Bundestagswahl 2025 im Land Bremen: Rekordergebnis der AfD und lokale Hochburgen
Schwerpunkt: Rassismus, Rechtsextremismus und Angriffe auf die demokratische Ordnung
Die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 markiert auch im Land Bremen eine deutliche Verschiebung nach rechts. Die AfD erzielte landesweit 15,1 Prozent der Zweitstimmen – 8,2 Prozentpunkte mehr als 2021 und ihr bislang bestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl im Land Bremen.
In der Stadt Bremen kam die Partei auf 13,5 Prozent. Besonders stark fiel ihr Zuwachs in Bremerhaven aus: Dort erreichte sie 23,5 Prozent der Zweitstimmen und legte gegenüber 2021 um 12,9 Prozentpunkte zu. Damit wurde die AfD in Bremerhaven zweitstärkste Kraft hinter der SPD. Die amtlichen Ergebnisse weisen somit nicht nur einen allgemeinen Stimmenzuwachs aus, sondern auch erhebliche sozialräumliche Unterschiede innerhalb des Bundeslandes.
AfD-Zweitstimmen im Überblick
- Land Bremen: 15,1 Prozent
- Stadt Bremen: 13,5 Prozent
- Stadt Bremerhaven: 23,5 Prozent
Besonders hohe Ergebnisse in einzelnen Bremer Stimmbezirken
In mehreren Urnenwahlbezirken der Stadt Bremen erzielte die AfD weit überdurchschnittliche Ergebnisse:
- Burgdamm 02: 47,2 Prozent
- Lüssum-Bockhorn 04: 39,4 Prozent
- Tenever 04: 37,9 Prozent
- Neue Vahr Südwest 02: 37,8 Prozent
Im Stimmbezirk Burgdamm 02 entfielen 187 von 396 gültigen Zweitstimmen auf die AfD. Mit 47,2 Prozent lag sie dort deutlich vor allen anderen Parteien. Allerdings bilden solche kleinräumigen Urnenwahlergebnisse nur das Abstimmungsverhalten der jeweiligen Stimmbezirke ab. Sie dürfen nicht ohne Weiteres auf sämtliche Bewohner:innen eines Ortsteils übertragen werden. Auch Briefwahlergebnisse und Unterschiede in der Wahlbeteiligung müssen bei einer weitergehenden sozialräumlichen Analyse berücksichtigt werden.
Mehr als ein vorübergehendes Protestvotum
Der Wahlerfolg der AfD lässt sich nicht hinreichend als bloßes Protestvotum erklären. Wahlforschung zeigt, dass politische Unzufriedenheit und ideologische Überzeugungen innerhalb ihrer Wählerschaft häufig zusammenwirken. Besonders ausgeprägt sind die Zustimmung zu restriktiver Migrationspolitik, die Verbreitung verschwörungsideologischer Einstellungen und die Nähe zu autoritären beziehungsweise rechtsextremen Weltbildern. Zugleich wäre es falsch, sämtliche AfD-Wähler:innen pauschal einem geschlossenen rechtsextremen Milieu zuzurechnen.
Im politischen Zentrum der AfD stehen seit Jahren ethnisch aufgeladene Vorstellungen von Zugehörigkeit, die Abwertung von Migrant:innen und Muslimen sowie die Forderung nach einer weitreichenden Verschärfung der Migrations- und Asylpolitik. Hinzu kommen Angriffe auf unabhängige Medien, zivilgesellschaftliche Organisationen und demokratische Kontrollinstanzen sowie geschichtsrevisionistische Äußerungen führender Funktionäre.
Diese Positionen sind nicht nur Gegenstand politischer Kritik. Sie spielen auch in der verfassungsschutzrechtlichen und gerichtlichen Bewertung der Partei eine zentrale Rolle.
Verfassungsfeindliche Bestrebungen: der aktuelle Rechtsstand
Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab am 2. Mai 2025 bekannt, die Bundespartei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Nach der Klage der AfD wurde diese Einstufung zunächst ausgesetzt. Am 26. Februar 2026 untersagte das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt vorläufig, die AfD bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und zu behandeln.
Die Entscheidung bedeutet jedoch keine Entlastung der Partei von sämtlichen verfassungsrechtlichen Vorwürfen. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass innerhalb der AfD mit hinreichender Gewissheit Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestehen. Gegen die Gesamtpartei bestehe weiterhin der starke Verdacht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Nach der vorläufigen gerichtlichen Prüfung reichten die vorgelegten Erkenntnisse jedoch nicht aus, um eine das Gesamtbild der Partei beherrschende verfassungsfeindliche Grundtendenz als gesichert festzustellen.
Das Gericht verwies insbesondere auf Forderungen im Bundestagswahlprogramm 2025, die Menschen muslimischen Glaubens besonderen Verbotsregelungen unterwerfen sollen. Einzelne Forderungen seien mit der Menschenwürdegarantie nicht vereinbar. Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 26. Februar 2026.Rechtskräftig bestätigt ist hingegen die bundesweite Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Das Bundesverwaltungsgericht wies 2025 die Beschwerden der Partei gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Damit wurden die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2024 rechtskräftig. Bundesverwaltungsgericht
Sozialräumliche Unterschiede ohne pauschale Schuldzuweisung
Die besonders hohen AfD-Ergebnisse in einzelnen Stimmbezirken werfen Fragen nach sozialer Ungleichheit, politischer Repräsentation und demokratischer Infrastruktur auf. Eine unmittelbare Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen Armut, Arbeitslosigkeit, Bildungsstand oder Migrationsanteil und der Wahlentscheidung lässt sich aus den Wahldaten allein jedoch nicht ableiten. Soziale Benachteiligung führt nicht zwangsläufig zu einer Wahlentscheidung für die extreme Rechte. Sie kann aber politische Entfremdung, Abstiegsängste und Misstrauen gegenüber Institutionen verstärken. Ob daraus eine Hinwendung zu autoritären oder rassistischen Deutungsangeboten entsteht, hängt auch davon ab, welche politischen und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen in einem Quartier präsent sind und welche Angebote gesellschaftlicher Teilhabe bestehen.
