Im Bundesland Bremen herrscht die Besonderheit, dass zwei Stadtstaaten (Stadtgemeinden) Bremen und Bremerhaven zusammen das Bundesland Bremen bilden. Aus diesem Grund wählen BremerInnen und BremerhavenerInnen jeweils ihre KandidatInnen ins Landesparlament. Das Bremer Landesparlament (Bürgerschaft) vertritt dabei das gesamte Bundesland legislativ. Die Stadtverordneten-Versammlung ist ein Gremium allein für Bremerhaven. Die Stadtverordneten-Versammlung als eigenes Parlament für Bremerhaven, hat jedoch mehr legislative Kompetenzen als es die Bürgerschaft hat. Durch die niedrigeren Hürden in Bremerhaven, ist es von Bremerhaven aus leichter in die Bremer Bürgerschaft einzuziehen. So können auch kleinste Splitterparteien schon mit wenigen Stimmen ihre KandidatInnen in das Landesparlament bringen. Davon profitierten vor allem in den letzten Jahrzehnten rechtspopulistische und rechtsaußen Parteien.