung und Veränderungsdruck richten?

Institutionelle Kategorien bestimmen gesellschaftliche Sichtbarkeit

Die Bremer Institutionen haben ihre Reaktionen in den vergangenen Jahren erkennbar verändert. Die Polizei richtete eine queersensible Anzeigenaufnahme ein. Das Innenressort benennt einen deutlichen Anstieg registrierter queerfeindlicher Straftaten. Die Gesundheitsbehörde sucht aktiv nach Betroffenen von Konversionsbehandlungen. Die BEK spricht inzwischen ausdrücklich von christlichem Nationalismus und einem aus den USA importierten Kulturkampf gegen Frauen- und LGBTQ-Rechte.

Gleichzeitig bleiben die Perspektiven voneinander getrennt. Der Verfassungsschutz ordnet Queerfeindlichkeit nach seinen gesetzlichen Phänomenbereichen. Der Senat erfasste evangelikale Infrastruktur und öffentliche Förderung, verfügte 2021 aber nur über einen begrenzten Wissensstand zu politischen Verbindungen und Erfahrungen Betroffener. Die BEK verurteilt diskriminierende Inhalte, während ihre Verfassung der St.-Martini-Gemeinde weitreichende Eigenständigkeit lässt. Polizei und Strafjustiz bearbeiten einzelne Taten; Beratungsstellen sehen deren soziale und biografische Folgen. Ein tragfähiges Lagebild entsteht deshalb erst im Zusammenhang dieser Wissensbestände. Es braucht amtliche Daten, kirchliche Chronologien, journalistische Netzwerkrecherche, wissenschaftliche Einordnung und die Erfahrungen Betroffener. Keine dieser Perspektiven bildet das Geschehen allein vollständig ab.

Gerade darin liegt eine ermutigende Erkenntnis: Queer- und transfeindliche Mobilisierung bleibt nicht unsichtbar. Betroffene dokumentieren Erfahrungen, Beratungsstellen schaffen Schutzräume, Journalist:innen rekonstruieren Transferwege, Wissenschaftler:innen erklären wiederkehrende Muster und Institutionen können ihre Kategorien und Angebote verändern. Je präziser diese Erkenntnisse zusammengeführt werden, desto schwieriger wird es, religiös begründete Abwertung als bloßen Glaubensstreit oder politische Nebensache abzutun.

Redaktion
AfD Watch Bremen

Dies ist der dritte und abschließende Teil unserer Serie „Evangelikale Rechte“. Teil 1 untersucht Queerfeindlichkeit als Brückendiskurs und ihre sichtbaren Bremer Mobilisierungsformen. Teil 2 rekonstruiert Personen, Organisationen, Medien und politische Transferwege zwischen Bremen, AfD-Strukturen und internationalen Christian-Right-Netzwerken.