Notwendig ist deshalb eine kleinräumige Analyse, die Wahlergebnisse mit Wahlbeteiligung, Sozialdaten, lokaler Infrastruktur und der Präsenz politischer Organisationen verbindet. Eine pauschale Stigmatisierung ganzer Stadtteile oder ihrer Bewohner:innen wäre dagegen analytisch falsch und politisch kontraproduktiv.
Bündnis Deutschland im Bremer Parteiensystem
Zum regionalen rechten Parteienspektrum gehört auch Bündnis Deutschland. Die Partei fusionierte 2023 mit der zuvor vor allem in Bremerhaven erfolgreichen Wählervereinigung Bürger in Wut. Diese wurde in der politikwissenschaftlichen Forschung überwiegend als rechtspopulistisch eingeordnet. Bei der Bürgerschaftswahl 2023 erreichte Bürger in Wut landesweit 9,4 Prozent und zog in Fraktionsstärke in die Bremische Bürgerschaft ein. Bei der Bundestagswahl 2025 blieb Bündnis Deutschland im Land Bremen mit 0,3 Prozent der Zweitstimmen dagegen deutlich hinter diesem Ergebnis zurück. AfD und Bündnis Deutschland dürfen analytisch nicht gleichgesetzt werden. Gleichwohl müssen programmatische Überschneidungen, personelle Wechsel und die Konkurrenz um ein nationalistisches, rechtskonservatives bis rechtspopulistisches Wähler:innenmilieu weiterhin beobachtet werden.
Auswirkungen auf die Demokratie im Land Bremen
Die Ergebnisse der Bundestagswahl zeigen, dass die AfD auch im Land Bremen über ein erhebliches und regional konzentriertes Wähler:innenpotenzial verfügt. Mit Blick auf die Bürgerschaftswahl 2027 muss deshalb mit einem erneuten Einzug der Partei in das Landesparlament und einem erheblichen Stimmenzuwachs gerechnet werden. Eine konkrete Zahl künftiger Mandate lässt sich aus dem Bundestagswahlergebnis allerdings nicht seriös ableiten.
Eine stärkere parlamentarische Präsenz würde der AfD zusätzliche Ressourcen, öffentliche Aufmerksamkeit und institutionelle Einflussmöglichkeiten verschaffen. Davon betroffen wären insbesondere Migrant:innen, Muslime, Jüd:innen, queere Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie zivilgesellschaftliche und antifaschistische Organisationen, die regelmäßig Gegenstand rechter Kampagnen und politischer Angriffe werden. Kritisch zu beobachten ist zugleich, ob andere Parteien Begriffe, Problemdeutungen oder politische Forderungen der AfD übernehmen. Eine solche diskursive Verschiebung kann rechte Positionen normalisieren, selbst wenn eine formelle Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen bleibt. Entsprechende Aussagen von CDU, FDP oder anderen Parteien müssen dabei jeweils konkret belegt und in ihrem politischen Zusammenhang analysiert werden; pauschale Gleichsetzungen ersetzen keine fachjournalistische Prüfung.
Demokratische Handlungsaufträge
Eine wirksame Gegenstrategie darf sich nicht auf Wahlkampfkommunikation oder moralische Appelle beschränken. Erforderlich sind dauerhaft finanzierte und institutionell abgesicherte Strukturen:
- politische und historisch-kritische Bildungsarbeit,
- eine verlässliche soziale und kulturelle Infrastruktur in benachteiligten Quartieren,
- Demokratieförderung und Antidiskriminierungsarbeit,
- Schutz und langfristige Finanzierung zivilgesellschaftlicher Projekte,
- professionelle Beratungsangebote für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt,
- kontinuierliches Monitoring rechter Parteien, Netzwerke und Vorfälle,
- eine stärkere Förderung unabhängiger lokaler Medien und fachjournalistischer Recherche,
- Fortbildungen zum Umgang mit Desinformation, Einschüchterungsklagen und strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP).
Die Bundestagswahl 2025 dokumentiert eine erhebliche Stärkung der AfD im Land Bremen. Sie zeigt zugleich, dass rechtsextreme, rassistische und autoritäre Deutungsangebote nicht auf gesellschaftliche Randbereiche begrenzt sind. Die AfD lässt sich daher nicht mehr als bloße Protestpartei verharmlosen. Die rechtskräftig bestätigte Einstufung als Verdachtsfall, die festgestellten verfassungs- und menschenfeindlichen Bestrebungen innerhalb der Partei und ihre zunehmende gesellschaftliche Verankerung begründen einen dauerhaften demokratischen und antifaschistischen Handlungsauftrag.
Eine wirksame Antwort verlangt politische Aufklärung, soziale Teilhabe, unabhängigen Journalismus, den Schutz Betroffener und eine Zivilgesellschaft, die dauerhaft handlungsfähig bleibt.
Redaktion
AfD Watch Bremen
Wir beobachten und dokumentieren rechte und extrem rechte Strukturen, Akteur:innen und Aktivitäten im Bundesland Bremen – faktenbasiert, quellengesichert und fachjournalistisch unabhängig.
